SPARK NETWORKS SE

München

ISIN DE000A2E4RU2

ISIN US8465171002 (ADR)

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG ALS

VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE ODER IHRER BEVOLLMÄCHTIGTEN

Am

Mittwoch, den 11. August 2021, um 16:00 Uhr (MESZ),

findet in den Geschäftsräumen der Grünebaum Gesellschaft für Event-Logistik mbH,

Leibnizstraße 38, 10625 Berlin,

die ordentliche Hauptversammlung der Spark Networks SE, mit Sitz in München, als

virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und

Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt

Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich ein.

EU-321023

Die gesamte Hauptversammlung wird mit Bild und Ton live über das Internet übertragen. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist die Grünebaum Gesellschaft für Event-Logistik mbH, Leibnizstraße 38, 10625 Berlin. Einzelheiten hierzu und zu den Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den ergänzenden Angaben und Hinweisen, die im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt ist.

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  1. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Spark Networks SE und den Konzern zum 31. Dezember 2020 sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2020

Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.spark.net/investor-relations/annual-meeting

zugänglich und werden in der Hauptversammlung näher erläutert werden.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Verwaltungsrat den aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 damit gemäß Art. 9 Abs. 1 c) ii), Art. 10 SE-VO i. V. m. § 172 AktG* festgestellt ist. Eine Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 durch die Hauptversammlung gemäß Art. 9 Abs. 1 c) ii), Art. 10 SE-VO i. V. m. § 173 AktG ist daher nicht erforderlich. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt 1 genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich eine Information der Aktionäre, aber keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor.

Zu Informationszwecken wird auf der Internetseite der Gesellschaft auch der jährliche Bericht zum Form 10-K für das am 31. Dezember 2020 geendete Geschäftsjahr der Spark Networks SE zugänglich gemacht, welcher konsolidierte Finanzinformationen nach IFRS (US) Standard enthält.

  • Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des HGB und des AktG, finden auf die Gesellschaft aufgrund der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 53 sowie Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SEVO) Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SEVO nichts anderes ergibt.

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2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2020

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2020

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden geschäftsführenden Direktoren für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers und für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten und Bestätigung der unabhängigen registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Der Prüfungsausschuss der Spark Networks SE ("Spark") hat die BDO USA, LLP als hauptverantwortliche unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das zum 31.

Dezember 2021 endende Geschäftsjahr und BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin, Deutschland als lokalen Abschlussprüfer (gemeinsam "BDO") ausgewählt, um die Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 durchzuführen.

Auf der Hauptversammlung werden die Aktionäre gebeten, die Bestellung von BDO als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie als Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 zu bestätigen. Nach dem zwingenden deutschen Aktienrecht muss die Hauptversammlung den Abschlussprüfer der Gesellschaft für das laufende Geschäftsjahr wählen. Erhält dieser Vorschlag nicht die Zustimmung der Mehrheit der abgegebenen Stimmen und ist bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres kein Abschlussprüfer gewählt worden, so hat das Amtsgericht München auf Antrag der gesetzlichen Vertreter, des Verwaltungsrats oder eines Aktionärs der Spark Networks SE den Abschlussprüfer zu bestellen.

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Grundsätzliche Richtlinie zur Vorabgenehmigung von Prüfungsleistungen und

zulässigen

Nichtprüfungsleistungen

der

unabhängigen

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch den Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss genehmigt im Allgemeinen alle Prüfungsleistungen und

zulässigen Nichtprüfungsleistungen, die von der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbracht werden, vorab. Diese Leistungen können Prüfungsleistungen, prüfungsnahe Leistungen, Steuerleistungen und sonstige Leistungen umfassen. Die Vorabgenehmigung ist detailliert in Bezug auf die jeweilige Dienstleistung oder Dienstleistungskategorie und unterliegt im Allgemeinen einem bestimmten Budget. Die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Verwaltung sind verpflichtet, dem Prüfungsausschuss regelmäßig über den Umfang der von der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß dieser Vorabgenehmigung erbrachten Dienstleistungen sowie über die Honorare für die bisher erbrachten Dienstleistungen zu berichten. Der Prüfungsausschuss kann auch bestimmte Dienstleistungen von Fall zu Fall vorab genehmigen. Alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit den in der obigen Tabelle beschriebenen Honoraren wurden von unserem Prüfungsausschuss genehmigt.

Wechsel des Abschlussprüfers

Am 3. Juni 2021 hat der Prüfungsausschuss die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Klingelhöferstraße 18, 10785 Berlin, Deutschland ("KPMG") als unabhängigen Abschlussprüfer entlassen. Am 3. Juni 2021 hat der Prüfungsausschuss BDO USA, LLP als neue unabhängige eingetragene

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Spark sowie BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als lokalen gesetzlichen Abschlussprüfer, in beiden Fällen vorbehaltlich der Wahl durch die Hauptversammlung, gebilligt.

KPMG hat einen Bericht über die geprüften Abschlüsse für die Geschäftsjahre zum

31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2020 erstellt. Während der beiden vergangenen zum 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019 geendeten Geschäftsjahre und der anschließenden Zwischenperiode bis zum 3. Juni 2021 bestanden zwischen der Gesellschaft und Spark keine Meinungsverschiedenheiten (wie in Item 304(a)(1)(iv) der Regulation S-K und den zugehörigen Hinweisen definiert) in Bezug auf Rechnungslegungsgrundsätze oder -praktiken, die Offenlegung

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Spark Networks SE published this content on 02 July 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 02 July 2021 14:10:18 UTC.