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Vergütungsbericht
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Geschäftsjahr 2021
Ars ThaneaWarschau
Inhalt
Inhalt
4 Vergütungsbericht 2021
4 Vergütungssystem für den Vorstand
9 Vergütungssystem für den Aufsichtsrat
11 Vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung
14 Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers
Vergütungsbericht
Dieser Vergütungsbericht stellt die im Geschäftsjahr 2021 von der SYZYGY AG jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung dar.
A. Vergütungssystem für den Vorstand
I. Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem
Das Vergütungssystem für den Vorstand wird vom Aufsichtsrat kontinuierlich und bei dem Abschluss neuer und / oder bei der Verlängerung bestehender Vorstandsanstellungsverträge zusätzlich anlassbezogen auf seine Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben und seine Eignung zur Erreichung der strategischen Ziele der Gesellschaft überprüft und angepasst.
Das Vergütungssystem für den Vorstand beachtet die Vorgaben des § 87a Abs. 1 AktG und - von den in der jüngsten Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG aufgeführten Ausnahmen abgesehen - die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019.
1. Bestätigung des Vergütungssystems durch die Aktionär:innen
Gemäß § 120a Abs. 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens alle 4 Jahre über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder zu beschließen. Die ordentliche Hauptversammlung der SYZYGY AG hat das vom Aufsichtsrat vorgelegte Vergütungssystem am 28. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 91,13 Prozent der abgegebenen Stimmen gebilligt.
2. Geschäftsstrategie der Gesellschaft
Die Geschäftsstrategie der SYZYGY AG ist darauf ausgerichtet, die Position als führender Beratungsund Umsetzungspartner für digitale Transformation in Marketing und Vertrieb auszubauen. Eine erfolgreiche Umsetzung dieser Strategie findet ihren Niederschlag in
• der Entwicklung des Aktienkurses der SYZYGY Aktie,
• den Finanzkennzahlen und
• der langfristigen und nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft.
3. Das Vergütungssystem im Überblick
Um einen Gleichlauf zwischen den Interessen der Gesellschaft, ihren Aktionär:innen, ihren Arbeitnehmern und ihren Vorstandsmitgliedern zu sichern, umfasst die Vorstandsvergütung
• feste Vergütungsbestandteile und
• variable Vergütungsbestandteile
a. Feste Vergütungsbestandteile
Die feste Vergütung setzt sich aus einem in monatlich gleichen Raten gezahlten Grundgehalt und geldwerten Nebenleistungen zusammen. Die Nebenleistungen umfassen
• die Bereitstellung eines Dienstwagens oder die Auszahlung einer Car Allowance in monatlichen gleichen Raten nach Wahl des Vorstandsmitglieds und
• die Gewährung von Zuschüssen zur Kranken, Pflege, Unfall und Rentenversicherung.
b. Variable Vergütungsbestandteile
Die variable Vergütung umfasst Bestandteile, die am kurz und am langfristigen Erfolg des SYZYGY Konzerns ausgerichtet sind (kurz und langfristige Erfolgsbeteiligung).
Die Höhe der kurzfristigen Erfolgsbeteiligung hat sich gemäß dem von der Hauptversammlung gebilligten Vergütungssystem nach der Erreichung von jährlich im Voraus vom Aufsichtsrat für das kommende Geschäftsjahr neu festzulegenden, teilweise individuell für das einzelne Vorstandsmitglied und/oder teilweise kollektiv für alle Vorstandsmitglieder zusammen maßgebenden Jahreszielen zu bemessen.
Bei vollständiger Zielerreichung entspricht die absolute Höhe der kurzfristigen Erfolgsbeteiligung 30 Prozent (bei der Vorsitzenden des Vorstands
Vergütungsbericht
33 Prozent) des Jahresgrundgehalts des betreffenden Vorstandsmitglieds. Scheidet ein Vorstandsmitglied unterjährig aus dem Amt aus, so wird seine kurzfristige Erfolgsbeteiligung für das betreffende Jahr zeitanteilig ausgezahlt, wenn und soweit die vereinbarten Jahresziele erreicht wurden. Eine Rückforderung von variablen Vergütungsbestandteilen (sog. ClawBackKlausel) ist generell nicht vorgesehen.
Die Jahresziele haben sich an operativen und strategischen Zielsetzungen zu orientieren. Die Jahresziele sind bei den operativen Zielsetzungen als Finanzkennzahlen und bei den strategischen Zielsetzungen qualitativ zu definieren. Auf die operativen Zielsetzungen entfällt mindestens die Hälfte der maximal erreichbaren kurzfristigen Erfolgsbeteiligung.
Im Geschäftsjahr 2020 entfielen von der maximal erreichbaren kurzfristigen Erfolgsbeteiligung 75 Prozent auf die für alle Vorstandsmitglieder einheitlich ausgestalteten operativen Zielsetzungen, für die weiteren 25 Prozent wurden individuelle strategische Zielsetzungen formuliert.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde der Fokus stärker auf die Gesamtverantwortung des Vorstandes gelegt und die kurzfristige Erfolgsbeteiligung für alle Vorstände einheitlich ausgestaltet. Dabei wurden die Erreichung des operativen Ergebnisses (EBIT) gemäß der genehmigten Geschäftsplanung und die Erreichung von Umsatzwachstumszielen als operative und die Erreichung von Neugeschäftszielen als strategische Zielsetzungen vereinbart.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Darstellung zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern verwiesen.
Die kurzfristige Erfolgsbeteiligung wird jeweils mit der Feststellung des Jahresabschlusses fällig.
Die Höhe der langfristigen Erfolgsbeteiligung hat sich gemäß dem von der Hauptversammlung gebilligten Vergütungssystem an der Entwicklung des Aktienkurses der SYZYGY Aktie zu orientieren. Sie wird in zwei Tranchen in Form von virtuellenAktienoptionen(PhantomStocks)gewährt.Aufdieerste, frühestens nach 2 Jahren ausübbare Tranche entfallen 40 Prozent und auf die zweite, frühestens nach 3 Jahren ausübbare Tranche 60 Prozent der insgesamt gewährten Phantom Stocks. Bei Ausübung wird die Differenz zwischen dem Basiskurs bei Zuteilung der Phantom Stocks und dem Aktienkurs bei Ausübung der Phantom Stocks an das betreffende Vorstandsmitglied ausgezahlt. Der Basiskurs und der Aktienkurs bei Ausübung entsprechen jeweils dem Durchschnitt der XETRASchlusskurse an den zehn Handelstagen vor dem Tag der Gewährung beziehungsweise an den zehn Handelstagen vor der Ausübung. Vorbehaltlich gewisser Sperrzeiten, z. B. in zeitlicher Nähe zur Veröffentlichung der Quartals und Jahresabschlüsse, kann jede Tranche jeweils in einem Zeitfenster von 12 Monaten ab dem ersten Ausübungstag ausgeübt werden. Daraus folgt, dass die erste Tranche innerhalb von 24 bis 36 Monaten und die zweite Tranche innerhalb von 36 bis 48 Monaten nach Zuteilung ausgeübt werden kann. Der maximale Auszahlungsbetrag der langfristigen Erfolgsbeteiligung ist jeweils ausgehend vom Basiskurs bei der ersten Tranche bei 60 Prozent Kurssteigerung und bei der zweiten Tranche bei 90 Prozent Kurssteigerung gedeckelt (Cap).
Bei maximaler Kurssteigerung entspricht die absolute Höhe der langfristigen Erfolgsbeteiligung auf Jahresbasis bei der Vorsitzenden des Vorstands 123 Prozent, beim Finanzvorstand 70 Prozent und beim Technikvorstand 67 Prozent des aktuellen Jahresgrundgehalts.
II. Feste und variable Vergütungsbestandteile nebst Erläuterung
Die den Vorstandsmitgliedern gewährten Vergütungsbestandteile werden im Folgenden in dem Geschäftsjahr ausgewiesen, in dem die betreffende Zahlung oder sonstige Leistung an das Vorstandsmitglied geflossen ist, auch wenn die der Vergütung zugrunde liegende Tätigkeit bereits in einem früheren Geschäftsjahr vollständig erbracht wurde. Bei der langfristigen Erfolgsbeteiligung können daher auch Zahlungen enthalten sein, die eine kumulierte Vergütung für eine über mehrere Jahre erbrachte Tätigkeit darstellen.
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Syzygy AG published this content on 20 April 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 20 April 2022 07:54:07 UTC.