Richard Roy ist ein erfahrener Manager und Unternehmensberater im Software- und IT-Umfeld. In seiner langjährigen beruflichen Laufbahn war er viele Jahre in leitenden Funktionen bei verschiedenen weltweit agierenden Unternehmen tätig und verfügt über ausgezeichnete Marktkenntnisse. Darüber hinaus hatte er in der Vergangenheit zahlreiche Aufsichtsratsmandate/Verwaltungsratsmandate bei verschiedenen börsennotierten Unternehmen wie beispielsweise der Freenet AG, der Balda AG oder der Swisscom AG inne und hat den Gremien teilweise vorgestanden. Zusätzlich verfügt er über hervorragende Kenntnisse auf dem Gebiet der Vertriebs- und Strategieentwicklung. Als ausgewiesener Branchen-Experten mit internationaler Erfahrung wird er den Verwaltungsrat um wertvolle Expertise erweitern.
Unabhängigkeit
Nach Einschätzung des Verwaltungsrates liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur SNP SE oder deren Konzerngesellschaften, Organen der SNP SE oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien an der SNP SE beteiligten Aktionäre vor. Zu Tagesordnungspunkt 7 - Wiedergabe des Vergütungssystems für die Geschäftsführenden Direktoren
Vergütungssystem für die Geschäftsführenden Direktoren der SNP Schneider-Neureither & Partner SE
Allgemeines Der Verwaltungsrat hat das folgende System zur Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren der SNP Schneider-Neureither & Partner SE (nachfolgend 'SNP SE' oder die 'Gesellschaft') nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entwickelt. Durch dieses Vergütungssystem soll die Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren der SNP SE zukünftig stärker an der Unternehmensstrategie und den langfristigen Zielen der SNP SE 1. ausgerichtet sein. Das Vergütungssystem soll zugleich der anspruchsvollen Aufgabe der Geschäftsführenden Direktoren Rechnung tragen, ein globales Unternehmen in der dynamischen und von Innovation getriebenen Softwarebranche zu führen und weiter auszubauen. Hierfür soll das System auch eine Vergütung ermöglichen, die ? stets unter Berücksichtigung eines finanziell nachhaltigen Wirtschaftens der Gesellschaft ? konkurrenzfähig ist und entsprechend den jeweiligen Verantwortlichkeitsbereichen der Geschäftsführenden Direktoren angepasst werden kann, um die SNP SE im Wettbewerb um hochqualifizierte Führungskräfte zu unterstützen. Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft Die SNP SE verfolgt im Rahmen der Unternehmensstrategie das Ziel, ihre Wachstumsambitionen langfristig zu festigen und ihren globalen Marktanteil weiter auszubauen. Damit liegt der strategische Fokus der Gesellschaft insbesondere auf Wachstum sowie Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und Anpassung an die Veränderungen der Branche. Die SNP SE und ihre Tochterunternehmen (zusammen die 'SNP-Gruppe') richten dabei ihr Handeln auf einen langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg aus und nehmen ihre unternehmerische Verantwortung ganzheitlich wahr. Das Vergütungssystem ist auf der Grundlage dieser langfristigen Unternehmensstrategie entwickelt. Im Einklang mit den langfristigen Zielen der Gesellschaft berücksichtigt der Verwaltungsrat bei der Ausgestaltung dieses Vergütungssystems sowie bei den Festsetzungen zur Struktur und Höhe der Vergütung der einzelnen Geschäftsführenden Direktoren insbesondere die folgenden Leitsätze: Die Orientierung der Vergütung an Leistungsindikatoren basierend auf ambitionierten Zielsetzungen gewährleistet einen Fokus auf wachstumserzeugendes Vorgehen der - Geschäftsführenden Direktoren und leistet somit einen Beitrag zur Förderung der 2. Geschäftsstrategie. Die Auszahlung der mehrjährigen variablen Vergütung in Form von Aktien der SNP SE und der damit verbundenen Aktienhaltepflicht für eine bestimmte Dauer bieten Anreize zum - nachhaltigen und zukunftsfähigen unternehmerischen Handeln sowie zur Vermeidung unverhältnismäßiger Risiken und trägt dadurch verstärkt zur Angleichung der Interessen von Management, Aktionären und anderen Stakeholdern bei. Die Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren berücksichtigt die Vergütungsstruktur, die generell im Unternehmen gilt. Hierfür wird die Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren - mit der Vergütung der SNP-Führungskräfte verglichen und die Verhältnismäßigkeit innerhalb des Unternehmens sichergestellt. Die Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren wird zukünftig zudem einen Peer-Group-Vergleich berücksichtigen. Die Peer-Group wird dabei im pflichtgemäßen Ermessen - des Verwaltungsrats aus deutschen Unternehmen gebildet, die mit Blick auf Ergebnis, Mitarbeiterzahl und/oder Marktkapitalisierung, Branche sowie wirtschaftliche, finanzielle und/oder strategische Lage mit der SNP SE vergleichbar sind.
Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems
Der Verwaltungsrat ist kraft Gesetzes für die Festsetzung, Umsetzung sowie Überprüfung der Vergütung
und des Vergütungssystems für die Geschäftsführenden Direktoren zuständig. Die Vorbereitungen hierzu
trifft der Verwaltungsrat selbst. Der Verwaltungsrat behält sich indes vor, in Zukunft
Vorbereitungshandlungen auf einen aus seiner Mitte bestellten Ausschuss zu übertragen. Bei Bedarf wird
der Verwaltungsrat externe Berater hinzuziehen. Bei der Mandatierung externer Vergütungsberater wird auf
deren Unabhängigkeit geachtet.
In der Verwaltungsratssitzung vom 10. Dezember 2020 befasste sich der Verwaltungsrat mit der Vergütung
der Geschäftsführenden Direktoren und mit dem neuen Vergütungssystem. Im Rahmen dieser
Verwaltungsratssitzung wurde die Ausgestaltung der neuen langfristigen variablen Vergütungskomponente,
das sogenannte Long Term Incentive ('LTI'), für die Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren
beschlossen. Auf der Grundlage der Beratungen im Verwaltungsrat wurde ein Gesamtkonzept für das
Vergütungssystem weiter ausgearbeitet und entwickelt.
Die Vorschläge zum Vergütungssystem wurden anschließend im Verwaltungsrat diskutiert. Auf Grundlage
der daraus resultierenden Ergebnisse beschloss der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 23. Februar 2021
zunächst die Parameter des Systems zur Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren. Das vorliegende
Vergütungssystems wurde vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 19. April 2021 beschlossen. Im Vergleich
zu der vorherigen Vergütungspraxis ist insbesondere hervorzuheben, dass das Vergütungssystem neben einer
fixen Vergütung und einer variablen Vergütung mit einjähriger Bemessungsgrundlage, dem sogenannten Short
Term Incentive ('STI'), auch eine zukunftsbezogene variable Vergütungskomponente, den sogenannten Long
Term Incentive (LTI), vorsieht, das eine Haltepflicht von Aktien der SNP SE für die Geschäftsführenden
Direktoren beinhaltet.
Das Vergütungssystem wird in der vorliegenden Fassung erstmals der ordentlichen Hauptversammlung im
Jahr 2021 zur Billigung des Vergütungssystems vorgelegt. Billigt die ordentliche Hauptversammlung im Jahr
2021 das Vergütungssystem nicht, wird der Verwaltungsrat in der darauffolgenden ordentlichen
Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem vorlegen. Das Vergütungssystem ist der Hauptversammlung
zudem im Falle wesentlicher Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre vorzulegen.
Die Einführung des LTI sowie entsprechende Neuerungen durch das neue Vergütungssystem im Rahmen des 3. STI wurden bei den Neuverhandlungen der Dienstverträge der Geschäftsführenden Direktoren durch
entsprechende Änderungsvereinbarungen bereits berücksichtigt und vertraglich vereinbart. Die gegenwärtig
geltenden Vergütungsvereinbarungen mit den Geschäftsführenden Direktoren stehen damit bereits im Einklang
mit dem vorliegenden Vergütungssystem.
Bei zukünftigen Neu- und Wiederbestellungen von Geschäftsführenden Direktoren wird der Verwaltungsrat
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 11, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)