MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Münchner Constantin Medien
Beide Seiten streiten ohnehin schon vor Gericht. Burgener hatte am Vorabend noch zusätzlich eine Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung angekündigt, weil die Versammlungsleitung ihn und seine Verbündeten von der Abstimmung ausgeschlossen hatte.
Der Grund des Zerwürfnisses: Aufsichtsratschef Hahn und der Vorstandsvorsitzende Fred Kogel wollen die traditionsreiche Filmsparte verkaufen, Burgener lehnt das strikt ab. Hahn und Burgener halten jeweils etwa 30 Prozent der Anteile.
Das Hahn-Lager wiederum wirft Burgener illegale Machenschaften vor. Er soll über die von ihm geleitete Tochterfirma Highlight ein Aktienpaket der Muttergesellschaft Constantin Medien AG heimlich verkauft haben. Diesen Vorwurf machte ein Anwalt Hahns auf der Hauptversammlung publik.
Das war auch der Grund für den Ausschluss Burgeners von der Abstimmung. Denn wer bei Aktiendeals bestimmte Schwellen (etwa drei, fünf, zehn, fünfzehn Prozent) über- oder unterschreitet, muss das laut Wertpapierhandelsgesetz sowohl dem betreffenden Unternehmen als auch der Aufsichtsbehörde Bafin melden. Verheimlicht ein Aktionär entsprechende Geschäfte, können seine Anteile vom Stimmrecht ausgeschlossen werden. Von Seiten des Burgener-Lagers werden diese Vorwürfe zurückgewiesen.
Neutrale Aktionäre sind verstört. "Das ist nicht zu durchschauen", sagte ein Teilnehmer der Hauptversammlung am Freitag. Nun wird das Landgericht München vor der schwierigen Aufgabe stehen, Licht in das Dunkel der wechselseitigen Vorwürfe zu bringen./cho/DP/stb