DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Südzucker AG / Durchführung Aktienrückkauf 
Südzucker AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 
2021-06-01 / 09:11 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/ 
1052 der Kommission vom 8. März 2016 
Die Südzucker AG beabsichtigt, im Zeitraum vom 2. Juni 2021 bis zum 9. Juni 2021 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 
60.000 Aktien der Südzucker AG (ISIN DE0007297004) zu erwerben. Der Aktienrückkauf erfolgt über die Börse und ist auf 
einen für den Erwerb der Aktien aufzuwendenden Gesamtkaufpreis von EUR 823.200,00 begrenzt (ohne Erwerbsnebenkosten). 
Der Erwerb der Aktien dient einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus einem Belegschaftsaktienprogramm der Südzucker AG 
i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen. Die tatsächliche Anzahl der zu erwerbenden 
Aktien im Rahmen des vorgesehenen Maximalvolumens von 60.000 Aktien hängt von der Entwicklung des Aktienkurses der 
Aktien der Südzucker AG während des oben genannten Rückkaufzeitraums ab. 
Die Südzucker AG wird den Erwerb im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments 
und des Rates vom 16. April 2014 sowie den anwendbaren Bestimmungen der Delegierten-Verordnung (EU) 2016/1052 der 
Kommission vom 8. März 2016 durchführen. 
Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts, das entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b der Delegierten 
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der 
Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Südzucker AG trifft. Die Südzucker AG wird insoweit keinen Einfluss auf die 
Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut ist hierbei an die für Rückkaufprogramme anwendbaren 
Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Art. 2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der 
Kommission vom 8. März 2016 gebunden. 
Der Rückkauf soll günstigst und Interesse wahrend und ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der 
Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) erfolgen. Er erfolgt im Einklang mit der Marktmissbrauchsverordnung und Art. 2 bis 
4 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/ 
2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und 
Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen. 
Entsprechend dieser Regelungen darf u.a. der jeweilige Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) für die zurück zu 
erwerbenden Aktien den Kurs des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des 
derzeit höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, nicht überschreiten. Es erfolgt 
keine Auftragserteilung während einer Auktionsphase, und die vor Beginn einer Auktionsphase erteilten Aufträge werden 
während dieser Phase nicht geändert. Die Bank darf ferner an einem Tag zusammen nicht mehr als 25 % des 
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der 
durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der 
20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin. 
Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder 
aufgenommen werden. 
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten 
Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen 
bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Südzucker AG über den Verlauf des Rückkaufprogramms unter 
https://www.suedzucker.de/de/Investor-Relations/Aktie/Belegschaftsaktien 
gemäß der gesetzlichen Bestimmungen berichten und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe 
mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. 
Mannheim, im Juni 2021 
Südzucker AG 
Der Vorstand 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
2021-06-01 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Südzucker AG 
              Maximilianstr. 10 
              68165 Mannheim 
              Deutschland 
Internet:     www.suedzucker.de 
 
Ende der Mitteilung  DGAP News-Service 
=------------ 

1202899 2021-06-01


 
Bildlink: 
https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1202899&application_name=news

(END) Dow Jones Newswires

June 01, 2021 03:11 ET (07:11 GMT)