Sehr verehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

es ist uns wichtig, dass Sie sich beim Besuch unserer diesjährigen Hauptversammlung in den Räumlichkeiten der Handelskammer zu Bremen sicher und wohl fühlen. Ihre Gesundheit, genauso wie die unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und des Veranstaltungspartners, ist für uns von großer Bedeutung und es besteht deshalb in dieser weiterhin ungewöhnlichen Zeit für alle Beteiligten eine besondere Fürsorgepflicht.

Aus diesem Grund haben wir für den Besuch unserer Hauptversammlung die nachfolgenden Informationen und Regeln zusammengestellt - sie verstehen sich als Mindestanforderungen und beinhalten zudem Regeln, Vorschriften und Empfehlungen der Bremer Corona-Verordnung bzw. der Handelskammer zu Bremen.

Folgende Personen können an der Hauptversammlung teilnehmen:

  • Personen, die einen vollständigen Corona-Impfschutz nachweisen können. Ein vollständiger Impfschutz besteht ab dem 15. Tag nach der abschließenden Impfung.
  • Personen, die eine Corona-Infektion innerhalb der letzten sechs Monate nachweisen können.
  • Personen, die einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Organisatorisches:

  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist auf den Fluren, Treppen und bei der Nutzung der Toilettenräume vorgeschrieben (Masken sind bitte selbst mitzubringen). Im Veranstaltungsraum ist das Tragen während des Betretens und Verlassens des Raumes und ansonsten nur dort erforderlich, wo Abstandsregelungen gegebenenfalls nicht eingehalten werden können.
  • Die Vornahme von Hygienemaßnahmen vor Ort ist sichergestellt (z. B. die Bereitstellung von Mitteln zur Hände-Desinfektion vor dem Versammlungsraum).
  • Auf Verhaltensregeln im und vor dem Versammlungsraum und während der Hauptversammlung wird vor Ort hingewiesen (Abstand von 1,5 Metern einhalten, keine Hände schütteln, Hygienemaßnahmen, etc.).
  • Zur Identifikation von möglichen Infektionsketten werden beim Empfang der Stimmkarten zusätzliche persönliche Daten erhoben, die gegebenenfalls eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen. Die von Ihnen angegeben Daten werden vier Wochen nach der Teilnahme an der Hauptversammlung aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet.

Versammlungsraum und Einhaltung von Mindestabstand:

  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen ist jederzeit einzuhalten.
  • Der Mindestabstand in den Gängen und zwischen der Bestuhlung wird sichergestellt und ist jederzeit einzuhalten.
  • Die Räume und Gegenstände werden vor Beginn der Hauptversammlung gereinigt.
  • Die Räume werden regelmäßig durchlüftet.

Bitte beachten Sie, dass es auch kurzfristig zu veränderten Einschränkungen oder gar der Absage der Hauptversammlung kommen kann. Neue Informationen hierzu werden gegebenenfalls unter www.sloman- neptun.comveröffentlicht.

Für Rückfragen zum organisatorischen Ablauf der Hauptversammlung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an Herrn Feldmann unter Tel.: 0421-1763 357 oder feldmann@sloman-neptun.com.

Bremen, im Juni 2021

SLOMAN NEPTUN

Schiffahrts-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-AG published this content on 22 June 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 22 June 2021 15:30:08 UTC.