Telefónica Deutschland Holding AG: Unabhängiger Gutachter passt vorläufige
Entscheidung an: Beteiligung von 1&1 Drillisch an den Kosten für die Spektrumsauktion 2015
lediglich für den Zeitraum 2016-2020 zurückgewiesen

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DGAP-News: Telefónica Deutschland Holding AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Telefónica Deutschland Holding AG: Unabhängiger Gutachter passt vorläufige
Entscheidung an: Beteiligung von 1&1 Drillisch an den Kosten für die
Spektrumsauktion 2015 lediglich für den Zeitraum 2016-2020 zurückgewiesen

08.10.2020 / 21:26
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München, 8. Oktober 2020

Unabhängiger Gutachter passt vorläufige Entscheidung an: Beteiligung von 1&1
Drillisch an den Kosten für die Spektrumsauktion 2015 lediglich für den
Zeitraum 2016-2020 zurückgewiesen

In einem Schiedsgutachterverfahren zwischen der Telefónica Deutschland und
der 1&1 Drillisch bezüglich einer Beteiligung von 1&1 Drillisch an den
Kosten für die Frequenznutzungsrechte aus der Spektrumsauktion 2015 hat der
unabhängige Gutachter heute in einer vorläufigen Entscheidung seinen
bisherigen Entwurf vom 27. Mai 2020 angepasst.

Eine Beteiligung von 1&1 Drillisch an den Kosten für die Spektrumsauktion
2015 wurde lediglich für den Zeitraum 2016-2020 zurückgewiesen. Über den
Anspruch in Folgejahren wurde im Rahmen des Gutachtens nicht entschieden.
Der unabhängige Gutachter hat festgestellt, dass Telefónica Deutschland ab
2021 berechtigt ist, entsprechende Überprüfungen einer Kostenbeteiligung auf
Basis des Gutachtens zu beantragen.

Telefónica Deutschland wird das vorläufige Gutachten im Detail analysieren
und kommentieren. Darüber hinaus betrachtet Telefónica Deutschland die von
1&1 Drillisch initiierten Price Reviews 2, 5 und 6 sowie die erhobene
Schiedsklage gegen die Price Review 1 Entscheidung weiterhin für
unberechtigt.

Weitere Informationen:
Telefónica Deutschland
Investor Relations
Georg-Brauchle-Ring 50
D-80992 München
t +49 (0)89 2442-1010
f +49 (0)89 2442-2000
e ir-deutschland@telefonica.com


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