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MEDIENMITTEILUNG                        

Olten, 8. Mai 2020

Mietzinserlass für Kleinunternehmen und Selbständigerwerbende

Aufgrund der bundesrätlichen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus mussten
viele Mieter ihre Flächen schliessen. Davon betroffen waren innerhalb des
Portfolios von Swiss Prime Site besonders Mieter der Nutzungsarten Retail und
Gastronomie. Bis Ende April 2020 haben sich mehr als 400 Betriebe beim
Unternehmen gemeldet und verschiedene Begehren gestellt. Alle Anfragen wurden
vom Portfolio Management analysiert und direkt beantwortet. Zusammen mit den
Mietern wird nach individuellen Vereinbarungen gesucht. Der Fokus liegt dabei
auf Mietzinsstundungen. Swiss Prime Site befürwortet den Vorschlag des
Bundesrates, dass politisch nicht in private Rechtsverhältnisse eingegriffen
wird.
 
Besonders für Kleinunternehmen und Selbständigerwerbende (KMU) ist die
aktuelle Situation sehr herausfordernd. Aus diesem Grund hat das Management von
Swiss Prime Site entschieden, diesen Mietern partnerschaftlich weitergehende
Hilfestellung zu leisten. Konkret wird der vom Verband Immobilien Schweiz (VIS)
eingebrachte einfache und kulante Vorschlag umgesetzt. Dabei wird
Kleinunternehmen und Selbständigerwerbenden, deren monatliche Bruttomiete den
Betrag von CHF 5 000 nicht übersteigt und die ihren Betrieb aufgrund der
Coronakrise schliessen mussten, die Nettomiete (exkl. Nebenkosten) für die
Dauer von zwei Monaten gänzlich erlassen. Dazu René Zahnd, CEO Swiss Prime
Site: "In der politischen Diskussion betreffend Mietzinsen ist es
unerlässlich, zwischen stark betroffenen und in der Existenz bedrohten
Schweizer KMU einerseits und grösseren Unternehmen sowie
internationalen/nationalen Konzernen andererseits zu unterscheiden. Wir sind
überzeugt, dass wir mit unserer Lösung einer bedeutenden Anzahl kleiner und
lokaler Mieter eine grosse Stütze in dieser schwierigen Zeit sein können. Wir
leisten so einen wichtigen Beitrag, damit sie weiterhin erfolgreich am Markt
bestehen und uns als treue Mieter und Partner erhalten bleiben."


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Attachment (Link), Pressemitteilung (PDF):
http://e3.marco.ch/publish/sps/1189_1505/08052020_Pressemitteilung_Mietzinserlass_DE.pdf
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Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
 
Investor Relations, Markus Waeber
Tel. +41 58 317 17 64, markus.waeber@sps.swiss
 
Media Relations, Mladen Tomic
Tel. +41 58 317 17 42, mladen.tomic@sps.swiss

Swiss Prime Site
Die Swiss Prime Site AG ist die führende kotierte Immobiliengesellschaft der
Schweiz. Der Wert ihrer Qualitätsliegenschaften beträgt über CHF 11 Mrd. und
besteht aus erstklassig gelegenen, wertbeständigen Immobilien mit
grösstenteils Büro- und Verkaufsflächen. Die Swiss Prime Site Immobilien AG
investiert in hochwertige Gebäude und Grundstücke, die zusammen mit
Umnutzungen und Entwicklungen ganzer Areale das Kerngeschäft des Unternehmens
bilden. Bei den immobiliennahen Gruppengesellschaften verfügt der führende
Premium Department Store der Schweiz Jelmoli in der Stadt und am Flughafen
Zürich über eine Verkaufsfläche von rund 24 000 m2. Darin werden
Shop-in-Shop-Konzepte von Dritten wie auch eigene Formate bewirtschaftet.
Wincasa ist der bedeutendste und grösste integrale Immobilien-Dienstleister der
Schweiz und ergänzt das Kerngeschäft von Swiss Prime Site optimal. Das
innovative Dienstleistungsangebot umfasst den gesamten Lebenszyklus von
Immobilien. Die bewirtschafteten Assets under Management belaufen sich auf rund
CHF 71 Mrd. 2017 wurde mit Swiss Prime Site Solutions ein Asset Manager mit
Fokus auf den Immobiliensektor gegründet. Der Geschäftsbereich entwickelt
massgeschneiderte Dienstleistungen und Anlageprodukte für Drittkunden.
 
Swiss Prime Site zeichnet sich durch ein erfahrenes Management, eine hohe
Ertragskontinuität sowie ein hervorragendes Rendite-Risiko-Profil aus. Die
Gesellschaft ist seit 2000 an der SIX Swiss Exchange kotiert und weist eine
Börsenkapitalisierung von rund

CHF 7 Mrd. auf.
 
SIX Swiss Exchange | Symbol SPSN | Valorennummer 803 838

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* Pressemitteilung (PDF): http://e3.marco.ch/publish/sps/1189_1505/08052020_Pressemitteilung_Mietzinserlass_DE.pdf 
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