=------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =------------------------------------------------------------------------------- 30.07.2021 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Telekom Austria Aktiengesellschaft FN 144477t, Handelsgericht Wien ISIN AT 0000720008 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, 6. September 2021, um 14:00 Uhr MESZ am Sitz der Gesellschaft, Lassallestrasse 9, 1020 Wien, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung (iSd der COVID-19-GesV) abzuhalten. Aktionäre können daher nicht physisch anwesend sein. Alle Aktionäre der Gesellschaft können die außerordentliche Hauptversammlung am 6. September 2021 ab 14:00 Uhr im Internet unter http://www.a1.group/de/ir/ao- hauptversammlung-2021 verfolgen (vollständige Internetübertragung in Echtzeit gem. § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG). Die Liveübertragung ermöglicht keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG). Die Ausübung des Stimmrechts, des Rechts, Anträge zu stellen und des Rechts, Widerspruch zu erheben, erfolgt ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen, "besonderen Stimmrechtsvertreter" (siehe dazu unten: Teilnahme, Depotbestätigung & Stimmrechtsvertreter), deren Kosten die Gesellschaft trägt. Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausschließlich per E-Mail direkt an fragen.telekom@hauptversammlung.at ausgeübt werden. Bitte beachten Sie die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"), die Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.a1.group/de/ir/ ao-hauptversammlung-2021 finden. Tagesordnung 1. Tagesordnungspunkt: Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes. Informationen für unsere Aktionäre Auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.a1.group stehen Ihnen zur Verfügung: 1. der vollständige Text dieser Einberufung; 2. Einberufungsverlangen des Aktionärs Österreichische Beteiligungs AG; 3. Beschlussvorschlag des Aktionärs Österreichische Beteiligungs AG; 4. die Vollmachts- und Widerrufsformulare für die besonderen Stimmrechtsvertreter sowie ein Frageformular; 5. Lebenslauf und Erklärung der Kandidatin gemäß § 87 Abs 2 AktG; 6. die Teilnahmeinformation gem. § 3 Abs 3 COVID-GesV. Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung: Aktionäre, deren Anteile gemeinsam 5% des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung (beides in Deutsch erforderlich) beiliegen; bei Aufsichtsratswahlen tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der schriftliche und unterschriebene Antrag muss bis 18. August 2021 (19. Tag vor der Hauptversammlung) bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 1020 Wien, Lassallestrasse 9, eingelangt sein. Die Antragsteller müssen seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen. Beschlussvorschläge: Bis zum Ende des 26. August 2021 (7. Werktag vor der Hauptversammlung) können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht werden. Im Fall eines Vorschlags zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Diese Unterlagen sind samt Nachweis der Aktionärseigenschaft durch Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in Textform (per Fax an +43 (0)50 664 9 49040 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 1020 Wien, Lassallestrasse 9, oder per E-Mail an ao.hauptversammlung.2021@a1.group) zu senden. Die Gesellschaft wird den Vorschlag spätestens am 2. Werktag nach Zugang veröffentlichen, außer wenn 1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG fehlt; 2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde; 3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag bereits veröffentlicht wurde; 4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt; oder sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde; oder 5. die Aktionäre zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden. Die Begründung muss nicht veröffentlicht werden, wenn sie mehr als 5.000 Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen Tatbestand der Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere Aktionäre Beschlussvorschläge zum selben Punkt der Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und ihre Begründungen zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge samt Begründungen sind in deutscher Sprache zu übermitteln. Depotbestätigung bei Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte bzw. bei Beschlussvorschlägen Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft haben Aktionäre eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionären, die nur gemeinsam den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% bzw. 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Antragsrecht Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung eines Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG voraus. Das Antragsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung ausschließlich über einen besonderen Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden. Auskunftsrecht: In der Hauptversammlung wird jedem Aktionär auf Verlangen Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung ausschließlich per E-Mail an fragen.telekom@hauptversammlung.at ausgeübt werden. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit 1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder 2. ihre Erteilung strafbar wäre. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen. Teilnahme, Depotbestätigung & Stimmrechtsvertreter: Da die Hauptversammlung am 06. September 2021 virtuell abgehalten wird, können Aktionäre nicht physisch anwesend sein. Die Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung, die Ausübung des Stimmrechts, das Beschlussantragsrecht sowie die Erhebung eines Widerspruchs sind ausschließlich über Vollmachtserteilung und Weisung an einen der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen, besonderen Stimmrechtsvertreter möglich. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich. Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des 27. August 2021 (Nachweisstichtag) Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Die Aktionärseigenschaft ist mittels Depotbestätigung in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen ist und spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzulangen hat. Bitte beachten Sie, dass diese Frist am 01. September 2021 endet.
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July 30, 2021 08:04 ET (12:04 GMT)