DGAP-News: SYNLAB AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Mitteilung über einen Aktienrückkauf gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 und Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2014/596 (Marktmissbrauchsverordnung)

09.05.2022 / 19:01
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Am 24. März 2022 hat die SYNLAB AG (die "Gesellschaft"), den Beschluss des Vorstands der Gesellschaft, dem der Aufsichtsrat der Gesellschaft zugestimmt hat (beides 24. März 2022), über den Rückkauf von bis zu 660.566 Aktien der Gesellschaft (das "Aktienrückkaufprogramm 2022") bekannt gegeben. Der Vorstand war durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2021 zum Rückkauf eigener Aktien ermächtigt worden.

I. Zweck des Programms

Die unter dem Aktienrückkaufprogramm 2022 zurückgekauften Aktien werden im Rahmen der Langzeitanreizprogramme und des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften zur Lieferung an Mitarbeitende und/oder Angehörige der Leitungsorgane der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften verwendet. Das Aktienrückkaufprogramm 2022 dient daher ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen im Sinne von Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung).

II. Dem Programm zugewiesener Höchstbetrag an Geldmitteln

Aufgrund des Beschlusses des Vorstands der Gesellschaft vom 24. März 2022 ist dem Aktienrückkaufprogramm 2022 ein Höchstbetrag an Geldmitteln von (ohne Nebenkosten) 16.514.150,00 EUR zugewiesen.

Der Kaufpreis pro Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft nicht um mehr als 10 % überschreiten oder unterschreiten.

Bei der Durchführung von Transaktionen unter dem Aktienrückkaufprogramm 2022 dürfen Aktien gemäß Artikel 3 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 nicht zu einem Preis erworben werden, der höher ist als der Preis des letzten unabhängigen Handels oder als das höchste aktuelle unabhängige Kaufangebot an dem Handelsplatz, an dem der Erwerb durchgeführt wird.

III. Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien

Die Höchstzahl der Aktien, die unter dem Aktienrückkaufprogramm 2022 erworben werden können, ist vom Vorstand der Gesellschaft am 24. März 2022 auf 660.566 festgelegt worden. Diese Höchstzahl von Aktien entspricht zum heutigen Zeitpunkt etwa 0,3 % des Grundkapitals der Gesellschaft.

IV. Zeitraum, für den das Programm genehmigt wurde (Dauer des Programms)

Die Laufzeit des Aktienrückkaufprogramms 2022 beginnt am 9. Mai 2022 und endet spätestens am 31. Oktober 2022. Das Aktienrückkaufprogramm 2022 kann, soweit gesetzlich zulässig, jederzeit unterbrochen und wieder aufgenommen werden.

V. Weitere Details

Das Aktienrückkaufprogramm 2022 wird im Einklang mit Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 durchgeführt.

Das Aktienrückkaufprogramm 2022 wird von der Baader Bank Aktiengesellschaft (die "Bank") durchgeführt. Der Höchstbetrag für den Rückkauf beträgt 16.514.150,00 EUR und 660,566 Aktien. In diesem Rahmen wird die Bank ihre Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt der Aktienkäufe unabhängig von und ohne Einfluss der Gesellschaft treffen. Die Bank hat den Erwerb von Aktien an der Gesellschaft gemäß den vorgenannten Bestimmungen durchzuführen.

Die Transaktionen unter dem Aktienrückkaufprogramm 2022 werden entsprechend den Anforderungen von Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und Artikel 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 spätestens am siebten Handelstag nach ihrer Durchführung offengelegt und werden unter anderem auf der Website der Gesellschaft unter https://ag.synlab.com/de/aktienrueckkauf veröffentlicht. Die Gesellschaft wird sicherstellen, dass die Informationen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab dem Datum der Offenlegung öffentlich zugänglich bleiben.



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