Da das Spektrum im 800 MHz Bereich nicht für mehr als drei Anbieter reicht, für die Versorgung auf dem Land aber zwingend notwendig ist, würden die Preise in einer Auktion mit vier Teilnehmern erheblich nach oben gehen. Jeder Bieter würde mit aller Kraft versuchen, sich das Spektrum zu sichern. Ein solches Wettbieten würde dem Markt aber wieder massiv Finanzmittel entziehen, die dann für den Netzausbau fehlen - in den vergangenen 20 Jahren beliefen sich die Auktionserlöse immerhin auf insgesamt rund 67 Milliarden Euro. Das neue Telekommunikationsgesetz sieht aber keine Vorfestlegung auf Versteigerungen mehr vor und verlangt stattdessen, dass das Verfahren zum Einsatz kommt, welches sich für die Regulierungsziele am besten eignet. Damit ist der Weg für andere Verfahren frei. Als alternative Option skizziert die BNetzA unter anderem ein Ein-Betreiber-Modell. Das technische Umstellen auf einen Betreiber würde aber viel Geld und obendrein noch Zeit kosten. Außerdem würde es die bisherigen Investitionen der Netzbetreiber in Milliarden Euro-Höhe entwerten. Und das Szenario, das eine teilweise Verlängerung mit einer Versteigerung kombiniert, ginge mit den gleichen Nachteilen einher wie die Versteigerung, ohne signifikanten Mehrwert zu bieten. Die beste und effizienteste Lösung wäre daher eine Verlängerung - ein Schluss, zu dem auch ein wissenschaftliches Gutachten kommt, das Telefónica Deutschland / O2 neben der eigenen Kommentierung der Bundesnetzagentur bereitgestellt hat. Eine Verlängerung würde Planungs- und Investitionssicherheit für alle derzeit aktiven Netzbetreiber schaffen und auch den neuen Netzbetreiber nicht ausschließen. 1&1 Drillisch hat im Mai 2021 eine langfristig angelegte National Roaming Vereinbarung mit Telefónica Deutschland / O2 getroffen, um bundesweit Mobilfunkleistungen - vor allem auf dem Land - bereitstellen zu können. Sie hat eine anfängliche Laufzeit von fünf Jahren, rückwirkend ab 1. Juli 2020, und kann zweimal verlängert werden. Zunächst hat 1&1 Drillisch eine Option zur Verlängerung bis Mitte 2029, für die Zeit danach ist eine weitere Verlängerung im Verhandlungswege um bis zu fünf Jahre möglich. Alles in allem also bis zum Jahr 2034. Das politische Ziel der Förderung des Wettbewerbs bleibt demnach erfüllt. Und - anders als bei den anderen Optionen - ließen sich mit einer Verlängerung der Frequenzen die Versorgungsziele auch erreichen und die Digitalisierung weiter beschleunigen. Die gesamte Kommentierung gibt es hier.

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Telefónica Deutschland Holding AG published this content on 11 October 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 11 October 2021 15:41:01 UTC.