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Vergütungs­bericht

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Geschäftsjahr 2021

Ars ThaneaWarschau

Inhalt

Inhalt

  • 4 Vergütungsbericht 2021

    • 4 Vergütungssystem für den Vorstand

    • 9 Vergütungssystem für den Aufsichtsrat

    • 11 Vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung

  • 14 Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers

Vergütungsbericht

Dieser Vergütungsbericht stellt die im Geschäftsjahr 2021 von der SYZYGY AG jedem einzelnen gegen­wärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Ver­gütung dar.

A. Vergütungssystem für den Vorstand

I. Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem

Das Vergütungssystem für den Vorstand wird vom Aufsichtsrat kontinuierlich und bei dem Abschluss neuer und / oder bei der Verlängerung bestehender Vorstandsanstellungsverträge zusätzlich anlassbe­zogen auf seine Übereinstimmung mit den gesetz­lichen Vorgaben und seine Eignung zur Erreichung der strategischen Ziele der Gesellschaft überprüft und angepasst.

Das Vergütungssystem für den Vorstand beachtet die Vorgaben des § 87a Abs. 1 AktG und - von den in der jüngsten Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG aufgeführten Ausnahmen abgesehen - die Empfeh­lungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019.

1. Bestätigung des Vergütungssystems durch die Aktionär:innen

Gemäß § 120a Abs. 1 AktG hat die Hauptversamm­lung einer börsennotierten Gesellschaft bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens alle 4 Jahre über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergü­tungssystems für die Vorstandsmitglieder zu beschlie­ßen. Die ordentliche Hauptversammlung der SYZYGY AG hat das vom Aufsichtsrat vorgelegte Vergütungs­system am 28. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 91,13 Prozent der abgegebenen Stimmen gebilligt.

2. Geschäftsstrategie der Gesellschaft

Die Geschäftsstrategie der SYZYGY AG ist darauf ausgerichtet, die Position als führender Beratungs­und Umsetzungspartner für digitale Transformation in Marketing und Vertrieb auszubauen. Eine erfolgreiche Umsetzung dieser Strategie findet ihren Niederschlag in

  • • der Entwicklung des Aktienkurses der SYZYGY Aktie,

  • • den Finanzkennzahlen und

  • • der langfristigen und nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft.

3. Das Vergütungssystem im Überblick

Um einen Gleichlauf zwischen den Interessen der Gesellschaft, ihren Aktionär:innen, ihren Arbeit­nehmern und ihren Vorstandsmitgliedern zu sichern, umfasst die Vorstandsvergütung

  • • feste Vergütungsbestandteile und

  • • variable Vergütungsbestandteile

a. Feste Vergütungsbestandteile

Die feste Vergütung setzt sich aus einem in monatlich gleichen Raten gezahlten Grundgehalt und geld­werten Nebenleistungen zusammen. Die Nebenleis­tungen umfassen

  • • die Bereitstellung eines Dienstwagens oder die Auszahlung einer Car Allowance in monatlichen gleichen Raten nach Wahl des Vorstandsmitglieds und

  • • die Gewährung von Zuschüssen zur Kranken­, Pflege­, Unfall­ und Rentenversicherung.

b. Variable Vergütungsbestandteile

Die variable Vergütung umfasst Bestandteile, die am kurz­ und am langfristigen Erfolg des SYZYGY Konzerns ausgerichtet sind (kurz­ und langfristige Erfolgsbeteiligung).

Die Höhe der kurzfristigen Erfolgsbeteiligung hat sich gemäß dem von der Hauptversammlung gebilligten Vergütungssystem nach der Erreichung von jähr­lich im Voraus vom Aufsichtsrat für das kommende Geschäftsjahr neu festzulegenden, teilweise indivi­duell für das einzelne Vorstandsmitglied und/oder teilweise kollektiv für alle Vorstandsmitglieder zusam­men maßgebenden Jahreszielen zu bemessen.

Bei vollständiger Zielerreichung entspricht die absolute Höhe der kurzfristigen Erfolgsbeteiligung 30 Prozent (bei der Vorsitzenden des Vorstands

Vergütungsbericht

33 Prozent) des Jahresgrundgehalts des betreffenden Vorstandsmitglieds. Scheidet ein Vorstandsmitglied unterjährig aus dem Amt aus, so wird seine kurzfris­tige Erfolgsbeteiligung für das betreffende Jahr zeit­anteilig ausgezahlt, wenn und soweit die vereinbarten Jahresziele erreicht wurden. Eine Rückforderung von variablen Vergütungsbestandteilen (sog. Claw­Back­Klausel) ist generell nicht vorgesehen.

Die Jahresziele haben sich an operativen und strate­gischen Zielsetzungen zu orientieren. Die Jahresziele sind bei den operativen Zielsetzungen als Finanz­kennzahlen und bei den strategischen Zielsetzungen qualitativ zu definieren. Auf die operativen Zielset­zungen entfällt mindestens die Hälfte der maximal erreichbaren kurzfristigen Erfolgsbeteiligung.

Im Geschäftsjahr 2020 entfielen von der maximal erreichbaren kurzfristigen Erfolgsbeteiligung 75 Pro­zent auf die für alle Vorstandsmitglieder einheitlich ausgestalteten operativen Zielsetzungen, für die weiteren 25 Prozent wurden individuelle strategische Zielsetzungen formuliert.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde der Fokus stärker auf die Gesamtverantwortung des Vorstandes gelegt und die kurzfristige Erfolgsbeteiligung für alle Vorstände einheitlich ausgestaltet. Dabei wurden die Errei­chung des operativen Ergebnisses (EBIT) gemäß der genehmigten Geschäftsplanung und die Erreichung von Umsatzwachstumszielen als operative und die Erreichung von Neugeschäftszielen als strategische Zielsetzungen vereinbart.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Dar­stellung zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern ver­wiesen.

Die kurzfristige Erfolgsbeteiligung wird jeweils mit der Feststellung des Jahresabschlusses fällig.

Die Höhe der langfristigen Erfolgsbeteiligung hat sich gemäß dem von der Hauptversammlung gebil­ligten Vergütungssystem an der Entwicklung des Aktienkurses der SYZYGY Aktie zu orientieren. Sie wird in zwei Tranchen in Form von virtuellenAktienoptionen(PhantomStocks)gewährt.Aufdieerste, frühestens nach 2 Jahren ausübbare Tranche entfallen 40 Prozent und auf die zweite, frühestens nach 3 Jahren ausübbare Tranche 60 Prozent der insgesamt gewährten Phantom Stocks. Bei Ausübung wird die Differenz zwischen dem Basiskurs bei Zuteilung der Phantom Stocks und dem Aktienkurs bei Ausübung der Phantom Stocks an das betreffende Vorstands­mitglied ausgezahlt. Der Basiskurs und der Aktienkurs bei Ausübung entsprechen jeweils dem Durchschnitt der XETRA­Schlusskurse an den zehn Handelstagen vor dem Tag der Gewährung beziehungsweise an den zehn Handelstagen vor der Ausübung. Vorbehaltlich gewisser Sperrzeiten, z. B. in zeitlicher Nähe zur Ver­öffentlichung der Quartals­ und Jahresabschlüsse, kann jede Tranche jeweils in einem Zeitfenster von 12 Monaten ab dem ersten Ausübungstag ausgeübt werden. Daraus folgt, dass die erste Tranche innerhalb von 24 bis 36 Monaten und die zweite Tranche inner­halb von 36 bis 48 Monaten nach Zuteilung ausgeübt werden kann. Der maximale Auszahlungsbetrag der langfristigen Erfolgsbeteiligung ist jeweils ausgehend vom Basiskurs bei der ersten Tranche bei 60 Pro­zent Kurssteigerung und bei der zweiten Tranche bei 90 Prozent Kurssteigerung gedeckelt (Cap).

Bei maximaler Kurssteigerung entspricht die absolute Höhe der langfristigen Erfolgsbeteiligung auf Jahres­basis bei der Vorsitzenden des Vorstands 123 Prozent, beim Finanzvorstand 70 Prozent und beim Technikvor­stand 67 Prozent des aktuellen Jahresgrundgehalts.

II. Feste und variable Vergütungsbestandteile nebst Erläuterung

Die den Vorstandsmitgliedern gewährten Vergü­tungsbestandteile werden im Folgenden in dem Geschäftsjahr ausgewiesen, in dem die betreffende Zahlung oder sonstige Leistung an das Vorstands­mitglied geflossen ist, auch wenn die der Vergütung zugrunde liegende Tätigkeit bereits in einem früheren Geschäftsjahr vollständig erbracht wurde. Bei der langfristigen Erfolgsbeteiligung können daher auch Zahlungen enthalten sein, die eine kumulierte Vergü­tung für eine über mehrere Jahre erbrachte Tätigkeit darstellen.

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Syzygy AG published this content on 20 April 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 20 April 2022 07:54:07 UTC.