im Bereich Investor Relations / Hauptversammlungen / Ordentliche Hauptversammlung 2021 zugänglich.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die geschäftsführenden Direktoren

Gemäß Art. 52 SEVO, § 40 Absatz 7 SEAG und dem durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten

Aktionärsrechterichtlinie ('ARUG II') neu eingeführten § 120a Absatz 1 Satz 1 AktG beschließt die

Hauptversammlung über die Billigung des vom Verwaltungsrat vorgelegten Vergütungssystems für die

geschäftsführenden Direktoren bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch

alle vier Jahre.

Das vom Verwaltungsrat im April 2021 beschlossene Vergütungssystem für die geschäftsführenden

Direktoren der Gesellschaft wird nachstehend unter 'Weiterführende Angaben zu Tagesordnungspunkt 7'

wiedergegeben. Dieses ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 7.

https://www.snpgroup.com/de/hauptversammlung

im Bereich Investor Relations / Hauptversammlungen / Ordentliche Hauptversammlung 2021 zugänglich.

Das Vergütungssystem für die geschäftsführenden Direktoren gilt mit Wirkung ab dem Beginn des

Geschäftsjahres 2021.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, das ab dem Geschäftsjahr 2021 geltende Vergütungssystem für die

geschäftsführenden Direktoren der SNP Schneider-Neureither & Partner SE zu billigen.

Beschlussfassung über die Änderung der Verwaltungsratsvergütung und Billigung des Vergütungssystems

Gemäß Art. 52 SEVO, § 38 Absatz 1 SEAG und dem durch das ARUG II neu gefassten § 113 Absatz 3 AktG ist

mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder Beschluss zu fassen, wobei

ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist.

Die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder ist in § 11 der Satzung geregelt. Danach erhalten die

Verwaltungsratsmitglieder für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung, die von der Hauptversammlung

bewilligt wird. Die aktuelle Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder wurde durch Beschluss der

Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 wie folgt festgelegt:

'Jedes Verwaltungsratsmitglied erhält eine feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 15.000,00. Der

Vorsitzende erhält eine feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 25.000,00, sein Stellvertreter eine

feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 20.000,00. Zudem erhält jedes Verwaltungsratsmitglied - neben

dem Ersatz nachgewiesener erforderlicher Auslagen - für jede Sitzung des Verwaltungsrats EUR 1.000,00.

Die Gesellschaft bezieht die Mitglieder des Verwaltungsrats hinsichtlich ihrer Aufgabenwahrnehmung in die

Deckung einer von ihr abgeschlossenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme mit

einer Leistungsobergrenze von EUR 6.000.000,00 in jedem einzelnen Versicherungsfall und für alle

Versicherungsfälle einer Versicherungsperiode zusammen ein; ein Selbstbehalt ist nicht vereinbart.'

Das Vergütungssystem für die Verwaltungsratsmitglieder wird nachstehend unter 'Weiterführende Angaben

zu Tagesordnungspunkt 8'wiedergegeben. Dieses ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.snpgroup.com/de/hauptversammlung 8. 

im Bereich Investor Relations / Hauptversammlungen / Ordentliche Hauptversammlung 2021 zugänglich.

Die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder soll wie im Vergütungssystem dargestellt angehoben werden,

um unter Beibehaltung des Konzepts der reinen Festvergütung eine dem Aufgabenzuschnitt angemessene

Vergütung zu ermöglichen. Dadurch sollen die Gewinnung und die Bindung neuer Kandidaten mit den für die

weitere Unternehmensentwicklung wünschenswerten Qualifikationen, Kenntnissen und Profilen erleichtert

werden.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder einschließlich des unter

den 'Weiterführende Angaben zum Tagesordnungspunkt 8'wiedergegebenen Vergütungssystems für die

Verwaltungsratsmitglieder wie folgt zu beschließen:

Jedes Mitglied des Verwaltungsrats erhält jährlich eine feste Vergütung. Diese beträgt für ordentliche

Mitglieder EUR 60.000. Der Vorsitzende erhält eine feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 100.000, der

Stellvertretende Vorsitzende eine feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 80.000.

Zudem werden jedem Verwaltungsratsmitglied die nachgewiesenen erforderlichen Auslagen erstattet und

für jede Teilnahme an einer Präsenzsitzung, Videokonferenz oder Telefonkonferenz des Gremiums

(einschließlich seiner Ausschüsse) Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.500 gezahlt. Darüber hinaus erhalten

die Mitglieder des Verwaltungsrats einen eventuell auf den Auslagenersatz bzw. die

Verwaltungsratsvergütung entfallenden Umsatzsteuerbetrag erstattet, soweit sie berechtigt sind, der

Gesellschaft die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen und dieses Recht auszuüben. Die Vergütung

der Mitglieder des Verwaltungsrats wird nach Ablauf der Hauptversammlung, die den für das Geschäftsjahr

maßgeblichen Konzernabschluss entgegennimmt, fällig.

Das der Hauptversammlung vorgelegte Vergütungssystem für den Verwaltungsrat wird hiermit gebilligt.

Beschlussfassung über Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen und zum

Ausschluss des Bezugsrechts sowie Schaffung eines bedingten Kapitals und Änderung der Satzung

Die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Mai 2015 zur Ausgabe von Options- und

Wandelschuldverschreibungen und das für Zwecke der Gewährung von Aktien auf Options- oder Wandlungsrechte

geschaffene bedingte Kapital gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung ist am 20. Mai 2020 ausgelaufen.

Der Verwaltungsrat soll erneut ermächtigt werden, Options- und Wandelschuldverschreibungen ausgeben zu

können. Hierfür soll ein neues bedingtes Kapital geschaffen werden.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, zu beschließen:


                            Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss 
                            des Bezugsrechts auf diese Options- oder Wandelschuldverschreibungen 
                                          Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, bis zum 16. Juni 2026 einmalig oder 
                                          mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder 
                                          Wandelschuldverschreibungen ('Schuldverschreibungen') im Gesamtnennbetrag von 
                                          bis zu EUR 180.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und 
                            aa)           den Inhabern oder Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte 
                                          oder den Inhabern oder Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen 
                                          Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stückaktien der 
                                          Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis 
                                          zu EUR 3.606.223,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser 
                                          Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. 
                                          Die Schuldverschreibungen werden in Teilschuldverschreibungen eingeteilt. 
                                          Bei Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein 
                                          oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber oder Gläubiger nach 
                                          näherer Maßgabe der vom Verwaltungsrat festzulegenden Optionsbedingungen zum 
                                          Bezug von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft berechtigen. 
                                          Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass der Optionspreis auch durch 
                                          Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare 
                                          Zuzahlung erfüllt werden kann. Soweit sich Bruchteile von Aktien ergeben, 
                                          kann vorgesehen werden, dass diese Bruchteile nach Maßgabe der Options- oder 
                                          Anleihebedingungen, gegebenenfalls gegen Zuzahlung, zum Bezug ganzer Aktien 
                                          aufaddiert werden können. 
                                          Bei Wandelschuldverschreibungen erhalten bei auf den Inhaber lautenden 

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May 11, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)