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STRABAG SE: Einberufung der 18. Ordentlichen Hauptversammlung

27.05.2022 / 09:54
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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STRABAG SE
Villach, FN 88983 h
ISIN AT000000STR1

Einberufung der Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

18. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE

am Freitag, dem 24.6.2022, um 9:00 Uhr

in STRABAG SE, 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, Veranstaltungsraum ?Gironcoli Kristall?.

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!

Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionärinnen und Aktionäre bzw. sonstigen Teilnehmenden beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die Hauptversammlung der STRABAG SE am 24.6.2022 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG (BGBl. I Nr. 16/2020 idgF) und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idgF) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt.

Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der STRABAG SE am 24.6.2022 Aktionärinnen und Aktionäre und ihre Vertreterinnen und Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die virtuelle Hauptversammlung findet daher leider ausschließlich unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und der Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, statt.

Der Vorstand

 

I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Konsolidiertem Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2021

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021

7. Wahl von vier Personen in den Aufsichtsrat

8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands

a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG sowohl über die Börse oder öffentliches Angebot, als auch auf andere Art im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),

b) das Grundkapital durch Einziehung erworbener eigener Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, und

c) gemäß § 65 Abs. 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Anbot zu beschließen.

Die Punkte 7. und 8. wurden aufgrund eines am 19.5.2022 eingelangten Verlangens gemäß § 109 AktG der Aktionärin Haselsteiner Familien-Privatstiftung in die Tagesordnung aufgenommen.

II. INFORMATIONEN ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG UND ZU ORGANISATORISCHEN UND TECHNISCHEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME

Die 18. Ordentliche Hauptversammlung der STRABAG SE wird im Sinne des COVID-19-GesG (BGBl I 16/2020) idgF und der darauf basierenden Verordnung (COVID-19-GesV, BGBl II 140/2020) idgF als ?virtuelle Hauptversammlung? stattfinden. Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2 Abs 4 COVID-19-GesV werden hiermit bekannt gegeben.

Die Durchführung der Ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionärinnen und Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse Fragen.HV2022@strabag.com der Gesellschaft, sofern die Aktionärinnen und Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung für ihre Inhaberaktien im Sinne von § 10a AktG bzw. eine Anmeldung für ihre Namensaktien gemäß Punkt IV übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt II Abs 2 und Punkt V bevollmächtigt haben.

1. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird in Echtzeit im Internet übertragen. Alle Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung daher am 24.6.2022 ab ca. 9:00 Uhr im Internet unter www.strabag.com verfolgen.

Technische Voraussetzungen auf Seiten der Aktionärinnen und Aktionäre sind ein leistungsfähiger Internetzugang sowie ein internetfähiges Empfangsgerät zur Ton- und Videowiedergabe über einen Internetbrowser. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.

Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionärinnen und Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionärinnen und Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Die einzelne Aktionärin bzw. der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Aktionäre können daher über diese Verbindung keine Wortmeldung abgeben.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).

2. Vertretung der Aktionärinnen und Aktionäre durch besondere Stimmrechtsvertreter

In der virtuellen Hauptversammlung ist es nicht möglich, dass Aktionärinnen und Aktionäre physisch anwesend sind. Die Stimmabgabe, eine allfällige Stellung von Beschlussanträgen oder die allfällige Erhebung eines Widerspruchs durch Aktionärinnen und Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV ausschließlich durch einen der vier nachstehenden, von der Gesellschaft unabhängigen, besonderen Stimmrechtsvertreter, dessen Kosten die Gesellschaft trägt, erfolgen:

1. Dipl.-Vw., Dipl.-Jur. Florian Beckermann, LL.M.

c/o Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien
Tel. +43 1 8763343-30
E-Mail: beckermann.strabag@computershare.de

2. MMag. Thomas Niss, MBA

c/o Coown Technologies GmbH, Gusshausstraße 3/2, 1040 Wien
Tel. +43 664 529 6002
E-Mail: niss.strabag@computershare.de

3. Rechtsanwalt Mag. Christian Thaler

c/o THALER.legal Rechtsanwalts GmbH, Ebendorferstraße 6/10, 1010 Wien
Tel. +43 1 9978022
E-Mail: thaler.strabag@computershare.de

4. Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling

c/o Müller Partner Rechtsanwälte GmbH, Rockhgasse 6, 1010 Wien
Tel. +43 1 5358008
E-Mail: wilfling.strabag@computershare.de

Zur Stimmabgabe, allfälligen Stellung von Beschlussanträgen oder der allfälligen Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung muss einer der oben genannten besonderen Stimmrechtsvertreter ausgewählt und bevollmächtigt werden. Die besonderen Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht, das Antragsrecht und das Widerspruchsrecht nur gemäß Weisung ausüben.

Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen gewählten Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem Stimmrechtsvertreter Aufträge zur Antragstellung oder zur Erhebung eines Widerspruchs zu einem oder mehreren Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden sollen.

Für die vier besonderen Stimmrechtsvertreter ist ein Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com abrufbar sowie auch ein Formular für den allfälligen Widerruf der Vollmacht. Wir bitten, im Interesse einer reibungslosen Abwicklung die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus den den Aktionärinnen bzw. Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformularen.

Zur Erleichterung der Abwicklung senden Sie die von Ihnen ausgefüllte Vollmacht (in Textform) bitte so zeitgerecht ab, dass diese bis 22.6.2022, 16:00 Uhr, auf einem der folgenden Kommunikationswege einlangt:

Vollmachten an die besonderen Stimmrechtsvertreter können per E-Mail an die oben angegebene Adresse der von Ihnen gewählten Person übermittelt werden, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht und Weisungen.

Im Übrigen stehen folgende Kommunikationswege und Adressen für die Übermittlung von Vollmachten zur Verfügung:

Per Post oder Boten STRABAG SE
Hauptversammlung
c/o Donau-City-Str. 9
1220 Wien

Per Telefax +49 89 30903 74675

Per SWIFT COMRGB2L
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000000STR1 bzw. Nummer der Namensaktie im Text angeben)

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Übergabe einer Vollmacht am Tag der Hauptversammlung nicht möglich ist.

Eine erteilte Vollmacht kann von der Aktionärin bzw. dem Aktionär widerrufen werden. Die voranstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

Bitte beachten Sie, dass zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung an der virtuellen Hauptversammlung auch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG notwendig ist, die zeitgerecht bis spätestens 21.6.2022 bei der Gesellschaft eintreffen muss (siehe Punkt IV).

3. Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre

Das Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre gemäß § 118 AktG kann in der virtuellen Hauptversammlung wie folgt ausgeübt werden:

Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV der Einberufung) und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter (Punkt II Abs 2 und Punkt V der Einberufung).

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und das Rederecht während dieser virtuellen Hauptversammlung von den Aktionärinnen und Aktionären selbst im Wege der elektronischen Post ausschließlich durch Übermittlung von Fragen bzw. des Redebeitrags per E-Mail direkt an die Gesellschaft ausschließlich an die E-Mail-Adresse Fragen.HV2022@strabag.com ausgeübt werden können.

Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, alle Fragen bereits im Vorfeld in Textform per E-Mail an die Adresse Fragen.HV2022@strabag.com zu übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 21.6.2022, bei der Gesellschaft einlangen. Dies dient der Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Hauptversammlung, insbesondere für Fragen, die einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen.

Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen.

Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com abrufbar ist. Wenn dieses Frageformular nicht verwendet wird, muss die Person (Name/Firma, Geburtsdatum/
Firmenbuchnummer des Aktionärs) im entsprechenden E-Mail genannt werden. Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-Mail anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.

Sollten während der Durchführung der Hauptversammlung Zweifel an der Identität einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers aufkommen, behält sich die Gesellschaft vor, diese auf geeignete Weise zu prüfen.

Im Falle der Ausübung des Auskunftsrechts durch einen Bevollmächtigten ist auch ein Vollmachtsnachweis in Textform zu erbringen. Bitte beachten Sie, dass die besonderen Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Auskunftsrechts nicht bevollmächtigt werden können.

4. Rechte während der Hauptversammlung

Eine Aktionärin oder ein Aktionär kann auch noch während der virtuellen Haupt-versammlung Fragen per einfacher E-Mail an Fragen.HV2022@strabag.com übermitteln (siehe voranstehend zum Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre).

Die bei der Gesellschaft von Aktionärinnen oder Aktionären vor oder während der Hauptversammlung eingegangen Fragen werden in der Hauptversammlung nach Maßgabe des § 118 AktG durch den Vorsitzenden oder einer von diesem bestimmten Person verlesen.

Der Vorsitzende der Hauptversammlung wird den Ablauf der Hauptversammlung zeitlich strukturieren und insbesondere während der Hauptversammlung einen bestimmten Zeitpunkt bekanntgeben, bis zu dem Fragen gestellt werden können.

Ebenso kann die Aktionärin oder der Aktionär dem jeweils bevollmächtigten besonderen Stimmrechtsvertreter bis zu den vom Vorsitzenden in der Hauptversammlung bestimmten Zeitpunkten per E-Mail Instruktionen erteilen (oder ändern), insbesondere Weisungen zur Stimmabgabe, zur Erstattung von Anträgen aber auch zum Erheben von Widersprüchen. Bitte beachten Sie, dass der besondere Stimmrechtsvertreter für die Aktionärin bzw. den Aktionär das Fragerecht aber nicht ausübt.

Bitte senden Sie für etwaige Instruktionen eine einfache E-Mail an die unter Punkt 2 genannte E-Mail-Adresse Ihres besonderen Stimmrechtsvertreters. Die E-Mail ist mit Ihrem Namen zu beenden (Nachbildung der Namensunterschrift gemäß § 13 Abs 2 AktG). Verwenden Sie bitte für die Prüfung Ihrer Identität und der Übereinstimmung mit der erteilten Vollmacht die im Vollmachtsformular angegebene E-Mail-Adresse oder nennen Sie die Person des Erklärenden durch Name/Firma und Geburtsdatum/Firmenbuchnummer der Aktionärin oder des Aktionärs, wenn Sie eine andere E-Mail-Adresse verwenden (siehe vor-anstehend zu den entsprechenden Anforderungen bei der Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre).

Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung mit Ihrem besonderen Stimmrechtsvertreter nur per E-Mail kommuniziert werden kann und nicht per Telefon.

III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 3.6.2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com zugänglich:

- Jahresabschluss mit Lagebericht

- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht

- Konsolidierter Corporate Governance-Bericht

- Konsolidierter Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen

- Konsolidierter Nichtfinanzieller Bericht

- Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns

- Bericht des Aufsichtsrats

jeweils für das Geschäftsjahr 2021;

- Beschlussvorschläge des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6

- Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6

- Aktionärsverlangen der Haselsteiner Familien-Privatstiftung gemäß § 109 AktG

- Beschlussvorschläge der Haselsteiner Familien-Privatstiftung samt Begründungen

- Erklärung und Lebenslauf Mag. Erwin Hameseder (§ 87 Abs 2 AktG)

- Erklärung und Lebenslauf Dr. Andreas Brandstetter (§ 87 Abs 2 AktG)

- Erklärung und Lebenslauf Mag. Kerstin Gelbmann (§ 87 Abs 2 AktG)

- Erklärung und Lebenslauf Mag. Gabriele Schallegger (§ 87 Abs 2 AktG)

- Stellungnahme des Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 7

- Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8

- Stellungnahme des Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 8

- Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat

- Formular für die Erteilung einer Vollmacht an die vier von der Gesellschaft namhaft gemachten unabhängigen besonderen Stimmrechtsvertreter

- Formular für den Widerruf einer Vollmacht

- vollständiger Text dieser Einberufung

- gegebenenfalls ergänzende und/oder geänderte Informationen zu organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 14.6.2022 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist und sich anmeldet.

Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, dass Aktionärinnen oder Aktionäre selbst zum Hauptversammlungsort kommen und an der Hauptversammlung physisch teilnehmen können (virtuelle Hauptversammlung).

Inhaberaktien

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 21.6.2022 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform:

Per Post oder STRABAG SE
Boten Hauptversammlung
c/o Donau-City-Str. 9
1220 Wien

Per SWIFT COMRGB2L
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000000STR1 im Text angeben)

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 17 Abs 2 genügen lässt:

Per Telefax +49 89 30903 74675

Per E-Mail anmeldestelle@computershare.de, wobei die Depotbestätigungen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen sind

Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depot-bestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

[Bei Fragen von in- und ausländischen Kreditinstituten zur Ausstellung von Depotbestätigungen und deren Übermittlung können diese wie folgt gestellt werden:
telefonisch: +43 800 880890
per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
]

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

- Angaben über die ausstellende Stelle: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,

- Angaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,

- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw. des Aktionärs, ISIN AT000000STR1,

- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,

- Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 14.6.2022 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Namensaktien

Hinsichtlich Namensaktien sind nur solche Aktionärinnen oder Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, deren Anmeldung in Textform der Gesellschaft spätestens am 21.6.2022 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugeht:

Per Post oder STRABAG SE
Boten Hauptversammlung
c/o Donau-City-Str. 9
1220 Wien

Per Telefax +49 89 30903 74675

Per E-Mail anmeldestelle@computershare.de, wobei die Anmeldung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Per SWIFT COMRGB2L
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt Nummer der Namensaktie im Text angeben)

Anmeldungen werden in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

V. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS BZW. EINER VERTRETERIN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, die oder der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt IV nachgewiesen hat, hat grundsätzlich das Recht Vertreterinnen bzw. Vertreter zu bestellen, die im Namen der Aktionärin bzw. des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnehmen und dieselben Rechte wie die Aktionärin bzw. der Aktionär haben, die oder den sie oder er vertritt.

Für die virtuelle Hauptversammlung am 24.6.2022 gilt allerdings die Besonderheit, dass zur Stimmabgabe, Stellung von Beschlussanträgen und Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung ausschließlich einer der oben unter Punkt II genannten besonderen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen ist.

Die Bevollmächtigung von anderen Personen als jene der vier besonderen Stimmrechtsvertreter für die Ausübung dieser Rechte in der virtuellen Hauptversammlung ist im Sinne von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht möglich. Zulässig ist jedoch die Bevollmächtigung anderer Personen zur Ausübung sonstiger Rechte, insbesondere des Auskunftsrechts.

Werden andere Personen als einer der vier von der Gesellschaft namhaft gemachten besonderen Stimmrechtsvertreter von Aktionärinnen bzw. Aktionären zur Vertretung bevollmächtigt, etwa das depotführende Kreditinstitut, ist zu beachten, dass durch eine wirksame Vollmachtskette (Subvollmacht) sichergestellt werden muss, dass für die Ausübung des Stimmrechts, der Stellung von Beschlussanträgen und des Widerspruchsrechts in der virtuellen Hauptversammlung selbst einer der vier besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird.

Für die Erteilung der Vollmacht gilt die Textform (§ 13 Abs 2 AktG). Hat die Aktionärin bzw. der Aktionär ihrem bzw. seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Eine erteilte Vollmacht kann von der Aktionärin bzw. dem Aktionär widerrufen werden. Die Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionärinnen und Aktionäre nach § 62 Abs 1 SE-Gesetz iVm § 109 AktG

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaberinnen bzw. Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 3.6.2022 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, Abteilung Investor Relations, z. H. Frau MMag. Marianne Jakl, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse investor.relations@strabag.com oder per SWIFT an die Adresse COMRGB2L zugeht. ?Schriftlich? bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT000000STR1 im Text anzugeben ist.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionärinnen bzw. Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaberinnen bzw. Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV) verwiesen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt beziehen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären zur Tagesordnung nach Art 53 SE-VO iVm § 110 AktG

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionärinnen und Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 14.6.2022 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 22422-1177 oder an 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, Abteilung Investor Relations, z. H. Frau MMag. Marianne Jakl, oder per E-Mail an investor.relations@strabag.com zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV) verwiesen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt beziehen.

Die Vorschläge werden spätestens zwei Werktage nach Zugang auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com veröffentlicht.

3. Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre nach Art 53 SE-VO iVm § 118 AktG

Jeder Aktionärin bzw. jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung gemäß den unter Punkt II erläuterten Modalitäten ausgeübt werden.

4. Anträge von Aktionärinnen bzw. Aktionären in der Hauptversammlung nach Art 53 SE-VO iVm § 119 AktG

Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär ist ? unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz ? berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. In der virtuellen Hauptversammlung am 24.6.2022 können Aktionärinnen bzw. Aktionäre Anträge nur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter stellen (siehe dazu die Erläuterungen unter Punkt II).

Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung) können nur von Aktionärinnen bzw. Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 14.6.2022 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.

Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

5. Informationen auf der Internetseite

Die Informationen über diese Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.strabag.com zugänglich.

VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

1. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft nicht dem Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG unterliegt und daher das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG nicht zu berücksichtigen ist. Folglich ist auch die Bestimmung gemäß § 86 Abs 9 AktG nicht anwendbar. Eine Angabe, ob ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG erklärt wurde, entfällt somit.

2. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft ? 102.600.000,-- und ist zerlegt in 102.600.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 102.600.000 Stimmrechte.

3. Information für Aktionärinnen und Aktionäre zur Datenverarbeitung

Die STRABAG SE verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionärinnen bzw. Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw. des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionärinnen bzw. Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionärinnen bzw. Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionärinnen bzw. Aktionären und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.

Für die Verarbeitung ist die STRABAG SE die verantwortliche Stelle. Die STRABAG SE bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notariaten, Rechtsanwaltskanzleien, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der STRABAG SE nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der STRABAG SE. Soweit rechtlich notwendig, hat die STRABAG SE mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt eine Aktionärin bzw. ein Aktionär durch Bevollmächtigung eines der besonderen Stimmrechtsvertreter an der virtuellen Hauptversammlung teil, können alle vertretenen Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen bzw. Einsicht verlangen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht von Aktionärinnen bzw. Aktionären in das Teilnehmerverzeichnis in der virtuellen Hauptversammlung nur durch den bevollmächtigten besonderen Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden kann. Die STRABAG SE ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

Die Daten der Aktionärinnen bzw. Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionärinnen bzw. Aktionären gegen die STRABAG SE oder umgekehrt von der STRABAG SE gegen Aktionärinnen bzw. Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionärinnen bzw. Aktionäre gegenüber der STRABAG SE unentgeltlich über die E-Mail-Adresse investor.relations@strabag.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

STRABAG SE
Donau-City-Str. 9
1220 Wien
Telefax: +43 (1) 22422 1177

Zudem steht den Aktionärinnen bzw. Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der STRABAG SE www.strabag.com zu finden.

Wien, im Mai 2022

Der Vorstand



27.05.2022


Sprache: Deutsch
Unternehmen: STRABAG SE
Donau-City-Straße 9
1220 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 22422 - 1174
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E-Mail: investor.relations@strabag.com
Internet: www.strabag.com
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Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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