fragen.telekom@hauptversammlung.at [fragen.telekom@hauptversammlung.at] ausgeübt werden. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit 1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder 2. ihre Erteilung strafbar wäre. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen. Teilnahme, Depotbestätigung & Stimmrechtsvertreter: Da die Hauptversammlung am 14. Mai 2021 virtuell abgehalten wird, können Aktionäre nicht physisch anwesend sein. Die Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung, die Ausübung des Stimmrechts, das Beschlussantragsrecht sowie die Erhebung eines Widerspruchs sind ausschließlich über Vollmachtserteilung und Weisung an einen der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen, besonderen Stimmrechtsvertreter möglich. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich. Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des 4. Mai 2021 (Nachweisstichtag) Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Die Aktionärseigenschaft ist mittels Depotbestätigung in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen ist und spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzulangen hat. Bitte beachten Sie, dass diese Frist am 10. Mai 2021 endet. Die Depotbestätigungen sind 1. in Textform, die die Satzung gem § 16 Abs 2 genügen lässt per Fax: +43 (0)1 8900 500 52, oder per E-Mail: anmeldung.telekom@hauptversammlung.at [anmeldung.telekom@hauptversammlung.at] (Depotbestätigung als PDF), 2. in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich) per Post oder Boten an Telekom Austria AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Re: Telekom Austria HV, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60, Österreich, oder per SWIFT: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ 599), wobei unbedingt die ISIN AT 0000720008 im Text anzugeben ist, an die Gesellschaft zu senden. Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten: 1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC); 2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen, falls vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird; 3. die Nummer des Depots und, falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine sonstige Bezeichnung; 4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs; die ISIN AT 0000720008; 5. die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den Nachweisstichtag, das ist der 04. Mai 2021, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), bezieht. Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft ordnungsgemäß nachgewiesen hat, hat das Recht, einen der nachstehenden besonderen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen: 1. Dipl. Vw., Dipl. Jur. Florian Beckermann, LL.M. c/o Interessenverband für Anleger, IVA 1130 Wien, Feldmühlgasse 22 beckermann.telekom@hauptversammlung.at [beckermann.telekom@hauptversammlung.at] 2. Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer LL.M. c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH 2340 Mödling, Enzersdorferstraße 4 nauer.telekom@hauptversammlung.at [moser.telekom@hauptversammlung.at] 3. MMag. Thomas Niss, MBA c/o Coown Technologies GmbH, 1040 Wien, Gußhausstraße 3/2 niss.telekom@hauptversammlung.at [niss.telekom@hauptversammlung.at] 4. Rechtsanwalt Dr. Sascha Schulz c/o Schönherr Rechtsanwälte GmbH 1010 Wien, Schottenring 19 schulz.telekom@hauptversammlung.at [schulz.telekom@hauptversammlung.at] Für die Bevollmächtigung ist spätestens am 23. April 2021 unter www.a1.group/de/ ir/hauptversammlung-2021 [http://www.a1.group/de/ir/hauptversammlung-2020] ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Wir bitten Sie, ausschließlich dieses Vollmachtsformular zu verwenden. Für die weiteren Details der Vollmachts- und Weisungserteilung, die dazu vorgesehenen Kommunikationsmöglichkeiten und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation enthaltenen Regelungen zu beachten. Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Information zum Datenschutz der Aktionäre: Die Telekom Austria AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG; dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls E-Mail Adresse bzw. Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art 6 Abs. 1 lit c DSGVO. Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Telekom Austria AG der Verantwortliche gemäß Art 4 Z 7 DSGVO. Telekom Austria AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleister, wie etwa Notare, Rechtsanwälte und Banken. Diese erhalten von Telekom Austria AG nur jene personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Telekom Austria AG. Teilnehmende Aktionäre und ihre Vertreter sind in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) aufzunehmen. In dieses können andere Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Telekom Austria AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Die Datenschutzerklärung der Telekom Austria AG finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: https://www.a1.group/de/meta/datenschutz [https://www.a1.group/de/meta/datenschutz] Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung: Das Grundkapital der Gesellschaft von 1.449.274.500 EUR ist geteilt in 664.500.000 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 415.159 eigene Aktien, wobei diese einem Stimmverbot unterliegen. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 664.084.841. Weitere Informationen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern: Die Satzung der Telekom Austria AG sieht gem. § 8 Abs 1 vor, dass der Aufsichtsrat aus bis zu zehn von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern besteht. Sieben Männer und drei Frauen fungieren derzeit als gewählte Kapitalvertreter im Aufsichtsrat. Die Kapitalvertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung iSd § 86 Abs 9 AktG gegenüber der Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen. Das Mindestanteilsgebot gem § 86 Abs 7 AktG (30% Frauen) für die Kapitalvertreter wird derzeit erfüllt. Die Mandate von zwei männlichen Mitgliedern enden. Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.a1.group Wien, 08. April 2021 Der Vorstand International Securities Identification Number (ISIN) AT 0000720008 Rückfragehinweis: Susanne Aglas-Reindl Head of Investor Relations Telekom Austria AG Lassallestraße 9 1020 Wien M +43 664 66 39420 T +43 50 664 39420 F +43 50 664 9 39420 @ susanne.aglas-reindl@A1.group Ende der Mitteilung euro adhoc =-------------------------------------------------------------------------------
(END) Dow Jones Newswires
April 08, 2021 12:07 ET (16:07 GMT)