Nachhaltigkeitskriterien, insbesondere der Fortentwicklung der Environmental Social Governance (ESG) und 3.2 der Corporate Social Responsibility (CSR) im Konzern der Südzucker AG. Nach Ablauf des Geschäftsjahres stellt der Aufsichtsrat nach Anhörung des Vorstands den Grad der Zielerreichung fest. Anders als beim EBITDA werden die Zielerreichungsgrade für die strategischen Ziele nicht in Prozent umgerechnet, sondern in einen Multiplikator ('Modifier') umgewandelt. Dieser liegt zwischen 0,8 und 1,2; die Zahl 1,0 reflektiert die 100%ige Zielerreichung. Maximale EVV 3.3 Der maximal in die Berechnung einzustellende Faktor für das EBITDA beträgt 130%. Maximal als EVV ausbezahlt werden können daher 130% der EVV-Zielvergütung multipliziert mit dem maximalen Zielerreichungsgrad der strategischen Ziele (1,2), d.h. 156% der EVV-Zielvergütung (130% x 1,2 = 156%). Berechnungsbeispiele (fiktive Werte): Prämissen der Beispiele 1 bis 4: EVV-Zielvergütung in EUR Mindestwert EBITDA Ziel-EBITDA Maximalwert EBITDA Modifier AG: 50% AG: 100% AG: 130% 300.000,00 500 Mio. EUR 650 Mio. EUR 800 Mio. EUR 1,2
AG = Auszahlungsgrad, gemessen an EVV-Zielvergütung
Beispiel 1: Tatsächlich erreichter EBITDA liegt unter 500 Mio. EUR
Ergebnis: Es ist keine EVV auszuzahlen, da der Mindestwert des Ziel-EBITDA nicht erreicht wurde.
Beispiel 2: Tatsächlich erreichter EBITDA beträgt 500 Mio. EUR
Berechnungsformel:
(EVV-Zielvergütung (300.000,00) x 50% = 150.000,00) x 1,2 = 180.000,00 EUR
Ergebnis: Es sind 180.000,00 EUR als EVV auszuzahlen.
Beispiel 3: Tatsächlich erreichter EBITDA beträgt 700 Mio. EUR
Tatsächlicher Zielerreichungswert liegt zwischen Ziel-EBITDA (650 Mio. EUR) und Maximalwert (800 Mio.
EUR). Dies bedeutet, dass die bereits erreichten 100% Auszahlungsgrad (=300.000,00 EUR) wegen Erreichung des 3.4 Ziel-EBITDA von 650 Mio. EUR proportional um den Prozentsatz erhöht werden müssen, um den das Ziel-EBITDA
überschritten wurde. Hier ist dies um ein Drittel (50 Mio. EUR) erfolgt.
Berechnungsformel:
(EVV-Zielvergütung (300.000,00 EUR) + (90.000,00 x 33,33% = 30.000,00)) x 1,2 = 396.000,00 EUR
Erläuterung:
Von den maximalen 800 Mio. EUR (die weitere 90.000,00 EUR Auszahlung triggern würden) wurden 700 Mio. EUR
erreicht. Dies entspricht einem Drittel (33,33%) der möglichen zusätzlichen Auszahlungssumme (90.000,00 x
33,33% = 30.000,00 EUR). Dieses Delta ist der EVV-Zielvergütung hinzuzurechnen, und das Ergebnis ist dann
mit dem Modifier zu multiplizieren.
Ergebnis: Es sind 396.000,00 EUR als EVV auszuzahlen.
Beispiel 4: Tatsächlich erreichter EBITDA liegt bei 550 Mio. EUR
Tatsächlicher Zielerreichungswert liegt zwischen Mindestwert (500 Mio. EUR) und Ziel-EBITDA (650 Mio.
EUR). Der bereits erreichte 50% Auszahlungsgrad (= 150.000,00 EUR) muss wegen Erreichung des Mindestwerts von
500 Mio. EUR daher proportional um den Prozentsatz erhöht werden, um den der Mindestwert überschritten
wurde. Hier ist dies um ein Drittel (50 Mio. EUR) erfolgt.
Berechnungsformel:
(Hälfte EVV-Zielvergütung (150.000,00 EUR) + (150.000,00 x 33,33% = 50.000,00)) x 1,2 = 240.000,00 EUR
Ergebnis: Es sind 240.000,00 EUR als EVV auszuzahlen.
Mehrjährige variable Vergütung 4. Zusätzlich zum Festgehalt und zur EVV erhalten die Vorstandsmitglieder eine mehrjährige variable Vergütung ('MVV'). Leistungsbezogenes Aktienprogramm Die MVV besteht aus einer Beteiligung an einem vom Aufsichtsrat aufgelegten leistungsbezogenen Aktienprogramm (Performance Share Plan) in Form eines Aktienpakets, das die Gesellschaft zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres (bei unterjähriger Bestellung zu Beginn des Anstellungsverhältnisses) für jedes 4.1 Vorstandsmitglied erwirbt und das über einen Zeitraum von jeweils drei Jahren ('Vesting Period') bis zur Feststellung der Zielerreichung in einem Depot der Gesellschaft verwahrt wird. Nach Ablauf der Vesting Period wird vom Aufsichtsrat ermittelt, inwieweit der von ihm festgelegte betriebswirtschaftliche Zielwert erreicht wurde. Von der Zielerreichung ist abhängig, wie viele Aktien dem Vorstandsmitglied final zugeteilt werden. Wird der festgelegte Mindestwert der Zielerreichung nicht erreicht, entfällt die MVV. Anfänglich zuzuteilendes Aktienpaket (Initial Grant) Die Anzahl der zu Beginn der jeweiligen Vesting Period dem Vorstandsmitglied zuzuteilenden Aktien (' Initial Grant') bemisst sich nach der vom Aufsichtsrat für das jeweilige Vorstandsmitglied festgelegten Zielvergütung für die MVV ('MVV-Zielvergütung'), dividiert durch den durchschnittlichen Aktienkurs der letzten 3 Monate vor dem Ende des der Zuteilung vorausgehenden Geschäftsjahres. Bei der Zuteilung des Initial Grant wird unterstellt, dass die Zielwerte vollständig erreicht werden (100% Zielerreichung). Die Anzahl der Aktien wird auf volle Stücke aufgerundet. Beispiel (fiktive Werte): 4.2 Beträgt die MVV-Zielvergütung 100.000,00 EUR und liegt der Durchschnittsaktienkurs bei 10,00 EUR, beläuft sich der Initial Grant auf 10.000 Aktien.
Die Aktien aus dem Initial Grant werden von der Südzucker AG über die Börse erworben und in einem von
der Gesellschaft eröffneten Aktiendepot für den Zeitraum der jeweils laufenden Vesting Period verwahrt,
bis die finale Anzahl der dem Vorstandsmitglied zuzuteilenden Aktien ermittelt wurde. Das
Vorstandsmitglied kann folglich über den jeweiligen Initial Grant vor Ablauf der jeweiligen Vesting
Period und der Feststellung der endgültigen Zuteilung (Final Grant - vgl. Ziffer 4.3) nicht verfügen. Die
Dividenden, die während der jeweiligen Vesting Period auf den Final Grant entfallen, werden am Ende der
Vesting Period addiert und dem Final Grant in Form von weiteren Aktien gemäß der nachstehenden Ziffer 4.3
zugeschlagen.
Tatsächlich zuzuteilendes Aktienpaket (Final Grant), ROCE
Die Anzahl der dem Vorstandsmitglied nach Ablauf der Vesting Period zustehenden Aktien ('Final Grant')
hängt davon ab, inwieweit der vom Aufsichtsrat für den Konzern der Südzucker AG festgelegte
betriebswirtschaftliche Zielwert für den Return on Capital Employed (ROCE - vgl. Glossar am Ende dieses
Abschnitts) tatsächlich erreicht wurde. Der Zielwert für den ROCE im Konzern der Südzucker AG wird vom
Aufsichtsrat jeweils zu Beginn der Vesting Period mit einem Mindest-, einem Maximal- und einem
Hundert-Prozent-Wert festgelegt. Die Festlegungen beziehen sich auf den Durchschnittswert der drei Jahre
der jeweiligen Vesting Period.
Der Final Grant setzt sich zusammen aus denjenigen Aktien, die entsprechend der ROCE-Zielerreichung
vom Vorstandsmitglied erdient wurden, und denjenigen Aktien, die wertmäßig den Dividendenzahlungen
entsprechen, die während der Vesting Period auf die erdienten Aktien entfallen. Um die Dividenden in die
Berechnung des Final Grant einfließen zu lassen, werden die Dividenden in Aktien umgerechnet. Dieser
Umrechnung wird derselbe Aktienkurs zugrunde gelegt, der für die Berechnung des Final Grant anhand der
ROCE-Zielerreichung herangezogen wird, d.h. der ex-Dividende-Kurs am ersten Börsenhandelstag, der der
Hauptversammlung folgt, in der der Konzernabschluss für das letzte Geschäftsjahr der jeweiligen Vesting
Period vorgelegt wird.
Für die Berechnung des Final Grant wird der Initial Grant mit der tatsächlichen prozentualen
Zielerreichung für den ROCE nach Maßgabe der nachstehenden Erläuterungen multipliziert.
Je nach Zielerreichung wird die Anzahl der Aktien nach dem Ende der Vesting Period erhöht oder 4.3 verringert. Ist der Initial Grant zu erhöhen, kauft die Südzucker AG weitere Aktien zur Auskehrung an das
jeweilige Vorstandsmitglied an; ist der Initial Grant zu verringern, kann die Südzucker AG über die
verbleibenden Aktien frei verfügen. Der nach vorstehendem Mechanismus ermittelte Final Grant
(einschließlich der Aktien, die dem Dividendenwert entsprechen) wird dem Vorstandsmitglied sodann auf
einem persönlichen Depot zur freien Verfügung übertragen; die Anzahl der zu übertragenden Aktien ist auf
150% der Anzahl der Aktien, die dem Vorstandsmitglied als Initial Grant zugeteilt werden, zuzüglich der
Aktien, die dem Dividendenwert entsprechen, begrenzt. Für die Berechnung des Final Grant wird der
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May 28, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)