einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen abberufen werden. Verwaltungsratsmitglieder 
              können zudem ihr Amt durch schriftliche Erklärung mit Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende 
              niederlegen. 
              Im Fall einer unterjährigen Beendigung oder eines unterjährigen Beginns der Tätigkeit als 
              Verwaltungsratsmitglied wird die feste Vergütung zeitanteilig gewährt. Entsprechendes gilt für die 
              erhöhte Vergütung des Vorsitzenden und des Stellvertreters. 
              Sofern ein Mitglied des Verwaltungsrats zugleich Geschäftsführender Direktor ist, ruht gemäß Satzung 
              seine Vergütung als Mitglied des Verwaltungsrats; dies umfasst sowohl die feste jährliche Vergütung als 
              auch das Sitzungsgeld. 

WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 7.212.447,00 und ist in 7.212.447 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. Hiervon hält die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 112.102 eigene Aktien, aus denen ein Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann.

Abhaltung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung

Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Risiken aufgrund der COVID-19-Pandemie hat der Verwaltungsrat der SNP Schneider-Neureither & Partner SE beschlossen, von den Erleichterungen, des GesRuaCOVBekG Gebrauch zu machen und die diesjährige ordentliche Hauptversammlung erneut ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.

Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung wird daher nach den Vorgaben in § 1 Absatz 2 i. V. m. Absatz 8 Satz 2 GesRuaCOVBekG abgehalten. Das bedeutet im Einzelnen:


              Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten am 17. Juni 2021, ab 10.00 Uhr 
              (MESZ), live in Bild und Ton über das InvestorPortal übertragen, das auf der Internetseite der 
              Gesellschaft unter 
a)            https://www.snpgroup.com/de/hauptversammlung im Bereich Investor Relations / 
              Hauptversammlungen / Ordentliche Hauptversammlung 2021 

zur Verfügung steht.

Aktionäre können ihr Stimmrecht fernschriftlich oder über elektronische Kommunikation (Briefwahl) und b) Vollmachtserteilung ausüben.

Den Aktionären wird ein Fragerecht eingeräumt. Fragen sind bis spätestens einen Tag vor der c) Versammlung, d.h. bis zum 15. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), im Wege der elektronischen Kommunikation

einzureichen.

Den Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, wird in Abweichung von § 245 Nummer 1 AktG unter d) Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch

gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt.

Die Wahrnehmung der vorstehend beschriebenen Aktionärsrechte setzt voraus, dass sich die Aktionäre ordnungsgemäß anmelden und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes erbringen.

Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Wahrnehmung ihrer Rechte in der und im Zusammenhang mit der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilhabe an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der virtuellen Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben ('Anmeldung') und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.

Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform (vgl. § 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz ('Nachweis') erforderlich und ausreichend. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 27. Mai 2021 (0:00 Uhr MESZ) zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt.

Die Anmeldung muss ebenso wie der Nachweis bei der Gesellschaft spätestens am 10. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Adresse eingehen:


              SNP Schneider-Neureither & Partner SE 
              c/o Computershare Operations Center 
              80249 München 
              Telefax: +49 89 30903-74675 
              E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären über die Anmeldestelle Anmeldebestätigungen mit den erforderlichen Zugangsdaten für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung über das InvestorPortal zusammen mit entsprechenden Vollmachtsformularen bzw. Formularen zur Ausübung der Briefwahl zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen möchten, möglichst frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises Sorge zu tragen und erforderlichenfalls eine Anmeldebestätigung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, weder an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag vollständig oder teilweise veräußern, sind deshalb bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Berechtigungsnachweises im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag ist für die Dividendenberechtigung ohne Bedeutung.

Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs erforderlich, und zwar entweder durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten.

Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform oder einer entsprechenden Eingabe in das InvestorPortal.

Mit der Anmeldebestätigung erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Möglich ist auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.

Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:


              SNP Schneider-Neureither & Partner SE 
              c/o Computershare Operations Center 
              80249 München 
              Telefax: +49 (0)89 30903-74675 
              E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 

Vollmachten können alternativ unter Verwendung der Daten der Anmeldebestätigung gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren elektronisch über das Internet erteilt werden. Die Nutzung des InvestorPortals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber den mit der Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung versandten Zugangscode erhält, sofern der Zugangscode nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurde. Die Nutzung der Zugangsdaten durch den Bevollmächtigten gilt als Nachweis der Bevollmächtigung.

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May 11, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)