DGAP-WpÜG: Thomas Toporowicz / Befreiung Befreiung / Zielgesellschaft: Ströer SE & Co. KGaA; Bieter: Thomas Toporowicz 2020-11-26 / 17:45 CET/CEST Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich. *Veröffentlichung über die Erteilung einer Befreiung nach § 37 WpÜG von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots an die Kommanditaktionäre der Ströer SE & Co. KGaA, Köln* Auf entsprechenden Antrag von Herrn Thomas Toporowicz (nachfolgend *"Antragsteller"*) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend "*BaFin*") mit Bescheid vom 11.10.2019 diesen von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung an der Ströer SE & Co. KGaA, Köln, zu veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. Seit dem Erlass des Bescheides am 11.10.2019 wurde die Struktur der Transaktion noch geringfügig modifiziert. Insbesondere haben sich die Beteiligungshöhe einzelner Beteiligter sowie die Sequenz der Transaktionsschritte geändert. Diese Änderungen sind in der nachfolgenden, die Struktur der Transaktion und die Beteiligungshöhen nach Maßgabe des Bescheides und damit mit Stand vom 11.10.2019 abbildenden Beschreibung des wesentlichen Inhalts des Bescheides nicht berücksichtigt. An der übernahmerechtlichen Bewertung der Transaktion sowie der Beherrschungssituation der Zielgesellschaft (der Ströer SE & Co. KGaA) hat sich dadurch aber nichts geändert. Die den Antragstellern ursprünglich bis zum 30.01.2020 gesetzte Frist, gegenüber der BaFin den Abschluss einer zur Stimmrechtszurechnung nach § 30 Abs. 2 WpÜG führenden Poolvereinbarung nachzuweisen, wurde zuletzt bis zum 30.11.2020 verlängert. Die Poolvereinbarung wurde am 26. November 2020 abgeschlossen. Der Tenor des Bescheides lautet wie folgt: 1 Der Antragsteller wird für den Fall, dass er *(i) *eine zur Stimmrechtszurechnung nach § 30 Abs. 2 WpÜG führende Stimmbindungsvereinbarung mit folgenden Rechtsträgern abschließt: APM Media GmbH & Co. KG, Köln; APM Verwaltungs GmbH, Köln; LION Media GmbH & Co. KG, Köln; LION Media Verwaltungs GmbH, Köln; ATLANTA Beteiligungen GmbH & Co. KG, Köln; Ströer Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Köln; ATLANTA Beteiligungen Verwaltungs-GmbH, Köln; Ströer-Verwaltungs-GmbH, Köln; APMC Beteiligungs-Stiftung, Vaduz, Fürstentum Lichtenstein; AnMaSa Beteiligungs-Stiftung, Schaan, Fürstentum Lichtenstein; Herr Udo Müller, Köln; Herr Dirk Ströer, Köln; Herr Peter Nöthen, Köln; Delphi Beteiligungsgesellschaft mbH, Unterhaching und (ii) hierdurch die Kontrolle im Sinn des § 29 Abs. 2 WpÜG über die Ströer SE &.Co. KGaA, Köln, erlangt, gemäß § 37 Abs. 1 Var. 4 WpÜG von der Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung an der Ströer SE & Co. KGaA, Köln, zu veröffentlichen sowie von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. 2 Die Befreiung gemäß vorstehender Ziffer 1 kann widerrufen werden (Widerrufsvorbehalt), wenn (a) der Antragsteller allein oder zusammen mit Dritten beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 Abs. 1 AktG auf die Ströer Management SE, Düsseldorf erlangt oder (b) der Antragsteller dadurch die Möglichkeit erlangt, allein oder zusammen mit Dritten die tatsächliche Kontrolle über die Ströer SE & Co. KGaA, Köln, auszuüben, dass die Organisationsstruktur der Ströer SE &Co. KGaA, Köln, etwa durch Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz oder eine Satzungsänderung so geändert wird, dass es bisherigen Kommanditaktionären möglich wird, den sich aus einem Stimmrechtsanteil von 30 % in einer nach dem gesetzlichen Normalstatut organisierten Aktiengesellschaft typischer Weise ergebenden Einfluss auszuüben. Die Widerrufsvorbehalte gelten jedoch nicht, wenn entweder die der vorgenannten Poolvereinbarung unterliegenden Stimmrechte in dem Zeitpunkt, in dem es zu der Erlangung beherrschenden Einflusses auf die Ströer Management SE, Düsseldorf, oder zu einer Änderung der Organisationsstruktur der Ströer SE & Co. KGaA, Köln, kommt, weniger als 30 % der in der Ströer SE &Co. KGaA, Köln, vorhandenen Stimmrechte ausmachen, oder wenn der Antragsteller in dem betreffenden Zeitpunkt nicht mehr Partei der vorgenannten Poolvereinbarung ist und der Antragsteller seinen Stimmrechtsanteil an der Ströer SE & Co. KGaA, Köln, nicht anderweitig, einschließlich etwaiger gemäß § 30 WpÜG zuzurechnender Stimmrechte auf mindestens 30 % erhöht. 3 Die Befreiung gemäß vorstehender Ziffer 1 ergeht unter folgenden Auflagen: (a) Der Antragsteller hat der BaFin den Abschluss einer zur Stimmrechtszurechnung nach § 30 Abs. 2 WpÜG führenden Poolvereinbarung mit den unter Ziffer 1. des Tenors dieses Bescheides genannten Rechtsträgern bis zum 31.01.2020 nachzuweisen. (b) Die Antragsteller hat der BaFin jedes Ereignis, jeden Umstand und jedes Verhalten, das den Widerruf der Befreiung gemäß der vorstehenden Ziffer 2 rechtfertigen könnte, unverzüglich mitzuteilen. *Die Befreiung beruht im Wesentlichen auf folgenden Gründen:* *I .* Gegenstand des Antrags ist der beabsichtigte Abschluss einer Stimmbindungsvereinbarung seitens des Antragstellers mit verschiedenen anderen Rechtsträgern im Hinblick auf die Ausübung der Stimmrechte in der Ströer SE & Co. KGaA, Köln, (nachfolgend "*Stimmbindungsvereinbarung*"). 1 Zielgesellschaft ist die Ströer SE & Co. KGaA, Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Handelsregisternummer HRB 86922. Das Grundkapital der Zielgesellschaft in Höhe von EUR 56,526.571,00 ist in 56.526.571 auf den Inhaber lautende Kommanditaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 eingeteilt. Die Kommanditaktien der Zielgesellschaft sind zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE0007493991 zugelassen. Persönlich haftende Gesellschafterin der Zielgesellschaft ist die Ströer Management SE mit Sitz in Düsseldorf (nachfolgend "*SMSE*"). Gemäß § 9 Abs. 1 und 2 der Satzung der Zielgesellschaft vertritt die SMSE die Zielgesellschaft und führt deren Geschäfte. Das Zustimmungsrecht der Kommanditaktionäre der Zielgesellschaft zu außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen ist ausgeschlossen. Die §§ 164 Satz 1, 2. HS HGB und § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG sind abbedungen (§ 9 Abs. 2 der Satzung der Zielgesellschaft). 2 Die Zielgesellschaft verfügt aktuell über zwei Großaktionäre: Herr Udo Müller, Köln hält unmittelbar rund 22,04% der in der Zielgesellschaft insgesamt vorhandenen Stimmrechte. Herr Dirk Ströer, Köln hält unmittelbar rund 18,57 % der in der Zielgesellschaft insgesamt vorhandenen Stimmrechte. Mittelbar, über seine 100%ige Tochtergesellschaft, die Delphi Beteiligungsgesellschaft mbH, Unterhaching, hält Dirk Ströer weitere rund 2,75 % der in der Zielgesellschaft insgesamt vorhandenen Stimmrechte. Dirk Ströer hält zudem 49 % der in der SMSE insgesamt vorhandenen Stimmrechte. Die übrigen 51 % der in der SMSE insgesamt vorhandenen Stimmrechte hält Udo Müller. Der Abschluss der Stimmbindungsvereinbarung ist Teil einer Gesamttransaktion vermittels derer Udo Müller und Dirk Ströer einen erheblichen Teil der von ihnen in der Zielgesellschaft gehaltenen Kommanditaktien jeweils in eine Kommanditgesellschaft einbringen und deren Kommanditanteile jeweils auf eine Stiftung übertragen wollen (nachfolgend "*Gesamttransaktion*"). Der Antragsteller trägt zudem vor, dass Dirk Ströer und Udo Müller im Zuge der Gesamttransaktion beabsichtigen, ihre Beteiligungen an der SMSE unmittelbar vor Abschluss der Stimmbindungsvereinbarung umzustrukturieren. Danach sollen folgende Rechtsträger an der SMSE beteiligt sein: *Aktionär* *Aktienbesitz* *Stimmrechtsanteil* ATLANTA Beteiligungen GmbH & 61.200 51 % Co. KG, Köln Ströer Vermögensverwaltung 40.800 34 % GmbH & Co. KG, Köln AnMaSa Beteiligungs-Stiftung, 18.000 15 % Schaan, Lichtenstein Einziger Kommanditist der ATLANTA Beteiligungen GmbH & Co. KG, Köln, ist Udo Müller, einzige Komplementärin ist die ATLANTA Beteiligungen Verwaltungs-GmbH, Köln. Einziger Gesellschafter der ATLANTA Beteiligungen Verwaltungs-GmbH, Köln, ist Udo Müller. Einziger Kommanditist der Ströer Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Köln, ist Dirk Ströer, einzige Komplementärin ist die Ströer-Verwaltungs-GmbH, Köln, Einziger Gesellschafter der Ströer-Verwaltungs-GmbH, Köln, ist Dirk Ströer. 3 Der Antragsteller ist einziger Kommanditist der APM Media GmbH & Co. KG, Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 34179 (nachfolgend "*UM KG*") und einziger Gesellschafter von deren
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November 26, 2020 11:45 ET (16:45 GMT)