2020 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Syzygy AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung     
Syzygy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.10.2020 in
Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG            
                                                                               
02.09.2020 / 15:05                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Syzygy AG Bad Homburg v. d. Höhe WKN 510 480 / ISIN DE0005104806 Einladung zur 
virtuellen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am Dienstag, 
27. Oktober 2020, 10.00 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. Die 
diesjährige ordentliche Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung   
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.   
Ort der Versammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der    
Gesellschaft in der Lindenstraße 27, 60325 Frankfurt                           
                                                                               
                                                                             
                                                                             
I. Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer  
Bevollmächtigten                                                               
                                                                               
Im Hinblick auf die derzeitige COVID-19-Pandemie und damit aus                 
Gesundheitsgründen sowie zur Vermeidung organisatorischer Risiken hat der      
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 1 Absatz 2 des Gesetz über   
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und        
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie   
(COVID-19-Gesetz) beschlossen, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz     
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der                     
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung          
abzuhalten und den Aktionären die Stimmrechtsausübung über Post, Telefax und   
E-Mail (schriftliche Briefwahl), über elektronische Kommunikation              
(elektronische Briefwahl) sowie über Vollmachtserteilung an die von der        
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu ermöglichen. Die gesamte        
Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre vollständig      
auf der Internetseite der Gesellschaft unter                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://ir.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen.             
Informationen zum Ablauf der virtuellen Hauptversammlung                       
finden Sie auch in Abschnitt III.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
II. Tagesordnung                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten            
Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das            
Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden        
Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1     
HGB                                                                            
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den    
Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG am 27. März 2020 gebilligt      
und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung   
durch die Hauptversammlung.                                                    
                                                                               
Jahresabschluss und Konzernabschluss, die Lageberichte für die Gesellschaft    
und den Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands   
mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der Hauptversammlung   
zugänglich zu machen. Sämtliche vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag    
des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns liegen vom Tag der              
Einberufung an in den Geschäftsräumen der SYZYGY AG, Horexstraße 28, 61352     
Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind      
über die Internetseite der Gesellschaft unter                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://ir.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich      
und kostenlos erteilt und zugesandt.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2019                                                                           
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SYZYGY AG   
ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 3.455.753,10   
EUR vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.                                 
                                                                               
3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019                         
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für      
das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.                                 
                                                                               
4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019                     
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats      
für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.                             
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das           
Geschäftsjahr 2020                                                             
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer   
für das Geschäftsjahr 2020 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,         
Frankfurt am Main, zu wählen.                                                  
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss gebildet. Anstelle des           
Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat entsprechend Art. 16 Abs. 2           
Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und   
des Rates vom 16. April 2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) erklärt, dass      
sein Wahlvorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers und                       
Konzernabschlussprüfers frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte     
ist und ihm im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers      
keine Beschränkung im Sinne des Art. 16 Abs. 6 der                             
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.                                  
                                                                               
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat gegenüber   
dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen,             
persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und        
Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern     
andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können.   
                                                                               
                                                                               
6. Aufhebung des bedingten Kapitals 2009 und des bedingten Kapitals 2014       
                                                                               
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat mit Beschluss vom 29. Mai 2009 und   
Änderungsbeschluss vom 6. Juni 2014 ein bedingtes Kapital (bedingtes Kapital   
2009) zur Gewährung von Aktien an die Inhaber von Bezugsrechten                
(Aktienoptionen) geschaffen. Die Aktienoptionen konnten zum 28. Mai 2014       
ausgegeben werden. Es stehen keine Aktienoptionen mehr aus, die ein Recht      
zum Bezug von Aktien aus dem bedingten Kapital 2009 gewähren. Das bedingte     
Kapital 2009 kann daher ersatzlos aufgehoben werden.                           
                                                                               
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat ferner am 6. Juni 2014 ein           
weiteres bedingtes Kapital (bedingtes Kapital 2014) zur Gewährung von Aktien   
an die Inhaber von Bezugsrechten (Aktienoptionen) geschaffen. Die              
Aktienoptionen konnten bis zum 6. Juni 2019 ausgegeben werden. Es stehen       
keine Aktienoptionen mehr aus, die ein Recht zum Bezug von Aktien aus dem      
bedingten Kapital 2014 gewähren. Das bedingte Kapital 2014 kann daher          
ersatzlos aufgehoben werden.                                                   
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Das in § 4 Abs. 5 der Satzung enthaltene bedingte Kapital 2009 wird         
aufgehoben. Der bestehende § 4 Abs. 5 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.   
                                                                               
                                                                               
b) Das in § 4 Abs. 6 der Satzung enthaltene bedingte Kapital 2014 wird         
aufgehoben. Der bestehende § 4 Abs. 6 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Beschlussfassung zur Anpassung der Satzung an das ARUG II                   
                                                                               
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die          
Ausübung des Stimmrechts wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten     
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert. Bei Inhaberaktien                
börsennotierter Gesellschaften reicht nach dem geänderten § 123 Abs. 4 S. 1    
AktG für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des           
Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs gemäß dem neu eingefügten §     
67c Abs. 3 AktG aus. Nach § 8 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist          
entsprechend den Vorgaben der zuvor geltenden Fassung des § 123 Abs. 4 S. 1    
AktG als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und   
zur Ausübung des Stimmrechts ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter           
besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz        
erforderlich und ausreichend.                                                  
                                                                               
Darüber hinaus wurde durch das ARUG II der § 128 AktG zur Übermittlung der     
Mitteilungen nach § 125 AktG, auf den § 8 Abs. 7 bezug nimmt, ersatzlos        
gestrichen.                                                                    
                                                                               
Um ein Abweichen der Regelungen zu diesem Nachweis für die Teilnahme an der    
Hauptversammlung der Gesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts sowie      
zur zur Übermittlung der Mitteilungen nach § 125 AktG in Satzung und Gesetz    
zu vermeiden, soll mit nachfolgendem Beschlussvorschlag die entsprechende      
Anpassung der Satzung beschlossen werden.                                      
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) § 8 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
'(3) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts    
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der         
Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur         
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts             
nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft     
unter der in der Einladung hierfür mitgeteilten Adresse vor Ablauf der         
gesetzlich bestimmten Frist vor der Hauptversammlung zugehen. In der           
Einberufung der Hauptversammlung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende     
Frist für den Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes      
nach Satz 2 vorgesehen werden. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme     
an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein durch     
den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausgestellter Nachweis des        
Anteilsbesitzes aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des                  
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Im               
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung     
oder für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis       
erbracht hat."                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) § 8 Abs. 7 der Satzung wird ersatzlos gestrichen                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
8. Erneuerung des Beschlusses der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung   
eigener Aktien                                                                 
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:         
                                                                               
'Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 26.    
Oktober 2025 eigene Aktien zu erwerben. Die zeitliche Befristung gilt nur      
für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien. Auf die erworbenen Aktien     
dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der             
Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu   
keinem Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert des Grundkapitals entfallen. Als    
Zweck des Erwerbs ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen.             
                                                                               
Der Gegenwert für den Erwerb pro Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den      
Börsenpreis nicht um mehr als 10% unter- oder überschreiten. Als               
maßgeblicher Börsenpreis gilt der Mittelwert der Schlusskurse für die Aktie    
im Xetra-Handelssystem (oder einem an die Stelle des Xetra-Handelssystems      
getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten      
fünf Börsentage (i) vor dem Tag der Veröffentlichung der Erwerbsabsicht bei    
einem Erwerb auf der Grundlage eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre   
der Gesellschaft und (ii) vor dem Erwerb der Aktien in allen anderen Fällen.   
Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen ausgeübt werden.      
Sofern das öffentliche Angebot an alle Aktionäre überzeichnet ist, erfolgt     
eine Annahme nach Quoten. Das Angebot kann einen bevorrechtigten Erwerb        
geringer Stückzahlen von bis zu 100 angedienten Aktien je Aktionär vorsehen.   
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine            
Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die        
Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, insbesondere die       
Aktien unter Ausschluss des Erwerbsrechts der Aktionäre                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
(a) an institutionelle Anleger zu verkaufen, wenn der auf die veräußerten      
Aktien entfallende anteilige Betrag am Grundkapital 10% des bei                
Wirksamwerden dieser Ermächtigung und bei der Beschlussfassung über die        
Ausübung der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt; auf      
den Betrag von 10% des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf       
Aktien entfällt, die aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung unter          
Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung     
des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden;                                
                                                                               
(b) als Teil ihrer jeweiligen Vergütung an Arbeitnehmer der Gesellschaft und   
                                                                               
der mit ihr verbundenen Unternehmen, an Mitglieder der Geschäftsführungen      
der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen und an Mitglieder des         
Vorstands der Gesellschaft zu übertragen; oder                                 
                                                                               
(c) Dritten im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses oder als             
Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an             
Unternehmen oder als Gegenleistung für sonstige Wirtschaftsgüter oder          
Leistungen zu übertragen.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die erworbenen eigenen Aktien dürfen in den Fällen der Buchstaben (a) und      
(c) nur zu einem Preis veräußert werden, der den                               
Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht    
wesentlich unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenpreis                        
im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der Mittelwert der Schlusskurse für    
die Aktie im Xetra-Handelssystem (oder einem an                                
die Stelle des Xetra-Handelssystems getretenen funktional vergleichbaren       
Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse                            
während der letzten fünf Börsentage vor der Veräußerung der Aktien.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei einer Übertragung nach Buchstabe (b) erfolgt die Übertragung als Teil      
der Vergütung der jeweiligen Person im Rahmen ihrer                            
Anstellung als Mitarbeiter, Geschäftsführer oder Vorstand, so dass eine        
weitere Gegenleistung in diesen Fällen nicht zu erbringen                      
ist.                                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft, die aufgrund     
der vorstehenden Ermächtigung erworben werden,                                 
einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung     
eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.'                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Bericht zu TOP 8 - Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zu Punkt 8 der Tagesordnung erstattet der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz
5 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz                                     
2 AktG den folgenden Bericht über den Ausschluss des Erwerbsrechts der         
Aktionäre:                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die unter Tagesordnungspunkt 8 erbetene Ermächtigung sieht vor, dass die       
Gesellschaft eigene Aktien in Höhe von bis zu 10                               
vom Hundert ihres Grundkapitals erwerben und wieder veräußern darf. Damit soll 
der Vorstand in die Lage versetzt werden, dieses                               
international übliche Instrument im Interesse der Gesellschaft und ihrer       
Aktionäre einzusetzen. Bei einem öffentlichen Angebot                          
an alle Aktionäre kann jeder verkaufswillige Aktionär der Gesellschaft         
entscheiden, wie viele Aktien er der Gesellschaft anbieten                     
möchte. Sofern ein solches Angebot überzeichnet ist, muss eine Zuteilung       
erfolgen. Diese erfolgt grundsätzlich nach Quoten,                             
jedoch soll die Gesellschaft die Möglichkeit haben, geringe Stückzahlen von bis
zu 100 angedienten Aktien bevorrechtigt zu                                     
erwerben. Damit können Bruchteile bei der Festlegung der Erwerbsquote          
vermieden, die technische Abwicklung vereinfacht und                           
Kleinstrestbestände bei andienenden Aktionären vermieden werden.               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Durch die Möglichkeit des Wiederverkaufs eigener Aktien können diese zur       
Beschaffung von Eigenmitteln genutzt werden. Für                               
die Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien sieht das Gesetz grundsätzlich 
einen Verkauf über die Börse oder durch Angebot                                
an alle Aktionäre vor. Die Hauptversammlung kann jedoch in entsprechender      
Anwendung des § 186 AktG auch eine andere Veräußerung                          
beschließen.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ferner soll der Vorstand die Möglichkeit haben, eigene Aktien (i) an           
Arbeitnehmer der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen                      
Unternehmen und (ii) an Mitglieder der Geschäftsführungen der mit der          
Gesellschaft verbundenen Unternehmen als Teil ihrer                            
jeweiligen Vergütung zu übertragen. Die gleiche Möglichkeit soll dem           
Aufsichtsrat in Bezug auf die Mitglieder des Vorstands                         
der Gesellschaft gewährt werden. Durch die Übertragung von Aktien anstelle von 
Geldleistungen soll die Bindung des genannten                                  
Personenkreises an die Gesellschaft erhöht werden.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Beschluss sieht vor, dass der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des  
Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts                                
der Aktionäre eine Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise  
als über die Börse oder durch ein Angebot an                                   
alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis  
veräußert werden, der den Börsenpreis der Aktien                               
der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.
Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne dieser                                   
Regelung gilt der Mittelwert der Schlusskurse für die Aktie im                 
Xetra-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse während                 
der letzten fünf Börsentage vor der Veräußerung der Aktien.                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Möglichkeit, das Bezugsrecht bei der Wiederveräußerung eigener Aktien in   
entsprechender Anwendung des § 186 AktG auszuschließen,                        
dient dem Interesse der Gesellschaft, eigene Aktien beispielsweise an weitere  
Anleger zu verkaufen, und erlaubt insbesondere                                 
eine schnelle und kostengünstige Platzierung der Aktien. Die Verwaltung wird   
dadurch in die Lage versetzt, die sich aufgrund                                
der jeweiligen Börsenverfassung bietenden Möglichkeiten schnell, flexibel und  
kostengünstig zu nutzen. Darüber hinaus können                                 
ggf. zusätzliche neue Aktionärsgruppen im In- und Ausland gewonnen werden.     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Des Weiteren ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die 
erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss                                     
des Bezugsrechts der Aktionäre beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen  
an Unternehmen Dritten entweder ganz oder teilweise                            
als Gegenleistung anzubieten. Dies dient dem Interesse der Gesellschaft, da die
Gesellschaft in geeigneten Einzelfällen Unternehmen                            
oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien erwerben kann.  
Die Gesellschaft kann damit in Zukunft flexibel                                
auf sich bietende Möglichkeiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen  
an Unternehmen im In- und Ausland reagieren.                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Insgesamt werden die Interessen der Aktionäre bei einer Veräußerung der eigenen
Aktien an Dritte unter Ausschluss der Aktionäre                                
vom Erwerbsrecht auf der Grundlage von § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG angemessen       
gewahrt. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung,                        
dass dieser Handlungsrahmen unter Berücksichtigung der Strategie der           
Gesellschaft sowohl den Interessen der Gesellschaft als                        
auch der Aktionäre dient.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
III. Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Allgemeines zur virtuellen Hauptversammlung und ausübbaren Aktionärsrechten 
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die        
Hauptversammlung nach Maßgabe von § 1 Absatz 2 des COVID-19-Gesetzes ohne      
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme      
der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ausschließlich als virtuelle        
Hauptversammlung abgehalten wird.                                              
                                                                               
Dies bedeutet insbesondere Folgendes:                                          
                                                                               
Ort der Versammlung im aktienrechtlichen Sinn sind die Geschäftsräume der      
Gesellschaft in der Lindenstraße 27, 60325 Frankfurt. Dort werden während      
der Hauptversammlung zumindest der Versammlungsleiter, der Vorstand, ein       
mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragter Notar sowie ein        
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zugegen sein.                            
                                                                               
Eine persönliche physische Teilnahme von Aktionären oder                       
Aktionärsvertretern (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der                 
Gesellschaft) an der Hauptversammlung vor Ort ist nicht möglich.               
                                                                               
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle          
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen    
in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre.      
Die Hauptversammlung wird am 27. Oktober 2020 ab 10:00 Uhr (MESZ) live in      
Bild und Ton über das Internet auf der Internetseite der Gesellschaft unter    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://ir.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
im passwortgeschützten Internetservice für ordnungsgemäß angemeldete           
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten übertragen werden.                         
Die angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können ihre Stimmen      
ausschließlich im Wege der schriftlichen oder elektronischen                   
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft           
benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der nachfolgend                    
beschriebenen Bestimmungen ausüben. Eine elektronische Teilnahme an der        
Versammlung im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz                    
ist nicht möglich.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Über den passwortgeschützten Internetservice können die ordnungsgemäß          
angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte gemäß                        
den dafür vorgesehenen Verfahren unter anderem ihre eingeräumten               
Aktionärsrechte ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen               
oder Widerspruch zu Protokoll erklären.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der             
nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung,                     
zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung  
des Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags            
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in      
der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der    
Gesellschaft unter Vorlage eines besonderen, durch das depotführende           
Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache         
ausgestellten Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden. Die Anmeldung und       
der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bei der               
nachfolgend genannten Stelle unter der angegebenen Adresse, Telefax-Nummer     
oder E-Mail-Adresse spätestens bis Dienstag, den 20. Oktober 2020, 24.00       
Uhr (MESZ), zugehen:                                                           
                                                                               
SYZYGY AG                                                                      
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München                                                                  
Deutschland                                                                    
                                                                               
Telefax: +49 (0)89 889 690 633                                                 
                                                                               
E-Mail: anmeldung@better-orange.de                                             
                                                                               
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des                   
einundzwanzigsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, demnach auf          
Dienstag, den 6. Oktober 2020, 00.00 Uhr (MESZ), zu beziehen                   
(Nachweisstichtag).                                                            
                                                                               
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich    
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.      
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des         
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen)       
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag bleibt für die       
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz      
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für         
Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien in der Zeit zwischen dem Nachweisstichtag     
und der Hauptversammlung: Wer nach dem Nachweisstichtag und noch vor der       
Hauptversammlung (weitere) Aktien erwirbt, ist mit diesen (weiteren) Aktien    
weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Für die Dividendenberechtigung hat      
der Nachweisstichtag keine Bedeutung.                                          
                                                                               
Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen            
Nachweises des Anteilsbesitzes bis spätestens 20. Oktober 2020, 24.00 Uhr      
(MESZ), werden den Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung des             
passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft     
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://ir.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und          
Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an                            
die Gesellschaft Sorge zu tragen.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton                            
                                                                               
Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten wird am     
27. Oktober 2020, ab 10:00 Uhr (MESZ) die gesamte Hauptversammlung,            
einschließlich der Beantwortung der eingereichten Fragen während der           
Hauptversammlung und der Abstimmungen in Bild und Ton live auf der             
Internetseite der Gesellschaft unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://ir.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
im passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft übertragen.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme im Sinne       
des § 118 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz (elektronische                          
bzw. Online-Teilnahme).                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
4. Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung                     
                                                                               
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen     
Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,     
einen Stimmrechtsberater, die von der Gesellschaft benannten                   
Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im     
Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der          
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur        
Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe             
Abschnitt III.2.) erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine      
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen, nicht jedoch    
alle Bevollmächtigten, zurückweisen.                                           
                                                                               
Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen             
Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte     
Person oder Institution durch Erklärung gegenüber dieser Person oder           
Institution mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir     
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Person oder         
Institution möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil    
diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir          
bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu                     
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.                    
                                                                               
Wenn weder Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder       
diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen      
bevollmächtigt werden, bedürfen die Vollmacht, ihr Widerruf und der            
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§       
126b BGB). In diesem Fall können die Aktionäre das Formular verwenden,         
welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird zusammen mit den          
Unterlagen, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und                   
Nachweiserbringung erhält, sowie auf Verlangen übersandt und steht auch        
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://ir.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zum Download zur Verfügung.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Per Post, Telefax oder E-Mail können der Nachweis der Bevollmächtigung         
sowie deren Änderung und Widerruf bis zum 26. Oktober                          
2020, 24:00 Uhr (MESZ) wie folgt an die Gesellschaft übermittelt werden:       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
SYZYGY AG                                                                      
                                                                               
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
                                                                               
Haidelweg 48                                                                   
                                                                               
81241 München                                                                  
                                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Telefax: +49 (0)89 889 690 655                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
E-Mail: syzygy@better-orange.de                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://ir.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
können der Nachweis der Bevollmächtigung sowie deren Änderung und Widerruf     
auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung                               
bis zum Beginn der Abstimmungen an die Gesellschaft übermittelt werden.        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Entscheidend ist unabhängig vom Übermittlungsweg jeweils der Zeitpunkt des     
Zugangs bei der Gesellschaft.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend             
genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung                   
der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein    
gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung                   
erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits     
erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten                        
Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten         
unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den                 
Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die                    
entsprechenden Zugangsdaten, die dem Aktionär nach ordnungsgemäßer             
Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und des ordnungsgemäßem              
Nachweis des Anteilbesitzes zugesendet werden, vom Vollmachtgeber erhält.      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
5. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen von der Gesellschaft benannten    
Stimmrechtsvertreter                                                           
                                                                               
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, sich durch von der    
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigte in der          
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung      
der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind eine fristgerechte Anmeldung    
und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und    
zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe         
Abschnitt III.2.) erforderlich.                                                
                                                                               
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht    
im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Die                       
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten       
Weisungen abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem           
Ermessen ausüben und sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur                 
Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den in der    
Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von     
Vorstand und/oder Aufsichtsrat oder zu - mit einer etwaigen Ergänzung der      
Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG - bekanntgemachten                        
Beschlussvorschlägen von Aktionären sowie etwaige vor der Hauptversammlung     
gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge     
von Aktionären vorliegt.                                                       
                                                                               
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt          
werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung              
mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt            
insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der                   
Einzelabstimmung.                                                              
                                                                               
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur         
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung    
der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen entgegen.                  
                                                                               
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft         
können per Post, Telefax oder E-Mail an die vorstehend im Abschnitt 'III.4.    
Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung' genannte              
Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens 26. Oktober       
2020, 24:00 Uhr (MESZ), oder unter Nutzung des unter                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://ir.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür               
vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmungen in                      
der virtuellen Hauptversammlung am 27. Oktober 2020 erteilt, geändert oder     
widerrufen werden.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und            
Anteilsbesitznachweis zugesandt und steht auch auf der                         
Internetseite der Gesellschaft unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://ir.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zum Download zur Verfügung.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl                               
                                                                               
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht auch selbst über     
Briefwahl ausüben. Auch im Fall einer Ausübung des Stimmrechts per             
Briefwahl sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der               
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des        
Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe Abschnitt III.2.)        
erforderlich.                                                                  
                                                                               
Briefwahlstimmen können per Post, Telefax oder E-Mail (schriftliche            
Briefwahl) an die vorstehend im Abschnitt 'III.4. Verfahren für die            
Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung' genannte Anschrift, Telefax-Nummer      
oder E-Mail-Adresse bis spätestens 26. Oktober 2020, 24:00 Uhr (MESZ), oder    
unter Nutzung des unter                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://ir.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür               
vorgesehenen Verfahren (elektronische Briefwahl) bis zum                       
Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 27. Oktober      
2020 abgegeben, geändert oder widerrufen werden.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ein entsprechendes Formular für die Briefwahl wird nach ordnungsgemäßer        
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugesandt                           
und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://ir.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zum Download zur Verfügung.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Abgabe von Stimmen durch schriftliche Briefwahl ist auf die Abstimmung     
über die in der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung                    
bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und    
auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung                              
gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Aktionären    
sowie etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§                                
126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge von          
Aktionären beschränkt.                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt          
werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung                         
mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe im Wege der schriftlichen            
Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch                          
als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch die gemäß dem Abschnitt 'III.4. Verfahren für die Stimmabgabe bei         
Stimmrechtsvertretung' Bevollmächtigten können sich                            
der schriftlichen oder elektronischen Briefwahl bedienen.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127    
und 131 Abs. 1 AktG i.V.m. COVID-19-Gesetz                                     
                                                                               
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG                       
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag des Grundkapitals      
von 500.000,00 EUR (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können          
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt           
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine          
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss dem Vorstand der                
Gesellschaft schriftlich, spätestens bis zum Samstag, dem 26. September        
2020, 24.00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:                       
                                                                               
Vorstand der SYZYGY AG                                                         
Horexstraße 28                                                                 
61352 Bad Homburg                                                              
Deutschland                                                                    
                                                                               
Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 122       
Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem     
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die        
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.              
                                                                               
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach      
Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien     
zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,      
dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie    
werden außerdem unter der Internetadresse                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://ir.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen            
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten                    
Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers    
bzw. des Aufsichtsrats übersenden. Gegenanträge,                               
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung       
sind ausschließlich zu richten an:                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
SYZYGY AG                                                                      
                                                                               
Susan Wallenborn                                                               
                                                                               
Horexstraße 28                                                                 
                                                                               
61352 Bad Homburg                                                              
                                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Telefax +49 (0)6172 9488-270                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
E-Mail: ir@syzygy.de                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands       
und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt              
gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz    
nebst einer etwaigen Begründung und einer etwaigen                             
Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://ir.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum Montag, dem      
12. Oktober 2020, 24.00 Uhr (MESZ), unter der oben                             
in diesem Abschnitt genannten Adresse, Telefax-Nr. oder E-Mail-Adresse         
zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht                       
zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind, insbesondere    
sofern ein Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt.                          
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären         
müssen nicht zugänglich gemacht werden.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die     
Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten                          
Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht      
zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr                             
als 5.000 Zeichen beträgt.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder         
Wahlvorschläge gestellt werden. Ordnungsgemäß gestellte                        
und zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach §§ 126 Absatz 1,       
127 Aktiengesetz im Vorfeld der Hauptversammlung                               
bekannt gemacht wurden oder unter der oben in diesem Abschnitt genannten       
Adresse, Telefax-Nr. oder E-Mail-Adresse bis spätestens                        
zwei Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 25. Oktober 2020,      
24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, werden in der                               
virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der                 
Hauptversammlung gestellt worden, wenn sich der Aktionär auch                  
angemeldet hat. Später zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden      
nicht berücksichtigt.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Fragemöglichkeit der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation        
gemäß § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr.                           
3, Satz 2 COVID-19-Gesetz                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Den Aktionären und ihren Bevollmächtigten wird abweichend von § 131 Abs. 1     
AktG nach Maßgabe von § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3                                
und Satz 2 des COVID-19-Gesetzes eine Fragemöglichkeit im Wege der             
elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat                      
vorgegeben, dass ein Fragerecht der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in    
der virtuellen Hauptversammlung selbst nicht besteht.                          
Vielmehr sind Fragen von Aktionären und deren Bevollmächtigten bis             
spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, also bis                        
spätestens 25. Oktober 2020, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich über den         
passwortgeschützten Internetservice unter                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://ir.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
einzureichen. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Ein        
Recht zur Einreichung von Fragen besteht nur für ordnungsgemäß                 
angemeldete Aktionäre, die den erforderlichen Nachweis des Anteilsbesitzes     
erbracht haben, bzw. deren Bevollmächtigte. Der                                
Vorstand entscheidet abweichend von § 131 Aktiengesetz nach pflichtgemäßem,    
freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Beantwortung erfolgt während der Hauptversammlung.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Hauptversammlungsbeschlüsse                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung     
wird ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären und                                 
ihren Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, nach Maßgabe von    
§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes                                
die Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung     
eingeräumt. Ein Widerspruch kann ausschließlich                                
über den passwortgeschützten Internetservice unter                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://ir.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
erklärt werden und ist ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu    
deren Schließung durch den Versammlungsleiter                                  
möglich.                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127     
Abs. 1 AktG, § 131 Abs. 1 AktG) i.V.m. dem COVID-19-Gesetz                     
können auch im Internet unter                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://ir.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
eingesehen werden.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
8. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen  
nach § 124a AktG zugänglich sind                                               
                                                                               
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden              
Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen       
auch auf der Internetseite der Gesellschaft                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://ir.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung      
unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
9. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                                       
                                                                               
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 13.500.026,00 ist im Zeitpunkt       
der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 13.500.026 Stückaktien.     
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht der              
Gesellschaft jedoch kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt     
der Einberufung der Hauptversammlung keine eigene Stückaktien. Die             
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt    
der Einberufung der Hauptversammlung somit 13.500.026.                         
                                                                               
10. Hinweis zum Datenschutz                                                    
                                                                               
Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns     
einen hohen Stellenwert. In unserer Datenschutzerklärung haben wir alle        
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre       
übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Diese stehen auf der            
Internetseite der Gesellschaft unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.syzygy.net/germany/de/investor-relations/datenschutz                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bad Homburg v. d. Höhe, im September 2020                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
SYZYGY AG                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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02.09.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: Syzygy AG                                                         

             Horexstraße 28                                                    

             61352 Bad Homburg                                                 

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 6172 9488100                                                  

Fax:         +49 6172 9488272                                                  

E-Mail:      info@syzygy.de                                                    

Internet:    https://www.syzygy.net/                                           

ISIN:        DE0005104806                                                      

WKN:         510480                                                            

Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), 
             Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart,   
             Tradegate Exchange                                                







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1126799  02.09.2020