Siemens Healthineers Geschäftsbericht 2024
Weitere Informationen - Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB
C.4 Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB
Vorstand und Aufsichtsrat berichten in dieser Erklärung gemäß §§ 289f, 315d HGB und wie in Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex"; "DCGK") vorgesehen über die Corporate Governance der Gesellschaft und des Konzerns im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024. Es bestehen keine vorrangigen gesetzlichen Bestimmungen, aufgrund derer Empfehlungen oder Anregungen des DCGK auf die Siemens Healthineers AG nicht anwendbar waren.
Weitere Informationen zu Corporate Governance - wie etwa die Geschäftsordnung für den Vorstand, die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie die Erklärungen zur Unternehmensführung der vorherigen Geschäftsjahre - stehen zudem auf unserer Internetseite unter www.siemens-healthineers.com/deu/investor-relations/corporate-governance zur Verfügung.
C.4.1 Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Siemens Healthineers AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz
Die Siemens Healthineers AG ("Gesellschaft") hat seit der letzten Abgabe der Entsprechenserklärung vom 30. September 2023 sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (in Kraft getreten am
27. Juni 2022, DCGK) entsprochen. Zudem erklären Vorstand und Aufsichtsrat, dass die Gesellschaft auch zukünftig allen Empfehlungen des DCGK entsprechen wird.
München, 30. September 2024
Siemens Healthineers AG
C.4.2 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
Neben den Empfehlungen enthält der DCGK auch Anregungen für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensleitung und -überwachung. Die Siemens Healthineers AG hat allen Anregungen des DCGK seit dem 30. September 2023 entsprochen.
Business Conduct Guidelines
Weitere Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden, sind in den Business Conduct Guidelines enthalten, die unter www.siemens-healthineers.com/deu/company/compliance öffentlich zugänglich sind.
Die Business Conduct Guidelines stecken den ethisch-rechtlichen Rahmen des Unternehmenshandelns ab. Sie enthalten die grundlegenden Prinzipien und Regeln für das Verhalten aller Siemens Healthineers-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter im Unternehmen und in Beziehung zu unseren externen Partnern und der Öffentlichkeit und sind Ausdruck des Unternehmenspurposes Wir leisten Pionierarbeit im Gesundheitswesen. Für jeden Menschen. Überall. Nachhaltig.
133
Siemens Healthineers Geschäftsbericht 2024
Weitere Informationen - Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB
C.4.3 Vergütungsbericht/Vergütungssystem
Die Veröffentlichung des Vergütungsberichts und des Vermerks des Abschlussprüfers gemäß § 162 Abs. 3 AktG, des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG sowie des Beschlusses der Hauptversammlung gemäß § 113 Abs. 3 AktG über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt unter healthineers.com/deu/investor-relations/presentations-financial-publications.
C.4.4 Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen
Die Siemens Healthineers AG unterliegt den Vorschriften des deutschen Aktienrechts und verfügt daher über ein duales Führungssystem, das eine personelle sowie funktionelle Trennung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat vorsieht. Beide Organe arbeiten im Unternehmensinteresse eng zusammen.
Die jeweiligen Aufgaben und Befugnisse sowie die Vorgaben für die Arbeitsweise und Zusammensetzung ergeben sich im Wesentlichen aus dem Aktiengesetz und der Satzung der Siemens Healthineers AG sowie aus den Geschäftsordnungen. Die Satzung der Siemens Healthineers AG und die Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat stehen auf unserer Internetseite unter www.siemens-healthineers.com/deu/investor-relations/corporate-governance/bylaws zur Verfügung. Daneben enthält der Kodex Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat, die dazu beitragen sollen, dass die Gesellschaft im Unternehmensinteresse geführt wird.
C.4.4.1 Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands
Im Geschäftsjahr 2024 gehörten dem Vorstand folgende Mitglieder an:
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Externe Mandate | Konzernmandate | |||
Name | Geburtsjahr | Erste Bestellung Bestellt bis | (Stand 30.09.2024) | (Stand 30.09.2024) |
Dr. Bernhard Montag | 1969 | 2018 | 2026 |
Vorsitzender | |||
Darleen Caron | 1964 | 2021 | 2027 |
Personalvorständin | |||
Dr. Jochen Schmitz | 1966 | 2018 | 2026 |
Finanzvorstand |
Keine Mandate | Keine Mandate |
Keine Mandate | Keine Mandate |
Deutsche Mandate: | Keine Mandate |
- Universitätsklinikum Augsburg
Elisabeth Staudinger-Leibrecht | 1970 | 2021 | 2029 | Auslandsmandate: | Auslandsmandate: |
Mitglied des Vorstands | • Siemens Ltd., China | • Siemens Healthineers Ltd., | |||
China | |||||
Informationen über Aufgabenbereiche sowie Lebensläufe der Vorstandsmitglieder sind auf der Internetseite des Unternehmens verfügbar unter
Der Vorstand ist als Leitungsorgan des Unternehmens an das Unternehmensinteresse gebunden und der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und entscheiden über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie einschließlich der Nachhaltigkeitsstrategie sowie über die Jahres- und Mehrjahresplanung. Es wurde im Berichtsjahr 2024 weiter an dem im Geschäftsjahr 2023 ausgebauten Nachhaltigkeitsprogramm gearbeitet. Dieses enthält ehrgeizige Verpflichtungen, um positive Entwicklungen für das Unternehmen und seine Mitarbeiter, den Planeten und unsere Gesellschaft voranzutreiben, und stellt langfristige soziale und ökologische Ziele auf. Der Vorstand stellt sicher, dass die mit Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen identifiziert und bewertet werden. In der Unternehmensstrategie werden neben langfristigen finanziellen Zielen auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele angemessen berücksichtigt. Weitere Informationen zur Nachhaltigkeit finden sich auf der Internetseite des Unternehmens unter www.siemens- healthineers.com/deu/company/sustainability.
Der Vorstand ist zuständig für die Erstellung der Quartalsmitteilungen und des Halbjahresfinanzberichts sowie für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Siemens Healthineers AG und des Konzerns. Gemeinsam mit dem Aufsichtsrat erstellt der Vorstand den Vergütungsbericht. Er hat ein angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem eingerichtet, welche auch nachhaltigkeitsbezogene Aspekte abdecken. Der Vorstand sorgt ferner dafür, dass Rechtsvorschriften, behördliche Regelungen und unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden, und wirkt darauf hin, dass die Konzernunternehmen sie beachten (Compliance). Der Vorstand hat ein umfassendes, an
134
Siemens Healthineers Geschäftsbericht 2024
Weitere Informationen - Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB
der Risikolage des Unternehmens ausgerichtetes Compliance-Management-Systemeingerichtet. Einzelheiten hierzu finden sich auf der Internetseite unter www.siemens-healthineers.com/deu/company/compliance.
Der Aufsichtsrat hat eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen, die die Aufteilung in verschiedene Ressorts sowie die Regeln für die Zusammenarbeit sowohl innerhalb des Vorstands als auch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat enthält. Dem Vorsitzenden des Vorstands obliegt die Koordination aller Vorstandsressorts. Die einzelnen Vorstandsmitglieder führen das ihnen jeweils zugewiesene Vorstandsressort grundsätzlich in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Vorstands tragen jedoch gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung, weshalb sich die Mitglieder des Vorstands gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Vorstandsressorts unterrichten. Maßnahmen und Geschäfte eines Vorstandsressorts, die für das Unternehmen von außergewöhnlicher Bedeutung sind oder mit denen ein außergewöhnliches wirtschaftliches Risiko verbunden ist, bedürfen der vorherigen Zustimmung des gesamten Vorstands. Dasselbe gilt für solche Maßnahmen und Geschäfte, bei denen der Vorsitzende oder ein anderes Mitglied des Vorstands die vorherige Beschlussfassung des Vorstands verlangt. Im Berichtsjahr verfügte der Vorstand über keinen Ausschuss. Weitere Einzelheiten finden sich in der Geschäftsordnung für den Vorstand unter www.siemens-healthineers.com/deu/investor-relations/corporate-governance/bylaws.
Die Vorstandsmitglieder unterliegen während ihrer Zugehörigkeit zum Vorstand einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Sie sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Sie dürfen Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate außerhalb der Healthineers-Gruppe, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernehmen. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, einschließlich der Nachhaltigkeitsstrategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und internen Kontrollsystems sowie der Compliance und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen achtet der Vorstand auf Diversität und strebt dabei insbesondere eine angemessene Beteiligung der Geschlechter an.
Weitere Informationen betreffend den Vorstand finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft:
- Vergütungssystem des Vorstands gemäß § 87a AktG, siehe www.siemens-healthineers.com/deu/investor-relations/corporate- governance/managing-board-compensation.
- Vergütungsbericht 2024 inklusive des Vermerks des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG, siehe www.siemens- healthineers.com/deu/investor-relations/corporate-governance.
135
Siemens Healthineers Geschäftsbericht 2024
Weitere Informationen - Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB
C.4.4.2 Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats
Im Geschäftsjahr 2024 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an:
Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichts- | ||||
räten sowie in vergleichbaren in- oder ausländischen | ||||
Ausgeübter Beruf | Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen | |||
Name | (Stand: 30.09.2024) | Geburtsjahr | Mitglied seit | (Stand: 30.09.2024) |
Prof. Dr. Ralf P. Thomas | Mitglied des Vorstands der | 1961 | 2018 | Deutsche Mandate: |
Vorsitzender | Siemens Aktiengesellschaft | • Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft | ||
(Chief Financial Officer) | Auslandsmandate: | |||
• Siemens Proprietary Ltd., Südafrika | ||||
Dorothea Simon¹ | Vorsitzende | 1969 | 2024 | Deutsche Mandate: |
(seit 18.04.2024, | des Gesamtbetriebsrats | • Siemens AG² | ||
stellv. Vorsitzende) | der Siemens Healthineers AG | |||
Karl-Heinz Streibich | Ehrenvorsitzender des | 1952 | 2018 | Deutsche Mandate: |
(seit 18.04.2024 weiterer | acatech Senats - | • Deutsche Telekom AG² | ||
stellv. Vorsitzender) | Deutsche Akademie der | |||
Technikwissenschaften | ||||
Vanessa Barth¹ | Bereichsleiterin Grundsatz | 1969 | 2024 | Deutsche Mandate: |
(seit 18.04.2024) | der IG Metall | • Bilfinger SE² | ||
Veronika Bienert | Chief Executive Officer | 1973 | 2023 | Deutsche Mandate: |
Siemens Financial Services | • Siemens Bank GmbH (Vorsitz) | |||
Harry Blunk¹ | Mitglied im Gesamtbetriebsrat | 1961 | 2024 | Keine Mandate |
(seit 18.04.2024) | der Siemens Healthineers AG |
Stephan Büttner¹ | Vorsitzender des Betriebsrats | 1978 | 2024 |
(seit 18.04.2024) | der Siemens Healthineers AG | ||
Standort Erlangen/Forchheim | |||
Dr. Roland Busch | Vorsitzender des Vorstands der | 1964 | 2020 |
Siemens Aktiengesellschaft | |||
(Chief Executive Officer) | |||
Lars-Christian Dinglinger¹ | Portfolio Solution Manager | 1981 | 2024 |
(seit 24.04.2024) | X-Ray Products in NORD | ||
der Siemens Healthineers AG | |||
Dr. Andrea Fehrmann¹ | IG Metall Bezirksleitung | 1970 | 2024 |
(seit 18.04.2024) | Bayern - Industriepolitik | ||
Nick Heindl¹ | 1. Bevollmächtigter und | 1985 | 2024 |
(seit 01.08.2024) | Geschäftsführer der | ||
IG Metall Erlangen | |||
Dr. Marion Helmes | Aufsichtsratsmitglied | 1965 | 2018 |
in verschiedenen Gesellschaften | |||
Dr. Peter Körte | Chief Technology und | 1975 | 2023 |
Chief Strategy Officer der | |||
Siemens Aktiengesellschaft |
Keine Mandate
Deutsche Mandate:
- Siemens Mobility GmbH (Vorsitz)
-
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG²
Keine Mandate
Deutsche Mandate:
- Airbus Defence and Space GmbH
- Siemens AG²
- Siemens Energy AG²
-
Siemens Energy Management GmbH
Deutsche Mandate: - Conti Temic microelectronic GmbH
-
Framatome GmbH
Auslandsmandate: - Heineken N.V., Niederlande²
- Lonza Group AG, Schweiz²
Keine Mandate
Sarena Lin | Senior Advisor, | 1971 | 2023 | Auslandsmandate: |
McKinsey & Co., USA | • Bergman Clinics Holdco B.V., Niederlande | |||
Axel Patze¹ | Mitglied im Gesamtbetriebsrat | 1964 | 2024 | Keine Mandate |
(seit 18.04.2024) | der Siemens Healthineers AG | |||
Astrid Ploß¹ | Leitung Legal Advanced Therapies | 1970 | 2024 | Keine Mandate |
(seit 18.04.2024) | & Technology Excellence | |||
der Siemens Healthineers AG | ||||
Jens Prietzel¹ | IG Metall Bezirksleitung Bayern, | 1976 | 2024 | Keine Mandate |
(von 24.04. bis 31.07.2024) | Siemens Team | |||
Stand: 31.07.2024 | ||||
Peer M. Schatz | Geschäftsführer der | 1965 | 2021 | Auslandsmandate: |
PS Capital Management | • CENTOGENE N.V., Niederlande (Vorsitz)² | |||
• European Healthcare Acquisition & Growth |
Company B.V., Niederlande²
• Resolve BioSciences B.V., Niederlande (Vorsitz)
- Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter.
- Börsennotiert.
136
Siemens Healthineers Geschäftsbericht 2024
Weitere Informationen - Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB
Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten | ||||
sowie in vergleichbaren in- oder ausländischen | ||||
Ausgeübter Beruf | Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen | |||
Name | (Stand: 30.09.2024) | Geburtsjahr | Mitglied seit | (Stand: 30.09.2024) |
Dr. Nathalie von Siemens | Aufsichtsratsmitglied | 1971 | 2018 | Deutsche Mandate: |
in verschiedenen Gesellschaften | • Messer SE & Co. KGaA | |||
• Siemens AG² | ||||
• TÜV SÜD AG | ||||
Auslandsmandate: | ||||
• EssilorLuxottica S.A., Frankreich² | ||||
Harald Tretter¹ | Stellvertretender | 1979 | 2024 | Keine Mandate |
(seit 18.04.2024) | Gesamtbetriebsratsvorsitzender | |||
der Siemens Healthineers AG | ||||
Dow R. Wilson | Mitglied des Aufsichtsrats | 1959 | 2023 | Auslandsmandate: |
der Agilent | • Agilent Technologies, Inc., USA² | |||
Technologies, Inc., USA |
- Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter.
- Börsennotiert.
Bis zum 18. April 2024 umfasste der Aufsichtsrat der Siemens Healthineers AG zehn Mitglieder und war ausschließlich mit Anteilseignervertreterinnen und -vertretern besetzt. Mit Übertragung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden und aller wesentlichen Vermögenswerte, Verträge, Verbindlichkeiten und anderen Rechtsverhältnisse der Siemens Healthcare GmbH auf die Siemens Healthineers AG wurden am 1. Dezember 2023 die Voraussetzungen für einen Aufsichtsrat mit 16 Aufsichtsratsmitgliedern geschaffen, der sich aus acht Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern und aus acht Anteilseignervertreterinnen und -vertretern zusammensetzt. Die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter wurden mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 2024 gerichtlich bestellt, und die Anteilseignervertreterinnen und- vertreter wurden auf der Hauptversammlung am 18. April 2024 mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 2024 in den Aufsichtsrat gewählt. Gleichzeitig wurde auf der Hauptversammlung 2024 beschlossen, den Aufsichtsrat über die erforderlichen
16 Aufsichtsratsmitglieder hinaus freiwillig auf 20 Mitglieder zu erweitern, um den stetig wachsenden gesetzlichen Anforderungen an das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats gerecht zu werden. Die gerichtliche Bestellung weiterer zwei Arbeitnehmervertreter und die auf der Hauptversammlung erfolgte Wahl einer weiteren Anteilseignervertreterin und eines weiteren Anteilseignervertreters, jeweils mit Wirkung ab Eintragung der ebenfalls auf der Hauptversammlung 2024 beschlossenen Satzungsänderung, wurden am 24. April 2024 wirksam. Seitdem umfasst der Aufsichtsrat 20 Mitglieder und ist gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz zu gleichen Teilen mit Vertreterinnen und Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung gewählt. Wahlen zum Aufsichtsrat werden regelmäßig als Einzelwahl durchgeführt. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden grundsätzlich nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt. Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder sind auf der Internetseite des Unternehmens verfügbar unter www.siemens-healthineers.com/deu/investor-relations/supervisory-board.
Über die Tätigkeiten des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtsjahr informiert C.3 Bericht des Aufsichtsrats des Geschäftsberichts 2024.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und Planung sowie die Strategie, einschließlich der Nachhaltigkeitsstrategie, und deren Umsetzung. Er prüft den Jahres- und Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht der Siemens Healthineers AG und des Konzerns und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Er stellt den Jahresabschluss der Siemens Healthineers AG fest und billigt den Konzernabschluss, wobei die Ergebnisse der durch den Prüfungsausschuss vorgenommenen Vorprüfung zugrunde gelegt und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers berücksichtigt werden. Der Aufsichtsrat beschließt über den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung. Gemeinsam mit dem Vorstand erstellt der Aufsichtsrat den Vergütungsbericht. Zudem befasst sich der Aufsichtsrat beziehungsweise der Prüfungsausschuss mit der Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen (Compliance). Die Überwachung und Beratung durch den Aufsichtsrat umfassen insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environment, Social and Governance, kurz ESG). Der Aufsichtsrat lässt sich - in Ergänzung zu den in jeder Sitzung hierzu stattfindenden Updates im Strategie-, Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss - regelmäßig über die Nachhaltigkeitsstrategie von Siemens Healthineers und den Stand der Umsetzung dieser Strategie berichten. Der Aufsichtsrat behandelt sowohl die mit Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für Siemens Healthineers als auch die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit. Der Aufsichtsrat befasst sich zudem mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung und lässt sich über neue Entwicklungen und den Stand der Umsetzung bei Siemens Healthineers informieren. In den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fällt es weiterhin, die Mitglieder des Vorstands zu bestellen und abzuberufen und ihre Ressorts festzulegen. Der Aufsichtsrat beschließt auf Vorschlag des Vergütungsausschusses das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder und überprüft dieses regelmäßig. Er setzt die konkrete Vergütung in Übereinstimmung mit dem System fest und überprüft die Angemessenheit der Gesamtvergütung. Auf der Grundlage der Vorarbeiten des Vergütungsausschusses legt er die Zielvorgaben für die variable Vergütung und die jeweilige Gesamtvergütung für die einzelnen Vorstandsmitglieder fest.
137
Siemens Healthineers Geschäftsbericht 2024
Weitere Informationen - Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB
Wesentliche Vorstandsentscheidungen, zum Beispiel größere Akquisitionen, Desinvestitionen, Sachanlageinvestitionen und Finanzmaßnahmen, sind an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden, soweit sie nicht gemäß der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats in die Zuständigkeit eines Ausschusses des Aufsichtsrats fallen.
Zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen finden regelmäßig getrennte Vorbereitungstreffen der Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite statt. Der Aufsichtsrat tagt regelmäßig auch ohne den Vorstand. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats regelt neben den Aufgaben und Zuständigkeiten auch das Prozedere der Sitzungen und Beschlussfassungen und den Umgang mit Interessenkonflikten www.siemens-healthineers.com/deu/investor-relations/corporate-governance/bylaws.Über Einzelheiten der Arbeit des Gremiums - sowohl in Bezug auf die offiziellen Sitzungen als auch bezüglich zusätzlich angebotener Informationsveranstaltungen für neue Aufsichtsratsmitglieder oder als Vertiefung zu besonders relevanten Themen - informiert der Bericht des Aufsichtsrats, ebenso wie über etwaig aufgetretene Interessenkonflikte C.3 Bericht des Aufsichtsrats des Geschäftsberichts 2024.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat verfügte bis zum 18. April 2024 über sechs Ausschüsse (Präsidium, Prüfungsausschuss, Strategie-, Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss, Vergütungsausschuss, Nominierungsausschuss, Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen). Mit dem für mitbestimmte Aufsichtsräte gesetzlich vorgeschriebenen Vermittlungsausschuss verfügt der Aufsichtsrat seit dem 18. April 2024 nunmehr über sieben Ausschüsse.
Den Ausschüssen gehörten zum 30. September 2024 jeweils die nachfolgend aufgeführten Personen an:
Ausschüsse | Mitglieder (Stand 30.09.2024) |
Präsidium | • Prof. Dr. Ralf P. Thomas (Vorsitz) |
• Dorothea Simon¹ | |
• Dr. Andrea Fehrmann¹ | |
• Karl-Heinz Streibich | |
Nominierungsausschuss | • Prof. Dr. Ralf P. Thomas (Vorsitz) |
• Dr. Peter Körte | |
• Dr. Nathalie von Siemens | |
• Dow R. Wilson | |
Vergütungsausschuss | • Peer M. Schatz (Vorsitz) |
• Harry Blunk¹ | |
• Dr. Andrea Fehrmann¹ | |
• Sarena Lin | |
• Dorothea Simon¹ | |
• Prof. Dr. Ralf P. Thomas | |
Prüfungsausschuss | • Dr. Marion Helmes (Vorsitz) |
• Vanessa Barth¹ | |
• Veronika Bienert | |
• Stephan Büttner¹ | |
• Prof. Dr. Ralf P. Thomas | |
• Harald Tretter¹ | |
Strategie-, Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss | • Dr. Roland Busch (Vorsitz) |
• Harry Blunk¹ | |
• Dr. Andrea Fehrmann¹ | |
• Peer M. Schatz | |
• Dorothea Simon¹ | |
• Prof. Dr. Ralf P. Thomas | |
• Harald Tretter¹ | |
• Dow R. Wilson | |
Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen | • Dr. Marion Helmes (Vorsitz) |
• Stephan Büttner¹ | |
• Axel Patze¹ | |
• Karl-Heinz Streibich | |
Vermittlungsausschuss | • Prof. Dr. Ralf P. Thomas (Vorsitz) |
• Dorothea Simon¹ | |
• Dr. Andrea Fehrmann¹ | |
• Sarena Lin |
1 Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter.
Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Arbeitsprozesse der Ausschüsse stimmen mit den Anforderungen des Aktiengesetzes sowie des DCGK überein. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erstatten dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse.
Das Präsidium koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und bereitet die Sitzungen des Aufsichtsrats vor. Es bereitet die Selbstbeurteilung der Wirksamkeit der Arbeit des Aufsichtsrats vor und überwacht die Durchführung der vom Aufsichtsrat oder seiner Ausschüsse gefassten Beschlüsse. Außerdem beschäftigt es sich mit Fragen der Corporate Governance, einschließlich der
138
Siemens Healthineers Geschäftsbericht 2024
Weitere Informationen - Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB
Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und den Vorstand und, soweit nicht gesetzlich geregelt, der Geschäftsverteilung im Vorstand, und gibt, sofern eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats erforderlich ist, hierzu Empfehlungen. Es ist zuständig für die Vorbereitung der Beschlussfassung über die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex und über die Billigung der Erklärung zur Unternehmensführung sowie des Berichts des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung.
Das Präsidium ist zuständig für die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand, unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und ist im Rahmen des Vergütungssystems und der Gesamtvergütung des einzelnen Vorstandsmitglieds, wie sie jeweils vom Aufsichtsrat beschlossen werden, zuständig für den Abschluss, die Änderung, Verlängerung und Aufhebung von Anstellungsverträgen mit Mitgliedern des Vorstands. Bei Vorschlägen für Erstbestellungen berücksichtigt das Präsidium, dass die Bestelldauer in der Regel drei Jahre nicht überschreiten soll. Bei Vorschlägen für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern achtet das Präsidium auf die gesetzlichen Bestimmungen sowie auf das vom Aufsichtsrat definierte Kompetenzprofil und Diversitätskonzept einschließlich der für die Mitglieder des Vorstands festgelegten Altersgrenze sowie gegebenenfalls der Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand. Es entscheidet über die Genehmigung von Verträgen und Geschäften mit Vorstandsmitgliedern und den ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmen.
Seit dem 18. April 2024 ist das Präsidium anstelle des Nominierungsausschusses für die Unterbreitung von Vorschlägen an den Aufsichtsrat für die Besetzung von Aufsichtsratsausschüssen zuständig. Gleiches gilt hinsichtlich des Vorsitzes von Aufsichtsratsausschüssen, soweit nicht nach der Geschäftsordnung der Aufsichtsratsvorsitzende der Ausschussvorsitzende ist. Darüber hinaus entscheidet das Präsidium anstelle des Aufsichtsrats über die Zustimmung zu den Vorschlägen des Vorstands über die Bestellung und Abberufung der Inhaberinnen und Inhaber bestimmter Leitungsfunktionen auf der ersten Ebene unterhalb des Vorstands.
Im Geschäftsjahr 2024 gehörten dem Präsidium bis zum 18. April 2024 folgende Mitglieder an: Prof. Dr. Ralf P. Thomas (Vorsitz), Dr. Peter Körte, Dr. Nathalie von Siemens und Karl-Heinz Streibich. Seit dem 18. April 2024 gehörten dem Präsidium die folgenden Mitglieder an: Prof. Dr. Ralf P. Thomas (Vorsitz), Dr. Andrea Fehrmann, Dorothea Simon und Karl-Heinz Streibich.
Der Prüfungsausschuss überwacht die Abschlussprüfung, insbesondere die Auswahl, Unabhängigkeit und Qualifikation des Abschlussprüfers, und beurteilt die Qualität der Abschlussprüfung sowie die Leistungen des Abschlussprüfers. Er unterbreitet dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für dessen Vorschlag an die Hauptversammlung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für den Konzern (Halbjahresfinanzbericht für den Konzern), sofern diese geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden. Er erteilt den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer, bestimmt dessen Prüfungsschwerpunkte und verhandelt die Honorarvereinbarung, bereitet die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des Vorschlags des Vorstands zur Gewinnverwendung durch den Aufsichtsrat vor und erörtert Halbjahresfinanzbericht und Quartalsmitteilungen vor deren Veröffentlichung mit dem Vorstand. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements einschließlich der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems, einschließlich der Abdeckung auch nachhaltigkeitsbezogener Ziele, der Wirksamkeit des internen Revisionssystems und des internen Verfahrens für Geschäfte mit nahestehenden Personen (Related Party Transactions). Er überwacht der Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und der unternehmensinternen Richtlinien (Compliance) und befasst sich mit nichtfinanziellen Themen und mit einer etwaigen Beauftragung einer externen Prüfung nach § 111 Abs. 2 Satz 4 AktG.
Im Geschäftsjahr 2024 gehörten dem Prüfungsausschuss bis zum 18. April 2024 folgende Mitglieder an: Dr. Marion Helmes (Vorsitz, unabhängig), Veronika Bienert und Prof. Dr. Ralf P. Thomas. Seit dem 18. April 2024 gehörten dem Prüfungsausschuss folgende Mitglieder an: Dr. Marion Helmes (Vorsitz), Vanessa Barth, Prof. Dr. Ralf P. Thomas und Harald Tretter. Mit der Erweiterung des Aufsichtsrats auf 20 Mitglieder kamen am 3. Mai 2024 Veronika Bienert und Stephan Büttner als weitere Mitglieder hinzu.
Der Strategie-,Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss hat insbesondere die Aufgabe, auf der Grundlage der Gesamtstrategie des Unternehmens die Innovationsstrategie des Unternehmens zu erörtern sowie die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats über Sachanlageinvestitionen und Finanzmaßnahmen vorzubereiten. Darüber hinaus beschließt der Strategie-, Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss anstelle des Aufsichtsrats über die Zustimmung zu bestimmten zustimmungspflichtigen Geschäften und Maßnahmen, soweit deren Größenordnung unter 300 Mio. € liegt. Der Strategie-, Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss befasst sich zudem regelmäßig mit Nachhaltigkeitsfragen (Environmental, Social und Governance, kurz ESG). Soweit es um nachhaltigkeitsbezogene Ziele in der Vorstandsvergütung geht, kann der Strategie-, Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss vom Vergütungsausschuss einbezogen werden.
139
Siemens Healthineers Geschäftsbericht 2024
Weitere Informationen - Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB
Im Geschäftsjahr 2024 gehörten dem Strategie-, Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss bis zum 18. April 2024 folgende Mitglieder an: Dr. Roland Busch (Vorsitz), Dr. Peter Körte, Peer M. Schatz, Karl-Heinz Streibich, Prof. Dr. Ralf P. Thomas und Dow R. Wilson. Seit dem 18. April 2024 gehörten dem Strategie-, Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss folgende Mitglieder an: Dr. Roland Busch (Vorsitz), Dr. Andrea Fehrmann, Dorothea Simon, Prof. Dr. Ralf P. Thomas, Harald Tretter und Dow R. Wilson. Mit der Erweiterung des Aufsichtsrats auf 20 Mitglieder kamen am 3. Mai 2024 Harry Blunk und Peer M. Schatz als weitere Mitglieder hinzu.
Der Vergütungsausschuss ist zuständig für Vorschläge an den Aufsichtsrat für die Festlegung der Zielvorgaben für die variable Vergütung des Vorstands und deren Erreichung, die Beurteilung der Angemessenheit der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und die Erstellung des Vergütungsberichts, einschließlich Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, sowie für die Vorbereitung von Beschlüssen des Aufsichtsrats über das Vergütungssystem von Vorstand und Aufsichtsrat, einschließlich der Umsetzung dieses Systems in den Vorstandsverträgen sowie dessen regelmäßige Überprüfung.
Im Geschäftsjahr 2024 gehörten dem Vergütungsausschuss bis zum 18. April 2024 die folgenden Mitglieder an: Peer M. Schatz (Vorsitz), Sarena Lin, Karl-Heinz Streibich und Prof. Dr. Ralf P. Thomas. Seit dem 18. April 2024 gehörten dem Vergütungsausschuss die folgenden Mitglieder an: Peer M. Schatz (Vorsitz), Harry Blunk, Dr. Andrea Fehrmann, Sarena Lin, Dorothea Simon und Prof. Dr. Ralf P. Thomas.
Der Nominierungsausschuss ist ausschließlich mit Vertreterinnen und Vertretern der Anteilseignerseite besetzt. Er schlägt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite durch die Hauptversammlung vor. Dabei soll neben den zur Erfüllung des Kompetenzprofils erforderlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten das beschlossene Diversitätskonzept, einschließlich Unabhängigkeit, angemessen berücksichtigt werden. Es ist auf eine angemessene Beteiligung von Frauen und Männern entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Geschlechterquote zu achten sowie darauf, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sind. Bis zum 18. April 2024 war dem Nominierungsausschuss zudem die seitdem dem Präsidium zugewiesene Aufgabe zugeordnet, dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung von Aufsichtsratsausschüssen und, soweit nicht nach dieser Geschäftsordnung der Aufsichtsratsvorsitzende der Ausschussvorsitzende war, des Vorsitzes von Aufsichtsratsausschüssen zu unterbreiten.
Im Geschäftsjahr 2024 gehörten dem Nominierungsausschuss bis zum 18. April 2024 die folgenden Mitglieder an: Prof. Dr. Ralf P. Thomas (Vorsitz), Dr. Roland Busch, Peer M. Schatz und Dow R. Wilson. Seit dem 18. April 2024 gehörten dem Nominierungsausschuss die folgenden Mitglieder an: Prof. Dr. Ralf P. Thomas (Vorsitz), Dr. Nathalie von Siemens und Dow R. Wilson. Mit der Erweiterung des Aufsichtsrats auf 20 Mitglieder kam am 3. Mai 2024 Dr. Peter Körte als weiteres Mitglied hinzu.
Der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen beschließt über die Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Personen im Sinne der §§ 107 und 111a bis 111c Aktiengesetz (sogenannte Related Party Transactions). Die Einrichtung des Ausschusses schafft die verfahrensmäßigen Voraussetzungen dafür, dass die Befassung des Aufsichtsrats mit Geschäften mit nahestehenden Personen unabhängig von den an dem Geschäft beteiligten nahestehenden Personen erfolgt. Die Entscheidungszuständigkeit des Ausschusses für Geschäfte mit nahestehenden Personen geht im vorgenannten Anwendungsbereich der Entscheidungszuständigkeit anderer Ausschüsse vor.
Der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen ist ausschließlich aus Mitgliedern zusammengesetzt, bei denen keine Besorgnis eines Interessenkonflikts aufgrund ihrer Beziehungen zu einer nahestehenden Person besteht. Im Geschäftsjahr 2024 gehörten dem Ausschuss bis zum 18. April 2024 folgende Mitglieder an: Dr. Marion Helmes (Vorsitz), Sarena Lin, Karl-Heinz Streibich und Dow R. Wilson. Seit dem 18. April 2024 gehörten dem Ausschuss die folgenden Mitglieder an: Dr. Marion Helmes (Vorsitz), Stephan Büttner, Axel Patze und Karl-Heinz Streibich.
Der Vermittlungsausschuss nimmt seit seiner Bildung am 18. April 2024 die Aufgabe wahr, dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung oder den Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern zu unterbreiten, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird. Im Geschäftsjahr 2024 gehörten dem Vermittlungsausschuss seit dem 18. April 2024 folgende Mitglieder an: Prof. Dr. Thomas (Vorsitz), Dr. Andrea Fehrmann, Sarena Lin und Dorothea Simon.
Selbstbeurteilung der Arbeit des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse überprüfen regelmäßig entweder intern oder unter Einbeziehung von externen Beratern, wie wirksam der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse die Aufgaben erfüllen. Aufgrund der Neukonstituierung des mitbestimmten Aufsichtsrats am 18. April 2024 hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2024 keine Selbstbeurteilung durchgeführt. Es ist vorgesehen, dass im Geschäftsjahr 2025, anknüpfend an die Geschäftsjahre 2020 bis 2023 wieder eine umfassende, toolbasierte Selbstbeurteilung zur Reflexion der Arbeit des Aufsichtsrats auf der Grundlage der dann einjährigen Zusammenarbeit des neu konstituierten Aufsichtsrats durchgeführt wird.
140
Siemens Healthineers Geschäftsbericht 2024
Weitere Informationen - Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB
C.4.5 Zielgrößen für den Frauenanteil i.S.d. §§ 111 Abs. 5, 76 Abs. 4 AktG; Erfüllung der Mindestvorgaben gem. §§ 96 Abs. 2, 3 und 76 Abs. 3a AktG
Seit Geltung der Mitbestimmung ab dem 1. Dezember 2023 ist die Siemens Healthineers AG nach dem Aktiengesetz verpflichtet, bei einem Vorstand, der aus mehr als drei Personen besteht, dafür Sorge zu tragen, dass mindestens eine Frau und mindestens ein Mann Mitglied des Vorstands ist (Mindestbeteiligungsgebot). Diese gesetzliche Vorgabe löste die bis zum 18. April 2024 für die Siemens Healthineers AG geltende Verpflichtung ab, Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand festzulegen.
In der Siemens Healthineers AG war für den Vorstand eine Zielgröße von mindestens einer Frau bis zum 30. September 2026 festgelegt. Der Frauenanteil im Vorstand liegt seit dem 1. Dezember 2021 bei 50%. Die selbst gesetzte Zielvorgabe für den Vorstand wurde somit übertroffen und die nunmehr geltende gesetzliche Mindestvorgabe mit einem Vorstand bestehend aus zwei Frauen und zwei Männern ebenfalls erfüllt.
Der Vorstand legt Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands fest. Liegt der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgrößen unter 30%, so dürfen die Zielgrößen den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. Bis zum 1. Dezember 2023 gab es bei der Siemens Healthineers AG nur eine Führungsebene unterhalb des Vorstands. Im Juli 2022 wurde die Zielgröße für diese Ebene in Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben in Deutschland gemäß § 76 Abs. 4 AktG auf 33% bis zum 30. September 2026 festgesetzt. Im November 2023 hat der Vorstand für die durch Übertragung der Mitarbeitenden von der Siemens Healthcare GmbH auf die Siemens Healthineers AG ab dem 1. Dezember 2023 erhöhte Anzahl an Mitarbeitenden der Siemens Healthineers AG die Zielgrößen angepasst. Für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands wurde eine Zielgröße von 29% und für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 31%, jeweils bis zum 30. September 2026, festgelegt. Dies entspricht in der Siemens Healthineers AG - auf Basis einer prognostizierten Mitarbeiterzahl - einer Zahl von 7 Frauen von insgesamt 24 Mitarbeitenden für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands und einer Zahl von 48 Frauen von insgesamt 155 Mitarbeitenden für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands.
Der Aufsichtsrat hat sich seit der Anwendbarkeit der mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften zu mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern zusammenzusetzen. Diese gesetzliche Vorgabe löste die bis zur Geltung der Mitbestimmung ab dem 1. Dezember 2023 für die Siemens Healthineers AG geltende Verpflichtung ab, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat festzulegen, welche bei Festlegung einer Zielgröße unter 30% den erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten durfte.
In der Siemens Healthineers AG war für den Aufsichtsrat eine Zielgröße von mindestens 30% für den Anteil von Frauen bis zum
30. September 2026 festgelegt. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat lag im Berichtsjahr 2024 sowohl vor Geltung der Mitbestimmung (Veronika Bienert, Dr. Marion Helmes, Sarena Lin und Dr. Nathalie von Siemens) als auch seitdem (Dorothea Simon, Vanessa Barth, Veronika Bienert, Dr. Andrea Fehrmann, Dr. Marion Helmes, Sarena Lin, Astrid Ploß und Dr. Nathalie von Siemens) bei 40%. Damit hat die Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern im Berichtszeitraum sowohl die selbst gesetzte Zielgröße als auch die gesetzliche Geschlechterquote übertroffen.
Sofern außer der Siemens Healthineers AG weitere Konzerngesellschaften gesetzlichen Vorgaben zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen unterliegen, bleiben diese Vorgaben unberührt.
Zudem soll nach dem Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat mindestens eine Frau Mitglied des Nominierungsausschusses sein. Mit Dr. Nathalie von Siemens als Ausschussmitglied ist diese Vorgabe ebenfalls erfüllt.
C.4.6 Diversitätskonzept und Kompetenzen, langfristige Nachfolgeplanung
Der Aufsichtsrat achtet bei der Auswahl von Mitgliedern des Vorstands auf deren persönliche Eignung, Integrität, überzeugende Führungsqualitäten, internationale Erfahrung, die fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, die bisherigen Leistungen, Kenntnisse über das Unternehmen sowie die Fähigkeit zur Anpassung von Geschäftsmodellen und Prozessen in einer sich verändernden Welt. Der Aspekt der Diversität ist bei der Besetzung von Vorstandspositionen ein wichtiges Auswahlkriterium, auch in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht sowie Bildungs- und Berufshintergrund.
Diversitätskonzept für den Vorstand, fachliche und persönliche Kompetenzen
Das Präsidium lässt sich bei den Vorschlägen für die Bestellung von Mitgliedern des Vorstands von dem Ziel leiten, eine möglichst vielfältige, sich gegenseitig ergänzende Zusammensetzung eines führungsstarken Vorstands sicherzustellen. Es wird angestrebt, dass im Vorstand insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten von Siemens Healthineers als wesentlich erachtet werden. Bei der Auswahl von Mitgliedern des Vorstands berücksichtigt der Aufsichtsrat daher insbesondere auch folgende Gesichtspunkte:
141
Siemens Healthineers Geschäftsbericht 2024
Weitere Informationen - Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB
- Neben den erforderlichen spezifischen Fachkenntnissen sowie Management- und Führungserfahrungen für die jeweilige Aufgabe sollen die Vorstandsmitglieder ein möglichst breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Ausbildungs- und Berufshintergründen abdecken.
- Mit Blick auf die internationale Ausrichtung des Unternehmens soll bei der Zusammensetzung des Vorstands auf Internationalität im Sinne von unterschiedlichen kulturellen Hintergründen oder internationalen Erfahrungen (zum Beispiel längere, für Siemens Healthineers relevante berufliche Erfahrungen im Ausland oder Betreuung ausländischer Geschäftsaktivitäten) geachtet werden.
- Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über Erfahrungen aus den für Siemens Healthineers wichtigen Geschäftsfeldern, insbesondere (diagnostische) Bildgebung, Labordiagnostik, minimal-invasive Therapien sowie Krebsbehandlung, verfügen.
- Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über langjährige Erfahrung auf den Gebieten Medizin- und Gesundheitstechnologie (einschließlich Informationstechnologie, Digitalisierung und künstlicher Intelligenz), Cybersecurity, Transformation, unternehmerische Initiative, Einkauf und Produktion, Vertrieb und Service, Forschung und Entwicklung, Finanzen sowie Personal und Recht (einschließlich Compliance und Mitbestimmung) verfügen.
- Bei der Besetzung von Vorstandspositionen ist seit der Geltung der Mitbestimmung ab dem 1. Dezember 2023 das gesetzliche Mindestbeteiligungsgebot zu beachten, wonach bei einem Vorstand, der aus mehr als drei Personen besteht, mindestens eine Frau und mindestens ein Mann Mitglied des Vorstands sein muss.
-
Es wird als hilfreich angesehen, wenn im Vorstand unterschiedliche Altersgruppen vertreten sind. Für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung des DCGK eine Regelaltersgrenze festgelegt. Eine Bestellung oder eine Verlängerung der Bestellung zum Mitglied des Vorstands war grundsätzlich nur bis zur Vollendung des
63. Lebensjahres vorgesehen; mit Ablauf des Geschäftsjahres 2024 wurde die Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr erhöht. Das 67. Lebensjahr entspricht der Regelaltersgrenze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, und das durchschnittliche Renteneintrittsalter liegt in Deutschland bei 64,4 Jahren.
Maßgeblich für die Entscheidung über die Besetzung einer konkreten Vorstandsposition ist stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.
Die Umsetzung des Diversitätskonzepts erfolgt im Rahmen des Verfahrens zur Vorstandsbestellung durch den Aufsichtsrat. Bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten achtet der Aufsichtsrat auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und berücksichtigt die von ihm für den Vorstand im Kompetenzprofil mit dem Diversitätskonzept für den Vorstand niedergelegten Anforderungen.
Der Vorstand erfüllt in seiner derzeitigen Zusammensetzung sämtliche Anforderungen des Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts. Die Vorstandsmitglieder decken ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Ausbildungs- und Berufshintergründen ab und verfügen über internationale Erfahrung. Im Vorstand sind insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden, die angesichts der Aktivitäten von Siemens Healthineers als wesentlich erachtet werden. Im Vorstand sind unterschiedliche Altersgruppen vertreten. Die festgelegte Regelaltersgrenze wird von keinem Vorstandsmitglied erreicht. Informationen über die Vorstandsmitglieder sind auf der Internetseite des Unternehmens verfügbar unter www.siemens-
healthineers.com/deu/company/management.
Langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand
Der Aufsichtsrat sorgt mit Unterstützung des Präsidiums und unter Einbindung des Vorstands für eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Zu diesem Zweck befassen sich der Aufsichtsrat und das Präsidium regelmäßig mit potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstand. Der Vorsitzende des Vorstands sowie die Personalvorständin werden eingebunden, sofern es jeweils nicht um ihre eigene Nachfolge geht. Spezifische Anforderungsprofile zukünftiger Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat nicht statisch festgelegt, sondern werden zu Beginn eines jeden einzelnen Nachfolgeprojekts unter Berücksichtigung der verantwortungsspezifischen aktuellen Bedürfnisse und konkreten Herausforderungen individuell definiert. Dabei wird auf die Einhaltung einer angemessenen Vorlaufzeit geachtet. Im Fall einer konkret anstehenden Nachfolgeentscheidung erstellt das Präsidium auf Basis dieser Profile eine engere Auswahl von verfügbaren Kandidaten. Mit diesen Kandidaten werden strukturierte Gespräche geführt. Anschließend wird dem Aufsichtsrat eine Empfehlung zur Beschlussfassung unterbreitet. Bei Bedarf werden der Aufsichtsrat und das Präsidium bei der Entwicklung der Anforderungsprofile und der Auswahl der Kandidaten auf der Grundlage des definierten Anforderungsprofils von externen Beratern unterstützt. Der Aufsichtsrat und das Präsidium tragen dafür Sorge, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder des Vorstands unterschiedlich und ausgewogen sind. Zudem lässt sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die Nachfolgeplanung für die Ebene unterhalb des Vorstands informieren und berät den Vorstand insoweit. Der Aufsichtsrat erhält überdies die Gelegenheit, sich selbst ein Bild von potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten zu machen. Die Bestellung der Inhaberinnen und Inhaber bestimmter Leitungsfunktionen auf der ersten Ebene unterhalb des Vorstands bedarf der Zustimmung des Präsidiums.
142
Attachments
- Original document
- Permalink
Disclaimer
Siemens Healthineers AG published this content on November 26, 2024, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on November 26, 2024 at 07:25:05.916.