Richard Roy ist ein erfahrener Manager und Unternehmensberater im Software- und IT-Umfeld. In seiner langjährigen beruflichen Laufbahn war er viele Jahre in leitenden Funktionen bei verschiedenen weltweit agierenden Unternehmen tätig und verfügt über ausgezeichnete Marktkenntnisse. Darüber hinaus hatte er in der Vergangenheit zahlreiche Aufsichtsratsmandate/Verwaltungsratsmandate bei verschiedenen börsennotierten Unternehmen wie beispielsweise der Freenet AG, der Balda AG oder der Swisscom AG inne und hat den Gremien teilweise vorgestanden. Zusätzlich verfügt er über hervorragende Kenntnisse auf dem Gebiet der Vertriebs- und Strategieentwicklung. Als ausgewiesener Branchen-Experten mit internationaler Erfahrung wird er den Verwaltungsrat um wertvolle Expertise erweitern.

Unabhängigkeit

Nach Einschätzung des Verwaltungsrates liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur SNP SE oder deren Konzerngesellschaften, Organen der SNP SE oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien an der SNP SE beteiligten Aktionäre vor. Zu Tagesordnungspunkt 7 - Wiedergabe des Vergütungssystems für die Geschäftsführenden Direktoren

Vergütungssystem für die Geschäftsführenden Direktoren der SNP Schneider-Neureither & Partner SE


              Allgemeines 
              Der Verwaltungsrat hat das folgende System zur Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren der SNP 
              Schneider-Neureither & Partner SE (nachfolgend 'SNP SE' oder die 'Gesellschaft') nach Maßgabe der 
              gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance 
              Kodex entwickelt. Durch dieses Vergütungssystem soll die Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren der 
              SNP SE zukünftig stärker an der Unternehmensstrategie und den langfristigen Zielen der SNP SE 
1.            ausgerichtet sein. 
              Das Vergütungssystem soll zugleich der anspruchsvollen Aufgabe der Geschäftsführenden Direktoren Rechnung 
              tragen, ein globales Unternehmen in der dynamischen und von Innovation getriebenen Softwarebranche zu 
              führen und weiter auszubauen. Hierfür soll das System auch eine Vergütung ermöglichen, die ? stets unter 
              Berücksichtigung eines finanziell nachhaltigen Wirtschaftens der Gesellschaft ? konkurrenzfähig ist und 
              entsprechend den jeweiligen Verantwortlichkeitsbereichen der Geschäftsführenden Direktoren angepasst 
              werden kann, um die SNP SE im Wettbewerb um hochqualifizierte Führungskräfte zu unterstützen. 
              Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft 
              Die SNP SE verfolgt im Rahmen der Unternehmensstrategie das Ziel, ihre Wachstumsambitionen langfristig zu 
              festigen und ihren globalen Marktanteil weiter auszubauen. 
              Damit liegt der strategische Fokus der Gesellschaft insbesondere auf Wachstum sowie Wahrung der 
              Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und Anpassung an die Veränderungen der Branche. Die SNP SE und ihre 
              Tochterunternehmen (zusammen die 'SNP-Gruppe') richten dabei ihr Handeln auf einen langfristigen und 
              nachhaltigen Unternehmenserfolg aus und nehmen ihre unternehmerische Verantwortung ganzheitlich wahr. 
              Das Vergütungssystem ist auf der Grundlage dieser langfristigen Unternehmensstrategie entwickelt. Im 
              Einklang mit den langfristigen Zielen der Gesellschaft berücksichtigt der Verwaltungsrat bei der 
              Ausgestaltung dieses Vergütungssystems sowie bei den Festsetzungen zur Struktur und Höhe der Vergütung 
              der einzelnen Geschäftsführenden Direktoren insbesondere die folgenden Leitsätze: 
                            Die Orientierung der Vergütung an Leistungsindikatoren basierend auf ambitionierten 
                            Zielsetzungen gewährleistet einen Fokus auf wachstumserzeugendes Vorgehen der 
              -             Geschäftsführenden Direktoren und leistet somit einen Beitrag zur Förderung der 
2.                          Geschäftsstrategie. 
                            Die Auszahlung der mehrjährigen variablen Vergütung in Form von Aktien der SNP SE und der 
                            damit verbundenen Aktienhaltepflicht für eine bestimmte Dauer bieten Anreize zum 
              -             nachhaltigen und zukunftsfähigen unternehmerischen Handeln sowie zur Vermeidung 
                            unverhältnismäßiger Risiken und trägt dadurch verstärkt zur Angleichung der Interessen von 
                            Management, Aktionären und anderen Stakeholdern bei. 
                            Die Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren berücksichtigt die Vergütungsstruktur, die 
                            generell im Unternehmen gilt. Hierfür wird die Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren 
              -             mit der Vergütung der SNP-Führungskräfte verglichen und die Verhältnismäßigkeit innerhalb 
                            des Unternehmens sichergestellt. 
                            Die Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren wird zukünftig zudem einen 
                            Peer-Group-Vergleich berücksichtigen. Die Peer-Group wird dabei im pflichtgemäßen Ermessen 
              -             des Verwaltungsrats aus deutschen Unternehmen gebildet, die mit Blick auf Ergebnis, 
                            Mitarbeiterzahl und/oder Marktkapitalisierung, Branche sowie wirtschaftliche, finanzielle 
                            und/oder strategische Lage mit der SNP SE vergleichbar sind. 

Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems

Der Verwaltungsrat ist kraft Gesetzes für die Festsetzung, Umsetzung sowie Überprüfung der Vergütung

und des Vergütungssystems für die Geschäftsführenden Direktoren zuständig. Die Vorbereitungen hierzu

trifft der Verwaltungsrat selbst. Der Verwaltungsrat behält sich indes vor, in Zukunft

Vorbereitungshandlungen auf einen aus seiner Mitte bestellten Ausschuss zu übertragen. Bei Bedarf wird

der Verwaltungsrat externe Berater hinzuziehen. Bei der Mandatierung externer Vergütungsberater wird auf

deren Unabhängigkeit geachtet.

In der Verwaltungsratssitzung vom 10. Dezember 2020 befasste sich der Verwaltungsrat mit der Vergütung

der Geschäftsführenden Direktoren und mit dem neuen Vergütungssystem. Im Rahmen dieser

Verwaltungsratssitzung wurde die Ausgestaltung der neuen langfristigen variablen Vergütungskomponente,

das sogenannte Long Term Incentive ('LTI'), für die Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren

beschlossen. Auf der Grundlage der Beratungen im Verwaltungsrat wurde ein Gesamtkonzept für das

Vergütungssystem weiter ausgearbeitet und entwickelt.

Die Vorschläge zum Vergütungssystem wurden anschließend im Verwaltungsrat diskutiert. Auf Grundlage

der daraus resultierenden Ergebnisse beschloss der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 23. Februar 2021

zunächst die Parameter des Systems zur Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren. Das vorliegende

Vergütungssystems wurde vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 19. April 2021 beschlossen. Im Vergleich

zu der vorherigen Vergütungspraxis ist insbesondere hervorzuheben, dass das Vergütungssystem neben einer

fixen Vergütung und einer variablen Vergütung mit einjähriger Bemessungsgrundlage, dem sogenannten Short

Term Incentive ('STI'), auch eine zukunftsbezogene variable Vergütungskomponente, den sogenannten Long

Term Incentive (LTI), vorsieht, das eine Haltepflicht von Aktien der SNP SE für die Geschäftsführenden

Direktoren beinhaltet.

Das Vergütungssystem wird in der vorliegenden Fassung erstmals der ordentlichen Hauptversammlung im

Jahr 2021 zur Billigung des Vergütungssystems vorgelegt. Billigt die ordentliche Hauptversammlung im Jahr

2021 das Vergütungssystem nicht, wird der Verwaltungsrat in der darauffolgenden ordentlichen

Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem vorlegen. Das Vergütungssystem ist der Hauptversammlung

zudem im Falle wesentlicher Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre vorzulegen.

Die Einführung des LTI sowie entsprechende Neuerungen durch das neue Vergütungssystem im Rahmen des 3. STI wurden bei den Neuverhandlungen der Dienstverträge der Geschäftsführenden Direktoren durch

entsprechende Änderungsvereinbarungen bereits berücksichtigt und vertraglich vereinbart. Die gegenwärtig

geltenden Vergütungsvereinbarungen mit den Geschäftsführenden Direktoren stehen damit bereits im Einklang

mit dem vorliegenden Vergütungssystem.

Bei zukünftigen Neu- und Wiederbestellungen von Geschäftsführenden Direktoren wird der Verwaltungsrat

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May 11, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)