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Einladung zur virtuellen

Hauptversammlung 2022

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Mindestinformationen nach § 125 Abs. 1 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG, Artikel 4 Abs. 1 sowie Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212

Art der Angabe

Beschreibung

A. Inhalt der Mitteilung

1. Eindeutige Kennung des Ereignisses

SYZ072022oHV

2. Art der Mitteilung

Einladung zur Hauptversammlung

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU)

2018/1212: NEWM]

B. Angaben zum Emittenten

1. ISIN

DE0005104806

2. Name des Emittenten

SYZYGY AG

C. Angaben zur Hauptversammlung

1. Datum der Hauptversammlung

05.07.2022

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU)

2018/1212: 20220705]

2. Uhrzeit der Hauptversammlung

10:00 Uhr (MESZ)

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU)

2018/1212: 08:00 UTC]

3. Art der Hauptversammlung

Ordentliche Hauptversammlung

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU)

2018/1212: GMET]

4. Ort der Hauptversammlung

Virtuelle Hauptversammlung:

https://www.syzygy-group.net/hauptversammlung/

Im Sinne des Aktiengesetzes:

SYZYGY Deutschland GmbH, Lindenstraße 27, 60325

Frankfurt am Main, Deutschland

5. Aufzeichnungsdatum

14.06.2022, 00:00 Uhr (MESZ)

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU)

2018/1212: 20220613]

6. Uniform Resource Locator (URL)

https://www.syzygy-group.net/hauptversammlung/

Einladung

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SYZYGY AG

Bad Homburg v. d. Höhe

WKN 510 480 / ISIN DE0005104806

Eindeutige Kennung des Ereignisses: SYZ072022oHV

Einladung zur virtuellen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionär:innen ein zu der am

Dienstag, 5. Juli 2022, 10:00 Uhr,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung.

Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär:innen oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.

Ort der Versammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Büroräume der SYZYGY Deutschland GmbH, Lindenstraße 27, 60325 Frankfurt am Main.

  1. Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
    Im Hinblick auf die andauernde COVID-19-Pandemie hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken und organisatorischen Risiken gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,Genossenschafts-,Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentums- recht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG), beschlossen, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten und den Aktionären die Stimmrechtsausübung über elektronische Kommunikation (elektronische Briefwahl) sowie über Voll- machtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu ermöglichen. Die gesamte Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre vollständig auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.syzygy-group.net/hauptversammlung/im passwortgeschützten Internet- service in Bild und Ton übertragen. Informationen zum Ablauf der virtuellen Hauptversammlung finden Sie auch in Abschnitt III.

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II. Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lage- bericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a und 315a HGB
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss ent- sprechend §§ 172, 173 AktG am 29. März 2022 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung.
    Jahresabschluss und Konzernabschluss, die Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Sämtliche vorstehenden Unterlagen so- wie der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sind ab der Einberufung und wäh- rend der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.syzygy-group.net/ hauptversammlung/ zugänglich.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SYZYGY AG ausgewiesenen Bilanz- gewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 10.025.015,55 EUR wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung von 0,20 EUR Dividende

je dividendenberechtigter Stückaktie:

2.700.005,20 EUR

Einstellung in die Gewinnrücklagen:

0,00 EUR

Gewinnvortrag:

7.325.010,35 EUR

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende regelmäßig am dritten auf den Hautver- sammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, damit am 8. Juli 2022, fällig.

Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft vor der Hauptversammlung eigene Aktien erwerben oder neue Aktien mit Gewinnberechtigung auch für das Geschäftsjahr 2021 aus- geben, so werden Vorstand und Aufsichtsrat vorschlagen, bei einer unveränderten Höhe der Dividende von 0,20 EUR je Aktie eine entsprechend geringere (beim Erwerb eigener Aktien) bzw. höhere (bei der Ausgabe neuer, auch für das Geschäftsjahr 2021 gewinnberechtigter Aktien) Gesamtdividende auszuschütten und einen entsprechend höheren bzw. geringeren Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnung

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  1. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
  2. Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Herr Wilfried Beeck hat sein Mandat als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der SYZYGY AG zum 30. Juni 2021 niedergelegt.

Das Amtsgericht Frankfurt hat auf Antrag des Aufsichtsrats und des Vorstands Frau Antje Mecklenbeck- Neubauer am 7. September 2021 gemäß § 104 Abs. 1 S. 1 AktG als neues Aufsichtsratsmitglied bestellt. Am 16. September 2021 wurde Frau Antje Mecklenbeck-Neubauer zur Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. Die gerichtliche Bestellung des Aufsichtsrats gilt bis zur Ergänzungswahl durch diese Hauptversammlung am 5. Juli 2022. Es ist daher eine Ergänzungswahl notwendig.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen und besteht gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Frau Antje Mecklenbeck-Neubauer,

Geschäftsführerin der WohnPlus Building GmbH mit Sitz in Düsseldorf sowie geschäftsführende Gesell- schafterin der Antje Neubauer GmbH mit Sitz in Düsseldorf, Wohnort: Düsseldorf,

mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung am 5. Juli 2022 für die restliche Dauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Wilfried Beeck, somit für die Zeit bis zur Been- digung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:

Frau Mecklenbeck-Neubauer ist bei den nachfolgenden unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter (ii) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens.

  1. Weitere Aufsichtsratsmandate: keine
  2. Andere Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
    • Seit 2021 Beiratsmitglied, 365 Sherpas, Berlin
    • Seit 2021 Beiratsmitglied, Unicepta, Köln
    • Seit 2016 Beiratsmitglied, FAZ, Frankfurt am Main

Der vorstehende Wahlvorschlag folgt den vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Zielen. Er füllt das vom Aufsichtsrat erarbeitete Kompetenzprofil aus und entspricht dem Diversitätskonzept für das Gesamtgremium.

Um den Rest dieser Noodl zu lesen, rufen Sie bitte die Originalversion auf, und zwar hier.

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Syzygy AG published this content on 24 May 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 24 May 2022 08:47:06 UTC.