SNP Schneider-Neureither & Partner SE beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem
Kapital

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DGAP-Ad-hoc: SNP Schneider-Neureither & Partner SE / Schlagwort(e):
Kapitalerhöhung
SNP Schneider-Neureither & Partner SE beschließt Kapitalerhöhung aus
genehmigtem Kapital

15.07.2020 / 17:40 CET/CEST
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SNP Schneider-Neureither & Partner SE beschließt Kapitalerhöhung aus
genehmigtem Kapital

Heidelberg, 15. Juli 2020 - Der Verwaltungsrat der SNP Schneider-Neureither
& Partner SE (WKN: 720370, ISIN: DE0007203705), (die "Gesellschaft"), hat
heute beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss der
Bezugsrechte der Aktionäre um bis zu 9,2% zu erhöhen. Das Grundkapital der
Gesellschaft soll dabei von EUR 6.602.447 auf bis zu EUR 7.212.447 durch
Ausgabe von bis zu 610.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit
einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erhöht
werden. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlage und unter teilweiser
Ausnutzung des nach § 4 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft bestehenden
genehmigten Kapitals. Die neuen Aktien werden ausschließlich
institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines
beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten,
welches unverzüglich nach dieser Mitteilung eingeleitet und voraussichtlich
vor Handelsbeginn am morgigen Tag schließen wird.

Die neuen Aktien sind für das Geschäftsjahr 2020 beginnend am 1. Januar 2020
gewinnanteilsberechtigt und tragen dieselben Rechte wie die bestehenden
Aktien. Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel am regulierten Markt
sowie gleichzeitig zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse
zugelassen werden.

Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll mehrheitlich zur
Verbesserung der Eigenkapitalausstattung sowie zur Finanzierung der
Wachstumsstrategie des Unternehmens eingesetzt werden.

Der erste Handelstag der neuen Aktien ist voraussichtlich der 22. Juli 2020.
Die Kapitalerhöhung wird von der Mainfirst Bank AG als Sole Bookrunner
begleitet.

Über SNP

SNP ist ein weltweit führender Anbieter von Software zur Bewältigung
komplexer digitaler Transformationsprozesse. Anders als klassische
IT-Beratung im ERP-Umfeld setzt SNP auf einen automatisierten Ansatz
mithilfe eigens entwickelter Software: Mit der Data Transformation Platform
CrystalBridge(R) und dem SNP BLUEFIELD(TM)-Ansatz können IT-Landschaften
deutlich schneller und sicherer umstrukturiert, modernisiert und Daten
sicher in neue Systeme oder in Cloud-Umgebungen migriert werden. Dies
gewährt Kunden und Partnern klare qualitative Vorteile bei gleichzeitig
reduziertem Zeit- und Kostenaufwand.

Die SNP-Gruppe beschäftigt weltweit rund 1.400 Mitarbeiter*innen. Das
Unternehmen mit Stammsitz in Heidelberg erzielte im Geschäftsjahr 2019 einen
Konzernumsatz von rund 145 Mio. EUR. Kunden sind global agierende Konzerne
aus allen Branchen. SNP wurde 1994 gegründet, ist seit dem Jahr 2000
börsennotiert, seit August 2014 im Prime Standard der Frankfurter
Wertpapierbörse (ISIN DE0007203705) gelistet und wurde im März 2020 in den
SDAX(R) aufgenommen. Seit 2017 firmiert das Unternehmen als Europäische
Aktiengesellschaft (Societas Europaea/SE).

Weitere Informationen unter www.snpgroup.com

Kontakt Investor Relations:

Christoph Marx

Head of Investor Relations

Telefon: +49 6221 6425-172

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Aktien der SNP Schneider-Neureither & Partner SE
dar.

Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf von Aktien noch die
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien in den
Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") dar. Die Aktien der SNP
Schneider-Neureither & Partner SE (die "Aktien") wurden nicht unter dem
U.S.-amerikanischen Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung
(der "Securities Act") registriert und dürfen nicht in den USA angeboten
oder verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäß dem Securities Act
registriert oder von der Registrierungspflicht befreit. Die Aktien werden in
den USA nicht öffentlich angeboten werden und werden nicht gemäß dem
Securities Act registriert werden.

Dieses Dokument wird nur verbreitet an und ist nur gerichtet an (i)
Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden, oder
(ii) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) oder Personen, die
unter Artikel 49(2)(a) bis (d) des Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 fallen (wobei diese Personen zusammen als
"qualifizierte Personen" bezeichnet werden). Die Aktien stehen nur
qualifizierten Personen zur Verfügung und jede Aufforderung, jedes Angebot
oder jede Vereinbarung, solche Aktien zu beziehen, zu kaufen oder
anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen
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