EQS-News: Telekom Austria AG / Bekanntmachung der Einberufung zur              
Hauptversammlung                                                               
Telekom Austria AG: Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung              
                                                                               
19.05.2022 / 15:08                                                             
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS     
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Telekom Austria Aktiengesellschaft FN 144477t, Handelsgericht Wien ISIN AT     
0000720008                                                                     
                                                                               
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, 27. Juni 2022, um 10:00 Uhr MESZ  
am Sitz der Gesellschaft, Lassallestraße 9, 1020 Wien, stattfindenden          
ordentlichen Hauptversammlung ein.                                             
                                                                               
Nach reiflicher Überlegung und Evaluierung der aktuellen Pandemielage sind wir 
zu dem Schluss gekommen, die diesjährige Hauptversammlung wieder als           
Präsenzversammlung durchzuführen. Aufgrund der nach wie vor hohen              
Infektionszahlen haben wir uns aber dazu entschieden, zur Sicherheit für alle  
Anwesenden restriktive Schutz- und Hygienemaßnahmen zu treffen. Der Zutritt zum
Versammlungsort kann daher nur jenen Aktionären und sonstigen Teilnehmern      
gewährt werden, die eine FFP2-Maskeordnungsgemäß tragen. Die FFP2-Maskenpflicht
gilt während der gesamten Veranstaltungsdauer; ausgenommen sind lediglich      
Personen am Podium sowie Aktionäre, die an dem für sie vorbereitetem Rednerpult
ihr Rede- und Fragerecht ausüben. An den Eingängen werden Spender mit          
Handdesinfektionsmitteln aufgestellt. Wir bitten auch um Verständnis, dass wir 
in diesem Jahr kein Mittags-Buffet anbieten können.                            
                                                                               
Schließlich weisen wir darauf hin, dass die physische Teilnahme ausschließlich 
unter Einhaltung der am Tag der ordentlichen Hauptversammlung geltenden        
Bestimmungen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 möglich ist und     
daher auch noch Änderungen der Maßnahmen denkbar sind.                         
                                                                               
Am Tag der Hauptversammlung, dem 27. Juni 2022, kann die Präsentation der      
Tagesordnungspunkte bis zur Generaldebatte ab 10:00 Uhr MESZ im Livestream     
unter www.a1.group verfolgt werden. Die Aufzeichnung steht nach der            
Hauptversammlung ab ca. 17:00 Uhr MESZ auf unserer Website zur Verfügung.      
                                                                               
Tagesordnung                                                                   
                                                                               
1. Tagesordnungspunkt:                                                         
                                                                               
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands,  
des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht sowie des konsolidierten        
Corporate Governance Berichts, des konsolidierten nicht-finanziellen Berichts, 
des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats über
das Geschäftsjahr 2021.                                                        
                                                                               
2.Tagesordnungspunkt:                                                          
                                                                               
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2021 ausgewiesenen 
Bilanzgewinns.                                                                 
                                                                               
3. Tagesordnungspunkt:                                                         
                                                                               
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das      
Geschäftsjahr 2021.                                                            
                                                                               
4. Tagesordnungspunkt:                                                         
                                                                               
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das  
Geschäftsjahr 2021.                                                            
                                                                               
5. Tagesordnungspunkt:                                                         
                                                                               
Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des      
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021.                                      
                                                                               
6. Tagesordnungspunkt:                                                         
                                                                               
Wahlen in den Aufsichtsrat.                                                    
                                                                               
7. Tagesordnungspunkt:                                                         
                                                                               
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr    
2022.                                                                          
                                                                               
8. Tagesordnungspunkt:                                                         
                                                                               
Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2021.                              
                                                                               
Informationen für unsere Aktionäre                                             
                                                                               
Spätestens ab 6. Juni 2022 (21 Tage vor der Hauptversammlung) stehen unter     
https://www.a1.group zur Verfügung:                                            
                                                                               
1. der kombinierte Jahresbericht 2021 samt Konzernabschluss und                
Konzernlagebericht 2021, der Jahresabschluss 2021 samt Lagebericht, der        
konsolidierte Corporate Governance Bericht 2021, der konsolidierte             
nicht-finanzielle Bericht, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und der
Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021;                         
                                                                               
2. der vollständige Text dieser Einberufung;                                   
                                                                               
3. die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats;                
                                                                               
4. Vollmachts- und Widerrufsformulare;                                         
                                                                               
5. Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG;                                          
                                                                               
6. der Vergütungsbericht 2021.                                                 
                                                                               
Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung:                             
Aktionäre, deren Anteile gemeinsam 5% des Grundkapitals erreichen, können      
verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung (beides in
Deutsch erforderlich) beiliegen; bei Aufsichtsratswahlen tritt an die Stelle   
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. 
Der schriftliche und unterschriebene Antrag muss bis 6. Juni 2022 (21. Tag vor 
der Hauptversammlung) bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations,
1020 Wien, Lassallestraße 9, eingelangt sein. Die Antragsteller müssen seit    
mindestens 3 Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sein.   
Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
nachzuweisen.                                                                  
                                                                               
Beschlussvorschläge:                                                           
Bis zum Ende des 15. Juni 2022 (7. Werktag vor der Hauptversammlung) können    
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der          
Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung   
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der    
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen  
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der   
Gesellschaft veröffentlicht werden. Im Fall eines Vorschlags zur Wahl eines    
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der    
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.                                  
                                                                               
Diese Unterlagen sind samt Nachweis der Aktionärseigenschaft durch             
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in Textform (per Fax an +43 (0)50           
664 9 49040 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 
1020 Wien, Lassallestraße 9, oder per E-Mail an hauptversammlung.2022@a1.group)
zu senden.                                                                     
                                                                               
Die Gesellschaft wird den Vorschlag spätestens am 2. Werktag nach Zugang       
veröffentlichen, außer wenn                                                    
                                                                               
1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG fehlt;  
2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung    
führen würde;                                                                  
3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag bereits   
veröffentlicht wurde;                                                          
4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der       
Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt; oder sich der Vorstand durch das             
Zugänglichmachen strafbar machen würde; oder                                   
5. die Aktionäre zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht     
teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden.                             
                                                                               
Die Begründung muss nicht veröffentlicht werden, wenn sie mehr als 5.000       
Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen Tatbestand der Ziffer 4 erfüllt.  
Übermitteln mehrere Aktionäre Beschlussvorschläge zum selben Punkt der         
Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und ihre Begründungen        
zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge samt Begründungen sind in deutscher    
Sprache zu übermitteln.                                                        
                                                                               
Depotbestätigung bei Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte bzw. bei            
Beschlussvorschlägen Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft haben Aktionäre eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des     
depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt   
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf,             
anzuschließen. Bei mehreren Aktionären, die nur gemeinsam den erforderlichen   
Aktienbesitz in Höhe von 5% bzw. 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich   
die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,        
Uhrzeit) beziehen.                                                             
                                                                               
Antragsrecht                                                                   
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der      
Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110
AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann
abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Ein   
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die       
fristgerechte Übermittlung eines Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG   
samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG voraus.                             
                                                                               
Auskunftsrecht:                                                                
In der Hauptversammlung wird jedem Aktionär auf Verlangen Auskunft über        
Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen           
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht   
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der     
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt  
sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss          
einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften
und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, 
soweit                                                                         
                                                                               
1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem       
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil      
zuzufügen, oder                                                                
2. ihre Erteilung strafbar wäre.                                               
                                                                               
Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.                       
                                                                               
Teilnahme & Depotbestätigung & Stimmrechtsvertreter:                           
Zur Teilnahme an unserer Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des  
17. Juni 2022, 24:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag) Aktionär ist und dies der     
Gesellschaft nachweist. Die Aktionärseigenschaft ist mittels Depotbestätigung  
in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen, die vom depotführenden      
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen                
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen ist und 
spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft         
einzulangen hat. Bitte beachten Sie, dass diese Frist am 22. Juni 2022 endet.  
                                                                               
Die Depotbestätigungen sind                                                    
                                                                               
(i) in Textform, die die Satzung gem § 16 Abs 2 genügen lässt                  
                                                                               
per Fax: +43 (0)1 8900 500 52, oder                                            
                                                                               
per E-Mail: anmeldung.telekom@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als PDF),  
                                                                               
(ii) in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich) per Post oder Boten  
an Telekom Austria AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Re: Telekom Austria  
HV, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60, Österreich, oder                     
                                                                               
per SWIFT: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ 599), wobei       
unbedingt die ISIN AT 0000720008 im Text anzugeben ist,                        
                                                                               
an die Gesellschaft zu senden.                                                 
                                                                               
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur      
Hauptversammlung. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten:      
                                                                               
1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im    
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC);             
                                                                               
2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen   
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen, falls         
vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in    
ihrem Herkunftsstaat geführt wird;                                             
                                                                               
3. die Nummer des Depots und, falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine      
sonstige Bezeichnung;                                                          
                                                                               
4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs; die ISIN AT 0000720008;                
                                                                               
5. die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den       
Nachweisstichtag, das ist der 17. Juni 2022, 24:00 Uhr MESZ, bezieht.          
                                                                               
Aktionäre können Vertreter bestellen. Die Vollmacht oder deren Widerruf kann an
die Gesellschaft per Post (Telekom Austria AG, c/o HV-Veranstaltungsservice    
GmbH, Re: Telekom Austria HV, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60,            
Österreich), per Fax (+43 (0)1 8900 500 52) oder per E-Mail                    
(anmeldung.telekom@hauptversammlung.at; gescannt als PDF angefügt) gesendet    
werden. Die Vollmacht bzw. der Widerruf können auch per SWIFT wie folgt        
gesendet werden: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ 599); wobei 
unbedingt die ISIN AT 0000720008 im Text anzugeben ist.                        
                                                                               
Die Vollmacht bzw. der Widerruf der Vollmacht muss bis Freitag, 24. Juni 2022, 
16:00 Uhr MESZ, eingelangt sein. Danach ist die Vollmacht bzw. der Widerruf    
persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung
vorzulegen.                                                                    
                                                                               
Für die Vollmacht oder deren Widerruf ist zumindest Textform erforderlich. Hat 
der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt 
es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm 
Vollmacht erteilt wurde. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, 
empfehlen wir Ihnen, die auf unserer Homepage befindlichen Formulare zu        
verwenden.                                                                     
                                                                               
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des                  
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, A-1130 Wien, als     
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung
in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr   
Florian Beckermann bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für
seine Bevollmächtigung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter        
https://www.a1.group ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der   
Gesellschaft ausschließlich an eine der oben genannten Adressen (Telefax,      
E-Mail, Post, SWIFT) zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Florian Beckermann unter Tel. +43 (0)       
1 8763343 - 30 oder E-Mail florian.beckermann@iva.or.at.                       
                                                                               
Der Aktionär hat Herrn Florian Beckermann Weisungen zu erteilen, wie er (oder  
allenfalls ein von Herrn Florian Beckermann bevollmächtigter Subvertreter) das 
Stimmrecht auszuüben hat. Wir bitten unsere Aktionäre, Weisungen direkt an     
beckermann.telekom@hauptversammlung.at zu senden. Herr Florian Beckermann übt  
das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten     
Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte  
beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen,   
zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum      
Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.                            
                                                                               
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangs- und Sicherheitskontrolle zu        
ermöglichen, werden die Teilnehmer gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der    
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Bitte bringen Sie einen         
amtlichen Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten       
beginnt um 9:00 Uhr MESZ.                                                      
                                                                               
Benutzen Sie bitte für die Anreise die öffentlichen Verkehrsmittel (z.B.       
U-Bahnlinie U1, Station "Vorgartenstraße").                                    
                                                                               
Information zum Datenschutz der Aktionäre:                                     
Die Telekom Austria AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre        
(insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG; dies sind Name, Anschrift,         
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs,    
gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls E-Mail
Adresse bzw. Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage
der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen           
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen                 
Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten  
von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der
Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage 
für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art 6 Abs. 1 lit c DSGVO. 
Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Telekom Austria AG der
Verantwortliche gemäß Art 4 Z 7 DSGVO. Telekom Austria AG bedient sich zum     
Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleister, wie etwa   
Notare, Rechtsanwälte und Banken. Diese erhalten von Telekom Austria AG nur    
jene personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten          
Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach 
Weisung der Telekom Austria AG.                                                
                                                                               
Teilnehmende Aktionäre und ihre Vertreter sind in das gesetzlich               
vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) aufzunehmen. In dieses      
können andere Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und               
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem         
gesetzlichen Teilnahmerecht Einsicht nehmen und dadurch auch die darin         
genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis)
einsehen. Telekom Austria AG ist zudem gesetzlich verpflichtet,                
personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als   
Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).      
                                                                               
Die Datenschutzerklärung der Telekom Austria AG finden Sie auf unserer         
Internetseite unter folgendem Link: https://www.a1.group/de/meta/datenschutz   
                                                                               
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung:       
Das Grundkapital der Gesellschaft von 1.449.274.500 EUR ist geteilt in         
664.500.000 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt  
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der            
Hauptversammlung 415.159 eigene Aktien, wobei diese einem Stimmverbot          
unterliegen. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 664.084.841.                 
                                                                               
Weitere Informationen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern:               
Die Satzung der Telekom Austria AG sieht gem. § 8 Abs 1 vor, dass der          
Aufsichtsrat aus bis zu zehn von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
besteht. Sechs Männer und vier Frauen fungieren derzeit als gewählte           
Kapitalvertreter im Aufsichtsrat.                                              
                                                                               
Die Kapitalvertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung iSd § 86 Abs 9  
AktG gegenüber der Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen. Das                
Mindestanteilsgebot gem § 86 Abs 7 AktG (30% Frauen) für die Kapitalvertreter  
wird derzeit erfüllt. Die Mandate von zwei weiblichen Mitgliedern sowie einem  
männlichen Mitglied enden.                                                     
                                                                               
Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG.                                         
                                                                               
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.a1.group.                   
                                                                               
Wien, 19. Mai 2022 Der Vorstand                                                
                                                                               
International Securities Identification Number (ISIN)                          
AT 0000720008                                                                  
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
19.05.2022                                                                     
                                                                               
------------------------------------------------------------                   



Sprache:     Deutsch                        

Unternehmen: Telekom Austria AG             

             Lassallestrasse 9              

             1020 Wien                      

             Österreich                     

Telefon:     004350664 47500                

E-Mail:      investor.relations@a1.group    

Internet:    www.a1.group                   

ISIN:        AT0000720008                   

Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)







                                      

Ende der Mitteilung  EQS News-Service



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1357073  19.05.2022