BERLIN (dpa-AFX) - Die schwarz-rote Koalition ringt um eine Reform der Grundsteuer, die für die Kommunen immens wichtig ist. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) schließt eine Regelung nicht aus, die es jedem Bundesland selbst ermöglichen könnte, wie die Grundsteuer genau ausgestaltet werden soll. Sie habe durchaus Sympathie für entsprechende Vorstellungen in der Unionsfraktion, sagte Merkel am Mittwoch im Bundestag in einer Regierungsbefragung. Man werde auf jeden Fall darüber mit SPD-Finanzminister Olaf Scholz reden.

Die SPD ist gegen diese Länder-Öffnungsklausel. Scholz will die Grundsteuer bundesweit einheitlich regeln. "Nur reiche Kommunen und Bundesländer könnten sich die Nutzung einer möglichen Öffnungsklausel leisten", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider. "Damit würde die Schere in Deutschland weiter auseinandergehen."

Merkel sagte, es gebe jetzt schon Unterschiede bei der Erhebung der Grundsteuer, etwa durch die unterschiedlichen Hebesätze der Kommunen. Man wolle trotz der unterschiedlichen Positionen am Zeitplan festhalten, bis Ende des Jahres einen Kompromiss zu finden, machte sie deutlich.

Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre.

Erstmals soll die neu berechnete Grundsteuer 2025 fällig werden. Die Grundsteuer ist mit Einnahmen von rund 14,8 Milliarden Euro pro Jahr eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen.

Scholz hatte am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer vorgestellt. Dabei sollen vor allem der Wert des Bodes und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Bayern aber will ein Flächenmodell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert.

Das Kanzleramt verlangte von Scholz Nachbesserungen bei den Plänen. Sein Entwurf wurde vom Kanzleramt zurückgewiesen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr. In der Union hieß es, man habe schon vor der Versendung des Scholz-Entwurfs auf allen Ebenen - in Regierung und Fraktion - deutlich gemacht, dass man von der Bedingung einer Länder-Öffnungsklausel nicht abgehen werde.

Aus der CSU kam erneut massive Kritik an Scholz. CSU-Chef Markus Söder warf dem Finanzminister vor, sich nicht an Absprachen der Koalition zu halten. "Das war anders ausgemacht, Scholz hat nicht Wort gehalten", sagte der bayerische Ministerpräsident der "Augsburger Allgemeinen" (Donnerstagausgabe). "Scholz wählt ein Verfahren der Überrumpelung, das wird nicht funktionieren."

Bayern sei der Ansicht, jedes Bundesland solle selbst entscheiden dürfen, wie es die Grundsteuer genau ausgestalten will. Söder bekräftigte damit die Forderung nach einer Freigabe der Gesetzgebungskompetenz zur Grundsteuer zugunsten der Länder. Er sagte, der jetzige Vorschlag von Scholz würde die Finanzämter mit einer Welle an Bürokratie überfordern.

Nach dem Willen von Scholz sollen die Pläne zur Reform der Grundsteuer am 30. April das Kabinett passieren. "Dieser Termin ist erforderlich, um die vom Bundesverfassungsgericht bis zum 31. Dezember 2019 gesetzte Frist für die Neuregelung einzuhalten", heißt es in einem Anschreiben an die anderen Ministerien, das ebenso wie der Gesetzentwurf der Deutschen Presse-Agentur vorliegt./hrz/rm/sk/bk/hoe/DP/mis