im Bereich Investor Relations / Hauptversammlungen / Ordentliche Hauptversammlung 2021 zugänglich.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die geschäftsführenden Direktoren
Gemäß Art. 52 SEVO, § 40 Absatz 7 SEAG und dem durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie ('ARUG II') neu eingeführten § 120a Absatz 1 Satz 1 AktG beschließt die
Hauptversammlung über die Billigung des vom Verwaltungsrat vorgelegten Vergütungssystems für die
geschäftsführenden Direktoren bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch
alle vier Jahre.
Das vom Verwaltungsrat im April 2021 beschlossene Vergütungssystem für die geschäftsführenden
Direktoren der Gesellschaft wird nachstehend unter 'Weiterführende Angaben zu Tagesordnungspunkt 7'
wiedergegeben. Dieses ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 7.
https://www.snpgroup.com/de/hauptversammlung
im Bereich Investor Relations / Hauptversammlungen / Ordentliche Hauptversammlung 2021 zugänglich.
Das Vergütungssystem für die geschäftsführenden Direktoren gilt mit Wirkung ab dem Beginn des
Geschäftsjahres 2021.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, das ab dem Geschäftsjahr 2021 geltende Vergütungssystem für die
geschäftsführenden Direktoren der SNP Schneider-Neureither & Partner SE zu billigen.
Beschlussfassung über die Änderung der Verwaltungsratsvergütung und Billigung des Vergütungssystems
Gemäß Art. 52 SEVO, § 38 Absatz 1 SEAG und dem durch das ARUG II neu gefassten § 113 Absatz 3 AktG ist
mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder Beschluss zu fassen, wobei
ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist.
Die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder ist in § 11 der Satzung geregelt. Danach erhalten die
Verwaltungsratsmitglieder für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung, die von der Hauptversammlung
bewilligt wird. Die aktuelle Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder wurde durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 wie folgt festgelegt:
'Jedes Verwaltungsratsmitglied erhält eine feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 15.000,00. Der
Vorsitzende erhält eine feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 25.000,00, sein Stellvertreter eine
feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 20.000,00. Zudem erhält jedes Verwaltungsratsmitglied - neben
dem Ersatz nachgewiesener erforderlicher Auslagen - für jede Sitzung des Verwaltungsrats EUR 1.000,00.
Die Gesellschaft bezieht die Mitglieder des Verwaltungsrats hinsichtlich ihrer Aufgabenwahrnehmung in die
Deckung einer von ihr abgeschlossenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme mit
einer Leistungsobergrenze von EUR 6.000.000,00 in jedem einzelnen Versicherungsfall und für alle
Versicherungsfälle einer Versicherungsperiode zusammen ein; ein Selbstbehalt ist nicht vereinbart.'
Das Vergütungssystem für die Verwaltungsratsmitglieder wird nachstehend unter 'Weiterführende Angaben
zu Tagesordnungspunkt 8'wiedergegeben. Dieses ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.snpgroup.com/de/hauptversammlung 8.
im Bereich Investor Relations / Hauptversammlungen / Ordentliche Hauptversammlung 2021 zugänglich.
Die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder soll wie im Vergütungssystem dargestellt angehoben werden,
um unter Beibehaltung des Konzepts der reinen Festvergütung eine dem Aufgabenzuschnitt angemessene
Vergütung zu ermöglichen. Dadurch sollen die Gewinnung und die Bindung neuer Kandidaten mit den für die
weitere Unternehmensentwicklung wünschenswerten Qualifikationen, Kenntnissen und Profilen erleichtert
werden.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder einschließlich des unter
den 'Weiterführende Angaben zum Tagesordnungspunkt 8'wiedergegebenen Vergütungssystems für die
Verwaltungsratsmitglieder wie folgt zu beschließen:
Jedes Mitglied des Verwaltungsrats erhält jährlich eine feste Vergütung. Diese beträgt für ordentliche
Mitglieder EUR 60.000. Der Vorsitzende erhält eine feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 100.000, der
Stellvertretende Vorsitzende eine feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 80.000.
Zudem werden jedem Verwaltungsratsmitglied die nachgewiesenen erforderlichen Auslagen erstattet und
für jede Teilnahme an einer Präsenzsitzung, Videokonferenz oder Telefonkonferenz des Gremiums
(einschließlich seiner Ausschüsse) Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.500 gezahlt. Darüber hinaus erhalten
die Mitglieder des Verwaltungsrats einen eventuell auf den Auslagenersatz bzw. die
Verwaltungsratsvergütung entfallenden Umsatzsteuerbetrag erstattet, soweit sie berechtigt sind, der
Gesellschaft die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen und dieses Recht auszuüben. Die Vergütung
der Mitglieder des Verwaltungsrats wird nach Ablauf der Hauptversammlung, die den für das Geschäftsjahr
maßgeblichen Konzernabschluss entgegennimmt, fällig.
Das der Hauptversammlung vorgelegte Vergütungssystem für den Verwaltungsrat wird hiermit gebilligt.
Beschlussfassung über Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen und zum
Ausschluss des Bezugsrechts sowie Schaffung eines bedingten Kapitals und Änderung der Satzung
Die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Mai 2015 zur Ausgabe von Options- und
Wandelschuldverschreibungen und das für Zwecke der Gewährung von Aktien auf Options- oder Wandlungsrechte
geschaffene bedingte Kapital gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung ist am 20. Mai 2020 ausgelaufen.
Der Verwaltungsrat soll erneut ermächtigt werden, Options- und Wandelschuldverschreibungen ausgeben zu
können. Hierfür soll ein neues bedingtes Kapital geschaffen werden.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, zu beschließen:
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Options- oder Wandelschuldverschreibungen Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, bis zum 16. Juni 2026 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ('Schuldverschreibungen') im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 180.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und aa) den Inhabern oder Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder den Inhabern oder Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 3.606.223,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen werden in Teilschuldverschreibungen eingeteilt. Bei Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber oder Gläubiger nach näherer Maßgabe der vom Verwaltungsrat festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft berechtigen. Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass der Optionspreis auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. Soweit sich Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese Bruchteile nach Maßgabe der Options- oder Anleihebedingungen, gegebenenfalls gegen Zuzahlung, zum Bezug ganzer Aktien aufaddiert werden können. Bei Wandelschuldverschreibungen erhalten bei auf den Inhaber lautenden
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May 11, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)