Zürich (awp) - Nach der Übernahme von Spice Private Equity durch die GP Swiss AG hat die SIX-Regulierungsstelle (SER) die Dekotierung der Aktien von der Schweizer Börse SIX genehmigt.

Die SER werde den letzten Handelstag und die Dekotierung nach Vorliegen des rechtskräftigen Kraftloserklärungsentscheids der Spice-Aktien durch das Zuger Obergericht bestimmen, teilte die Regulierungsstelle am Mittwoch in einem Communiqué mit. Der letzte Handelstag und der Tag der Dekotierung werde in Absprache mit Spice festgelegt.

Zudem habe die SER mit Entscheid vom Vortag Ausnahmen von gewissen Offenlegungs- und Publizitätspflichten gewährt. Darunter fällt beispielsweise die Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2022. Die Befreiung gelte bis am 15. März 2023 und werde unter gewissen Bedingungen bis zum 13. Juni verlängert.

Darunter sind beispielsweise die Bedingungen, dass keine Minderheitsaktionäre dem Verfahren um Kraftloserklärung der Aktien durch das Zuger Obergericht beitreten oder dass das Unternehmen das Gesuch um Kraftloserklärung der Aktien vor dem Obergericht nicht zurückzieht.

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