Zielerreichungswert für den ROCE nur dann herangezogen, wenn er den jeweiligen Mindestwert erreicht. Bei

einer Unterschreitung des Mindestwerts verfällt der Initial Grant.

Der für den Brutto-Wert des Final Grant maßgebliche Aktienkurs ist der ex-Dividende-Kurs am ersten

Börsenhandelstag, der der Hauptversammlung folgt, in der der Konzernabschluss für das letzte

Geschäftsjahr der jeweiligen Vesting Period vorgelegt wird. Überschreitet der Wert des Final Grant auf

Grundlage dieses Aktienkurses die Höchstgrenze von 150% der MVV-Zielvergütung (vgl. unten Ziff. 4.5), ist

die Anzahl der Aktien, die als Final Grant gewährt wird, entsprechend zu reduzieren.

Der tatsächlich erreichte ROCE kann bei bestimmten, vom Aufsichtsrat gebilligten Sondermaßnahmen (etwa

Investitionen in neue Geschäftsfelder oder Akquisitionen) um deren Auswirkungen auf das operative

Ergebnis und das eingesetzte Kapital (Capital Employed) bereinigt werden, wenn und soweit diese

Sondermaßnahmen nicht bei der Festlegung des Zielwerts für den ROCE berücksichtigt wurden. Auf Vorschlag

des Vorstands legt der Aufsichtsrat in diesem Fall zugleich mit dem Beschluss über die Sondermaßnahme

fest, ob und inwiefern Auswirkungen, die die Sondermaßnahme auf den ROCE hat, bei der Ermittlung des im

jeweiligen Zeitraum erwirtschafteten ROCE unberücksichtigt bleiben.

Berechnungsbeispiele (fiktive Werte):

Prämissen der Beispiele 1 bis 3:


              ROCE Durchschnitt 3 Jahre 
              Minimum        Ziel     Maximum 
              5%             7%       9% 
              AG: 50%        AG: 100% AG: 150% 

AG = Auszahlungsgrad, gemessen an MVV-Zielvergütung


              MVV-Zielvergütung =                        400.000,00 EUR 
              Aktienwert zu Beginn der Vesting Period =  12,00 EUR 

Beispiel 1: ROCE zu 100% erreicht (7%)

Berechnungsformel Initial Grant:


              Initial Grant = MVV-Zielvergütung / Aktienwert zu Beginn 
              = 400.000,00 EUR / 12,00 EUR 
              = 33.333 Aktien 

Berechnungsformel Final Grant:

Initial Grant (33.333) x Zielerreichung (hier: 100%) = 33.333 Aktien

Zu den 33.333 Aktien müssen für die Ermittlung des Final Grant noch die hierauf entfallenden

Dividenden hinzugerechnet werden. Wurden beispielsweise während der Vesting Period im Jahr 1 0,20 EUR, im

Jahr 2 0,28 EUR und im Jahr 3 0,25 EUR Dividende pro Aktie ausgeschüttet, lautet die Berechnungsformel

(unterstellt, der Aktienkurs liegt zum maßgeblichen Zeitpunkt bei 16,00 EUR) wie folgt:


              (33.333 x 0,2) + (33.333 x 0,28) + (33.333 x 0,25) = 24.333,09 EUR 
              24.333,09 EUR (Dividende) / 16,00 EUR (Aktienkurs) = 
              1.521 Stück Aktien (aufgerundet) 

Ergebnis: Final Grant: 34.854 Aktien 4.4

Berechnungsformel MVV-Vergütung, falls die Aktie bei Auskehrung an das Vorstandsmitglied einen Wert

von 16,00 EUR hat:


              Final Grant (34.854) x 16,00 EUR = 557.664,00 EUR 

Ergebnis: Der Brutto-Wert des Final Grant beträgt 557.664,00 EUR.

Beispiel 2: ROCE-Mindestwert nicht erreicht (< 5%)

Berechnungsformel Final Grant:

Der Final Grant fällt nicht an, da der ROCE den Mindestwert nicht erreicht hat; der Initial Grant

verfällt und steht der Südzucker AG zu.

Beispiel 3: ROCE erreicht Wert zwischen Ziel- und Maximalwert / Korrektur der Überschreitung der

Maximalvergütung in der MVV, wenn maßgeblicher Aktienkurs 16,00 EUR beträgt

Initial Grant (33.333) x Zielerreichung ROCE von 8% (Auszahlungsgrad von 125%) = 41.666 Aktien

Hinzuzurechnen sind ferner die Dividenden (angenommene Höhe wie in Beispiel 1) wie folgt:


              (41.666 x 0,2) + (41.666 x 0,28) + (41.666 3 x 0,25) = 30.417,00 EUR 
              30.417,00 EUR (Dividende) / 16,00 EUR (Aktienkurs) = 
              1901 Stück Aktien (abgerundet) 

Ergebnis: Final Grant (vorläufig) = 43.567 Aktien

Berechnungsformel MVV-Vergütung, falls die Aktie bei Auskehrung an das Vorstandsmitglied einen Wert

von 16,00 EUR hat:


              Final Grant (43.567) x 16,00 EUR 
              Depotwert = 697.072,00 EUR 

Korrektur: Der maximale Depotwert beläuft sich auf brutto 600.000,00 EUR, da die Deckelung bei 150% der

MVV-Zielvergütung (400.000,00 EUR x 150% = 600.000,00 EUR) liegt.

Ergebnis: Daraus ergibt sich bei einem Kurs von 16,00 EUR am Ende der Vesting Period ein Final Grant

von 37.500 Aktien mit einem Brutto-Gesamtwert von 600.000,00 EUR.

Maximale MVV 4.5 Der maximale Brutto-Wert des Final Grant beträgt 150% der jeweiligen MVV-Zielvergütung. Hierauf ist

seitens des Aufsichtsrats bei der Ermittlung und der Übertragung des Final Grant auf das

Vorstandsmitglied zu achten. Bei der Einhaltung des vorstehenden Grenzwerts ist die Erhöhung des Final

Grant durch etwaige Dividendenzahlungen zu berücksichtigen.


              Eintritt des Vorstandsmitglieds im Laufe eines Geschäftsjahres 
5.            Beim Eintritt eines Vorstandsmitglieds im Laufe eines Geschäftsjahres werden die einjährige und die 
              mehrjährige variable Vergütung zeitanteilig (pro rata temporis) gewährt. 
6.            Altersversorgung 
              Als Regelaltersversorgung ist ein beitragsorientiertes Altersversorgungssystem vorgesehen. Die 
              Gesellschaft wird für jedes Vorstandsmitglied bei einer Versicherungsgesellschaft, bei einem 
              Pensionsfonds oder über eine Unterstützungskasse eine Versicherung beziehungsweise einen 
              Versorgungsvertrag mit einem unwiderruflichen Bezugsrecht zugunsten des Vorstandsmitglieds bzw. seiner 
6.1           Hinterbliebenen abschließen. Hierfür wird die Gesellschaft einen jährlichen Beitrag bis zur Höhe von 
              maximal 150.000,00 EUR für den CEO und einen jährlichen Betrag bis zur Höhe von maximal 100.000,00 EUR für 
              sonstige Vorstandsmitglieder an die Versicherung, den Pensionsfonds oder die Unterstützungskassen leisten 
              (beitragsorientierte Zusage). Etwaige hierauf entfallende Steuern und Sozialversicherungsbeiträge trägt 
              das Vorstandsmitglied. 
              Bei Vorstandsmitgliedern, die am 1. März 2021 bereits bestellt waren, können die bisherigen 
6.2           Vereinbarungen über Versorgungszusagen auch dann unverändert fortgeführt werden, wenn ihr 
              Anstellungsverhältnis im Übrigen dem neuen Vergütungssystem unterworfen wird oder zu unterwerfen ist. Die 
              betroffenen Vorstandsmitglieder dürfen dadurch weder besser noch schlechter gestellt werden. 
              Malus- und Claw-Back-Regelungen für die variable Vergütung 
              Für den Fall wissentlicher Verstöße des Vorstandsmitglieds gegen seine vertraglichen oder gesetzlichen 
              Pflichten oder gegen konzerninterne Richtlinien, sehen die unter dem neuen Vergütungssystem geschlossenen 
7.            Dienstverträge vor, dass der Aufsichtsrat die für den jeweiligen Bemessungszeitraum ausgezahlten 
              variablen Vergütungsbestandteile, in den der Pflichtverstoß fällt, ganz oder teilweise vom 
              Vorstandsmitglied zurückfordern (Claw-Back-Regelung) beziehungsweise bis auf Null setzen und einbehalten 
              kann (Malus-Regelung). Das Vorstandsmitglied schuldet im erstgenannten Fall (Claw back) die Rückzahlung 
              der Netto-Beträge. 
              Vertragslaufzeiten 
              Die jeweiligen Dienstverträge sind befristet abgeschlossen und enden mit Fristablauf ohne dass sie 
8.            gesondert zu kündigen wären. Im Übrigen sind die Dienstverträge an die organschaftliche Bestellung des 
              jeweiligen Vorstandsmitglieds gekoppelt und enden auch dann, wenn das Organverhältnis vorzeitig endet, 
              insbesondere aufgrund eines Widerrufs wegen eines wichtigen Grundes nach § 84 Abs. 3 Aktiengesetz oder 
              einer berechtigten Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied. 
9.            Zusagen im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandstätigkeit (Fortzahlung von Vergütungen) 
              Die einjährige variable Vergütung und die mehrjährige variable Vergütung werden dem betreffenden 
              Vorstandsmitglied zusammen mit dem Festgehalt bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses 
              gezahlt, soweit die variablen Vergütungsbestandteile bis dahin erdient wurden. Bei Ausscheiden des 
9.1           Vorstandsmitglieds vor Ablauf des jeweiligen Bemessungszeitraums für die einjährige variable Vergütung 
              und die mehrjährige variable Vergütung werden die einjährige variable Vergütung und die mehrjährige 
              variable Vergütung unter Berücksichtigung der beim Ablauf des jeweiligen Bemessungszeitraums tatsächlich 
              erreichten Ergebnisse zeitanteilig (pro rata temporis) gewährt. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 28, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)