SMT Scharf AG beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage aus genehmigtem Kapital und
plant Joint Venture in China; Abschluss der China-III-Zulassung erst in Q3 2021 erwartet

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DGAP-Ad-hoc: SMT Scharf AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
SMT Scharf AG beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage aus genehmigtem
Kapital und plant Joint Venture in China; Abschluss der China-III-Zulassung
erst in Q3 2021 erwartet

25.05.2021 / 15:35 CET/CEST
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SMT Scharf AG beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage aus genehmigtem
Kapital und plant Joint Venture in China; Abschluss der China-III-Zulassung
erst in Q3 2021 erwartet

Hamm, 25. Mai 2021 - Der Vorstand der SMT Scharf AG (der "SMT") (WKN 575198,
ISIN DE0005751986) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlage
unter Ausgabe von bis zu 901.456 neuen, auf den Inhaber lautenden
nennwertlosen Aktien mit mittelbarem Bezugsrecht beschlossen ("Neue Aktien").
Dies entspricht einer Erhöhung des bestehenden Grundkapitals der SMT um bis
zu 19,5 %. Die Quirin Privatbank AG, Berlin, hat sich gegenüber der SMT
verpflichtet, den Altaktionären die Neuen Aktien in einem Bezugsverhältnis
von 41:8 anzubieten (mittelbares Bezugsrecht); d. h. einundvierzig alte
Aktien berechtigen zum Bezug von acht Neuen Aktien. Zur Herstellung eines
glatten Bezugsverhältnisses hat ein Aktionär auf Bezugsrechte aus Stück 38
Aktien verzichtet.

Der Bezugspreis pro Neuer Aktie beträgt 8,86 Euro. Die weiteren Einzelheiten
der Kapitalerhöhung ergeben sich aus dem Bezugsangebot, das voraussichtlich
im Laufe des 1. Juni 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die
Bezugsfrist wird voraussichtlich am 2. Juni 2021 um 00:00 Uhr (MESZ)
beginnen und am 16. Juni um 24:00 Uhr (MESZ) enden.

Neue Aktien, die nicht im Zuge der Ausübung von Bezugsrechten von Aktionären
der SMT erworben werden, werden im Wege einer Privatplatzierung bei
institutionellen Anlegern platziert werden.

Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnanteilsberechtigt und
werden voraussichtlich am oder kurz nach dem 28. Juni 2021 in den Handel im
Freiverkehrssegment m:access der Börse München einbezogen werden.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung
wie folgt zu verwenden. Etwa 40 % sollen zur Finanzierung des weiteren
operativen und strategischen Wachstums der SMT Scharf AG und ebenfalls zu
ca. 40 % zur Finanzierung von Maßnahmen im Hinblick auf die ab 2021
notwendige neue Zulassung (China III) und Auswirkungen der Verzögerung
verwendet werden. Weitere rd. 20 % sollen fur die Finanzierung von
Investitionen zum Einstieg in die internationale Geschaftstatigkeit im
Bereich Elektromobilitat außerhalb des Kohlemarktes verwendet werden.

Das öffentliche Angebot erfolgt prospektfrei gemäß § 3 Nr. 2 WpPG.
Aktionären und Investoren wird daher empfohlen, insbesondere das
Wertpapier-Informationsblatt der Gesellschaft, das voraussichtlich am 28.
Mai 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.smtscharf.com in der Rubrik "Investor Relations" abrufbar sein
wird, aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, etwaige Bezugsrechte
auszuüben, zu erwerben oder zu veräußern oder Aktien zu erwerben oder zu
veräußern.

Die bestehenden Aktionäre der SMT, die Shareholder Value Beteiligungen AG
und die Share Value Stiftung, beabsichtigen jeweils Festbezugserklärungen
abzugeben, mit welchen sie sich gegenüber der Gesellschaft verpflichten,
ihre Bezugsrechte aus den von ihnen jeweils gehaltenen Aktien im Rahmen der
Kapitalerhöhung auszuüben.

Ferner gibt die SMT bekannt, dass sie eine Kooperationsvereinbarung mit der
Famous Industrial Group GmbH, Düsseldorf ("Famous") zur Gründung eines
chinesischen Joint Venture abgeschlossen hat. Nach der
Kooperationsvereinbarung wird es Famous obliegen, den Kontakt zu
chinesischen Partnerunternehmen zu etablieren und über den Abschluss einer
Rahmenvereinbarung die Gründung eines Joint Ventures sowie die Lieferung von
Komponenten für Einschienenhängebahnsystemen durch die SMT an das Joint
Venture Unternehmen zu vermitteln. Das Joint Venture soll vorab definierte
wesentliche Kernkomponenten von SMT in Deutschland, von
Tochtergesellschaften der SMT oder von bestehenden Joint Ventures von SMT in
China beziehen.

Im Zuge der Kooperation zwischen Famous und SMT ist die Famous Holding GmbH
daran interessiert, eine Beteiligung von rd. 3 % des Grundkapitals der SMT
zu erwerben. Unter Bezugnahme auf die heute vom Vorstand der SMT
beschlossene Kapitalerhöhung beabsichtigt die FamousHolding GmbH, einen
Zeichnungsvorvertrag mit SMT zu unterzeichnen, in welchem sie sich
verpflichtet, im Rahmen der Privatplatzierung nicht bezogene Neue Aktien in
einem Umfang von bis zu EUR 1,3 Mio zu zeichnen.

Auf Basis neuer Erkenntnisse informiert die SMT des Weiteren darüber, dass
der Abschluss der China-III-Zulassung aller Voraussicht nach nicht wie
bislang erwartet im ersten Halbjahr 2021 erfolgen wird, sondern erst im
dritten Quartal 2021 zu erwarten ist. Zwar sind die erforderlichen Tests im
Rahmen der China-III-Zulassung bei der chinesischen Aufsichtsbehörde
weitestgehend erfolgreich absolviert worden. Jedoch ist angesichts der noch
durch die Aufsichtsbehörde durchzuführenden aufwendigen Dokumentation und
der derzeitigen hohen Arbeitsbelastung der Behörde damit zu rechnen, dass
das China-III-Zertifikat nicht mehr im zweiten Quartal 2021 erteilt werden
wird.

Kontakt
Investor Relations
cometis AG
Thorben Burbach
Tel: +49(0)611 - 205855-23
Fax: +49(0)611 - 205855-66
E-Mail: burbach@cometis.de


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    SMT Scharf AG
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