Zürich (awp) - Im Zusammenhang mit dem sich ausbreitenden Coronavirus haben Schweizer Firmen in den jeweiligen Kantonen Anträge auf Kurzarbeit gestellt. Die Anzahl der gestellten Anträge scheint sich allerdings in Grenzen zu halten, wie Angaben aus Zürich, Bern und der Ostschweiz zeigen.

Im Kanton Zürich hat das Coronavirus bisher wenig Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation. Im Februar haben laut Auskunft des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) von Montagmorgen fünf Firmen Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus beantragt. Betroffen sind 10 Angestellte. Insgesamt haben im Februar 16 Firmen Anträge gestellt für total 42 Mitarbeiter.

"Trotz des Coronavirus bewegen sich die Anträge im üblichen Rahmen", sagte AWA-Kommunikationschefin Lucie Hribal der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Es könne aber sein, dass die Zahl ansteige. Es würden sich derzeit viele Firmen nach den Kriterien für virusbedingte Kurzarbeit erkundigen.

Wenige Anträge im Berner Oberland

Im Kanton Bern haben bis jetzt insgesamt vier Betriebe Kurzarbeit explizit wegen des Coronavirus beantragt. Alle vier stammen aus dem Berner Oberland. Es handelt sich um Betriebe aus der Gastro- und Detailhandelsbranche, wie Niklaus Bernhard, vom Berner Amt für Wirtschaft eine Meldung der "NZZ am Sonntag" auf Anfrage bestätigte.

Die Tourismusregion Berner Oberland bekommt die Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus derzeit zu spüren, etwa wegen der ausbleibenden chinesischen Reisegruppen.

Im Kanton St. Gallen hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit wegen des Coronavirus zwei Voranmeldungen von Firmen für Kurzarbeit bewilligt. Im Kanton Thurgau hiessen die Behörden ebenfalls ein Gesuch gut.

Die Ämter erhalten derzeit viele Anfragen im Zusammenhang mit dem Virus. Speziell aus der Gastronomie und Hotellerie gebe es Anfragen, teilte das St. Galler Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) auf Anfrage mit. Das AWA habe deshalb auf seiner Homepage Informationen zur Kurzarbeit wegen des Coronavirus aufgeschaltet.

Firmen, die Gesuche für Kurzarbeit stellen, müssen einen Zusammenhang zwischen Arbeitsausfall und Coronavirus belegen. Jede Voranmeldung werde als Einzelfall geprüft, schreibt das AWA.

mk/rw