Nicht zur Verteilung innerhalb der Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan.

Hamburg, 10. Februar 2014 - Der Vorstand der TAG Immobilien AG (nachstehend "TAG" oder "Gesellschaft") teilt mit, dass er im Wege einer Privatplatzierung die im August 2013 begebene Unternehmensanleihe WKN A1TNFU/ ISIN XS0954227210 um weitere EUR 110 Mio. erhöht hat. Das ursprüngliche Volumen der Anleihe, die eine Laufzeit bis August 2018 hat und mit einem Coupon von 5,125% p. a. verzinst wird, betrug EUR 200 Mio. Die Anleihe wird im Freiverkehr (Open Market), Entry Standard, der Frankfurter Wertpapierbörse mit Teilnahme im Prime Standard für Unternehmensanleihen gehandelt. Die Begebung der Aufstockung erfolgte zu 103% des Nennbetrags und damit etwa zum aktuellen Kurs der Anleihe.

Der Erlös aus der Aufstockung der Anleihe wird in erster Linie zur weiteren Optimierung der Kapital- und Finanzierungsstruktur verwendet, insbesondere zur Rückführung höher verzinslicher Bankdarlehen, ohne dass dadurch Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen. Der Vorstand erwartet bereits ab dem zweiten Quartal 2014 eine Zinsersparnis von etwas über EUR 1 Mio. pro Jahr.

Darüber hinaus beabsichtigt die Gesellschaft, den Nettoerlös für die Finanzierung des weiteren Wachstums der TAG und für weitere allgemeine Unternehmenszwecke zu nutzen.

Die Close Brothers Seydler Bank AG, Frankfurt am Main, agiert als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner für die Transaktion.

Disclaimer

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zum Kauf von Wertpapieren der TAG Immobilien AG. Die im Rahmen der Aufstockung begebenen Wertpapiere sind bereits vollständig platziert.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (U.S. Securities Act) oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem U.S. Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In diesen Staaten erfolgt kein Angebot der Wertpapiere.

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