GRÜNHEIDE (dpa-AFX) - Der Zeitplan für den Produktionsstart von US-Elektroautobauer Tesla in Grünheide bei Berlin ist wieder ein Stück unsicherer geworden. Die Online-Erörterung des Landes Brandenburg von mehr als 800 Einwänden gegen den Bau der Fabrik wird wiederholt. Das Brandenburger Umweltministerium teilte am Donnerstag mit, das Landesamt für Umwelt habe dies aus Gründen der Rechtssicherheit entschieden. Damit reagiert das Land auf Kritik mehrerer Umweltverbände. Tesla-Chef Elon Musk plant, dass die ersten Elektroautos in Grünheide spätestens im Dezember produziert werden. Doch die abschließende Genehmigung des Landes fehlt noch - und die neue Online-Erörterung muss dann noch ausgewertet werden.

Der Autobauer hält an seinem Zeitplan fest. Das Ziel sei, die ersten Serienautos noch vor Jahresende bauen zu können, erklärte das Unternehmen. Geplant sei, die Produktion dann so schnell wie möglich hochzufahren, wobei dies wegen der Neuheit von Design, Technologie, Standort und Teams noch nicht vorhersehbar sei. Das Umweltministerium erklärte, ein Zeitplan für die Entscheidung über die Genehmigung könne nicht genannt werden. Tesla baut auf Grundlage vorzeitiger Zulassungen. Kritiker befürchten knappes Trinkwasser und negative Folgen für die Umwelt. Tesla weist die Kritik zurück.

Die dreiwöchige Online-Erörterung war notwendig, weil Tesla den Antrag für die Autofabrik unter anderem um eine Batteriefabrik ergänzt hatte. Die Umweltverbände Naturschutzbund (Nabu), Grüne Liga, Bund für Naturschutz und Umwelt (BUND) sowie die Naturfreunde in Brandenburg warfen dem Umweltamt vor, die Frist zur Bekanntmachung von mindestens einer Woche sei nicht eingehalten worden. Sie beziehen sich auf ein Verfahren um Wasserrechte für den Tagebau Hambach, für den eine Online-Konsultation neu gestartet wurde, weil sie zwei Tage vorher angekündigt worden war. Die Umweltschützer fordern auch eine neue öffentliche Auslegung des Tesla-Antrags, weil einige Stellen für die Erörterung nicht mehr geschwärzt waren.

Das Brandenburger Umweltministerium erklärte, dem Beispielfall der Umweltverbände liege eine Rechtsauffassung zugrunde, die von der bisherigen Auslegung abweiche. Weil unklar sei, wie Verwaltungsgerichte in Brandenburg im Fall einer Klage entschieden, werde das Verfahren wiederholt. Eine neue öffentliche Auslegung der kompletten Antragsunterlagen halte das Landesumweltamt nicht für erforderlich. Die Erörterung soll nun am 25. Oktober bekannt gemacht werden und am 2. November für weitere drei Wochen starten. Die Kommentare aus der bisherigen Erörterung würden trotz der Wiederholung geprüft./vr/DP/eas