Der Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem Vergütungssystem abweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist. Dies kann sowohl auf gesamtwirtschaftlichen als auch unternehmensbezogenen außergewöhnlichen Umständen beruhen. Hierzu gehört beispielsweise die Anpassung des Vergütungssystems bei einer signifikant veränderten Unternehmensstrategie zur Sicherstellung einer adäquaten Anreizwirkung oder im Falle einer schweren Wirtschaftskrise. Eine Abweichung vom Vergütungssystem kann nur durch Beschluss des Aufsichtsrats erfolgen, der die außergewöhnlichen Umstände, die zu einer Abweichung führen, festzustellen hat und die Dauer des Abweichens bezeichnet. Dabei kann der Aufsichtsrat von folgenden Bestandteilen des Vergütungssystems abweichen: dem Verfahren zur Festlegung der Vergütung, der Regelung zur Vergütungsstruktur und -höhe sowie der Ausgestaltung sämtlicher einzelner Vergütungsbestandteile (jeweils einschließlich Höhe, Art und Gewährungs- bzw. Auszahlungszeitpunkt sowie bei variablen Vergütungsbestandteilen einschließlich den jeweiligen Bemessungsgrundlagen, den Regelungen zur Zielfestsetzung, zur Ermittlung der Zielerreichung und zur Festsetzung der Auszahlungsbeträge), des Verhältnisses der Vergütungsbestandteile zueinander sowie der Maximalvergütung. Ferner kann in diesem Fall der Aufsichtsrat vorübergehend zusätzliche Vergütungsbestandteile gewähren oder einzelne Vergütungsbestandteile durch andere Vergütungsbestandteile ersetzen, soweit dies erforderlich ist, um die Angemessenheit der Vorstandsvergütung in der konkreten Situation wiederherzustellen.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat das Recht, neu eintretenden Mitgliedern des Vorstands Sonderzahlungen zum Ausgleich von Gehaltsverlusten aus einem vorangehenden Dienstverhältnis oder zur Deckung der durch einen Standortwechsel entstehenden Kosten zu gewähren.

Das vorliegende System zur Vorstandsvergütung findet Anwendung auf alle Verträge, die nach dem 30.06.2021 abgeschlossen werden. Dies umfasst die Verlängerung laufender Verträge sowie neu abzuschließende Verträge.


C.            Festlegung der konkreten Ziel-Gesamtvergütung 

Der Aufsichtsrat legt in Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem die Höhe der Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied fest.

Dabei berücksichtigt er neben einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds auch die wirtschaftliche Lage sowie den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens. Der Aufsichtsrat hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ziel-Gesamtvergütung die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigt.

Die Beurteilung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung erfolgt sowohl unter Heranziehung eines horizontalen (externen) als auch vertikalen (internen) Vergleichs.

Horizontal - externer Vergleich:


              Die Auswahl der Vergleichsgruppe zur Beurteilung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung der 
              Gesamtvergütung erfolgt auf Basis der Anforderungen des Aktiengesetzes (Branche, Größe und Land). 
              Es wird eine Vergleichsgruppe von börsennotierten deutschen Unternehmen aus Prime Standard und General 
              Standard (Land), unter Berücksichtigung von Umsatz, EBIT und Marktkapitalisierung (Größe), verwendet. 
              Vergleichbar große börsennotierte Medienunternehmen existieren im deutschen Markt nur in sehr geringer 
              Anzahl. Aus diesem Grunde wird auf einen zusätzlichen Branchenvergleich verzichtet. 
              Die Vergleichsgruppe beinhaltet folgende 20 Unternehmen: 
              Vergleichsunternehmen 
              11880 Solutions AG                                           KROMI Logistik AG 
              3U HOLDING AG                                                LS telcom AG 
              Artnet AG                                                    ORBIS AG 
              B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AG SCHUMAG AG 
              Biofrontera AG                                               Serviceware SE 
              Dierig Holding AG                                            SFC Energy AG 
              elumeo SE                                                    Singulus Technologies AG 
              infas Holding AG                                             SPORTTOTAL AG 
              Intershop Communications AG                                  SYZYGY AG 
              InTiCa Systems AG                                            Vita 34 AG 

Vertikal - interner Vergleich:


              Ferner berücksichtigt der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Vorstandsvergütung auch die 
              unternehmensinternen Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen im Rahmen des Vertikalvergleichs. Der 
              Aufsichtsrat beachtet dabei die Relation der Vergütung zu den Führungskräften sowie zur Belegschaft 
              insgesamt. Bei dieser Beurteilung wird der Aufsichtsrat auch die zeitliche Entwicklung der vorstehend 
              beschriebenen Verhältnisse über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren berücksichtigen. 
D.            Festlegung der Maximalvergütung 

Die Maximalvergütung entspricht für das jeweilige Vorstandsmitglied der Summe des maximalen Zuflusses aller Vergütungsbestandteile für das betreffende Geschäftsjahr - unabhängig davon, ob sie in dem betreffenden Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt wird - und wird vom Aufsichtsrat je Vorstandsmitglied betragsmäßig festgelegt.

Die Höchstgrenzen der variablen Vergütungskomponenten sind wie folgt festgelegt (Zufluss-Caps):


*             Einjährige variable Vergütung: 200 % des Zielwerts 
*             Mehrjährige variable Vergütung: 250 % des Zielwerts 
              Freiwillige Sondertantieme: 
                            Die Summe von freiwilliger Sondertantieme und des Zielwerts der einjährigen variablen 
*             -             Vergütung muss niedriger als der Zielwert der mehrjährigen variablen Vergütung sein. 
              -             Die einjährige variable Vergütung kann - inklusive freiwilliger Sondertantieme und 
                            diskretionärem Multiplikator - nicht mehr als 200 % des Zielwerts erreichen. 
E.            Maximalvergütung 

Die Maximalvergütung beträgt für den Vorsitzenden des Vorstands 631.000 Euro und für ein normales Vorstandsmitglied 472.000 Euro.


F.            Vergütungsbestandteile im Detail 

1. Relativer Anteil der Vergütungsbestandteile

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Splendid Medien AG setzt sich aus Grundvergütung, Nebenleistungen, einjähriger variabler Vergütung und mehrjähriger variabler Vergütung zusammen.

Der relative Anteil der einzelnen Vergütungsbestandteile an der Ziel-Gesamtvergütung ist wie folgt: Die variablen Vergütungsbestandteile haben insgesamt einen Anteil von 27 % der Ziel-Gesamtvergütung. Im Fall der Gewährung einer zusätzlichen freiwilligen Sondertantieme können die variablen Vergütungsbestandteile insgesamt einen Anteil von bis zu 31 % der Ziel-Gesamtvergütung haben: Abweichungen können sich möglicherweise aus geänderten Aufwendungen für die Nebenleistungen ergeben.

2. Feste Vergütungsbestandteile

Die feste, erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich aus der Grundvergütung und den Nebenleistungen zusammen. Eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung wird nicht gewährt.

2.1 Grundvergütung

Jedes Vorstandsmitglied erhält eine feste Grundvergütung. Diese wird in zwölf monatlichen Raten ausgezahlt.

2.2 Nebenleistungen

Die Nebenleistungen umfassen insbesondere einen Dienstwagen, der auch für die private Nutzung zugelassen ist, sowie die marktüblichen Versicherungen (D&O-Versicherung, Unfallversicherung).

Für die D&O-Versicherung besteht ein Selbstbehalt entsprechend den Vorgaben des Aktiengesetzes in Höhe von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Grundvergütung.

Die Vorstandsmitglieder erhalten einen Zuschuss zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung.

3. Variable Vergütungsbestandteile

Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder ist sowohl an operative als auch an strategische Ziele gekoppelt. Damit will die Splendid Medien AG langfristig eine attraktive und nachhaltige Rendite für die Aktionäre sicherstellen und die Vorstandsmitglieder so am Erfolg des Konzerns beteiligen. Die Rendite wird konkret durch den Gewinn pro Aktie (Dividendenpotential) sowie durch die Aktienkursentwicklung ausgedrückt.

3.1 Einjährige variable Vergütung

Die einjährige variable Vergütung setzt sich aus einer finanziellen und einer nicht-finanziellen, strategischen Komponente zusammen.

Die finanzielle Komponente wird dabei mit 60 % und die nicht-finanzielle, strategische Komponente wird mit 40 % gewichtet.

Die Gesamt-Zielerreichung der einjährigen variablen Vergütung ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Zielerreichung der beiden Komponenten.

Zusätzlich verfügt der Aufsichtsrat über die Möglichkeit, die einjährige variable Vergütung diskretionär in einem Rahmen von 80 % bis 120 % anzupassen (diskretionärer Multiplikator). Dadurch können außergewöhnliche Entwicklungen angemessen berücksichtigt werden.

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May 20, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)