GRÜNHEIDE (dpa-AFX) - Mehrere Umweltverbände haben nach dem Ende der Online-Erörterung von Einwendungen gegen den Bau der Tesla-Fabrik in Grünheide bei Berlin eine Wiederholung gefordert. Sie begründeten das am Freitag unter anderem mit einem "schwerwiegenden" Verfahrensfehler des Landesamts für Umwelt (LfU), das für die Frage der Genehmigung der Fabrik zuständig ist: Die Behörde habe die Frist für die Bekanntmachung der Internet-Konsultation nicht eingehalten, sagte der Anwalt des Naturschutzbundes (Nabu) und der Grünen Liga Brandenburg, Thorsten Deppner, am Freitag.

Die Online-Erörterung von über 800 Einwänden gegen die Fabrik startete am 24. September und endete am Donnerstag. Nun prüfen die Behörden, ob es noch Prüfungsbedarf gibt. Damit ist auch unklar, wann über die abschließende Genehmigung der Autofabrik entschieden wird. Tesla will dort auch Batterien fertigen. Kritiker befürchten, dass dadurch Trinkwasser knapp werden kann und es negative Folgen für Pflanzen und Tiere gibt. Tesla hat die Kritik zurückgewiesen.

Nach Angaben des Anwalts hätte die Online-Konsultation laut Gesetz mindestens eine Woche vor Beginn im Amtsblatt bekannt gemacht werden müssen. Das sei aber erst zwei Tage vorher geschehen, am 22. September, sagte Deppner. Damit sei die Frist nicht eingehalten worden. "Wenn es in Brandenburg nicht so sein soll, dass es eine Sonderbehandlung für Tesla gibt in rechtswidriger Art und Weise, dann müssen das LfU und die Landesregierung zu ihren Worten stehen", sagte der Anwalt von Nabu und Grüner Liga.

Nach Angaben des Umweltministeriums ist die Reaktion der Umweltverbände am Donnerstagabend eingegangen und liegt der Genehmigungsbehörde vor. Das Landesumweltamt nehme eine juristische Prüfung vor.

Die Verbände fordern auch eine neue Auslegung des Bauantrags von Tesla. Deppner warf dem Land vor, die jüngste Version des Antrags sei rechtswidrig gewesen, weil noch Stellungnahmen des US-Elektroautobauers fehlten. Außerdem sei der Antrag von Tesla wesentlich geändert worden, vor allem im Bereich der Störfallbetrachtung, sagte der Geschäftsführer der Grünen Liga Brandenburg, Michael Ganschow. "Gerade die Angaben des Einsatzes von Stoffen sind immer noch geschwärzt oder unvollständig."

Nach Angaben der Umweltverbände sind bei den Berechnungen der Stoffmengen drei Stoffe hinzugekommen - Natriumhypochlorit und Flusssäure als Chemikalien und Airbags als gefährlicher Abfall. Nicht alle Änderungen seien für die Kritiker sichtlich gekennzeichnet worden. "Die Öffentlichkeit konnte sich zu diesem für Gesundheit und Umwelt relevanten Bestandteil der Antragsunterlagen nicht äußern", heißt es in der Stellungnahme der Verbände. "Wenn es nicht hier eine Lex-Tesla geben soll (...), dann erwarten wir, dass noch einmal deutlich nachgebessert wird, bevor es zu einer Genehmigung kommen kann", sagte Nabu-Geschäftsführerin Christiane Schröder.

Die Umweltverbände erklärten, nach einer Genehmigung betrage die Widerspruchsfrist einen Monat. Wenn ein Widerspruch beschieden sei, könnte geklagt werden. Eine Vorfestlegung der Verbände zum weiteren Prozedere gebe es noch nicht./na/vr/DP/jha