Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz i.V.m. § 1
Absatz 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten
Punkten der Tagesordnung stellen (vgl. § 126 Aktiengesetz) sowie Wahlvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern (sofern diese Gegenstand der Tagesordnung sind) oder Abschlussprüfern machen
(vgl. § 127 Aktiengesetz). Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Vorab zugänglich zu machende Gegenanträge (nebst ihrer Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich
per Post, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:
Splendid Medien AG Frau Karin Opgenoorth Lichtstr. 25 50825 Köln Telefax: +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: hv2021@splendid-medien.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. b) Gegenanträge sowie deren Begründung und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der
vorstehend angegebenen Adresse bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung - wobei der Tag
der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind -, also bis zum 15. Juni 2021, 24:00
Uhr (MESZ), zugehen, werden - vorbehaltlich § 126 Absatz 2 und 3 Aktiengesetz - unverzüglich über die
Internetseite
https://www.splendidmedien.com/de/hauptversammlung
einschließlich des Namens des Aktionärs zugänglich gemacht (§§ 126 Absatz 1 Satz 3, 127 Satz 1
Aktiengesetz). Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 15. Juni 2021 ebenfalls auf der
genannten Internetseite veröffentlicht.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden.
Ordnungsgemäß gestellte und zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach §§ 126 Absatz 1, 127
Aktiengesetz im Vorfeld der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, gelten gemäß § 1 Absatz 2 Satz 3
COVID-19-Gesetz als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den
Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist
(siehe hierzu Abschnitt III.(B) 3. "Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts").
Fragerecht der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3,
Satz 2 COVID-19-Gesetz
Den Aktionären und ihren Bevollmächtigten wird nach Maßgabe von § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2
des COVID-19-Gesetzes ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand
hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Fragen von Aktionären und deren Bevollmächtigten
bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum 28. Juni 2021, 24:00 Uhr
(MESZ), ausschließlich über den passwortgeschützten Internetservice unter
https://www.splendidmedien.com/de/hauptversammlung
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen sind. Zusätzlich können Fragen in der virtuellen
Hauptversammlung am 30. Juni 2021 über die dafür vorgesehene Eingabemaske im passwortgeschützten c) Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zu einem vom Versammlungsleiter festgelegten
Zeitpunkt während der virtuellen Hauptversammlung gestellt werden. Auf anderem Wege oder später
eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Ein Recht zur Einreichung von Fragen besteht nur für
ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die den erforderlichen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben,
bzw. deren Bevollmächtigte. Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach
pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Die Beantwortung erfolgt während der
Hauptversammlung.
Bei der Beantwortung von Fragen während der Hauptversammlung kann der Name des Fragestellers nur
offengelegt werden (soweit Fragen individuell beantwortet werden), wenn mit der Übermittlung der Frage
ausdrücklich das Einverständnis zur Offenlegung des Namens erklärt wurde. Es wird darauf hingewiesen,
dass die gesamte Hauptversammlung wie eingangs beschrieben live in Bild und Ton für Aktionäre bzw. deren
Bevollmächtigte übertragen wird. Entsprechendes gilt für eine etwaige Vorabveröffentlichung von Fragen
und gegebenenfalls Antworten auf der Internetseite der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung: Auch
in diesem Fall wird der Name des Fragestellers nur offengelegt, wenn er mit Übersendung der Frage
ausdrücklich sein Einverständnis mit der Offenlegung seines Namens erklärt hat.
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Hauptversammlungsbeschlüsse gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4
COVID-19-Gesetz
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl oder über
die Erteilung von Vollmachten ausgeübt haben, haben in Abweichung von § 245 Nr. 1 Aktiengesetz und nach
Maßgabe von § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz die Möglichkeit, im Wege elektronischer
Kommunikation Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung bei dem mit der
Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notar zu erklären. Ein solcher Widerspruch kann d) ausschließlich über den passwortgeschützten Internetservice unter
https://www.splendidmedien.com/de/hauptversammlung
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erklärt werden und ist ab dem Beginn der virtuellen
Hauptversammlung am 30. Juni 2021 bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.
Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung beziehen sich auf die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Dies entspricht im Hinblick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden. V. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Einberufung der Hauptversammlung, eine Übersicht mit den Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit Artikel 4 und Anhang Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212, die Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz, die Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, § 1 COVID-19-Gesetz sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.splendidmedien.com/de/hauptversammlung
zur Verfügung. Auf der Internetseite der Gesellschaft werden nach der Hauptversammlung auch die Ergebnisse der Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte veröffentlicht. Ferner finden Sie dort Hinweise, wie innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Absatz 5 Aktiengesetz angefordert werden kann. VI. Hinweis zum Datenschutz
Der Schutz der personenbezogenen Daten von Aktionären hat für die Splendid Medien AG einen hohen Stellenwert. Die Splendid Medien AG beachtet dabei die Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO"). Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Aktionärsdaten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind nachstehend zusammengestellt. Diese Informationen stehen Ihnen auch unter https://www.splendidmedien.com/de/hauptversammlung
zur Verfügung:
Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Aktionären ist die Splendid Medien AG, Lichtstr. 25, 50825 Köln. Die Gesellschaft wird vertreten durch die Mitglieder des Vorstands, Dr. Dirk Schweitzer und Björn Siecken. Auch der Datenschutzbeauftragte der Splendid Medien AG ist über diese Kontaktdaten sowie unter datenschutz@splendid-medien.com
erreichbar.
Die Splendid Medien AG verarbeitet Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Informationen zu den Aktien
(Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer und Zugangsdaten des HV-Tickets), die ggf.
vom Aktionär selbst gegenüber der Splendid Medien AG mitgeteilten weiteren personenbezogenen Daten (wie * etwa Anträge, Ergänzungsverlangen) sowie ggf. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Nummer und Zugangsdaten
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May 20, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)