DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Im Streit um Schadenersatz wegen eines Schienenkartells haben die ehemaligen Kartellanten einen schweren Stand. Die zuständige Kammer des Oberlandesgerichts Düsseldorf machte am Dienstag in einer Verhandlung deutlich, dass sie die Argumentation der Beklagten, derzufolge es gar keinen finanziellen Schaden gegeben habe, für problematisch halte.

Die Kölner Verkehrs-Betriebe und die Essener Ruhrbahn wollen von den Gleistechnik-Lieferanten Thyssenkrupp und Balfour Beatty Schadenersatz haben, weil die Kartellanten Preise abgesprochen haben. Dadurch hätten sie ein Viertel mehr gezahlt als sie es ohne Kartell getan hätten, schätzen die Kläger. Insgesamt beziffern sie den bei ihnen verursachten Schaden auf mehr als 2,1 Millionen Euro.

Das Schienenkartell gab es nach Erkenntnissen des Bundeskartellamts von 2001 bis 2011. Eine Vielzahl von Firmen, die als Zulieferer im Bahnsektor tätig waren, waren Teil der illegalen Absprachen. Im Frühjahr 2011 flogen die Machenschaften auf, das Kartellamt verhängte Bußgelder über insgesamt 97 Millionen Euro. Das Geld ging wie üblich in die Staatskasse. Danach zogen zahlreiche Geschädigte vor Gericht, um Schadenersatz zu kassieren.

Der langwierige Rechtsstreit ging schon durch die Instanzen, 2020 verwies der Bundesgerichtshof den Sachverhalt zurück nach Düsseldorf. Klagen gegen weitere Firmen sind an dem Oberlandesgericht noch anhängig, hierfür könnte das jetzige Verfahren eine gewisse Signalwirkung haben./wdw/DP/men