Erklärung zur Unternehmensführung

Dokumente gemäß § 289f Absatz 2 und § 315d HGB

Entsprechend der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB finden Sie hier die in der Erklärung in Bezug genommenen Dokumente mit dem Stand per 30.09.2020

Stand: 30.09.2020

www.corporate.siemens-healthineers.com/de/compliance.
www.corporate.siemens-healthineers.com/de/about/manage-
C.4.2.4  Zielgrößen für den Frauenanteil im Vor-

Siemens Healthineers Geschäftsbericht 2020

Weitere Informationen    Corporate Governance

C.4  Corporate Governance

C.4.1  Führungs- und Kontrollstruktur

Die Siemens Healthineers AG­ unterliegt dem deutschen Aktien­ recht und verfügt daher über ein duales Führungssystem, ­bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat.

C.4.1.1  Vorstand

Der Vorstand ist als Leitungsorgan des Unternehmens an das Unternehmensinteresse gebunden und der nachhaltigen Stei- gerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und entscheiden über Grundsatz- fragen der Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie sowie über die Jahres- und Mehrjahresplanung.

Der Vorstand ist zuständig für die Erstellung der Quartalsmit- teilungen und des Halbjahresfinanzberichts sowie für die Auf- stellung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammen­ gefassten Lageberichts der Siemens Healthineers AG­ und des Konzerns. Der Vorstand sorgt ferner dafür, dass Rechtsvor- schriften, behördliche Regelungen und unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden, und wirkt darauf hin, dass die Konzernunternehmen sie beachten (Compliance). Der Vorstand hat ein umfassendes Compliance-Management-System einge- richtet. Einzelheiten hierzu finden sich auf der Internetseite unter

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regel­ mäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäfts- entwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Bei der Besetzung von Führungsfunktionen im

Unternehmen­achtet der Vorstand auf Diversität und strebt ins- besondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen ­sowie der Internationalität an.

Für den Anteil von Frauen im Vorstand der Siemens ­Healthineers AG­ hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße und eine Frist für deren Errei- chung bestimmt. Für den Frauenanteil in der Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand eine Zielgröße und eine Frist für deren Erreichung festgelegt. Die Einzelheiten hierzu sind in

stand und in der Führungsebene unterhalb des Vorstands; Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat dargestellt.

Informationen über Aufgabenbereiche sowie Lebensläufe der Vorstandsmitglieder sind auf der Internetseite des Unternehmens unter

ment verfügbar. Informationen zur Vergütung der Vorstands­ mitglieder finden sich im Kapitel A.8  Vergütungsbericht.

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Mitglieder des Vorstands und Mandate der

Vorstandsmitglieder

Im Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Vorstand folgende Mit- glieder an:

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichts-

räten sowie in vergleichbaren in- oder ausländischen

Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Externe Mandate

Konzernmandate

Name

Geburtsjahr

Erste Bestellung

Bestellt bis

(Stand 30.09.2020)

(Stand 30.09.2020)

Dr. Bernhard Montag

1969

2018

2026

Keine Mandate

Keine Mandate

Vorsitzender

Dr. Jochen Schmitz

1966

2018

2026

Deutsche Mandate:

Keine Mandate

• Universitätsklinikum

Augsburg

Dr. Christoph Zindel

1961

2019

2022

Keine Mandate

Keine Mandate

C.4.1.2  Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der ­Geschäftsführung. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und Planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er prüft den Jahres- und

Konzernabschluss,­den zusammengefassten Lagebericht der Siemens Healthineers AG­ und des Konzerns und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Er stellt den Jahres­ abschluss der Siemens Healthineers AG­ fest und billigt den ­Konzernabschluss, wobei die Ergebnisse der durch den Prüfungs- ausschuss vorgenommenen Vorprüfung zugrunde gelegt und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers berücksichtigt werden. Der Aufsichtsrat beschließt über den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und den

Bericht­ des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung. Zudem befasst sich der Aufsichtsrat beziehungsweise der Prüfungsaus- schuss mit der Überwachung der Einhaltung von Rechtsvor- schriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen (Compliance). In den Auf- gabenbereich des Aufsichtsrats fällt es weiterhin, die Mitglieder des Vorstands zu bestellen und ihre Ressorts festzulegen. ­Wesentliche Vorstandsentscheidungen, zum Beispiel größere Akquisitionen, Desinvestitionen, Sachanlageinvestitionen und Finanzmaßnahmen, sind an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden, soweit sie nicht gemäß der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats in die Zuständigkeit eines Ausschusses des Auf- sichtsrats fallen. In der Geschäftsordnung für den Vorstand hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands geregelt.

Über Einzelheiten der Arbeit des Gremiums informiert der C.3  Bericht des Aufsichtsrats. Die Lebensläufe der Aufsichts- ratsmitglieder sind auf der Internetseite des Unternehmens un- ter www.corporate.siemens-healthineers.com/de/about /supervisory-boardverfügbar. Informationen zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ­finden sich in A.8  Vergütungsbericht.

Der Aufsichtsrat der Siemens Healthineers AG­ umfasst neun Mitglieder. Er ist ausschließlich mit Aktionärsvertretern besetzt. Die Amtsperiode der im Jahr 2018 bestellten Aufsichtsratsmit- glieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2023. Die Amtsperiode des im Jahr 2020 bestellten Auf- sichtsratsmitglieds endet mit Ablauf der ordentlichen Haupt- versammlung im Jahr 2025.

Ein Aktionär reichte bei dem Landgericht München I einen ­Antrag nach § 98 Aktiengesetz auf Feststellung ein, dass für die Besetzung des Aufsichtsrats das Mitbestimmungsgesetz an­ zuwenden sei. Das Gericht hat rechtskräftig bestätigt, dass der Aufsichtsrat in dessen derzeitiger Zusammensetzung aus- schließlich mit Vertretern der Aktionärsseite richtig besetzt ist.

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Mitglieder des Aufsichtsrats und Mandate der

Aufsichtsratsmitglieder

Im Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Aufsichtsrat folgende

Mitglieder an:

Name

Ausgeübter Beruf

Geburtsjahr

Mitglied seit

Prof. Dr. Ralf P. Thomas

Mitglied des Vorstands der

1961

2018

Vorsitzender

Siemens Aktiengesellschaft

(Chief Financial Officer)

Dr. Norbert Gaus

Executive Vice President

1961

2018

stellvertretender

Corporate Technology der

Vorsitzender

Siemens Aktiengesellschaft

Dr. Roland Busch

Mitglied des Vorstands der

1964

2020

(seit 12.02.2020)

Siemens Aktiengesellschaft

(stellvertretender

Chief Executive Officer)

Dr. Marion Helmes

Aufsichtsratsmitglied

1965

2018

Dr. Andreas C. Hoffmann

General Counsel der ­

1964

2018

Siemens Aktiengesellschaft

Dr. Philipp Rösler

Aufsichtsratsmitglied

1973

2018

Michael Sen

Mitglied des Vorstands der

1968

2018

(bis 12.02.2020)

Siemens Aktiengesellschaft

Stand: 12.02.2020

Dr. Nathalie von Siemens­

Aufsichtsratsmitglied

1971

2018

Dr. Gregory Sorensen

Gründer und CEO von

1962

2018

DeepHealth, Inc. (Artificial

Intelligence Division von

RadNet, Inc.) und

Executive Chairman von IMRIS

(Deerfield Imaging, Inc.)

Karl-Heinz Streibich

Präsident von acatech -

1952

2018

Deutsche Akademie der

Technikwissenschaften

Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

(Stand 30.09.2020)

Deutsche Mandate:

  • Siemens Energy AG
  • Siemens­ Gas and Power Management GmbH
  • Siemens Healthcare GmbH (Vorsitz)
    Auslandsmandate:
  • Siemens Proprietary Ltd., Südafrika

Deutsche Mandate:

• Siemens Healthcare GmbH

Deutsche Mandate:

  • ESMT European School of Management and Technology GmbH
  • Siemens Mobility GmbH (Vorsitz)
    Auslandsmandate:
  • Arabia Electric Ltd. (Equipment), Saudi-Arabien
  • Siemens Ltd., Saudi-Arabien
  • Siemens W.L.L., Qatar

Deutsche Mandate:

  • ProSiebenSat.1 Media SE (stellvertretender Vorsitz)

Auslandsmandate:

  • British American Tobacco p. l. c., Vereinigtes Königreich
  • Heineken N. V., Niederlande

Deutsche Mandate:

  • Siemens Healthcare GmbH
    Auslandsmandate:
  • Siemens Ltd., China

Deutsche Mandate:

  • Brainloop AG
    Auslandsmandate:
  • Fortum Corporation, Finnland
  • Loc Troi Group, Vietnam

Auslandsmandate:

  • Siemens Gamesa Renewable Energy, S.A., Spanien

Deutsche Mandate:

  • Messer Group GmbH
  • Siemens Aktiengesellschaft
  • Siemens Healthcare­GmbH
  • TÜV SÜD AG

Auslandsmandate:

  • Fusion Healthcare Staffing, LLC, USA
  • Invicro, LLC, USA
  • DFP Healthcare Acquisitions Corp., USA

Deutsche Mandate:

  • Deutsche Telekom AG
  • Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG
  • Software AG (Vorsitz)

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C.4.2.6  Ziele

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Ziele für die Zusammensetzung und

Kompetenzprofil des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) die Ziele für seine Zusammensetzung einschließlich eines Kompetenz- profils für das Gesamtgremium beschlossen, die in

für Zusammensetzung, Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat dargestellt sind.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat verfügt über vier Ausschüsse. Ihre Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Arbeitsprozesse stimmen mit den Anforderungen des Aktiengesetzes sowie des DCGK überein. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erstatten dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse.

Das Präsidium koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und bereitet die Sitzungen des Aufsichtsrats vor. Es bereitet die Selbstbeur- teilung der Wirksamkeit der Arbeit des Aufsichtsrats vor und überwacht die Durchführung der vom Aufsichtsrat oder seiner Ausschüsse gefassten Beschlüsse. Es unterbreitet Vorschläge für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und behandelt die Vorstandsverträge. Bei Vorschlägen für Erst- bestellungen berücksichtigt das Präsidium, dass die Bestell- dauer in der Regel drei Jahre nicht überschreiten soll. Bei den Vorschlägen für die Bestellung von Mitgliedern des Vorstands achtet das Präsidium auf deren fachliche Eignung, internatio- nale Erfahrung und Führungsqualität, die für die Mitglieder des Vorstands festgelegte Altersgrenze und die langfristige Nach- folgeplanung sowie auf Diversität. Es berücksichtigt dabei die vom Aufsichtsrat festgelegte Zielgröße für den Anteil von Frauen im Vorstand. Es entscheidet über die Genehmigung von Verträgen und Geschäften mit Vorstandsmitgliedern und den ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmen. Das Präsi- dium unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Festset- zung der jeweiligen Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Das Präsidium bereitet Beschlüsse des Aufsichtsrats über das Vergütungssystem für den Vorstand und für den Aufsichtsrat sowie deren regelmäßige Überprüfung vor. Das Präsidium hat ferner die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten für neue

Aufsichtsratsmitglieder­vorzuschlagen. Ihm kommen somit die Aufgaben eines Nominierungsausschusses zu. Dabei sollen neben den erforderlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen ­Erfahrungen der vorgeschlagenen Kandidaten die vom Auf- sichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele ange- messen berücksichtigt und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils angestrebt werden. Darüber hinaus entscheidet das Präsidium anstelle des Aufsichtsrats über die Zustimmung zu den Vorschlägen des Vorstands über die Bestellung und Ab- berufung der Inhaber bestimmter Leitungsfunktionen auf der ersten Ebene unterhalb des Vorstands sowie über wesentliche Grundsätze des Vergütungs- und Incentivierungssystems für Mitarbeiter.

Im Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Präsidium folgende Mit- glieder an: Prof. Dr. Ralf P. Thomas, Dr. Nobert Gaus, Dr. Andreas C. Hoffmann und Michael Sen (bis 12.02.2020). Den Vorsitz übernahm am 01.12.2019 Herr Prof. Dr. Thomas von Herrn Sen.

Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere die Rech- nungslegung und den Rechnungslegungsprozess. Ihm obliegt die Vorprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Siemens Healthineers AG und des Konzerns sowie des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers über die Prüfung der Abschlüsse unter- breitet der Prüfungsausschuss nach eigener Vorprüfung Vor- schläge zur Feststellung des Jahresabschlusses der Siemens

Healthineers AG­und zur Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat. Dem Prüfungsausschuss obliegt es, die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht mit dem Vorstand und Abschlussprüfer zu erörtern sowie die Berichte des Abschlussprüfers über die prüferische Durchsicht des Konzern- halbjahresabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts zu behandeln. Er befasst sich mit Fragen des Risikomanagements und überwacht die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisions­ systems. Die interne Revision des Unternehmens berichtet ­regelmäßig an den Prüfungsausschuss. Er bereitet den Vor- schlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor und spricht dem Aufsichtsrat eine entsprechende Empfehlung aus. Der Prüfungsausschuss erteilt nach der Beschlussfassung der Hauptversammlung den

Prüfungsauftrag­an den Abschlussprüfer und überwacht die Abschlussprüfung, insbesondere die Auswahl, Unabhängigkeit und Qualifikation des Abschlussprüfers. Er beurteilt die Qualität der Abschlussprüfung sowie die Leistungen des Abschlussprüfers einschließlich der von ihm erbrachten zusätzlichen Leistungen. Hierbei beachtet er die anwendbaren rechtlichen Vorschriften, insbesondere auch die Vorgaben der EU-Abschlussprüferver- ordnung (Verordnung (EU) Nr. 537 / 2014 des Europäischen ­Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission, EU-Abschlussprüferverord- nung). Der Prüfungsausschuss befasst sich ferner mit der Über- wachung der Compliance und mit der nichtfinanziellen Bericht- erstattung beziehungsweise der Befreiung davon.

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Im Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Prüfungsausschuss folgende­ Mitglieder an: Dr. Andreas C. Hoffmann, Dr. Marion Helmes, ­Michael Sen (bis 12.02.2020) und Prof. Dr. Ralf P. Thomas. Den Vorsitz übernahm am 01.02.2020 Herr Dr. Hoffmann von Herrn Prof. Dr. Thomas. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut. Nach dem Aktiengesetz muss dem Prüfungs- ausschuss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats angehören, das über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Nach dem DCGK soll der Vor- sitzende des Prüfungsausschusses über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungs- grundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut sein. Er soll außerdem unab- hängig sein. Sowohl der derzeitige Vorsitzende des Prüfungs- ausschusses, Dr. Andreas C. Hoffmann, als auch der bisherige Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Ralf P. Thomas, erfüllen diese Anforderungen mit Ausnahme des Unabhängig- keitserfordernisses, da der DCGK Vertreter eines kontrollieren- den Aktionärs nicht als unabhängig ansieht.

Der Innovations- und Finanzausschuss hat insbesondere die Aufgabe, auf der Grundlage der Gesamtstrategie des Unter- nehmens die Innovationsstrategie zu erörtern und die Ver- handlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats über die finanzielle Lage und Ausstattung des Unternehmens sowie über Sach­ anlageinvestitionen und Finanzmaßnahmen vorzubereiten. Darüber hinaus beschließt der Innovations- und Finanzaus- schuss anstelle des Aufsichtsrats über die Zustimmung zu zu- stimmungspflichtigen Geschäften und Maßnahmen, soweit deren Größenordnung unter 300 Mio. € liegt. Der Innovations- und Finanzausschuss befasst sich zudem mit dem Firmen-,Marken- und Designauftritt der Siemens Healthineers AG­ und ihrer ab- hängigen Gesellschaften, insbesondere mit Blick auf den Auf- tritt als Unternehmen des ­Siemens-Konzerns (Siemens­-Brand),und beschließt anstelle des Aufsichtsrats über diesbezügliche Veränderungen beziehungsweise Maßnahmen.

Im Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Innovations- und Finanz­ ausschuss folgende Mitglieder an: Prof. Dr. Ralf P. Thomas (seit 01.12.2019), Dr. Roland Busch (seit 12.02.2020), Dr. Norbert Gaus, Michael Sen (bis 30.11.2019), Dr. Gregory Sorensen und Karl-Heinz Streibich. Den Vorsitz übernahm Herr Prof. Dr. Thomas von Herrn Sen.

Der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen

­beschließt über die Zustimmung zu Geschäften mit naheste- henden Personen im Sinne der §§ 107 und 111 a bis 111 c Aktien­ gesetz (sogenannte Related Party Transactions). Die Errichtung des neuen Ausschusses schafft die verfahrensmäßigen Voraus- setzungen dafür, dass die Befassung des Aufsichtsrats mit ­Geschäften mit nahestehenden Personen unabhängig von den an dem Geschäft beteiligten nahestehenden Personen erfolgt. Die Entscheidungszuständigkeit des Ausschusses für Geschäfte mit nahestehenden Personen geht im vorgenannten Anwen- dungsbereich der Entscheidungszuständigkeit anderer Aus- schüsse vor.

Der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen wurde am 12.02.2020 neu errichtet und besteht aus drei vom Aufsichtsrat zu wählenden Mitgliedern. Der Ausschuss ist mehrheitlich aus Mitgliedern zusammengesetzt, zu denen auch die Ausschussvorsitzende gehört, bei denen keine Besorg- nis eines Interessenkonflikts aufgrund ihrer Beziehungen zu einer nahestehenden Person besteht. Im Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Ausschuss folgende Mitglieder an: Dr. Marion Helmes (Vorsitzende), Dr. Andreas C. Hoffmann und Karl- Heinz Streibich.

Selbstbeurteilung der Arbeit des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, wie wirksam der Auf- sichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse die Aufgaben erfüllen. Im Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat eine fragebogenge- stützte Selbstbeurteilung durchgeführt. Den Schwerpunkt der Selbstbeurteilung bildeten die Informationsversorgung des Aufsichtsrats, die Durchführung der Sitzungen des Aufsichts- rats und seiner Ausschüsse sowie die Zusammensetzung und Struktur des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse.

C.4.1.3  Aktiengeschäfte von Organmitgliedern

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach

Artikel­ 19 Verordnung (EU) Nr. 596 / 2014 des Europäischen Par- laments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmiss- brauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003 / 6 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004 / 72 / EG der Kommission gesetzlich verpflichtet, Eigen­ geschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln der Siemens ­Healthineers AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten offenzulegen, soweit der Gesamtbetrag der von dem Mitglied oder ihm nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigten Ge- schäfte die Summe von 20.000 € erreicht oder übersteigt. Die der Siemens Healthineers AG im abgelaufenen Geschäfts- jahr gemeldeten Geschäfte wurden ordnungsgemäß ver­ öffentlicht und sind auf der Website des Unternehmens verfügbar unter:

investor-relations/corporate-governance/directors-dealings.

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C.4.1.4 Hauptversammlung

In der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte aus. Die jährliche ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate jedes Geschäftsjahres statt. Die Haupt- versammlung beschließt unter anderem über die Gewinnver- wendung, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Satzungs- änderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden von der Hauptversammlung beschlossen und vom Vorstand umge- setzt. Durch den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere des Internets, erleichtert der Vorstand den Aktio­ nären die Teilnahme an der Hauptversammlung und ermöglicht es ihnen, sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Aktionäre dürfen ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben. Der Vorstand kann vor- sehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit vor Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilneh- men und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teil- weise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Aktionäre können Anträge zu Beschlussvorschlägen von Vor- stand und Aufsichtsrat stellen und Beschlüsse der Hauptver- sammlung anfechten. Aktionäre mit einem Anteilsbetrag am Grundkapital in Höhe von mindestens 100.000 € können dar- über hinaus verlangen, dass ein Sonderprüfer zur Überprüfung bestimmter Vorgänge gerichtlich bestellt wird. Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte, Unterlagen und Informationen, einschließlich des Geschäftsberichts, werden im Internet zur Verfügung gestellt, ebenso die Tagesordnung der Hauptversammlung und gegebenenfalls zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären.

Nach dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genos- senschafts-,Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschei- den, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptver- sammlung abgehalten wird, sofern die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung erfolgt, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation (Briefwahl oder elektronische Teilnahme) sowie Vollmachtserteilung möglich ist, den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektro­ nischen Kommunikation eingeräumt wird und den Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, unter Verzicht auf das ­Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Haupt- versammlung eingeräumt wird. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie be- antwortet; er kann auch vorgeben, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommu- nikation einzureichen sind. Der Vorstand kann mit Zustimmung

des Aufsichtsrats entscheiden, dass die Hauptversammlung ab- weichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz innerhalb des Geschäftsjahres stattfindet. Die Regelungen des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,Genossenschafts-,Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie über die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung waren zunächst nur auf Hauptversammlungen anwendbar, die im Jahr 2020 stattfan- den. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher- schutz war jedoch ermächtigt, die Geltung bis höchstens zum

31. Dezember 2021 zu verlängern, wenn dies aufgrund fortbe- stehender Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der Bun- desrepublik Deutschland geboten erschien. Von dieser Ermäch- tigungsgrundlage hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Gebrauch gemacht und durch Rechtsver- ordnung, die am 29. Oktober 2020 in Kraft getreten ist, eine Verlängerung der Regeln über virtuelle Hauptversammlungen bis Ende 2021 vorgesehen.

C.4.1.5  Aktionärskommunikation

Im Rahmen der Investor-Relations-Arbeit wird umfassend über die Entwicklung im Unternehmen informiert. Siemens

Healthineers­nutzt dabei zur Berichterstattung intensiv auch das Internet. Unter

de/investor-relations wird zusätzlich zu den Quartalsmitteilungen, Halbjahresfinanz- und Geschäftsberichten, Ad-hoc-Mitteilungen, Analystenpräsentationen und Pressemitteilungen unter anderem der Finanzkalender für das laufende Jahr publiziert, der die für die Finanzkommunikation wesentlichen Veröffentlichungster- mine und den Termin der Hauptversammlung enthält.

Unsere Satzung, die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, die Geschäftsordnung für den Vorstand, die Entsprechenserklärung sowie weitere Unterlagen zur Corporate Governance stehen auf unserer Website zur Verfügung unter

www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations/corporate-governance.

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C.4.2 Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f und § 315 d HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f und § 315 d HGB (Handelsgesetzbuch) ist Bestandteil des zusammenge- fassten Lageberichts. ­Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben nach § 289 f und § 315 d HGB durch den Abschlussprüfer darauf zu beschränken, ob die Angaben ge- macht wurden.

C.4.2.1  Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Siemens Healthineers AG­ haben zum 30. September 2020 eine Erklärung gemäß § 161 Aktien- gesetz verabschiedet. Sie hat folgenden Wortlaut:

Die Siemens Healthineers AG­ ("Gesellschaft") hat seit der letzten Abgabe der Entsprechenserklärung vom 30. September 2019

sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate­ Governance­

Kodex ("DCGK") in der Fassung vom 7. Februar 2017 ("DCGK 2017") mit Ausnahme der nachfolgend unter Ziffer  1 dargeleg- ten Abweichungen entsprochen. Die Gesellschaft entspricht außerdem allen Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom

16. Dezember 2019 (in Kraft getreten am 20. März 2020, "DCGK 2020") mit Ausnahme der nachfolgend unter Ziffer  2 dar­ gelegten Abweichung und wird diesen auch künftig mit der genannten Ausnahme entsprechen.

1. Im Zeitraum seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 30. September 2019 wurde sämtlichen Empfehlungen des DCGK 2017 mit folgenden Ausnahmen entsprochen:

Nach Ziff. 5.3.2 Abs. 3 Satz 2 und 3 des DCGK 2017 soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängig sein und der Aufsichtsratsvorsitzende soll nicht den Vorsitz im Prü- fungsausschuss innehaben.

Die Abweichung zu Ziff. 5.3.2 Abs. 3 Satz 3 des DCGK 2017 durch das vorübergehende Zusammenfallen des Vorsitzes in Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss seit der Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes durch Herrn Prof. Dr. Ralf P. ­Thomas am 1. Dezember 2019 ist seit der Übernahme des Vorsitzes im Prüfungsausschuss durch Herrn Dr. Andreas C. Hoffmann ab dem 1. Februar 2020 wieder entfallen.

2. Die Gesellschaft entspricht sämtlichen Empfehlungen des DCGK 2020 mit folgender einziger Ausnahme:

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll gemäß C.10 Satz 2 und D.4 Satz 1 DCGK 2020 unabhängig sein.

Zu der in den Ziffern 1 und 2 erklärten Abweichung in Bezug auf die Unabhängigkeit des Vorsitzenden des Prüfungsaus- schusses wird erläutert, dass die Gesellschaft aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum Siemens­-Konzern in dessen Konzernab- schluss einbezogen wird. Vor diesem Hintergrund wird die Wahrnehmung der Funktionen des Prüfungsausschusses der Siemens Healthineers AG­ dadurch gestärkt, dass ein Vertreter des Mehrheitsaktionärs den Vorsitz des Prüfungsausschusses innehat.

München, 30. September 2020

Siemens Healthineers AG

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

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C.4.2.2  Angaben zu Unternehmens- führungspraktiken

Anregungen des Deutschen

Corporate Governance Kodex

Neben den Empfehlungen enthält der DCGK auch Anregun- gen, deren Einhaltung nicht offengelegt werden muss. Die Siemens Healthineers AG­ hat den Anregungen seit dem 30. Sep- tember 2019 mit Ausnahme der nachfolgend zu Ziffer  2.3.2 und

3.7 Abs. 3 des DCGK 2017 dargelegten Abweichungen entspro- chen. Die Gesellschaft entspricht außerdem allen Anregungen des DCGK 2020 bis auf A.5.

Gemäß Ziffer  2.3.2 des DCGK 2017 sollte der vom Vorstand ­bestellte Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre auch während der Hauptversamm- lung erreichbar sein. Die von der Siemens Healthineers AG­

bestellten­ Stimmrechtsvertreter waren während der Haupt­ versammlung 2020 für die anwesenden Aktionäre persönlich ­erreichbar. Die Erteilung von Weisungen zur Stimmrechtsaus- übung an die Stimmrechtsvertreter auf elektronischem Wege war allerdings aufgrund der technischen Rahmenbedingungen nicht bis zum Ende der Generaldebatte möglich. Die frühere Anregung gemäß Ziffer  2.3.2 des DCGK 2017 ist in der Neufas- sung des DCGK vom 16. Dezember 2019 entfallen.

Gemäß Ziffer  3.7 Abs. 3 des DCGK 2017 bzw. A.5 des DCGK 2020 sollte der Vorstand im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche­ Hauptversammlung einberufen, in der die Aktionäre­ über das Angebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen. Die Einbe- rufung einer Hauptversammlung stellt, selbst unter Berück- sichtigung der im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz vorgesehenen verkürzten Fristen, eine organisatorische Heraus- forderung für große börsennotierte Unternehmen dar. Es er- scheint fraglich, ob der damit verbundene Aufwand auch in den Fällen gerechtfertigt ist, in denen keine relevanten Beschluss­ fassungen der Hauptversammlung vorgesehen sind. Die Ein­ berufung einer außerordentlichen Hauptversammlung soll deshalb nur in angezeigten Fällen erfolgen.

Weitere Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetz- lichen Anforderungen hinaus angewandt werden, sind in den Business Conduct Guidelines enthalten.

C.4.2.3  Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise ihrer Ausschüsse

Die Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Ausschüsse des Aufsichtsrats wird in

C.4.1 Führungs- und Kontrollstruktur beschrieben. Weitere Ein-

zelheiten hierzu ergeben sich aus den Geschäftsordnungen der entsprechenden Gremien. Die jeweiligen Ausschussmitglieder

und der Ausschussvorsitzende werden namentlich in

C.4.1.2

Aufsichtsrat genannt. Ausführungen zur Selbstbeurteilung der

Arbeit des Aufsichtsrats finden sich in

C.4.1.2 Aufsichtsrat.

Die genannten Informationen und Dokumente einschließlich des DCGK und der Business Conduct Guidelines sind unter

www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations/

corporate-governance öffentlich zugänglich.

C.4.2.4  Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in der Führungsebene unterhalb des Vorstands; Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat

Nach dem Aktiengesetz legt der Aufsichtsrat Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und im Aufsichtsrat fest. Der Vor- stand legt Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden ­Führungsebenen unterhalb des Vorstands fest. Liegt der Frau- enanteil bei Festlegung der Zielgrößen unter 30 %, so dürfen die Zielgrößen den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unter- schreiten.

In der Siemens Healthineers AG­ ist für den Vorstand eine Ziel- größe von mindestens einer Frau bis zum 30. Juni 2023 und für die Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von mindestens 25 % für den Anteil von Frauen bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Es existiert nur eine Führungsebene unterhalb des Vorstands. Für den Aufsichtsrat ist eine Zielgröße von mindes- tens 2 / 9 für den Anteil von Frauen bis zum 30. Juni 2023 fest- gelegt.

C.4.2.5  Nachfolgeplanung und Diversitäts- konzept für den Vorstand

Business Conduct Guidelines

Die Siemens Healthineers­ Business Conduct Guidelines stecken den ethisch-rechtlichen Rahmen ab, innerhalb dessen das Unter- nehmen handelt und auf Erfolgskurs bleiben will. Sie enthalten die grundlegenden Prinzipien und Regeln für das Verhalten aller­ Siemens Healthineers­-Mitarbeiter im Unternehmen und in Beziehung zu unseren externen Partnern und der Öffentlich- keit. Sie legen fest, wie Siemens Healthineers­ die ethische und rechtliche Verantwortung als Unternehmen wahrnimmt.

Langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand

Der Aufsichtsrat sorgt mit Unterstützung des Präsidiums und unter Einbindung des Vorstands für eine langfristige Nachfolge­ planung für die Besetzung des Vorstands. Zu diesem Zweck befasst sich der Aufsichtsrat bzw. das Präsidium regelmäßig mit potenziellen Kandidaten für den Vorstand. Der Vorsitzende des Vorstands wird eingebunden, sofern es nicht um seine eigene Nachfolge geht. Der Aufsichtsrat entwirft ein Bewerberprofil für offene Positionen im Vorstand. Er achtet darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder des Vorstands unterschiedlich und ausgewogen sind, und verfolgt dabei das verabschiedete Diversitätskonzept. Zudem lässt sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die Nachfolgeplanung für die Ebene unterhalb des Vorstands informieren und berät den

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Siemens Healthineers Geschäftsbericht 2020

Weitere Informationen    Corporate Governance

Vorstand insoweit. Die Bestellung der Inhaber bestimmter

Leitungsfunktionen­auf der ersten Ebene unterhalb des Vor- stands ­bedarf der Zustimmung des Präsidiums.

Maßgeblich für die Entscheidung über die Besetzung einer kon- kreten Vorstandsposition ist stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.

Diversitätskonzept für den Vorstand

Das Präsidium lässt sich bei den Vorschlägen für die Bestellung von Mitgliedern des Vorstands von dem Ziel leiten, eine möglichst vielfältige, sich gegenseitig ergänzende Zusammensetzung

eines­ führungsstarken Vorstands sicherzustellen. Es wird ange- strebt, dass im Vorstand insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten von ­Siemens ­Healthineers als wesentlich erachtet werden.

Der Aufsichtsrat achtet bei der Auswahl von Mitgliedern des Vorstands auf deren persönliche Eignung, Integrität, überzeu- gende Führungsqualitäten, internationale Erfahrung, die fach- liche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, die bis- herigen Leistungen, Kenntnisse über das Unternehmen sowie die Fähigkeit zur Anpassung von Geschäftsmodellen und Pro- zessen in einer sich verändernden Welt. Der Aspekt der Diver- sität ist bei der Besetzung von Vorstandspositionen ein wichtiges Auswahlkriterium, auch in Bezug auf Aspekte wie Alter, ­Geschlecht sowie Bildungs- und Berufshintergrund. Bei der Auswahl von Mitgliedern des Vorstands berücksichtigt der Auf- sichtsrat daher insbesondere auch folgende Gesichtspunkte:

  • Neben den erforderlichen spezifischen Fachkenntnissen sowie Management- und Führungserfahrungen für die jeweilige Aufgabe sollen die Vorstandsmitglieder möglichst ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Ausbil- dungs- und Berufshintergründen abdecken.
  • Mit Blick auf die internationale Ausrichtung des Unternehmens soll bei der Zusammensetzung des Vorstands auf Internationa- lität im Sinne von unterschiedlichen kulturellen Hintergründen oder internationalen Erfahrungen (zum Beispiel längere, für Siemens Healthineers relevante berufliche Erfahrungen im Ausland oder Betreuung ausländischer Geschäftsaktivitäten) geachtet werden.
  • Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über Erfahrungen aus den für Siemens Healthineers wichtigen Geschäftsfeldern, insbesondere (diagnostische) Bildgebung, Labordiagnostik und klinische Therapien, verfügen.
  • Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über langjährige Erfah- rung auf den Gebieten Technologie (einschließlich Informati- onstechnologie und Digitalisierung), Transformationsprozesse, unternehmerische Initiative, Forschung und Entwicklung, Ein- kauf, Produktion und Vertrieb, Finanzen sowie Recht (ein- schließlich Compliance) und Personal verfügen.
  • Bei der Besetzung von Vorstandspositionen ist die vom Auf- sichtsrat festgelegte Zielgröße für den Anteil von Frauen im Vorstand zu berücksichtigen.
  • Es wird als hilfreich angesehen, wenn im Vorstand unter- schiedliche Altersgruppen vertreten sind. Für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat entsprechend der Empfeh- lung des DCGK eine Altersgrenze bestimmt. Eine Bestellung oder eine Verlängerung der Bestellung zum Mitglied des Vor- stands ist grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 63. Le- bensjahres vorgesehen.

Umsetzung des Diversitätskonzepts für den Vorstand

Die Umsetzung des Diversitätskonzepts erfolgt im Rahmen des Verfahrens zur Vorstandsbestellung durch den Aufsichtsrat. Bei der Auswahl von Kandidaten berücksichtigt der Aufsichtsrat die im Diversitätskonzept für den Vorstand niedergelegten Anfor- derungen.

Bei den im Berichtszeitraum getroffenen Entscheidungen über die Wiederbestellung des Vorstandsvorsitzenden und des Finanz- vorstands mit Wirkung ab dem 1. März 2021 wurde das Diversi- tätskonzept im Rahmen des strukturierten Besetzungsprozesses durch den Aufsichtsrat angemessen berücksichtigt. Der Auf- sichtsrat ist der Auffassung, dass es im besten Unternehmens­ interesse liegt, die beiden Vorstandsmitglieder nach der sehr erfolgreichen ersten Bestellperiode jeweils für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren wieder zu bestellen. Bei Wiederbe- stellungen liegt es in der Natur der Sache, dass die bisherige Amtsführung im Vordergrund der Entscheidungsfindung steht.

C.4.2.6  Ziele für Zusammensetzung, Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat

Das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat wurde vom Auf- sichtsrat zusammen mit den Zielen für die Zusammensetzung und dem Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat beschlossen. Danach soll der Aufsichtsrat der Siemens Healthineers AG­ so besetzt sein, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt ist. Die Mitglie- der des Aufsichtsrats sollen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut sein, in dem Siemens Healthineers­ tätig ist.

Kompetenzprofil

Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten sollen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen von Siemens Healthineers­ in der Öffentlichkeit zu stärken. Dabei soll insbesondere auf die Persönlichkeit, Inte­ grität, Leistungsbereitschaft und Professionalität der zur Wahl vorgeschlagenen Personen geachtet werden.

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Ziel ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten von Siemens Healthineers­ als wesentlich erachtet werden. Hierzu gehören unter anderem Kompetenzen und Erfahrungen in den Bereichen Medizin- und Gesundheitstechnologie (ein- schließlich Informationstechnologie und Digitalisierung), Transformationsprozesse, unternehmerische Initiative, Einkauf, Produktion und Vertrieb, Finanzen, Recht (einschließlich ­Compliance) und Personal. Zudem sollen im Aufsichtsrat Kennt-

nisse und Erfahrungen aus den für Siemens ­ Healthineers­wich- tigen Geschäftsfeldern vorhanden sein, insbesondere in den Bereichen (diagnostische) Bildgebung, Labordiagnostik und ­klinische Therapie. Dem Aufsichtsrat sollen insbesondere auch Personen angehören, die aufgrund der Wahrnehmung einer leitenden Tätigkeit oder als Mitglied eines Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren Gremiums Führungserfahrung in einem international tätigen Großunternehmen haben.

Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachver- stand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut sein.

Im Falle einer anstehenden Neubesetzung ist zu prüfen, welche der wünschenswerten Kenntnisse im Aufsichtsrat verstärkt werden sollen.

Internationalität

Mit Blick auf die internationale Ausrichtung des Unternehmens soll darauf geachtet werden, dass dem Aufsichtsrat eine aus- reichende Anzahl an Mitgliedern mit einer langjährigen inter- nationalen Erfahrung angehört.

Diversität

Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll auf hinrei- chende Diversität geachtet werden. Dies umfasst neben einer angemessenen Berücksichtigung von Frauen auch die Vielfalt hinsichtlich der kulturellen Herkunft, der Religion und des ethnischen Hintergrunds sowie die Unterschiedlichkeit von ­beruflichen Hintergründen, Erfahrungen und Denkweisen. Bei der Prüfung potenzieller Kandidaten für die Besetzung von Auf- sichtsratspositionen soll der Gesichtspunkt der Diversität früh- zeitig im Auswahlprozess angemessen berücksichtigt werden.

Unabhängigkeit

Nach dem DCGK soll dem Aufsichtsrat auf Anteilseignerseite eine nach deren Einschätzung angemessene Anzahl unabhän- giger Mitglieder angehören. Dabei soll die Eigentümerstruktur berücksichtigt werden. Ein Aufsichtsratsmitglied ist im Sinne dieser Empfehlung des DCGK als unabhängig anzusehen, wenn es unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär ist. Die Zu- sammensetzung des Aufsichtsrats soll berücksichtigen, dass dem Aufsichtsrat mindestens drei unabhängige Anteilseigner- vertreter angehören, die alle vorgenannten Unabhängigkeits- kriterien erfüllen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind

gegenwärtig­mindestens vier Mitglieder des Aufsichtsrats ­unabhängig von der Gesellschaft, ihrem Vorstand und dem Mehrheitsaktionär, namentlich Dr. Marion Helmes, Dr. Philipp Rösler, Dr. Gregory Sorensen und Karl-Heinz Streibich.

Nach dem DCGK soll mehr als die Hälfte der Anteilseignerver- treter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Ein Aufsichtsratsmitglied ist unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand, wenn es in keiner persönlichen oder ­geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vor- stand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorüberge- henden Interessenkonflikt begründen kann.

Die Anteilseignerseite soll, wenn sie die Unabhängigkeit ihrer Mitglieder von der Gesellschaft und vom Vorstand einschätzt, insbesondere berücksichtigen, ob das Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein naher Familienangehöriger des Aufsichtsrats- mitglieds:

  • in den zwei Jahren vor der Ernennung Mitglied des Vorstands der Gesellschaft war,
  • aktuell oder in dem Jahr bis zu seiner Ernennung direkt oder als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäft- liche Beziehung mit der Gesellschaft oder einem von dieser abhängigen Unternehmen unterhält oder unterhalten hat (z. B. als Kunde, Lieferant, Kreditgeber oder Berater),
  • ein naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds ist oder,
  • dem Aufsichtsrat seit mehr als 12 Jahren angehört.

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Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind gegenwärtig alle Mit- glieder des Aufsichtsrats unabhängig von der Gesellschaft und ihrem Vorstand. Einige Mitglieder des Aufsichtsrats sind in hochrangigen Positionen bei anderen Gesellschaften tätig, mit denen Siemens Healthineers­ Beziehungen im Rahmen der ­gewöhnlichen Geschäftstätigkeit unterhält. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass keine dieser Beziehungen als wesentlich ein- zustufen sind.

Altersgrenze und Zugehörigkeitsdauer

Unter Wahrung der vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung niedergelegten Altersgrenze sollen zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die nicht älter als 70 Jahre sind. Es wird angestrebt, dass im Aufsichtsrat eine angemessene Erfahrungs- und Altersstruktur besteht.

Sofern die Gesellschaft einen kontrollierenden Aktionär hat, sollen nach dem DCGK im Fall eines Aufsichtsrats mit mehr als sechs Mitgliedern mindestens zwei Anteilseignervertreter un- abhängig vom kontrollierenden Aktionär sein. Ein Aufsichts- ratsmitglied ist unabhängig vom kontrollierenden Aktionär, wenn es selbst oder ein naher Familienangehöriger weder kon- trollierender Aktionär ist noch dem geschäftsführenden Organ des kontrollierenden Aktionärs angehört oder in einer persön- lichen oder geschäftlichen Beziehung zum kontrollierenden ­Aktionär steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorüber- gehenden Interessenkonflikt begründen kann. Nach Einschät- zung des Aufsichtsrats sind gegenwärtig mindestens vier Mitglie- der des Aufsichtsrats unabhängig von dem Mehrheitsaktionär, namentlich Dr. Marion Helmes, Dr. Philipp Rösler, Dr. Gregory Sorensen und Karl-Heinz Streibich.

Zeitliche Verfügbarkeit

Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Mandatsbeschränkungen und die vom DCGK empfohlene Obergrenze von zwei Aufsichtsratsmandaten für Vorstandsmitglieder börsennotierter Gesellschaften bzw. fünf Aufsichtsratsmandaten für andere Mitglieder sind zu be- rücksichtigen.

Hinsichtlich der Mandatsausübung bei Siemens Healthineers­ ist zu berücksichtigen, dass

  • jährlich mindestens vier, in der Regel jedoch sechs ordentliche Aufsichtsratssitzungen abgehalten werden, die jeweils ange- messener Vorbereitung bedürfen,
  • ausreichend Zeit für die Prüfung der Jahres- und Konzernab- schlussunterlagen vorzusehen ist,
  • die Anwesenheit in der Hauptversammlung erforderlich ist,
  • abhängig von der Mitgliedschaft in einem oder mehreren der derzeit bestehenden vier Aufsichtsratsausschüssen zusätzlicher zeitlicher Aufwand für die Teilnahme an den Ausschusssit- zungen und die angemessene Vorbereitung hierfür entsteht; dies gilt insbesondere für den Prüfungsausschuss,
  • zusätzlich außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses zur Behandlung von Sonderthemen not- wendig werden können.

Umsetzung der Ziele für die Zusammensetzung einschließlich Kompetenzprofil und Diversitätskonzept; unabhängige Mitglieder im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat berücksichtigt die Ziele für die Zusammenset- zung und die im Diversitätskonzept niedergelegten Anforderun- gen im Rahmen des Auswahlprozesses und der Nominierung von Kandidaten für den Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat erfüllt in seiner derzeitigen Zusammensetzung die Ziele zur Zusammensetzung und füllt das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept aus. Die Aufsichtsratsmitglieder verfügen über die als erforderlich angesehenen fachlichen und persönlichen Qualifikationen. Sie sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut und verfügen über die für Siemens Healthineers­ wesentlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen. Ein beachtlicher ­Anteil an Aufsichtsratsmitgliedern ist international tätig bezie- hungsweise verfügt über langjährige internationale Erfahrung. Diversität ist im Aufsichtsrat angemessen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Aufsichtsrat zwei weibliche Mitglieder an.

Dem Aufsichtsrat gehört zudem eine angemessene Anzahl un- abhängiger Mitglieder an. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind gegenwärtig mindestens vier Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig von der Gesellschaft, ihrem Vorstand und dem Mehrheitsaktionär, namentlich Dr. Marion Helmes, Dr. Philipp Rösler, Dr. Gregory Sorensen und Karl-Heinz Streibich.

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Deutscher Corporate Governance Kodex

(in der Fassung vom 16. Dezember 2019

mit Beschlüssen aus der Plenarsitzung vom 16. Dezember)

Deutscher Corporate Governance Kodex

16. Dezember 2019

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Inhaltsübersicht

Präambel

  1. Leitung und Überwachung
  1. Geschäftsführungsaufgaben des Vorstands
  1. Überwachungsaufgaben des Aufsichtsrats
    1. Funktion der Hauptversammlung
  1. Besetzung des Vorstands
  2. Zusammensetzung des Aufsichtsrats
    1. Allgemeine Anforderungen
  1. Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder
  1. Wahlen zum Aufsichtsrat D. Arbeitsweise des Aufsichtsrats
  1. Geschäftsordnung
  1. Zusammenarbeit im Aufsichtsrat und mit dem Vorstand
    1. Allgemeine Anforderungen
    2. Ausschüsse des Aufsichtsrats
    3. Informationsversorgung
    4. Sitzungen und Beschlussfassung
  1. Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer IV. Aus- und Fortbildung
    1. Selbstbeurteilung
  1. Interessenkonflikte
  2. Transparenz und externe Berichterstattung
  3. Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
    1. Vergütung des Vorstands
      1. Festlegung des Vergütungssystems
      2. Festlegung der konkreten Gesamtvergütung
      3. Festsetzung der Höhe der variablen Vergütungsbestandteile
      4. Leistungen bei Vertragsbeendigung
      5. Sonstige Regelungen
  1. Vergütung des Aufsichtsrats
  1. Berichterstattung

Deutscher Corporate Governance Kodex

16. Dezember 2019

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Präambel

Unter Corporate Governance wird der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens verstanden. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (der "Kodex") enthält Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat, die dazu beitragen sollen, dass die Gesellschaft im Unternehmensinteresse geführt wird. Der Kodex verdeutlicht die Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Belegschaft und der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder) für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen (Unternehmensinteresse). Diese Prinzipien verlangen nicht nur Legalität, sondern auch ethisch fundiertes, eigenverantwortliches Verhalten (Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns).

Die Gesellschaft und ihre Organe haben sich in ihrem Handeln der Rolle des Unternehmens in der Gesellschaft und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst zu sein. Sozial- und Umweltfaktoren beeinflussen den Unternehmenserfolg. Im Interesse des Unternehmens stellen Vorstand und Aufsichtsrat sicher, dass die potenziellen Auswirkungen dieser Faktoren auf die Unternehmensstrategie und operative Entscheidungen erkannt und adressiert werden.

Der Kodex hat zum Ziel, das duale deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar zu machen. Der Kodex enthält Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften, die national und international als Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung anerkannt sind. Er will das Vertrauen der Anleger, der Kunden, der Belegschaft und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern.

Die Grundsätze geben wesentliche rechtliche Vorgaben verantwortungsvoller Unternehmensführung wieder und dienen hier der Information der Anleger und weiterer Stakeholder. Empfehlungen des Kodex sind im Text durch die Verwendung des Wortes "soll" gekennzeichnet. Die Gesellschaften können hiervon abweichen, sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offenzulegen und die Abweichungen zu begründen ("comply or explain"). Dies ermöglicht den Gesellschaften, branchen- oder unternehmensspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen. Eine gut begründete Abweichung von einer Kodexempfehlung kann im Inte- resse einer guten Unternehmensführung liegen. Schließlich enthält der Kodex Anregungen, von denen ohne Offenlegung abgewichen werden kann; hierfür verwendet der Kodex den Begriff "sollte".

In Regelungen des Kodex, die nicht nur die Gesellschaft selbst, sondern auch ihre Konzernunternehmen betreffen, wird der Begriff "Unternehmen" statt "Gesellschaft" verwendet.

Die Aktionäre üben ihre Mitgliedschaftsrechte regelmäßig vor oder während der Hauptversammlung aus. Institutionelle Anleger sind für die Unternehmen von besonderer Bedeutung. Von ihnen wird erwartet, dass sie ihre Eigentumsrechte aktiv und verantwortungsvoll auf der Grundlage von transparenten und die Nachhaltigkeit berücksichtigenden Grundsätzen ausüben.

Deutscher Corporate Governance Kodex

16. Dezember 2019

3

Der Kodex richtet sich an börsennotierte Gesellschaften und Gesellschaften mit Kapitalmarktzugang im Sinne des § 161 Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes. Nicht kapitalmarktorientierten Gesellschaften mögen die Empfehlungen und Anregungen des Kodex zur Orientierung dienen.

Für die Corporate Governance börsennotierter Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen ergeben sich aus dem jeweiligen Aufsichtsrecht Besonderheiten, die im Kodex nicht berücksichtigt sind. Empfehlungen des Kodex gelten nur insoweit, als keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Deutscher Corporate Governance Kodex

16. Dezember 2019

4

A. Leitung und Überwachung

  1. Geschäftsführungsaufgaben des Vorstands

Grundsatz 1

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im

Unternehmensinteresse. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die

Verantwortung für die Unternehmensleitung. Der Vorstandsvorsitzende bzw.

Sprecher des Vorstands koordiniert die Arbeit der Vorstandsmitglieder.

Grundsatz 2

Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens,

stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung.

Grundsatz 3

Der Vorstand legt für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen

unterhalb des Vorstands Zielgrößen fest.

Empfehlung:

A.1

Der Vorstand soll bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen

auf Diversität achten.

Grundsatz 4

Für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Risiken der

Geschäftstätigkeit bedarf es eines geeigneten und wirksamen internen

Kontroll- und Risikomanagementsystems.

Grundsatz 5

Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der

internen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung im

Unternehmen hin (Compliance).

Empfehlungen und Anregung:

A.2

Der Vorstand soll für ein an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtetes

Compliance Management System sorgen und dessen Grundzüge offenlegen.

Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden,

geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten

sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden.

  1. Überwachungsaufgaben des Aufsichtsrats

Grundsatz 6

Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, überwacht

und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und ist in

Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen

einzubinden.

Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung legen die Satzung und/oder der

Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte fest.

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Geschäfte mit nahestehenden Personen * bedürfen darüber hinaus unter

Umständen von Gesetzes wegen der vorherigen Zustimmung des

Aufsichtsrats.

Grundsatz 7

Der Aufsichtsratsvorsitzende wird vom Aufsichtsrat aus seiner Mitte gewählt.

Er koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und nimmt die Belange des

Aufsichtsrats nach außen wahr.

Anregung:

A.3

Der Aufsichtsratsvorsitzende sollte in angemessenem Rahmen bereit sein, mit

Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen.

III. Funktion der Hauptversammlung

Grundsatz 8

Die Aktionäre üben ihre Mitgliedschaftsrechte regelmäßig in der

Hauptversammlung aus. Die Hauptversammlung entscheidet insbesondere

über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung von Vorstand und

Aufsichtsrat und wählt die Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat sowie

den Abschlussprüfer. Daneben entscheidet die Hauptversammlung über

rechtliche Grundlagen der Gesellschaft, wie insbesondere Änderungen der

Satzung, Kapitalmaßnahmen, Unternehmensverträge und Umwandlungen.

Die Hauptversammlung beschließt grundsätzlich mit beratendem Charakter

über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für

die Vorstandsmitglieder, über die konkrete Vergütung des Aufsichtsrats und

mit empfehlenden Charakter über die Billigung des Vergütungsberichts für

das vorausgegangene Geschäftsjahr.

Anregungen:

A.4

Der Hauptversammlungsleiter sollte sich davon leiten lassen, dass eine

ordentliche Hauptversammlung spätestens nach vier bis sechs Stunden

beendet ist.

A.5

Der Vorstand sollte im Fall eines Übernahmeangebots eine außerordentliche

Hauptversammlung einberufen, in der die Aktionäre über das

Übernahmeangebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche

Maßnahmen beschließen.

  • Nahestehende Personen im Sinne von § 111a Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes.

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6

B. Besetzung des Vorstands

Grundsatz 9

Der Aufsichtsrat entscheidet im Rahmen gesetzlicher und satzungsmäßiger

Vorgaben über die Anzahl der Vorstandsmitglieder, die erforderlichen

Qualifikationen sowie über die Besetzung der einzelnen Positionen durch

geeignete Persönlichkeiten. Der Aufsichtsrat legt für den Anteil von Frauen im

Vorstand Zielgrößen fest.

Empfehlungen:

B.1

Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auf die Diversität

achten.

B.2

Der Aufsichtsrat soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige

Nachfolgeplanung sorgen; die Vorgehensweise soll in der Erklärung zur

Unternehmensführung beschrieben werden.

B.3

Die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern soll für längstens drei Jahre

erfolgen.

B.4

Eine Wiederbestellung vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer

bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung soll nur bei Vorliegen

besonderer Umstände erfolgen.

B.5

Für Vorstandsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung

zur Unternehmensführung angegeben werden.

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C. Zusammensetzung des Aufsichtsrats

  1. Allgemeine Anforderungen

Grundsatz 10

Der Aufsichtsrat setzt sich aus Vertretern der Aktionäre und gegebenenfalls

Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Die Vertreter der Aktionäre werden

in der Regel von der Hauptversammlung gewählt. Die Mitbestimmungsgesetze

legen abhängig von der Zahl der Arbeitnehmer und der Branche fest, ob und

gegebenenfalls wie viele Mitglieder des Aufsichtsrats von den Arbeitnehmern

zu wählen sind. Die Anteilseignervertreter und die Arbeitnehmervertreter sind

gleichermaßen dem Unternehmensinteresse verpflichtet.

Grundsatz 11

Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt

über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen

Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und die

gesetzliche Geschlechterquote eingehalten wird.

Empfehlungen:

C.1

Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und

ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll der

Aufsichtsrat auf Diversität achten. Vorschläge des Aufsichtsrats an die

Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die

Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand

der Umsetzung soll in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht

werden. Diese soll auch über die nach Einschätzung der Anteilseignervertreter

im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter und

die Namen dieser Mitglieder informieren.

C.2

Für Aufsichtsratsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung

zur Unternehmensführung angegeben werden.

C.3

Die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat soll offengelegt werden.

Grundsatz 12

Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung

seiner Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht.

Empfehlungen:

C.4

Ein Aufsichtsratsmitglied, das keinem Vorstand einer börsennotierten

Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate

bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare

Funktionen wahrnehmen, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt.

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C.5

Wer dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt

nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten

Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen.

  1. Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder Empfehlungen:

C.6

Dem

Aufsichtsrat soll auf Anteilseignerseite eine nach deren Einschätzung

angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören; dabei soll die

Eigentümerstruktur berücksichtigt werden.

Ein Aufsichtsratsmitglied ist im Sinne dieser Empfehlung als unabhängig

anzusehen, wenn es unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und

unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär ist.

C.7

Mehr als die

Hälfte

der

Anteilseignervertreter soll

unabhängig von

der

Gesellschaft und vom Vorstand sein. Ein Aufsichtsratsmitglied ist unabhängig

von der Gesellschaft und deren Vorstand, wenn es in keiner persönlichen oder

geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die

einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt

begründen kann.

Die Anteilseignerseite soll, wenn sie die Unabhängigkeit ihrer Mitglieder von der

Gesellschaft und vom Vorstand einschätzt, insbesondere berücksichtigen, ob

das Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein naher Familienangehöriger des

Aufsichtsratsmitglieds

-

in den zwei Jahren vor der Ernennung Mitglied des Vorstands der

Gesellschaft war,

-

aktuell oder in dem Jahr bis zu seiner Ernennung direkt oder als

Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden

Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der

Gesellschaft oder einem von dieser abhängigen Unternehmen unterhält

oder unterhalten hat (z.B. als Kunde, Lieferant, Kreditgeber oder Berater),

-

ein naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds ist oder

-

dem Aufsichtsrat seit mehr als 12 Jahren angehört.

C.8

Sofern ein oder mehrere der in Empfehlung C.7 genannten Indikatoren erfüllt

sind und das betreffende Aufsichtsratsmitglied dennoch als unabhängig

angesehen wird, soll dies in der Erklärung zur Unternehmensführung begründet

werden.

C.9

Sofern die Gesellschaft einen kontrollierenden Aktionär hat, sollen im Fall eines

Aufsichtsrats

mit

mehr

als sechs Mitgliedern

mindestens

zwei

Anteilseignervertreter unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein. Im Fall eines Aufsichtsrats mit sechs oder weniger Mitgliedern soll mindestens ein Anteilseignervertreter unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein.

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Ein Aufsichtsratsmitglied ist unabhängig vom kontrollierenden Aktionär, wenn

es selbst oder ein naher Familienangehöriger weder kontrollierender Aktionär

ist noch dem geschäftsführenden Organ des kontrollierenden Aktionärs

angehört oder in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zum

kontrollierenden Aktionär steht, die einen wesentlichen und nicht nur

vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann.

C.10

Der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie

der Vorsitzende des mit der Vorstandsvergütung befassten Ausschusses sollen

unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Der Vorsitzende des

Prüfungsausschusses soll zudem auch unabhängig vom kontrollierenden

Aktionär sein.

C.11

Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands

angehören.

C.12

Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei

wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben und nicht in einer

persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber stehen.

  1. Wahlen zum Aufsichtsrat Empfehlungen:

C.13

Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die

persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum

Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der

Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Die Empfehlung zur Offenlegung

beschränkt sich auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des

Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als

maßgebend ansehen würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung

sind Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten

Aktien der Gesellschaft halten.

C.14

Dem Kandidatenvorschlag soll ein Lebenslauf beigefügt werden, der über

relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen Auskunft gibt;

dieser soll durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem

Aufsichtsratsmandat ergänzt und für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich

aktualisiert auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht werden.

C.15

Die Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat soll als Einzelwahl

durchgeführt werden. Ein Antrag auf gerichtliche Bestellung eines

Aufsichtsratsmitglieds der Anteilseignerseite soll bis zur nächsten

Hauptversammlung befristet sein.

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10

D. Arbeitsweise des Aufsichtsrats

  1. Geschäftsordnung
    Empfehlung:

D.1

Der Aufsichtsrat soll sich eine Geschäftsordnung geben und diese auf der

Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen.

  1. Zusammenarbeit im Aufsichtsrat und mit dem Vorstand

1. Allgemeine Anforderungen

Grundsatz 13 Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens vertrauensvoll zusammen. Gute Unternehmensführung setzt eine offene Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie in Vorstand und Aufsichtsrat voraus. Die umfassende Wahrung der Vertraulichkeit ist dafür von entscheidender Bedeutung.

2. Ausschüsse des Aufsichtsrats

Grundsatz 14 Die Bildung von Ausschüssen fördert bei größeren Gesellschaften regelmäßig die Wirksamkeit der Arbeit des Aufsichtsrats.

Empfehlungen:

D.2

Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten

des

Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte

Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussmitglieder und

der

Ausschussvorsitzende

sollen

namentlich

in

der

Erklärung

zur

Unternehmensführung genannt werden.

D.3

Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich - soweit kein

anderer Ausschuss oder das Plenum damit betraut ist - insbesondere mit der

Prüfung

der

Rechnungslegung,

der

Überwachung

des

Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems,

des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der

Abschlussprüfung und der Compliance befasst. Die Rechnungslegung umfasst

insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (einschließlich

CSR-Berichterstattung),

unterjährige

Finanzinformationen

und

den

Einzelabschluss nach HGB.

D.4

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und

Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und

internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut

Deutscher Corporate Governance Kodex

16. Dezember 2019

11

und unabhängig sein. Der Aufsichtsratsvorsitzende soll nicht den Vorsitz im

Prüfungsausschuss innehaben.

D.5

Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich

mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat geeignete

Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von

Aufsichtsratsmitgliedern benennt.

3. Informationsversorgung

Grundsatz 15

Die Information des Aufsichtsrats ist Aufgabe des Vorstands. Der Aufsichtsrat

hat jedoch seinerseits sicherzustellen, dass er angemessen informiert wird.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend

über alle für das Unternehmen relevanten Fragen insbesondere der Strategie,

der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des

Risikomanagements und der Compliance. Er geht auf Abweichungen des

Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und vereinbarten Zielen unter

Angabe von Gründen ein. Der Aufsichtsrat kann jederzeit zusätzliche

Informationen vom Vorstand verlangen.

Grundsatz 16

Der Aufsichtsratsvorsitzende wird über wichtige Ereignisse, die für die

Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens

von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich durch den Vorsitzenden bzw.

Sprecher des Vorstands informiert. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat sodann

den Aufsichtsrat zu unterrichten und, falls erforderlich, eine außerordentliche

Aufsichtsratssitzung einzuberufen.

Empfehlung:

D.6

Der Aufsichtsratsvorsitzende soll zwischen den Sitzungen mit dem Vorstand,

insbesondere mit dem Vorsitzenden bzw. Sprecher des Vorstands, regelmäßig

Kontakt halten und mit ihm Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens beraten.

4. Sitzungen und Beschlussfassung Empfehlungen und Anregung:

D.7

Der Aufsichtsrat soll regelmäßig auch ohne den Vorstand tagen.

D.8

Im Bericht des Aufsichtsrats soll angegeben werden, an wie vielen Sitzungen des

Aufsichtsrats und der Ausschüsse die einzelnen Mitglieder jeweils

teilgenommen haben. Als Teilnahme gilt auch eine solche über Telefon- oder

Videokonferenzen; diese sollte aber nicht die Regel sein.

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16. Dezember 2019

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III. Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer

Grundsatz 17

Der Abschlussprüfer unterstützt den Aufsichtsrat bzw. den Prüfungsausschuss

bei der Überwachung der Geschäftsführung, insbesondere bei der Prüfung der

Rechnungslegung und der Überwachung der rechnungslegungsbezogenen

Kontroll- und Risikomanagementsysteme. Der Bestätigungsvermerk des

Abschlussprüfers informiert den Kapitalmarkt über die Ordnungsmäßigkeit

der Rechnungslegung.

Empfehlungen:

D.9

Der Aufsichtsrat oder der Prüfungsausschuss soll mit dem Abschlussprüfer

vereinbaren, dass dieser ihn unverzüglich über alle für seine Aufgaben

wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unterrichtet, die bei der

Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen.

D.10

Der Aufsichtsrat oder der Prüfungsausschuss soll mit dem Abschlussprüfer

vereinbaren, dass dieser ihn informiert und im Prüfungsbericht vermerkt, wenn

er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine

Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum

Kodex ergeben.

D.11

Der Prüfungsausschuss soll regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der

Abschlussprüfung vornehmen.

IV. Aus- und Fortbildung

Grundsatz 18

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr.

Empfehlung:

D.12

Die Gesellschaft soll die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung

sowie den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen und

über durchgeführte Maßnahmen im Bericht des Aufsichtsrats berichten.

  1. Selbstbeurteilung Empfehlung:

D.13

Der Aufsichtsrat soll regelmäßig beurteilen, wie wirksam der Aufsichtsrat

insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. In der Erklärung zur

Unternehmensführung soll der Aufsichtsrat berichten, ob und wie eine

Selbstbeurteilung durchgeführt wurde.

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E. Interessenkonflikte

Grundsatz 19

Die

Mitglieder

von

Vorstand

und

Aufsichtsrat

sind

dem

Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen

weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen für sich

nutzen, die dem Unternehmen zustehen. Vorstandsmitglieder unterliegen

während ihrer Tätigkeit einem umfassenden Wettbewerbsverbot.

Empfehlungen:

E.1

Jedes Aufsichtsratsmitglied soll Interessenkonflikte unverzüglich dem

Vorsitzenden des Aufsichtsrats offenlegen. Der Aufsichtsrat soll in seinem

Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und

deren Behandlung informieren. Wesentliche und nicht nur vorübergehende

Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur

Beendigung des Mandats führen.

E.2

Jedes Vorstandsmitglied soll Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitzenden

des Aufsichtsrats und dem Vorsitzenden bzw. Sprecher des Vorstands

offenlegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber informieren.

E.3

Vorstandsmitglieder sollen Nebentätigkeiten, insbesondere konzernfremde

Aufsichtsratsmandate, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernehmen.

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16. Dezember 2019

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F. Transparenz und externe Berichterstattung

Grundsatz 20

Die Gesellschaft behandelt die Aktionäre bei Informationen unter gleichen

Voraussetzungen gleich.

Grundsatz 21

Anteilseigner und Dritte werden insbesondere durch den Konzernabschluss

und den Konzernlagebericht (einschließlich CSR-Berichterstattung) sowie

durch unterjährige Finanzinformationen unterrichtet.

Empfehlungen:

F.1

Die Gesellschaft soll den Aktionären unverzüglich sämtliche wesentlichen neuen

Tatsachen, die Finanzanalysten und vergleichbaren Adressaten mitgeteilt

worden sind, zur Verfügung stellen.

F.2

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach

Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen

sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich

sein.

F.3

Ist die Gesellschaft nicht zu Quartalsmitteilungen verpflichtet, soll sie

unterjährig neben dem Halbjahresfinanzbericht in geeigneter Form über die

Geschäftsentwicklung, insbesondere über wesentliche Veränderungen der

Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation, informieren.

Grundsatz 22

Aufsichtsrat und Vorstand berichten jährlich in der Erklärung zur

Unternehmensführung über die Corporate Governance der Gesellschaft.

Empfehlungen:

F.4

Aufsichtsrat und Vorstand von börsennotierten, spezialgesetzlich regulierten

Gesellschaften sollen in der Erklärung zur Unternehmensführung angeben,

welche Empfehlungen des Kodex auf Grund vorrangiger gesetzlicher

Bestimmungen nicht anwendbar waren.

F.5

Die Gesellschaft soll nicht mehr aktuelle Erklärungen zur Unternehmensführung

und Entsprechenserklärungen zu den Empfehlungen des Kodex mindestens fünf

Jahre lang auf ihrer Internetseite zugänglich halten.

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G. Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

  1. Vergütung des Vorstands

Grundsatz 23 Der Aufsichtsrat beschließt ein klares und verständliches System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder und bestimmt auf dessen Basis die konkrete Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder.

Die Hauptversammlung beschließt grundsätzlich mit beratendem Charakter über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems sowie mit empfehlendem Charakter über die Billigung des Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.

Die Vergütungsstruktur ist bei börsennotierten Gesellschaften auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft auszurichten. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder hat zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft beizutragen.

1. Festlegung des Vergütungssystems Empfehlung:

G.1

Im Vergütungssystem soll insbesondere festgelegt werden,

  • wie für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Ziel-Gesamtvergütung bestimmt wird und welche Höhe die Gesamtvergütung nicht übersteigen darf (Maximalvergütung),
  • welchen relativen Anteil die Festvergütung einerseits sowie kurzfristig variable und langfristig variable Vergütungsbestandteile andererseits an der Ziel-Gesamtvergütung haben,
  • welche finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien für die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile maßgeblich sind,
  • welcher Zusammenhang zwischen der Erreichung der vorher vereinbarten Leistungskriterien und der variablen Vergütung besteht,
  • in welcher Form und wann das Vorstandsmitglied über die gewährten variablen Vergütungsbeträge verfügen kann.

2. Festlegung der konkreten Gesamtvergütung

Empfehlungen:

G.2

Auf Basis des Vergütungssystems soll der Aufsichtsrat für jedes

Vorstandsmitglied zunächst dessen konkrete Ziel-Gesamtvergütung festlegen,

die in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des

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Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens stehen und die übliche

Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen.

G.3

Zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der

Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen soll der Aufsichtsrat

eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen heranziehen, deren

Zusammensetzung er offenlegt. Der Peer Group-Vergleich ist mit Bedacht zu

nutzen, damit es nicht zu einer automatischen Aufwärtsentwicklung kommt.

G.4

Zur Beurteilung der Üblichkeit innerhalb des Unternehmens soll der Aufsichtsrat

das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen

Führungskreises und der Belegschaft insgesamt und dieses auch in der zeitlichen

Entwicklung berücksichtigen.

G.5

Zieht der Aufsichtsrat zur Entwicklung des Vergütungssystems und zur

Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung einen externen

Vergütungsexperten hinzu, soll er auf dessen Unabhängigkeit vom Vorstand und

vom Unternehmen achten.

3. Festsetzung der Höhe der variablen Vergütungsbestandteile Empfehlungen:

G.6

Die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele

ergibt, soll den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigen.

G.7

Der Aufsichtsrat soll für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes

Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die

Leistungskriterien festlegen, die sich - neben operativen - vor allem an

strategischen Zielsetzungen orientieren sollen. Der Aufsichtsrat soll festlegen, in

welchem Umfang individuelle Ziele der einzelnen Vorstandsmitglieder oder

Ziele für alle Vorstandsmitglieder zusammen maßgebend sind.

G.8

Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter soll

ausgeschlossen sein.

G.9

Nach Ablauf des Geschäftsjahres soll der Aufsichtsrat in Abhängigkeit von der

Zielerreichung die Höhe der individuell für dieses Jahr zu gewährenden

Vergütungsbestandteile festlegen. Die Zielerreichung soll dem Grunde und der

Höhe nach nachvollziehbar sein.

G.10

Die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge sollen von

ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in

Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können.

Deutscher Corporate Governance Kodex

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G.11

Der Aufsichtsrat soll die Möglichkeit haben, außergewöhnlichen Entwicklungen

in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. In begründeten Fällen soll eine

variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden können.

4. Leistungen bei Vertragsbeendigung Empfehlungen und Anregung:

G.12

Im Fall der Beendigung eines Vorstandsvertrags soll die Auszahlung noch offener

variabler Vergütungsbestandteile, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung

entfallen, nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern

und nach den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten oder Haltedauern

erfolgen.

G.13

Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der

Vorstandstätigkeit sollen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht

überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des

Anstellungsvertrags

vergüten.

Im

Fall

eines

nachvertraglichen

Wettbewerbsverbots soll die Abfindungszahlung auf die Karenzentschädigung

angerechnet werden.

G.14

Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des

Anstellungsvertrags durch das Vorstandsmitglied infolge eines Kontrollwechsels

(Change of Control) sollten nicht vereinbart werden.

5. Sonstige Regelungen Empfehlungen:

G.15

Sofern

Vorstandsmitglieder

konzerninterne

Aufsichtsratsmandate

wahrnehmen, soll die Vergütung angerechnet werden.

G.16

Bei der Übernahme konzernfremder Aufsichtsratsmandate soll der Aufsichtsrat

entscheiden, ob und inwieweit die Vergütung anzurechnen ist.

  1. Vergütung des Aufsichtsrats

Grundsatz 24 Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Vergütung, die in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben und der Lage der Gesellschaft steht. Sie wird durch Beschluss der Hauptversammlung, gegebenenfalls in der Satzung festgesetzt.

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Empfehlungen und Anregung:

G.17

Bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll der höhere zeitliche Aufwand

des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats

sowie des Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen angemessen

berücksichtigt werden.

G.18

Die Vergütung des Aufsichtsrats sollte in einer Festvergütung bestehen. Wird

den Aufsichtsratsmitgliedern dennoch eine erfolgsorientierte Vergütung

zugesagt, soll sie auf eine langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet

sein.

III. Berichterstattung

Grundsatz 25 Vorstand und Aufsichtsrat erstellen jährlich nach den gesetzlichen Bestimmungen einen Vergütungsbericht.

Business Conduct Guidelines

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Bernd Montag

Dagmar Mundani & Benedikt Knothe

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Wer wir sind

Unsere Grundprinzipien

A | Wir verhalten uns richtig

B | Unsere Grundwerte für eine erfolgreiche Zusammenarbeit

Respekt

Vertrauen

C | Wir schützen unser Unternehmen

Unsere Verantwortung

D | Unsere Verantwortung als Führungskraft

E | Wir achten aufeinander und auf uns selbst

Grundlegende Arbeitsbedingungen

Gesundheit, Arbeitssicherheit und persönliche Sicherheit

F | Unsere Märkte

Wir agieren fair und zuverlässig: Fairer Wettbewerb

Wir sind im fairen Wettbewerb erfolgreich: Kartellrecht und lauterer Wettbewerb

Wir halten uns an Vorschriften: Handels- und Exportkontrolle

Engagement für saubere Märkte lohnt sich: Collective Action

G | Unser Unternehmen

Wir unterstützen Gesundheitsversorger dabei, eine hochqualitative Gesund- heitsversorgung anzubieten

Siemens Healthineers: Eine Premium­ marke in der Medizintechnik

Wir treffen Geschäftsentscheidungen nur im Interesse von Siemens Healthineers: Interessenkonflikte

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

- ohne uns!

Wie stärken wir das in uns gesetzte Vertrauen? Finanzintegrität

Weder von uns noch für andere! Insiderhandel

So schützen wir unsere Unternehmens­ werte verantwortungsvoll

Datenschutz

H | Unser Portfolio

Erstklassige Qualität bei Produkten, Services und Branchenlösungen

I | Unsere Partner

Wir arbeiten mit verantwortungsbe- wussten Partnern zusammen

J | Gesellschaft und Umwelt

Unsere Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt

Unser Bekenntnis zu internationalen Abkommen und Empfehlungen

Menschenrechte Umwelt

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Seite 2

Business Conduct Guidelines

Vorwort

Liebe Healthineers,

seit mehr als 120 Jahren steht unser Unternehmen für exzellente Produkte, Innovation, engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für ein gemeinsames Ziel: Menschen zu helfen, gesünder und länger zu leben. Es ist dieses Ziel, das seit dem Aufstieg der modernen Medizin und grundlegenden wissenschaftlichen Fortschritten, Visionäre wie Erwin Reiniger, Max Gebbert oder Emil von Behring antrieb. Und auch heute und überall auf der Welt ist es unser Anspruch, jeden Tag unser Bestes zu geben.

Am 16. März 2018 trat unser Unternehmen mit dem Debüt an der Frankfurter Wertpapierbörse in eine neue Phase seiner Firmenge­schichte­ ein. Wir sind von einem Geschäftsbereich der Siemens AG zu einem eigenständigen Unternehmen herangewachsen - mit unserer eigenen Marke und unternehmerischen Freiheit. Diese Freiheit geht mit einer Verantwortung einher, die wir alle teilen - gegenüber der Gesellschaft, Kunden, Patienten, Partnern, Aktionären sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern­. Wir wollen ein fairer Akteur im Wettbewerb sein, ein zu-­ verlässiger Partner für Kunden und Interessengruppen und wir streben täglich nach den höchsten ethischen und moralischen Standards. Nur ein faires und sauberes Geschäft ist ein Siemens Healthineers Geschäft.

Wir haben uns den Healthineers Prinzipien verpflichtet und leben sie Tag für Tag. Wir sind überzeugt, dass wir dadurch erfolgreicher und ein relevanterer Partner für unsere Stakeholder werden. Wenn es darum geht, Kunden eine hochwertige Gesundheitsversorgung zu ermöglichen, wollen wir der Partner ihrer Wahl sein. Und wir wollen das Unternehmen sein, für das unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne arbeiten. Wir wollen, dass sie stolz auf den Beitrag sind, den sie zu unserer gemeinsamen Mission leisten.

Mit rund 50.000 hoch engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in mehr als 70 Ländern sind wir eines der größten und erfolgreichsten Medizintechnikunternehmen. Wir wollen ein Unternehmen sein, das Talente und Vielfalt fördert, ein Unternehmen, in dem die Menschen einander respektieren. Gemeinsam ist es unsere Aufgabe, Siemens Healthineers weltweit zu einem Ort des persönlichen Wachstums und der Exzellenz zu machen - zu einem Ort, an dem eine offene Kultur und ehrliche Diskussionen gefördert werden. Nur in einem solchen Unternehmen­ werden wir alle Herausforderungen, denen wir in einer immer komplexeren Welt gegenüberstehen, meistern und unsere Ziele erreichen.

Die folgenden Richtlinien sind unsere Grundregeln, die jeder beachten muss. Sie sind nicht verhandelbar, wir akzeptieren keine Verstöße. Die Business Conduct Guidelines unterstützen uns dabei, unsere Ziele auf fairem Wege zu erreichen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter muss mit diesen Regeln vertraut sein, und ich bitte Sie persönlich, sie zu lesen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an unser Legal & Compliance-Team oder eine andere Person aus dem entsprechenden Fachbereich, um Rat und Unterstützung zu erhalten.

Bernd Montag

CEO Siemens Healthineers

Seite 3

Business Conduct Guidelines

Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben jetzt unsere eigenen Siemens Healthineers Business Conduct Guidelines. Sie sind die Grundregeln für unser Unternehmen, die

wir Tag für Tag einhalten müssen − bei allem, was wir für unser Unter­ nehmen tun, egal, wo wir sind. Es liegt an uns, die Reputation unseres Unter­nehmens zu schützen − durch das richtige Verhalten gegenüber der Außenwelt und intern gegenüber unseren Kollegen. Wir sollten das nicht nur des guten Rufes willen tun, sondern auch, weil wir stets das Richtige tun und stolz darauf sein wollen.

Die Business Conduct Guidelines sind so konzipiert, dass sie leicht ver-­ ständlich sind und Orientierung geben, uns für die richtige Geschäfts- ­methode zu entscheiden. Wenn Sie das Gefühl haben, dass etwas nicht im Einklang mit unseren Business Conduct Guidelines steht, können Sie dies direkt oder in anonymisierter Form über unser Reporting-Tool "Let Us Know" an Legal & Compliance melden. Oder Sie wenden sich an die Ombudsfrau Sibylle von Coelln.

Bitte machen Sie sich mit unseren gemeinsamen Regeln vertraut und lassen Sie uns alle zusammen den Ruf und die erfolgreiche Zukunft unseres Unternehmens schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Von links: Benedikt Knothe, Dagmar Mundani

Dagmar Mundani

Benedikt Knothe

Leiterin Legal & Compliance

Leiter Compliance

bei Siemens Healthineers

bei Siemens Healthineers

Seite 4

Wir prägen die Gesundheitsversorgung der Zukunft

Wer wir sind

Unser Ziel

Unsere Produkte, Services und Lösungen stehen im Mittelpunkt der klinischen Entscheidungsfindung. Sie helfen Ärzten, medizinischem Personal und Gesundheits­ versorgern, Menschen vor Krankheiten zu bewahren. Im Krankheitsfall helfen sie, die richtige Diagnose zu stellen und sich für die richtige Behandlung zu entscheiden, damit die Patienten, schneller wieder fit werden.

Profitieren von unserer Medizintechnik*

*1 Tag = 5 Millionen Menschen

"Was uns verbindet, ist der Glaube, dass wir durch Technologie und Daten das Leben der Patienten verbessern können. Was uns antreibt, ist der Wille, unsere Kunden dabei zu unterstützen, mehr zu erreichen. Wir sind Pioniere, die nach neuen Wegen für eine bessere Gesundheitsversorgung suchen."

Bernd Montag

CEO Siemens Healthineers

Unsere Herkunft

Wir sind Pioniere im Gesundheitsbereich. Dort wollen wir Innovationsführer sein.

Wir sind ein junges Unternehmen mit einer langen Tradition.

Mit unseren Innovationen gestalten wir seit über 120 Jahren den Fortschritt im Gesundheitswesen.

Röntgen & Behring Gewinner des Nobelpreises 1901 (Physik & Medizin )

Unsere Mission

Wir unterstützen Gesundheitsversorger dabei, eine hochqualitative Gesundheitsversorgung anzubieten.

Ausbau der

Verbesserung der

Präzisionsmedizin

Patientenerfahrung

Neugestaltung der

Digitalisierung des

Gesundheitsversorgung

Gesundheitswesens

Unsere Kultur Unsere gemeinsame Kultur spiegelt sich in unseren Healthineers Prinzipien wider.

Sie leiten unser tägliches Handeln und Entscheiden.

Die Healthineers Prinzipien

  • Ein Tag ohne Leidenschaft für das Gesundheits- wesen ist ein verlorener Tag
  • Verpasste Chancen sind unser größtes Risiko
  • Bei Qualität machen wir keine Kompromisse
  • Wir legen heute den Grundstein für morgen
  • Wir sagen, was wir tun und wir tun, was wir sagen
  • Mehr zuhören, weniger reden
  • Unser Handeln wird durch lean geleitet

Ein Tag ohne Leidenschaft für das Gesundheitswesen ist ein verlorener Tag.

~ 50.000 Mitarbeiter

Unsere Mitarbeiter

Unsere Mitarbeiter sind unser größtes Gut. Wir glauben daran, dass sie von Natur aus vertrauenswürdig sind und mit ihrer Arbeit etwas bewegen wollen; dass sie möchten, dass man ihnen auf Augenhöhe begegnet, dass sie gerne lernen, andere unterstützen und bereit sind, die Führung zu übernehmen.

Wir nehmen unterschiedliche Denkweisen, Hinter- gründe, Erfahrungen, Kompetenzen und individuelle Qualitäten an und schätzen sie. Wir sind Arbeitgeber der Wahl für alle, die ständig lernen und einen Beitrag zur Wirtschaft und Gesellschaft leisten wollen.

Unser Compliance-Kompass Unsere Business Conduct Guidelines geben uns Orientierung und weisen uns den Weg. Sie legen unsere Verhaltenserwartungen und -verpflichtungen fest.

Seite 5

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Unsere Grundprinzipien

Unsere Grundprinzipien gelten für alle unsere Entscheidungen und für unser gesamtes Verhalten als Mitarbeiter

von Siemens Healthineers.

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

A | Unser Verhalten

Wir verhalten uns richtig

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Wir halten uns an das im jeweiligen Land geltende Recht und beachten unsere internen Richtlinien, Prozesse und Kontrollen.

Siemens Healthineers ist weltweit Mitglied zahlreicher Industrieverbände, deren Verhaltens­­kodizes wir mitgestalten und befolgen. Diese haben zwar keine Gesetzes­ qualität, geben aber der Industrie und deren Mitarbeitern geeignete Leitlinien für die Zusammenarbeit mit Gesundheits­ versorgern vor.

Wir müssen uns der Gesetze, Vorschriften, Verhaltenskodizes und unserer internen Richtlinien, die unsere tägliche Arbeit bestimmen, bewusst sein. Im Zweifel oder im Falle von Fragen wenden wir uns an unsere Legal & Compliance Abteilung.

Wenn wir im Namen von Siemens Healthineers Entscheidungen treffen, sollten wir uns folgende Fragen stellen:

  • Ist es richtig für Siemens Healthineers? Steht es im Einklang mit den Healthineers Prinzipien?
  • Ist es rechtmäßig?
  • Ist es vereinbar mit den anwendbaren Verhaltenskodizes und internen Richtlinien?
  • Könnte es Auswirkungen auf unsere Marke haben, wenn unsere Entscheidung oder die Entscheidung unserer Handelsvertreter öffentlich gemacht wird?
  • Ist es etwas, für das ich bereit bin, persön- liche Verantwortung zu übernehmen?

Was ist ein "Gesundheitsversorger"?

Der Begriff "Gesundheitsversorger" beinhaltet Einzelpersonen (medizinische Fachkräfte) genauso wie Organisationen (Gesundheitseinrichtungen),die medizi- nische­ Dienstleistungen gegenüber Patienten erbringen. Als Gesundheits­ver­­ sorger sind daher unter Berücksicht­igung­ des jeweils anwendbaren Rechts insbe­­ sondere Ärzte, Pflegepersonal und Labortechniker sowie Krankenhäuser, Kliniken und Labore zu verstehen.

Kapitel A · 1/2 | Seite 7

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

A | Unser Verhalten

Wir verhalten uns richtig

Welche Folgen haben etwaige Verstöße für unser

Unternehmen und für uns als Mitarbeiter?

Gesetzesverstöße oder die Nichteinhaltung unserer internen Richtlinien können zu ernsten Konsequenzen für unser Unter­ nehmen und die verantwortlichen Mitarbeiter selbst führen.

Diese beinhalten für den verantwortlichen Mitarbeiter:

• Arbeitsrechtliche Konsequenzen

• Geldstrafen und Schadensersatz

• Freiheitsstrafen

Für unser Unternehmen:

• Beschädigung der Reputation und der Marke sowie des Börsenwerts

• Hohe Geldbußen und Schadensersatzklagen

• Gewinnabschöpfung

• Ausschluss von öffentlichen und privaten Aufträgen

Kapitel A · 2/2 | Seite 8

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

B | Unsere Zusammenarbeit

Unsere Grundwerte für eine erfolgreiche Zusammenarbeit

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Respekt

Wir respektieren die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen.

Wir sehen Vielfalt und Inklusion als Bereicherung­ unseres Arbeitsumfelds und arbeiten unabhängig von ethnischer Herkunft, Kultur, Religion, Alter, Behinderung, Geschlecht, Geschlechtsidentität, Geschlechts­ ausdruck, sexueller Orientierung, oder einem anderen rechtlich geschützten Merkmal zusammen.

Wir dulden weder Diskriminierung noch irgend- eine Form von Belästigung oder Vergeltung und auch keine sonstigen persönlichen Angriffe auf einzelne Personen oder Gruppen.

Das gilt gegenüber unseren Kollegen genauso wie im Umgang mit Dritten, wie zum Beispiel Lieferanten, Kunden und Geschäftspartnern.

Wir erwarten auch von solchen Dritten, dass sie diesen Prinzipien folgen.

Was heißt das in der Praxis? Welches Verhalten ist inakzeptabel?

  • Im Arbeitsumfeld sichtbares Material, das Personen anderer ethnischer Gruppen, Nationalitäten­ oder eines anderen kulturellen Hintergrunds angreift (auch auf Schreibtischen und in Schließfächern)
  • Behindertenfeindliche Anspielungen oder Äußerungen im Berufsalltag
  • Geschlechtsspezifische Belästigung oder Gewalt. Hierzu gehören auch unerwünschte Annäherungen oder Übergriffe in tatsächlicher oder verbaler Art (zum Beispiel anzügliche Witze oder Bemerkungen)
  • Das Zeigen unerwünschter Bilder sowie Gegenstände mit anstößigem Inhalt (z.B. sexueller oder gewalt­ tätiger Natur)

Kapitel B · 1/2 | Seite 9

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

B | Unsere Zusammenarbeit

Unsere Grundwerte für eine erfolgreiche Zusammenarbeit

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Ein respektvoller und verlässlicher Umgang miteinander bildet die Basis für unsere Grundprinzipien.

Vertrauen

In unserem Arbeitsalltag sind wir offen und ehrlich. Unsere Verantwortung nehmen wir ernst. Darüber hinaus sind wir zuverlässig und machen nur Zusagen, die wir auch einhalten können.

Bei der Aufklärung und Beseitigung von etwaigen­ Missständen verhalten wir uns aufrichtig und sind kooperativ. Wir tun alles, um das Vertrauen zu erfüllen, das unsere Kunden und deren Patienten in uns setzen.

Jeder von uns macht bei der Arbeit Fehler. Wir fördern eine Kultur, in der wir aus unseren Fehlern lernen und wir setzen alles daran, diese nicht zu wiederholen. Wir gehen offen mit Fehlern um und geben und suchen Feedback - von und zu Führungskräften, Kollegen und Mitarbeitern. Das ist der beste Weg, aus Fehlern zu lernen und sie zukünftig zu vermeiden. Während manche Fehler geringfügig sind, können andere ernsthafte Konsequenzen für das Unternehmen und andere haben. Daher melden wir diese Fehler.

Was machen wir, wenn wir einen Verstoß gegen die Business Conduct Guidelines bemerken?

Wir schauen nicht weg, wenn wir mögliche Verstöße gegen die Business Conduct Guidelines erkennen, auch nicht,

wenn diese uns nicht selbst betreffen. Wir können mögliche Verstöße gegen die Business Conduct Guidelines über zahlreiche Kanäle melden (siehe Kapitel "Unsere Meldewege").

In vielen Fällen ist es wichtig, dass dies unverzüglich geschieht, um Schaden von unserem Unternehmen und unseren Mitarbeitern abzuwenden oder diesen zu begrenzen.

Kapitel B · 2/2 | Seite 10

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

C | Unternehmensschutz

Wir schützen unser Unternehmen

Wir schützen und fördern unsere Reputation und Prinzipien. Sie sind wesentlich für unseren geschäftlichen Erfolg und sichern die Zukunft unseres Unternehmens nachhaltig. Verhalten wir uns gesetzeswidrig oder unangemessen, können wir dem gesamten Unternehmen erheblich schaden.

Kapitel C · 1/1 | Seite 11

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Unsere Verantwortung

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

D | Unser Führungsmodell

Unsere Verantwortung als Führungskraft

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Unser Siemens Healthineers Führungsmodell­ berücksichtigt verschiedene Führungsaspekte, mit denen wir eine vertrauensvolle Umgebung für alle Mitarbeiter schaffen. Unsere Führungs­ kräfte wissen, wie sie ihre Mitarbeiter am besten führen, unterstützen und entwickeln können und sie nehmen Feedback an.

Die besondere Verantwortung sowie die Pflichten unserer Führungskräfte entbinden uns als Mitarbeiter nicht von unserer eigenen Verantwortung. Wir arbeiten gemeinsam daran, Gesetze und interne Richtlinien einzuhalten.

Unser Führungsmodell besteht aus den folgenden vier Rollen:

  • Leader: Strategische Ausrichtung vorgeben, Feedback geben und suchen, einbinden und inspirieren
  • Experte: Andere beraten, Herausforderungen bewältigen, Erfahrungen teilen
  • Coach: Eigenständigkeit und Problemlösung ermöglichen, Selbstkompetenz fördern
  • Manager: Ziele und Prioritäten setzen, Verantwortlichkeiten sicherstellen, Entscheidungen treffen

Unsere Führungskräfte tragen eine besondere Verantwortung für Mitarbeiter, indem sie:

  • Ein vertrauensvolles Arbeitsumfeld schaffen und bei Unklarheiten zur Einhaltung gesetzlicher­ Bestimmungen, regulatorischer Anforderungen, anwendbarer branchenweiter Verhaltenskodizes oder interner Regelungen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Fragen von Mitarbeitern oder bei beruflichen und persönlichen Sorgen
  • Mit gutem Beispiel voran gehen und sicher- stellen, dass die Teams die Bedeutung der Business Conduct Guidelines kennen und sich entsprechend verhalten
  • Jeden Hinweis auf mögliches Fehlverhalten ernst nehmen und dies entsprechend melden
  • Die Identität der Person, die den potenziellen Verstoß gemeldet hat, schützen und Vergeltungsmaßnahmen nicht tolerieren
  • Alle Organisations- und Aufsichtspflichten erfüllen

Was sind unsere Organisations- und Aufsichtspflichten?

  • Wir wählen Mitarbeiter nach fach­ licher Qualifikation, Fähigkeiten und Eignung sorgfältig aus. Die Sorgfalts­ pflicht steigt mit der Bedeutung der Aufgabe, die der Mitarbeiter wahr­ zunehmen hat
  • Wir stellen Aufgaben präzise, voll- ständig und verbindlich, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der gesetz- lichen Bestimmungen
  • Wir stellen sicher, dass die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen laufend überwacht wird
  • Wir kommunizieren im täglichen Geschäft eindeutig die Bedeutung von verantwortungsvollem geschäftli- chen Verhalten sowie der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Wir weisen darauf hin, dass Verstöße nicht akzeptiert werden und entspre- chende disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen

Kapitel D · 1/1 | Seite 13

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Grundlegende Arbeitsbedingungen Gesundheit & Sicherheit

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

E | Gegenseitige Achtung

Wir achten aufeinander und auf uns selbst

Siemens Healthineers schützt weltweit unsere grundlegenden Rechte als Arbeitnehmer, unsere Gesundheit, unsere persönliche Sicherheit sowie unsere Arbeitssicherheit an allen Standorten und bei Dienstreisen.

"Anerkennung heißt auch, für unsere Mitarbeiter eine sichere und motivierende Arbeitsum­ gebung zu schaffen. Nur wenn wir mit Freude unsere Aufgaben anpacken, werden wir auch dauerhaft erfolgreich sein."

Bernd Montag

CEO Siemens Healthineers

Kapitel E · 1/4 | Seite 14

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

E | Gegenseitige Achtung

Grundlegende Arbeitsbedingungen

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Grundlegende Arbeitsbedingungen

Gesundheit & Sicherheit

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Siemens Healthineers pflegt ein faires Miteinander von Unternehmensführung, Mitarbeitern und Arbeitnehmervertretungen und schützt die grundlegenden Rechte von Arbeitnehmern:

Keine Diskriminierung oder Einschüchterung Die Prinzipien der Chancengleichheit und Gleichbehandlung werden ungeachtet von Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Kultur, Religion, Alter, Behinderung, Geschlecht, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck, sexueller Orientierung oder eines anderen rechtlich geschützten Merkmals gewährleistet. Gemäß den Arbeits- und Beschäftigungs­ gesetzen der Länder, in denen Siemens Healthineers aktiv ist, wird keinerlei Diskrimi­ nierung oder Belästigung auf Basis dieser oder weiterer gesetzlich geschützter Eigenschaften und auch keine sonstigen persönlichen Angriffe auf einzelne Personen oder Gruppen geduldet.

Freie Wahl der Beschäftigung

Niemand soll gegen seinen Willen beschäftigt oder zur Arbeit gezwungen werden. Jede Art der Zwangsarbeit ist unzulässig.

Verbot von Kinderarbeit

Kinderarbeit ist strikt untersagt.

Angemessene Vergütung

Siemens Healthineers gewährleistet eine angemessene Entlohnung, und hält sich an die jeweiligen Lohn- und Vergütungsgesetze sowie Gleichbehandlungsprinzipien ("Equal Pay").

Arbeitszeit

Siemens Healthineers hält weltweit alle anzuwendenden Arbeitszeitregularien und -vereinbarungen ein.

Tarif- und Vereinigungsfreiheit

Siemens Healthineers erkennt das geltende Recht der Arbeitnehmer an, Gewerkschaften zu bilden, beziehungsweise bestehenden Gewerkschaften beizutreten und Kollektiv­ verhandlungen zu führen. Mitglieder in Arbeitnehmerorganisationen­ oder Gewerk­ schaften werden weder benachteiligt noch bevorzugt. Die Zusammenarbeit­ mit Beschäftigten, Arbeitnehmervertretern und Gewerkschaften gestalten wir konstruktiv. Auch bei strittigen Auseinandersetzungen ist Siemens Healthineers bestrebt, eine tragfähige konstruktive Zusammenarbeit auf Dauer zu bewahren und Lösungen an­zu­ streben, welche die legitimen Interessen des Unternehmens und der Beschäftigten berücksichtigen.

Kapitel E · 2/4 | Seite 15

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

E | Gegenseitige Achtung

Gesundheit, Arbeitssicherheit und persönliche Sicherheit

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Grundlegende Arbeitsbedingungen

Gesundheit & Sicherheit

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Siemens Healthineers betrachtet den Schutz seiner Mitarbeiter als Teil der unternehmeri­ schen Verantwortung.

Unsere Gesundheit

Siemens Healthineers schützt und fördert unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden, beugt Sicherheitsgefahren vor und bietet vielfältige Unterstützung zur Erhaltung und Förderung unserer physischen und psychischen Gesundheit.

Unsere Arbeitssicherheit

Unsere Vision sind unfallfreie, gesundheits­ erhaltende Arbeitsplätze. Dies erreichen wir durch eine Sicherheitskultur, die von Mitarbeitern und Führungskräften gelebt wird. Sichere Arbeitsbedingungen und Verfahren sind eine hierfür notwendige Voraussetzung.

Wie kann ich Vorfälle und Unfälle melden?

Informieren Sie immer Ihren Vorge­ setzten und/oder Ihren zuständigen EHS-Verantwortlichen. Siemens Healthineers unterhält je nach Standort verschiedene Reporting-Tools. Wenn Sie sich nicht sicher sind, kann Ihr EHS-Verantwortlicher Sie unterstützen. Weitere Informationen­ finden Sie im globalen QT EHS-Intranet.

Daran halten wir uns:

  • Wir beachten die geltenden Sicherheitsregeln und -verfahren
  • Wir vermeiden risikoreiche Verfahren und Verhaltensweisen
  • Wenn wir unsichere Situationen erkennen, ergreifen wir rechtzeitig geeignete Maßnahmen
  • Wir melden unsichere Zustände und Verhaltensweisen sowie Beinahe-Unfälle und Vorfälle an unsere Vorgesetzten oder den Facility Manager (oder eine andere verantwortliche Person für Umweltschutz, Gesundheitsförderung­ und Sicherheit (EHS))
  • Fehler betrachten wir als Lernpotenzial für unsere Sicherheitskultur

Kapitel E · 3/4 | Seite 16

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

E | Gegenseitige Achtung

Gesundheit, Arbeitssicherheit und persönliche Sicherheit

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Grundlegende Arbeitsbedingungen

Gesundheit & Sicherheit

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Unsere persönliche Sicherheit

Siemens Healthineers ist weltweit tätig, auch in Gebieten und Situationen, in denen die Sicherheitslage weniger vorhersehbar ist. Um unsere Mitarbeiter, das Unternehmen und unser Geschäft bestmöglich zu schützen, werden globale Sicherheitsrisiken sowie deren mögliche Auswirkungen auf das Unternehmen kontinuierlich überwacht und analysiert.

Daran halten wir uns:

  • Wir informieren uns, wenn wir für unser Unternehmen auf Reisen gehen, vorab über die Sicherheitsrisiken des jeweiligen Landes und halten vorgegebene Sicher­ heitsprozesse­ und Auflagen ein
  • Wir setzen weder uns selbst noch unsere Kollegen durch leichtsinniges Verhalten oder das Ignorieren von Sicherheits­ vorgaben unnötigen Gefährdungen aus
  • Wir reagieren in einer kritischen Situation schnell, kontaktieren die Emergency- Hotline unter +49 (89) 636 12345 (täglich rund um die Uhr besetzt) und folgen den entsprechenden Sicherheits- anweisungen
  • Wir melden Sicherheitsvorfälle zeitnah an unseren Vorgesetzten oder über ent-­ sprechende Meldeprozesse

Wie kümmert sich Siemens Healthineers um seine Mitarbeiter während Geschäftsreisen, insbesondere in Ländern mit erhöhtem Risiko?

Es existieren etablierte Prozesse, die sichere Geschäftsreisen und Delegationen­ ermöglichen sollen, insbesondere­ in Länder mit erhöhten Sicherheitsrisiken. Dazu gehören ein globaler Reisesicherheitsprozess, Online-Schulungen, Ratgeber zu verschiedenen Themen oder Handbücher für bestimmte Länder.

Kapitel E · 4/4 | Seite 17

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

F | Unsere Märkte

Wir agieren fair und zuverlässig

Fairer Wettbewerb

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Fairer Wettbewerb

Erfolg im fairen Wettbewerb Handels- u. Exportkontrollen Collective Action

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Integres Verhalten ist für uns selbstver- ständlich. Siemens Healthineers steht für fairen Wettbewerb, in dem allein markt­ wirtschaftliche Kriterien (Qualität, Preis, Innovation, Service etc.) ausschlaggebend sind für Geschäftsentscheidungen. Wettbe- werb soll nicht durch unlautere Methoden verzerrt oder unterbunden werden.

Wir lehnen jede Form von Korruption und Bestechung ab

Wir dulden keine Korruption im Rahmen unserer weltweiten Geschäftsaktivitäten.

Das Korruptionsverbot gilt auch für Geschäfts­ aktivitäten unserer externen Partner.

Korruption umfasst unredliches oder illegales Verhalten, insbesondere durch Personen mit Entscheidungsmacht. Die häufigsten Formen von Korruption sind Bestechung, Betrug und Veruntreuung.

Bestechung ist das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Geld, Geschenken oder anderen Vorteilen an einen Gesundheits­ versorger, Amtsträger, öffentlichen oder privaten Angestellten mit dem Ziel, als Gegen­ leistung unberechtigte Vorteile gewährt zu bekommen.

Der Begriff "Amtsträger" umfasst jede Person, die bei einer staatlichen Stelle beschäftigt oder von dieser beauftragt ist. Hierzu gehören

zudem alle Mitglieder von Verwaltungen und Mitarbeiter nichtstaatlicher Institutionen, die nach den geltenden Gesetzen als Amtsträger betrachtet werden.

Zuwendungen - ja, aber nur wenn angemessen

In vielen Ländern sind Zuwendungen wie z.B. Geschenke, Essenseinladungen, Reisen und Unterkünfte, wichtiger Bestandteil der Geschäftstätigkeit­. Zuwendungen, die in unangemessener oder unredlicher Weise gewährt werden, können die Entscheidungs- findung des Empfängers beeinflussen oder zumindest diesen Anschein erwecken. Einige Rechtsordnungen verbieten daher jegliche Zuwendungen in Geschäftsaktivitäten oder erfordern, dass diese nach länderspezifischen Transparenzgesetzen offengelegt werden; eine Meldepflicht kann sich auch aus den Verhaltenskodizes von Industrieverbänden ergeben, denen wir angehören.

Kapitel F · 1/12 | Seite 18

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

F | Unsere Märkte

Wir agieren fair und zuverlässig

Fairer Wettbewerb

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Fairer Wettbewerb

Erfolg im fairen Wettbewerb Handels- u. Exportkontrollen Collective Action

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Zuwendungen müssen übereinstimmen mit:

  • den geltenden Gesetzen
  • unseren internen Regeln
  • den anwendbaren Verhaltenskodizes der Industrieverbände
  • den internen Regeln der Unternehmens­ organisation des Empfängers

Unsere Geschäftspartner, insbesondere Gesund­ heitsversorger und Amtsträger, haben oft eigene interne Regeln, die die Annahme von Zuwendungen beschränken. Diese Regeln können sehr streng sein, wir müssen diese kennen und beachten.

In gleicher Weise halten wir uns an unsere internen Regeln, indem Zuwendungen:

  • in transparenter Weise erfolgen und im Unternehmen korrekt verbucht werden
  • in Art, Wert und Häufigkeit dem Anlass sowie der Position des Empfängers angemessen sind
  • ohne die Erwartung eines unangemessenen­ Vorteils angeboten, getätigt, verlangt oder angenommen werden; und
  • nicht den Anschein von Unredlichkeit oder Unangemessenheit erwecken

Kapitel F · 2/12 | Seite 19

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

F | Unsere Märkte

Wir agieren fair und zuverlässig

Fairer Wettbewerb

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Fairer Wettbewerb

Erfolg im fairen Wettbewerb Handels- u. Exportkontrollen Collective Action

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Was sind Beschleunigungs­zahlungen?

Eine Beschleunigungszahlung ist die Zahlung eines kleineren Geldbetrages oder eine sonstige Zuwendung an einen - in der Regel niederrangigen - Angehörigen­ des öffentlichen Sektors zu dessen persönlichen Vorteil. Ziel ist es, eine Amtshandlung zu beschleunigen, auf deren Aus­führung­ der Zahlende einen Anspruch hat.

Beschleunigungszahlungen sind verboten und können straf- rechtlich verfolgt werden.

Das tun wir nicht:

  • Wir geben oder akzeptieren keine unangemessenen Zuwendungen im Austausch für geschäftliche oder andere Leistungen
  • Wir bieten keine Einladungen zu Unterhaltungsveranstaltungen an
  • Wir geben oder akzeptieren keine unangemessenen Spenden oder Sponsoring
  • Wir geben oder akzeptieren keine unangemessenen Geldleistungen
  • Wir nutzen keine Dritten, um in unserem Namen verbotene oder unredliche Aktivitäten durchzuführen
  • Wir geben oder akzeptieren keine Beschleunigungszahlungen

Kapitel F · 3/12 | Seite 20

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

F | Unsere Märkte

Wir agieren fair und zuverlässig

Fairer Wettbewerb

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Fairer Wettbewerb

Erfolg im fairen Wettbewerb Handels- u. Exportkontrollen Collective Action

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Sponsoring, Spenden und wohltätige Zuwendungen - ja, aber nur zur Förderung der Unternehmensziele

Sponsoring, Spenden und wohltätige Zuwen­ dungen sind wichtige Beiträge zu unserem gesellschaftlichen Engagement und zur Verfolgung unserer Unternehmensziele.

Daran halten wir uns:

Wir melden Verstöße gegen das Korruptionsverbot an die zuständige Legal & Compliance-Organisation.

Sponsoring, Spenden und wohltätige Zuwendungen, die unser Unternehmen tätigt:

  • prüfen wir sorgfältig dahingehend, ob sie der Förderung unserer Unter­ nehmensziele dienen
  • dürfen nur versprochen, angeboten oder erbracht werden, wenn damit keine unredlichen geschäftlichen Vorteile erzielt und auch keine sonstigen unlauteren Zwecke verfolgt werden
  • dürfen keine religiösen Gruppen oder politische Parteien unterstützen
  • müssen das Ziel haben, unsere Marke zu stärken sowie unser gesell- schaftliches Engagement zu vertiefen

Kapitel F · 4/12 | Seite 21

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

F | Unsere Märkte

Wir agieren fair und zuverlässig

Fairer Wettbewerb

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Fairer Wettbewerb

Erfolg im fairen Wettbewerb Handels- u. Exportkontrollen Collective Action

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Politisches Engagement

Als weltweit agierendes Unternehmen ist der Dialog mit politischen Entscheidungsträgern von großer Bedeutung für den Erfolg unseres Unternehmens. Unsere Aktivitäten hinsichtlich Politikern, Parteien und Positionen sind unparteiisch und dienen ausschließlich der Unterstützung unserer berechtigten Unter­ nehmensziele. Wir befolgen das Gesetz und unsere internen Regeln.

Ausgehende Zahlungen - ja, aber nur bei rechtmäßiger Verwendung

In unserem Geschäft kommt es täglich zu Zahlungen an Dritte. Prozesse und Tools unterstützen uns dabei, sicherzustellen, dass diese Zahlungen nur gegen ent­- sprechenden Nachweis und nur zu legalen Zwecken erfolgen.

Daran halten wir uns:

  • Wir führen Konten oder Kassen nur zu rechtmäßigen Zwecken
  • Wir leisten Zahlungen an Dritte ausschließlich im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorschriften und sofern ein rechtmäßiger Anspruch hierauf besteht oder andere legitime Gründe dies rechtfertigen
  • Wir zahlen nur gegen ordnungsgemäße Dokumentation

Sie treffen einen potenziellen Kunden in den USA und möchten ihm ein Marken-/Werbegeschenk von geringem Wert als Willkom- mensgeste überreichen. Ist das erlaubt?

Nein. Während ein "Marken-/Werbe­ geschenk" von geringem Wert in einem anderen Land zulässig sein könnte, verbietet die "Anti-Kickback-Satzung" in den Vereinigten Staaten, dass solche Geschenke einem Gesundheitsversorger überreicht werden.

Abhängig vom jeweils anwendbaren Bundesstaat- oder Landesrecht können Geschenke einem Gesundheitsversorger in den Vereinigten Staaten nur dann über- reicht werden, wenn diese zum Nutzen der Patienten oder der Weiterbildung dienen.

Kapitel F · 5/12 | Seite 22

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

F | Unsere Märkte

Wir sind im fairen Wettbewerb erfolgreich

Kartellrecht und lauterer Wettbewerb

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Fairer Wettbewerb

Erfolg im fairen Wettbewerb Handels- u. Exportkontrollen Collective Action

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Das Kartellrecht schützt den freien, unverfälschten und wirksamen Wettbewerb zum Nutzen der Kunden, Unternehmen und der Gesellschaft.

Kartellrechtsverstöße können für unser Unternehmen und für beteiligte Mitarbeiter schwerwiegende Folgen haben. Dazu zählen beispielsweise hohe Geldbußen, der Ausschluss von öffentlichen Aus­­ schreibungen, Schadensersatzklagen, Reputationsschäden bis hin zu Freiheits- strafen.

"Für den augenblicklichen Gewinn verkaufe ich die Zukunft nicht."

Werner von Siemens

Was sind wettbewerbs­ beschränkende Verein­ barungen?

Zu wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen (ob stillschwei- gend­ oder ausdrücklich, formell oder informell, schriftlich oder mündlich) gehören Preisabspra­ chen, Markt-, Kunden- oder Gebietsaufteilungen und Angebots- absprachen mit Wettbewerbern­. Während eine starke Position im Markt unproblematisch ist, ist es verboten eine marktbeherrschende Stellung (als Indikator gelten

hier mehr als 30 bis 50 Prozent Marktanteil) missbräuchlich auszunutzen.

Daran halten wir uns:

  • Wir treffen niemals wettbewerbsbe­-­­ schränkende­ Vereinbarungen mit Wettbewerbern, Kunden, Vertriebs­ partnern, Handelsvertretern oder Lieferanten
  • Wir praktizieren kein unfaires und diskriminierendes Verhalten, das sich auf unsere Kunden oder Wettbewerber auf dem Markt auswirkt
  • Wir kommunizieren mit Wettbewerbern nur, wenn wir einen zwingenden geschäftlichen Grund haben und es keine kartellrechtlichen Bedenken gibt

Kapitel F · 6/12 | Seite 23

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

F | Unsere Märkte

Wir sind im fairen Wettbewerb erfolgreich

Kartellrecht und lauterer Wettbewerb

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Fairer Wettbewerb

Erfolg im fairen Wettbewerb Handels- u. Exportkontrollen Collective Action

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Wir kommunizieren mit Wettbewerbern niemals über:

  • Preise, Preisbestandteile und andere Konditionen
  • Markt-,Kunden- oder Gebietsaufteilungen
  • Geschäftschancen, Aufträge und Auftragseingänge
  • Kapazitäten, Produktionsmengen und -quoten
  • Unternehmensstrategien und zukünftiges Marktverhalten, zum Beispiel Vertriebs­ strategien, aktuelle und zukünftige Produktentwicklungen, Investitionen, Boykotte
  • Angebote und Ausschreibungen (es sei denn, wir haben die Freigabe von Legal & Compliance für das jeweilige Geschäftsmodell­ oder Angebot)
  • Verhalten bei Ausschreibungen oder die Abgabe von Scheinangeboten

Daran halten wir uns:

  • Wir schützen den freien Wettbewerb im Verhältnis zu Kunden, Vertriebspartnern und Lieferanten
  • Wir kommunizieren mit Kunden, Vertriebs­ partnern oder Lieferanten niemals über:
    • Einhaltung von Wiederverkaufspreisen:­ zulässig sind dagegen in vielen Rechts­ ordnungen unverbindliche Empfehlungen (ohne Druck oder Anreize) von Wieder­ verkaufspreisen­ wie auch die Festsetzung von Höchstverkaufspreisen
    • Behinderung von Exporten oder Reimporten
  • Wir gehen mit vertraulichen Infor­mationen von Siemens Healthineers und von Dritten, beispielsweise Wettbewerbern,­ Kunden, Vertriebspartnern­ und Lieferanten, sorgsam um
  • Wir verlangen oder akzeptieren keine Informationen unter Umständen, die wettbewerbsrechtliche Bedenken auf­­ werfen (wettbewerbsrechtlich sensible Informationen oder vertrauliche Informationen)
  • Wir behandeln sensible Informationen von Dritten vertraulich, geben sie nur auf "Need-to-know"-Basis an autorisierte Mitarbeiter weiter und verwenden sie ausschließlich für den Zweck, für den sie bereitgestellt werden
  • Wir respektieren die Hauptziele der Vergabegesetze: Transparenz des Ausschreibungsverfahrens sowie faire und gleiche Behandlung aller Bieter

Kapitel F · 7/12 | Seite 24

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

F | Unsere Märkte

Wir sind im fairen Wettbewerb erfolgreich

Kartellrecht und lauterer Wettbewerb

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Fairer Wettbewerb

Erfolg im fairen Wettbewerb Handels- u. Exportkontrollen Collective Action

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Hier einige Beispiele, die wir beachten müssen:

  • Wir beschaffen uns niemals ungerecht- fertigt vertrauliche Informationen von Dritten und verwenden diese in unzulässiger Weise, zum Beispiel im Angebotsprozess
  • Wir sammeln oder verwenden keine vertraulichen Unterlagen von früheren Arbeitgebern oder speichern diese auf Netzwerken von Siemens Healthineers ab

Was sind vertrauliche (wettbewerbsrechtlich sensible) Informationen, die besonders schützenswert­ sind?

Vertrauliche Informationen sind Informationen, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen. Dies können sowohl nicht-öffentliche Informationen von Siemens Healthineers als auch solche von oder über Lieferanten, Kunden, Mitarbeiter, Agenten, Berater und andere Dritte (einschließlich Wettbewerber) sein, die nach rechtlichen und vertraglichen Anforderungen geschützt werden.

Hierzu können zum Beispiel gehören:

  • Einzelheiten zu Organisation und Einrichtungen eines Unternehmens, Preisen, Umsatz, Gewinn, Märkten, Kunden und zu anderen geschäftlichen Belangen
  • Angebotsunterlagen
  • Informationen über Fabrikations-, Forschungs- und Entwicklungsvorgänge
  • Technische Informationen
  • Know-how
  • Zahlen des internen Berichtswesens

Kapitel F · 8/12 | Seite 25

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

F | Unsere Märkte

Wir sind im fairen Wettbewerb erfolgreich

Kartellrecht und lauterer Wettbewerb

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Fairer Wettbewerb

Erfolg im fairen Wettbewerb Handels- u. Exportkontrollen Collective Action

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Daran halten wir uns:

  • Um sicherzustellen, dass unsere Geschäfte in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen geführt werden, kontaktieren wir Legal & Compliance im Vorfeld zu Produkten oder Services, bei denen Siemens Healthineers mög-­ licherweise eine marktbeherrschende Stellung hat (Indikator: > 30 bis 50 Prozent Marktanteil):
    • Exklusivitätsvereinbarungen
    • Rabattsysteme
    • Exzessiv hohe oder niedrige Preise
    • Gekoppelter Verkauf eines "markt­ starken" Produkts mit anderen Produkten
    • Ungleichbehandlung von Geschäfts­ partnern (außer aufgrund einer sachlichen Rechtfertigung)
    • Liefer- oder Lizenzverweigerung (ohne sachliche Rechtfertigung)
  • Wir lassen potenzielle Unternehmens­ kooperationen vorab durch Legal & Compliance prüfen, zum Beispiel:
    • Arbeits- /Bietergemeinschaften, Konsortien
    • Gemeinsame Forschung und Entwicklung
    • Spezialisierung / gemeinsame Produktion
    • Standardisierung und Normung
    • Gemeinsamer Einkauf
    • Alleinvertrieb / Alleinbezug
    • Marktinformationssysteme / Benchmarking
    • Exklusivitätsvereinbarungen und exklusive Gebietszuweisungen in Vertriebs- und Lizenzvereinbarungen
  • Wir nehmen an Verbandstreffen mit Wettbewerbern nur teil, wenn eine schriftliche Einladung mit Tagesordnung vorliegt, Verbandsvertreter anwesend sind und Protokoll geführt wird. Im Falle kartellrechtlicher Bedenken oder Diskussionen über wettbewerbsrechtlich sensible Themen verlassen wir das Treffen unter Protest und lassen dies in das Protokoll aufnehmen. Wir infor­mieren Legal & Compliance unverzüglich. Weiter­ führende Hinweise finden wir in der "Handlungsempfehlung Verbandsarbeit" auf der Intranetseite von Legal & Compliance

Kapitel F · 9/12 | Seite 26

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

F | Unsere Märkte

Wir halten uns an Vorschriften

Handels- und Exportkontrollvorschriften

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Fairer Wettbewerb

Erfolg im fairen Wettbewerb

Handels- u. Exportkontrollen

Collective Action

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Als international agierendes Unternehmen, dessen Produkte Patienten auf der ganzen Welt helfen, ist es für Siemens Healthineers essenziell, die geltenden nationalen und inter­ nationalen Handelsvorschriften für Export­ kontrolle und Zoll einzuhalten.

Wir erwarten, dass alle Funktionen in unserem Unternehmen die Anforderungen kennen und verstehen, die für die Logistik unserer Produkte, Dienstleistungen und Technologien gelten.

Wir unterschreiben Dokumente für den Außenwirtschaftsverkehr nur, wenn wir dafür geschult und berechtigt sind.

Kann ich eine Ursprungsbescheinigung unterschreiben?

Unterschreiben Sie eine Ursprungs­ bescheinigung nicht, wenn Sie hierfür nicht unterwiesen wurden. Eine bewusst falsch abgegebene Erklärung kann zu Falsch­mel­ dungen­ an die Zollbehörden und zu Geldstrafen und Sanktionen führen. Falls Sie dazu Fragen haben, setzen Sie sich mit Ihrer Export Control und Customs- Abteilung in Verbindung.

Daran halten wir uns:

  • Wir achten sorgfältig darauf, dass bei Handel oder Transport von Gütern,
    bei Erbringung von Dienstleistungen oder sonstigem Transfer von technischem Know-how oder Software die geltenden Zoll- und Außenhandelsregelungen - inklusive der Regelungen zur Sicherheit in der Lieferkette - geprüft, umgesetzt und eingehalten werden
  • Wir überwachen und auditieren unsere Geschäftsaktivitäten in sanktionierten Ländern
  • Wir achten darauf, dass alle zutreffenden Exportkontrollvorschriften (zum Beispiel die der Europäischen Union und die der Vereinigten Staaten) bei unseren Geschäftstätigkeiten, auch außerhalb des jeweiligen Territoriums, geprüft und eingehalten werden
  • Wir schalten bei Hinweisen auf mögliche Verstöße oder unzulässige Verwendung unserer Produkte, Services und Branchen­ lösungen die Export Control and Customs Abteilung ein, und nehmen von dem Geschäft gegebenenfalls Abstand

Kapitel F · 10/12 | Seite 27

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Fairer Wettbewerb

Erfolg im fairen Wettbewerb

Handels- u. Exportkontrollen

Collective Action

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

"Export Control and Customs ist ein integraler Bestandteil unserer internationalen Handelsbemühungen und nimmt eine wichtige Steue- rungsrolle ein. Als Teil unserer Wertschöpfungskette erfordert ECC die einheitliche Ausrich­ tung und Zusammen­arbeit fast aller Funktionen innerhalb unseres Unternehmens."

Jochen Schmitz

CFO Siemens Healthineers

Kapitel F · 11/12 | Seite 28

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Fairer Wettbewerb

Erfolg im fairen Wettbewerb Handels- u. Exportkontrollen

Collective Action

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

F | Unsere Märkte

Engagement für saubere Märkte lohnt sich

Collective Action

Siemens Healthineers ist in zahlreichen Märkten mit erheblichen Compliance-Risiken konfrontiert. Collective Action ist unsere strategische Antwort auf diese Herausforderung­. Gemeinsam mit anderen verantwortungsvollen­ Unternehmen, dem öffentlichen Sektor und der Zivil­gesellschaft­ schließen wir Integritäts- und Compliance-Pakte mit unseren Partnern ab, um Standards

des Geschäftsgebarens­ zu etablieren. Zudem unterstützen wir verbindliche Vereinbarungen­ für einzelne Branchen oder Märkte im Gesundheitswesen.

Durch diese gemeinsamen Bemühungen wollen wir faire, gleiche und saubere Marktbedingungen für alle Marktteilnehmer schaffen und dadurch das Korruptionsniveau senken.

Kapitel F · 12/12 | Seite 29

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Siemens Healthineers

Interessenkonflikte

Geldwäscheprävention

Finanzintegrität

Insiderhandel

Unternehmenswerte

Datenschutz

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

G | Unser Unternehmen

Wir unterstützen Gesundheitsver- sorger dabei, eine hochqualitative Gesundheitsversorgung anzubieten

"Unsere Marke ist das, was wir aus ihr machen. Wir beeinflussen ihren Wert jeden Tag - mit allem, was wir tun. Wir alle sind Botschafter für Siemens Healthineers. Ich zähle auf Sie!"

Bernd Montag

CEO Siemens Healthineers

Kapitel G · 1/15 | Seite 30

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Siemens Healthineers

Interessenkonflikte

Geldwäscheprävention

Finanzintegrität

Insiderhandel

Unternehmenswerte

Datenschutz

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

G | Unser Unternehmen

Siemens Healthineers

Eine Premiummarke in der Medizintechnik

Unsere Positionierung als Premiummarke unterstreicht den Wert unseres Portfolios. Sie adressiert unsere Stärken, wie zum Beispiel unsere Innovationsführerschaft­ und unsere Digitalisierungskompetenz. Unsere lange Tradition und der Name Siemens geben uns Rückenwind und öffnen Türen.

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist die Summe aller Erfahrungen, Informationen und Erwartungen, die eine Organisation­ oder ein Angebot für ihre Ziel­ gruppen definieren. Marken differenzieren, beeinflussen die Auswahl, bauen Beziehungen auf, schaffen Wert, tragen zum Gewinn bei und steigern die Performance an den Aktienmärkten.

Kapitel G · 2/15 | Seite 31

Vorwort

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Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

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Interessenkonflikte

Geldwäscheprävention

Finanzintegrität

Insiderhandel

Unternehmenswerte

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G | Unser Unternehmen

Siemens Healthineers

Eine Premiummarke in der Medizintechnik

Wie kann ich sicherstellen, dass ich die Marke Siemens Healthineers so handhabe, wie wir es sollten?

Unsere Marke Siemens Healthineers ist ein Gut von hohem Wert. Im Januar 2019 betrug unser Marken­ wert 6,4 Mrd. EUR.

Wir alle sind für Einheitlichkeit und Konsequenz in der Anwendung unserer Marke verantwortlich. Auf Brandvillesind alle Spezifikationen und Vorgaben zur Umsetzung zu finden.

Kapitel G · 3/15 | Seite 32

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

G | Unser Unternehmen

Siemens Healthineers

Eine Premiummarke in der Medizintechnik

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Siemens Healthineers

Interessenkonflikte

Geldwäscheprävention

Finanzintegrität

Insiderhandel

Unternehmenswerte

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Wir vermeiden jedes Verhalten, das nicht im Einklang mit den Business Conduct Guidelines steht und unseren Ruf und den Wert unserer Marke gefährdet.

Neben der Marke Siemens Healthineers sind auch andere geistige Eigentumsrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken­ zeichen, Urheberrechte und vertrauliches Know-how wesentlich für unseren geschäft- lichen Erfolg.

Daran halten wir uns:

  • Wir melden als Erfinder von Diensterfindungen diese unverzüglich und unterstützen Siemens Healthineers beim Erwerb von Schutzrechten
  • Wir melden mutmaßliche Verstöße gegen unsere geistigen Eigentumsrechte
  • Wir setzen Computersoftware nur entsprechend­ den Lizenzbedingungen ein und stellen die Einhaltung aller Lizenzauflagen von integrierter Dritt­ software, kommerzieller und Open- Source-Software, in unseren Produkten und Lösungen sicher
  • Wir beachten die geistigen Eigentums­ rechte Dritter

Umgang mit der Marke Siemens Healthineers und anderen geistigen Eigentumsrechten

Warum sind geistige Eigentumsrechte für Siemens Healthineers so wichtig?

Ohne den Schutz der eigenen Inno­ vationen können unsere Produkte von Dritten kopiert werden. Dies führt zu einem Verlust von Wettbewerbsvor- teilen. Investitionen in Forschung und Entwicklung­ können nicht amortisiert werden, sofern wir unsere Rechte nicht durchsetzen.

Kapitel G · 4/15 | Seite 33

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

G | Unser Unternehmen

Wir treffen Geschäftsentscheidungen nur im Interesse von Siemens Healthineers

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Siemens Healthineers

Interessenkonflikte

Geldwäscheprävention

Finanzintegrität

Insiderhandel

Unternehmenswerte

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Interessenkonflikte

Wir lassen uns bei Geschäftsentscheidungen nicht von persönlichen Interessen beein- flussen: Solche Interessenkonflikte behindern den Unternehmenserfolg, indem unwirtschaft- liche Entscheidungen getroffen werden. Reputationsschäden oder Vertrauensverlust bei Kunden können die Folge sein.

Im Unternehmensalltag ist ein Interessen­ konflikt potenziell vorhanden, wenn unsere persönlichen Interessen jenen von Siemens Healthineers entgegenstehen.

Interessenkonflikte können zum Beispiel:

  • Siemens Healthineers schädigen, wenn aufgrund persönlicher Beziehungen Verträge abgeschlossen werden und nicht aufgrund einer objektiven Bewertung von Angeboten
  • zu einem Imageverlust führen, wenn diese an die Öffentlichkeit gelangen

Daran halten wir uns:

  • Wir treffen Geschäftsentscheidungen im besten Interesse unseres Unternehmens und nicht auf Basis persönlicher Interessen
  • Wir vermeiden vorausschauend Situationen, in denen der Anschein eines Interessenkonflikts entstehen kann
  • Ohne den potenziellen Konflikt offen zu legen, lassen wir private Aufträge nicht von Firmen ausführen, mit denen wir im Rahmen unserer Tätigkeit für unser Unternehmen zu tun haben, wenn uns hierdurch Vorteile entstehen könnten. Dies gilt insbesondere, wenn wir auf die Beauftragung der Firma direkt oder indi- rekt Einfluss haben oder nehmen können
  • Wir teilen jedes persönliche Interesse, das im Zusammenhang mit der Durchführung unserer Aufgaben im Unternehmen be-­ stehen könnte, unserer Führungskraft mit

Kapitel G · 5/15 | Seite 34

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

G | Unser Unternehmen

Wir treffen Geschäftsentscheidungen nur im Interesse von Siemens Healthineers

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Siemens Healthineers

Interessenkonflikte

Geldwäscheprävention

Finanzintegrität

Insiderhandel

Unternehmenswerte

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Interessenkonflikte

Um uns und unser Unternehmen zu schützen, achten wir aufmerksam auf mögliche Interessenkonflikte. Bei der Beurteilung, ob ein solcher vorliegt, helfen uns folgende Fragen:

  • Sind unsere Entscheidungen, die wir für Siemens Healthineers treffen, von persönlichen­ Interessen beeinflusst?
  • Welchen Eindruck hinterlässt die Situation bei externen Dritten, beispiels- weise bei Kunden, Geschäftspartnern oder Investoren?
  • Wie würde die Öffentlichkeit auf meine Geschäftsentscheidung reagieren?

Wettbewerb mit Siemens Healthineers

Ein Interessenkonflikt kann auch in Geschäftsbeziehungen mit oder durch Verpflichtungen oder Beteiligungen an einem Mitbewerber oder Kunden von Siemens Healthineers entstehen.

Typische Beispiele einer

Wettbewerbssituation:

  • Der Mitarbeiter arbeitet zusätzlich bei einem Wettbewerber von Siemens Healthineers oder berät diesen
  • Der Mitarbeiter selbst bietet Produkte oder Services an, die Siemens Healthineers vertreibt
  • Es bestehen persönliche oder familiäre Bindungen zu Wettbewerbern

Daran halten wir uns:

  • Wir führen kein Unternehmen und arbeiten auch nicht für ein Unternehmen, das mit Siemens Healthineers im Wett­ bewerb steht
  • Wir gehen keiner Aktivität nach, die mit unserem Unternehmen konkurriert

Was ist ein klassisches Beispiel für einen internen Interessenkonflikt?

Es besteht eine intime Beziehung zwischen Mitarbeiter und Führungskraft. In diesem Fall ist die Führungskraft verpflichtet, den Interessenkonflikt frühzeitig offenzulegen und durch eine Änderung der Berichtslinien zu beseitigen.

Kapitel G · 6/15 | Seite 35

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

G | Unser Unternehmen

Wir treffen Geschäftsentscheidungen nur im Interesse von Siemens Healthineers

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Siemens Healthineers

Interessenkonflikte

Geldwäscheprävention

Finanzintegrität

Insiderhandel

Unternehmenswerte

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Interessenkonflikte

Nebenbeschäftigungen

Ein Konflikt kann sich zudem bei der Ausübung von Nebentätigkeiten ergeben, die uns an einer pflichtgemäßen Erfüllung unserer Aufgaben bei Siemens Healthineers hindern.

Eine Nebenbeschäftigung kann untersagt oder später widerrufen werden, wenn sie zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsleistung des Mitarbeiters führt, seinen Pflichten im Unternehmen widerspricht oder wenn die Gefahr einer Interessenkollision besteht, insbesondere bei einer Konkurrenzsituation.

Beteiligung an Drittunternehmen

Auch bei Beteiligungen an Drittunternehmen können Interessenkonflikte entstehen.

Daran halten wir uns:

  • Bevor wir eine entgeltliche Nebentätigkeit aufnehmen, binden wir unsere Führungs­kraft ein. Wir teilen der Personalabteilung schriftlich mit, dass wir eine entgeltliche Nebentätigkeit aufnehmen möchten, und nehmen diese erst nach Vorliegen der schriftlichen Einwilligung auf

Wir informieren die zuständige Personalabteilung­ schriftlich über jede unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an Unternehmen, die

  • Geschäftspartner von Siemens Healthineers sind. Dies gilt nur dann, wenn wir mit dem jeweiligen Unternehmen­ dienstlich befasst sind oder dort ein Mandat wahrnehmen. Für die Beteiligung an börsennotierten Unternehmen­ gilt dies nur dann, wenn die Beteiligung einen Anteil von drei Prozent des Gesamtkapitals überschreitet
  • mit unserem Unternehmen im Wettbewerb steht. Dies gilt nur dann, wenn wir durch diese Beteiligung das Management des Wettbewerbers beeinflussen können. Hiervon­ kann ausgegangen werden, wenn die Beteiligung einen Anteil von drei Prozent des Gesamtkapitals dieses Unternehmens überschreitet

Kapitel G · 7/15 | Seite 36

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

G | Unser Unternehmen

Geldwäsche und Terrorismus- finanzierung - ohne uns!

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Siemens Healthineers

Interessenkonflikte

Geldwäscheprävention

Finanzintegrität

Insiderhandel

Unternehmenswerte

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Geldwäscheprävention

Liefer- und Handelsgeschäfte bergen das Risiko, zur Geldwäsche oder Terrorismus­ finanzierung missbraucht zu werden.

Das Ziel von Siemens Healthineers ist es, nur Geschäftsbeziehungen mit seriösen Kunden, Partnern und solchen Unter- nehmen zu unterhalten, deren geschäft- liche Aktivitäten­ im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften stehen und deren Finanzmittel legitimen Ursprungs sind.

Geldwäsche bedeutet, die Herkunft von Geld oder anderen Vermögenswerten aus kriminellen Handlungen zu verschleiern und diese in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf einzubringen. Die Finanzierung von Terrorismus­ kann neben finanzieller Unterstützung auch durch andere Vermögenswerte wie Güter und Waren erfolgen.

Daran halten wir uns:

  • Wir prüfen risikobasiert die Identität von Kunden, Geschäftspartnern und anderen Dritten, deren wirtschaftlichen Hintergrund sowie die Herkunft von Zahlungen, um sicherzustellen, dass diese aus legitimen Quellen stammen
  • Wir informieren bei Verdachtsmomenten umgehend Legal & Compliance oder unsere Führungskraft. Wenn notwendig, meldet Siemens Healthineers verdächtige Sachverhalte an die zuständigen Straf­- verfolgungsbehörden

Kapitel G · 8/15 | Seite 37

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

G | Unser Unternehmen

Wie stärken wir das in uns gesetzte Vertrauen?

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Siemens Healthineers

Interessenkonflikte

Geldwäscheprävention

Finanzintegrität

Insiderhandel

Unternehmenswerte

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Finanzintegrität

Siemens Healthineers ist als internationales Unternehmen zur korrekten und wahrheits- gemäßen Berichterstattung gegenüber Investoren, Mitarbeitern, Kunden, Geschäfts­ partnern sowie gegenüber der Öffentlichkeit und staatlichen Stellen verpflichtet. Entsprechend­ folgen wir den jeweiligen Gesetzen, Regelungen, Standards und Praktiken.

Daran halten wir uns:

  • Wir führen unsere Bücher und Aufzeichnungen vollständig, korrekt und wahrheitsgemäß. Sie werden rechtzeitig und übereinstimmend mit den geltenden Regeln und Standards angefertigt
  • Wir halten die Richtlinien zur Finanz­ berichterstattung ein und folgen den internen Kontrollprozessen
  • Wir übermitteln im Rahmen der Finanzberichterstattung richtige und vollständige Informationen
  • Unsere Bücher und Aufzeichnungen umfassen alle Daten, Prüfbescheinigungen und sonstigen schriftlichen Dokumente, die zur Finanzberichterstattung und Erfüllung von Offenlegungspflichten notwendig sind

Kapitel G · 9/15 | Seite 38

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

G | Unser Unternehmen

Wie stärken wir das in uns gesetzte Vertrauen?

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Siemens Healthineers

Interessenkonflikte

Geldwäscheprävention

Finanzintegrität

Insiderhandel

Unternehmenswerte

Datenschutz

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Finanzintegrität

Wir sind alle im Rahmen unserer Geschäfts­ aktivitäten für steuerliche Belange verant­ wortlich. Die richtige steuerliche Abbildung einer Geschäftsaktivität ist nicht nur die Aufgabe der Finanz- oder Steuerabteilung. Alle Transaktionen­ müssen steuerlich zutreffend abgebildet werden. So muss zum Beispiel eine Kundenrechnung unter anderem die zutreffenden­ Angaben zum Inhalt der erbrachten Leistung sowie die korrekte Umsatzsteuer enthalten.

Ich plane eine geschäft- liche Transaktion mit einem Kunden im Ausland. Was muss ich aus steuerlicher Sicht tun?

Wenn Sie im Hinblick auf die steuerlichen Folgen der Transaktion unsicher sind, setzen Sie sich mit der Steuerabteilung in Verbindung und suchen Sie deren steuerliche Beratung.

Daran halten wir uns:

  • Wir stellen bei der Anwendung der Steuergesetze beziehungsweise im Fall von Konflikten zwischen steuerlichen Regelungen sicher, dass das steuerliche Ergebnis im Einklang mit den wirtschaft­ lichen und rechtlichen Gegebenheiten sowie unseren Geschäftsmodellen steht
  • Wir nutzen keine künstlichen Strukturen oder Briefkastengesellschaften, deren ausschließlicher Zweck die Erlangung gesetzlich nicht zulässiger Steuervorteile ist
  • Wir machen den Steuerbehörden im Einklang mit bestehenden Regelungen in transparenter Weise Informationen zu unserer Steuerstrategie und unseren Geschäftsaktivitäten zugänglich

Kapitel G · 10/15 | Seite 39

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

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Weder von uns noch für andere!

Insiderhandel

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

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Interessenkonflikte

Geldwäscheprävention

Finanzintegrität

Insiderhandel

Unternehmenswerte

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Wertpapierhandel auf Grundlage von Insider­­ informationen ist verboten. Insiderinforma­ tionen dürfen auch nicht unbefugt offengelegt werden.

Was versteht man unter einem Insider und welche Folgen hat es, einer zu sein?

Insider ist, wer Insiderinformationen hat. Als solcher unterliegt er strengen rechtlichen Anforderungen. In fast allen Ländern, in denen Siemens Healthineers tätig ist, wird der Missbrauch von Insiderinformationen­ hart sanktioniert. Neben erheblichen Konse­quenzen­ für das betroffene Unternehmen­ drohen auch dem Mitarbeiter bei einem Verstoß persönliche Haftung und Strafbarkeit, möglicherweise sogar eine Haftstrafe.

Was sind Insiderinformationen?

Bei unserer Arbeit kommen wir häufig mit vertraulichen Informationen in Berührung. Einige dieser Informationen können sogar so wichtig sein, dass sie bei Bekanntwerden erhebliche Auswirkungen auf den Aktienkurs der Siemens Healthineers AG, der Siemens AG oder eines anderen Unternehmens haben können, zum Beispiel eines börsennotierten­ Kunden, Lieferanten oder Joint-Venture-Partners. Diese Informationen werden Insider­ informationen genannt, solange sie eine solche Relevanz für den Börsenkurs haben können und noch nicht veröffentlicht wurden.

Eine Insiderinformation kann sich auch aus der Gesamtschau einzelner Informationen zusammensetzen, die wir zum Beispiel aus Gesprächen und Dokumenten innerhalb und außerhalb des Unternehmens gewonnen haben oder die uns versehentlich zugegangen­ sind. Es kommt dabei immer auf unsere individuelle Kenntnislage an.

Kapitel G · 11/15 | Seite 40

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

G | Unser Unternehmen

Weder von uns noch für andere!

Unsere Grundprinzipien

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Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

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Interessenkonflikte

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Insiderhandel

Können wir uns sicher sein, dass wir bei der Teilnahme an Mitarbeiteraktien- programmen keinen Verstoß gegen das Insiderhandelsverbot begehen?

Siemens Healthineers beabsichtigt die Möglichkeit der Teilnahme an Mitarbeiter­ aktienprogrammen anzubieten, wo es möglich ist. Das Insiderhandelsverbot gilt allerdings auch für Transaktionen im Rahmen dieser Programme, falls der jeweilige Mit-­ arbeiter über Insiderinformationen verfügt, wenn er eine Auswahl im Online-Portal trifft oder ändert, um am Mitarbeiteraktien­ programm teilzunehmen. Bei der aktiven

Teilnahme an Mitarbeiteraktienprogrammen, insbesondere im Zusammenhang mit Kauf- oder Verkaufsentscheidungen sowie bei der Änderung von Kauf- oder Verkaufs­ einstellungen, sollte sich jeder Mitarbeiter immer fragen, ob seine Kauf- oder Verkaufs­ entscheidungen unbeeinflusst von möglichen Insiderinformationen sind. Das gleiche gilt, wenn er eine Entscheidung im Rahmen

des Share Matching treffen möchten (zum Beispiel bei der Abweichung von der Standard­ einstellung "sell to cover", da "hold all and pay taxes via payroll" einen Aktienkauf darstellt).

Daran halten wir uns:

• Wir erwerben oder verkaufen keine

Aktien oder Optionen auf Basis von

Insiderinforma­tionen. Wenn wir über

Insiderinformationen verfügen, ver-

zichten wir auch auf andere Wertpapier­

trans­aktionen, wie beispielsweise die

Stornierung eines Aktienkaufauftrags

• Weder ermöglichen wir anderen, zum

Beispiel Familienmitgliedern, Freunden

oder Bankberatern, Wertpapiertrans­

aktionen auf Grundlage einer Insider-

information­ durchzuführen, noch

verleiten wir sie dazu oder geben ihnen

eine entsprechende Empfehlung

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Woher wissen wir, ob wir Insider sind?

Jeder von uns muss individuell abschätzen,­ ob Informationen, die er hat oder erhält, bei Bekanntwerden so gravierend für den Aktienkurs der Siemens Healthineers AG, der Siemens AG oder eines anderen börsennotierten Unternehmens sein können, dass sie als Insiderinfor­­ mationen einzustufen sind. Die Entscheidung darüber kann uns Siemens Healthineers

nicht abnehmen. Maßgeblich ist auch nicht die formelle Aufnahme in eine Insiderliste, sondern ob uns tatsächlich eine Insiderinformation bekannt ist. Ob eine Insiderliste erstellt und wer darin aufgenommen wird, ist eine davon getrennt zu sehende Entscheidung des jeweiligen Unternehmens.

• Wir behandeln Insiderinformationen

strikt vertraulich und treffen angemes-

sene Vorkehrungen, dass Unbefugte

keinen Zugang dazu erhalten

Kapitel G · 12/15 | Seite 41

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

G | Unser Unternehmen

So schützen wir unsere Unternehmens­ werte verantwortungsvoll

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Siemens Healthineers

Interessenkonflikte

Geldwäscheprävention

Finanzintegrität

Insiderhandel

Unternehmenswerte

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Informationen und unsere Unternehmenswerte sind für den geschäftlichen Erfolg von wesent- licher Bedeutung. Wir achten darauf, dass wir mit ihnen verantwortungsvoll umgehen und diese umfassend schützen. Wir identifizieren und bewerten systematisch unsere kritischen Informationen und Unternehmenswerte, um sie angemessen zu schützen.

Des Weiteren sind unsere eigenen Identitäten (am Arbeitsplatz, zu Hause oder online, z.B. in sozialen Medien) gefährdet, da sie das Ziel von Angreifern sind, um Zugang zu Informationen zu erhalten.

Wir gehen mit Arbeitsmitteln und Firmen­ einrichtungen sorgsam um

Wir gehen sorgsam mit den Arbeitsmitteln und Firmeneinrichtungen um, die für unsere tägliche Arbeit zur Verfügung stehen.

Wir übernehmen Verantwortung dafür, dass die uns zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel und Firmeneinrichtungen wie Telefon, Laptop, E-Mail und Intranet, interne Soziale Netzwerke, Kopierer, Poststelle und Werkzeuge­ nur für

dienstliche Zwecke, im Einklang mit lokalen Unternehmensrichtlinien, genutzt werden.

Wir dürfen betriebliche Internetzugänge für private Zwecke nutzen - einschließlich externer sozialer Medien - jedoch nur im Rahmen der lokalen Unternehmensrichtlinien.

Wir sind uns bewusst, dass die Kommunikation über soziale Medien erhebliche rechtliche, regulatorische und sonstige Risiken für das Unternehmen und/oder die Mitarbeiter mit sich bringen kann, die soziale Medien nutzen und eindeutig mit Siemens Healthineers in Zusammenhang gebracht werden können. Dies kann auch zutreffen, wenn die Nach­ richten eine private Intention haben. Darüber hinaus kann es zu einer Rufschädigung von Siemens Healthineers kommen.

Wir rufen keine Informationen ab, oder geben sie weiter, wenn sie Verhaltensweisen oder Inhalte unterstützten, die in Kapitel B "Respekt" adressiert werden.

Wir verwenden die Arbeitsmittel nicht für illegale Downloads, Aufzeichnungen oder Kopien.

Daran halten wir uns:

  • Wir identifizieren und klassifizieren kritische Informationen und Unter­ nehmenswerte­ entsprechend deren potenzieller Auswirkungen auf das Geschäftsergebnis
  • Wir alle unterstützen die Entwicklung und Umsetzung von ganzheitlichen Schutzmaßnahmen
  • Wir stellen ihren nachhaltigen Schutz durch regelmäßige Überprüfungen und Audits sicher

Wir behandeln Unternehmensinformationen mit der gebotenen Sorgfalt

Siemens Healthineers legt großen Wert darauf, dass sensible Informationen nicht in die Hände Unberechtigter oder Dritter gelangen können. So schaffen wir das Vertrauen, das für eine weltweite Zusammenarbeit mit Kunden und Partnern erforderlich ist.

Kapitel G · 13/15 | Seite 42

Vorwort

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Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

G | Unser Unternehmen

So schützen wir unsere Unternehmens­ werte verantwortungsvoll

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

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Finanzintegrität

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Für Siemens Healthineers kann es schwerwiegende­ Konsequenzen haben, wenn zum Beispiel:

  • Wichtiges Know-how oder Informationen an Unbefugte wie Wettbewerber weitergegeben werden (Verletzung der Vertraulichkeit)
  • Wichtige Informationen (etwa zum Abschluss des Geschäftsjahres) nicht verfügbar sind (mangelnde Verfügbarkeit)
  • Informationen nicht verlässlich sind,
    die wir für die Entscheidungsfindung oder Produktion verwenden (Integrität der Informationen)
  • Die Sicherheit von Standorten und Gebäuden verletzt wird

Daher müssen diese Risiken vermieden oder minimiert werden.

Grundregeln der Kommunikation

  • Wir berücksichtigen die Vertraulichkeit unter­nehmensinterner Informationen bei jeder Kommunikation
  • Wir prüfen vor der Kommunikation von nicht öffentlichen Informationen, ob es sich dabei potenziell um Insiderinformationen handelt
  • Um konzernweit sicherzustellen, dass unsere Aussagen einheitlich und verlässlich sind, halten wir uns an unsere definierten Kernbotschaften
  • Wir sind besonders vorsichtig mit Prognosen und sonstigen zukunftsgerichteten Aussagen
  • Auf Gerüchte und Spekulationen antworten wir mit "kein Kommentar"
  • Wir sind auch während "privater" Unterhaltungen vorsichtig
  • Wir kommunizieren nicht während der Stillhalte­­frist ("Quiet Period"). Diese beginnt bei Siemens Healthineers grundsätzlich mit Beginn des jeweiligen Folgequartals und endet nach der erstmaligen Veröffentlichung der Quartals- bzw. Jahresabschlusszahlen

Wir bekennen uns zu den Prinzipien der Charter of Trust und fördern sie:

  • Schutz der Daten von Personen und Unternehmen
  • Vermeidung von Schäden für Menschen, Unternehmen und Infrastrukturen und
  • Schaffung einer zuverlässigen Grundlage für Vertrauen in eine vernetzte digitale Welt

Daran halten wir uns:

  • Wir klassifizieren Informationen gemäß den Unternehmensvorgaben und behandeln diese entsprechend ihrer Schutzklasse als "frei verwendbar", "eingeschränkt", "vertraulich" oder "streng vertraulich"
  • Wir verwalten Zugriffskontrollen und Berechtigungen, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen auf Informationen zugreifen können
  • Wir geben keine persönlichen Passwörter und Zugangscodes an Dritte weiter
  • Im Umgang mit Unternehmensinfor­ mationen halten wir uns stets an die Grundregeln der Kommunikation.
    Dies gilt auch für die geschäftliche und persönliche Nutzung von Social Media

Weitere Informationen über die Charter of Trust finden Sie unter: www.charter-of-trust.com

Kapitel G · 14/15 | Seite 43

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Datenschutz

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Datenschutz

In unserer stetig stärker digitalisierten Welt spielt der Schutz personenbezogener Daten eine wichtige Rolle. Wir gehen mit personen­ bezogenen Daten sorgfältig und verantwor­­ tungsvoll um und respektieren die Privat-­ sphäre eines jeden. Der Verlust oder die nicht bestimmungsgemäße Verwendung personen­ bezogener Daten kann für die betroffenen Personen schwerwiegende Konsequenzen haben. Wir erwarten von allen unseren Mitarbeitern, dass sie unsere Datenschutz­ abteilung über mögliche Daten­schutzvorfälle informieren.

Besondere Kategorien von personen­­ bezogenen Daten:

Wir werden auch besondere Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeiten, insbesondere Gesundheitsdaten. Wir respektieren die bestehenden Verarbeitungs­ beschränkungen und halten uns an die

Was sind "personen­ bezogene Daten"?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, zum Beispiel der Name, eine Kenn­ nummer, Standortdaten oder ein oder mehrere besondere Merk­ male, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, mentalen, wirtschaftlichen, kultu- rellen oder sozialen Identität sind.

Daran halten wir uns:

Wir erheben und verarbeiten personen­ bezogene Daten nur

  • Auf sichere und vertrauliche Weise
  • Solange und soweit dies für rechtmäßige, zuvor festgelegte Zwecke erforderlich ist
  • In transparenter Weise; und
  • Wenn sie mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegen Verlust, Veränderung und uner- laubte Verwendung oder Offenlegung geschützt sind

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diesbezüglichen Datenschutzanforderungen.

Wir sind uns bewusst, dass Verstöße gegen die Vertraulichkeit oder das Datengeheimnis nicht nur schwerwiegende Folgen für die betroffenen Personen, sondern auch arbeits-

rechtliche­ und strafrechtliche Folgen (siehe

§ 203 Strafgesetzbuch) für uns haben können.

Wie melde ich mögliche Datenschutzvorfälle?

Wir bitten unsere Mitarbeiter, unser Portal "Let Us Know Data Privacy" zu nutzen und den dortigen Anweisungen zu folgen. Alle Benachrichtigungen werden vertraulich behandelt und können anonym erfolgen.

Jeder von uns, der mit personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, Kunden, Patienten oder sonstigen Dritten umgeht, trägt eine hohe Verantwortung.

Kapitel G · 15/15 | Seite 44

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H | Unser Portfolio

Erstklassige Qualität bei Produkten, Services und Branchenlösungen

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Technische Compliance

Siemens Healthineers steht für erstklassige Qualität und ist bestrebt, seine Kunden mit exzellenten und innovativen Produkten, Services und Branchenlösungen zu begeistern.

Die Sicherheit unseres Portfolios für Kunden und alle, die damit in Berührung kommen, sowie dessen Rechtskonformität, Qualität und Umweltverträglichkeit stehen für uns an erster Stelle. Die Einhaltung der geltenden technischen Rechtsvorschriften für die Zulassung und Vermarktung in den jeweiligen Zielländern ist eine grundlegende Voraus­ setzung für die Entwicklung und den Vertrieb unserer Erzeugnisse und Leistungen. Wir halten, was wir technisch versprechen. Wir sprechen daher von technischer Compliance.

In einer Welt der "smarten Produkte" und zunehmender Digitalisierung ist es unser Ziel, das in Siemens Healthineers gesetzte Vertrauen zu erfüllen.

Daran halten wir uns:

  • Wir tragen in unseren jeweiligen Verantwortungsbereichen dafür Sorge, dass unsere Produkte, Services und Branchenlösungen sicher sind und in jedem Fall die rechtlichen lokalen Anforderungen an deren Sicherheit, Zulassung, Vermarktung und Nutzung in den jeweiligen Zielländern erfüllen
  • Wir halten unsere technischen Zusagen ein
  • Wenn wir in unserem jeweiligen Verantwortungsbereich Kenntnis von Qualitäts-, Sicherheits- oder sonstigen Konformitätsmängeln erlangen oder uns Anhaltspunkte hierfür vorliegen, gehen wir diesen nach und melden sie

Wo können im Bereich technischer Compliance Verstöße auftreten?

  • Aktive Täuschung: Durch Abgabe von Erklärungen, die nicht mit der Realität übereinstimmen
  • Täuschen durch Unterlassen: Durch Verschweigen von Informationen zu Produktmängeln zu jedem Zeitpunkt ihrer Entwicklung, Vermarktung oder Verwendung (auch wenn diese sich erst nachträglich, d. h. nach Produktionsbeginn­ oder Markteintritt herausstellen)

Kapitel H · 1/1 | Seite 45

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Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

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Gegenseitige Achtung | E

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I | Unsere Partner

Wir arbeiten mit verantwortungs­ bewussten Partnern zusammen

Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern sind für Siemens Healthineers elementar.

Wir unterhalten Geschäftsbeziehungen nur mit seriösen Partnern, die sich an Recht und Gesetz halten.

Wir schützen die Interessen unserer Kunden durch die sorgfältige Auswahl von Lieferanten und anderen Geschäftspartnern sowie durch die Anforderungen, die wir an unser eigenes Handeln stellen. Deshalb kooperieren wir weltweit mit verantwortungsvollen Partnern.

Einschalten von Dritten - ja, aber ohne

Bestechung

Die Integrität und sorgfältige Auswahl von Geschäftspartnern dienen dem Schutz unseres Unternehmens. Es ist aber verboten, das Verhalten von Amtsträgern oder Privat­ personen zugunsten unseres Unternehmens in unrechtmäßiger Weise zu beeinflussen. Daher prüfen wir Geschäftspartner zu Beginn unserer Geschäftsbeziehungen

und beobachten diese im weiteren Verlauf.

Kapitel I · 1/3 | Seite 46

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I | Unsere Partner

Wir arbeiten mit verantwortungs­ bewussten Partnern zusammen

Daran halten wir uns:

  • Wir wählen unsere Lieferanten und andere Geschäftspartner sorgfältig aus
  • Wir verpflichten unsere Lieferanten und Geschäftspartner vertraglich zur Einhaltung eines einheitlichen Verhaltenskodex ("Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner mit Mittlerfunktion")
  • Nachhaltigkeit ist ein Kernelement unseres Lieferantenmanagements

Für die Zusammenarbeit mit Partnern gelten die folgenden Grundsätze:

  • Wir arbeiten eng mit unseren Lieferanten und Geschäftspartnern zusammen
  • Wir engagieren uns für die Partnerschaft mit unseren Lieferanten und unterstützen gegenseitige Verbesserungen
  • Wir analysieren ständig unsere laufenden Geschäftsbeziehungen und reagieren umgehend auf aufkommende Risiken
  • Wir arbeiten nur mit Lieferanten, die bereit sind, Probleme zu beheben oder Maßnahmen zur Risikominimierung zu implementieren
  • Wir führen sorgfältige Prüfungen durch, einschließlich Exportkontrolle und Geldwäsche
  • Wir bewerten die mit potenziellen Projekten verbundenen Risiken und beziehen sie in die Entscheidung über unsere Angebotsabgabe ein

Kapitel I · 2/3 | Seite 47

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Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

I | Unsere Partner

Wir arbeiten mit verantwortungs­ bewussten Partnern zusammen

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

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Wir möchten einen neuen Distributor oder Verkaufs- agenten einschalten. Was müssen wir beachten?

Eine Compliance Prüfung für diesen Partner muss durch­- geführt und im Business Partner Compliance Tool (BPC Tool) freigegeben werden. Weitere Schritte im Zusammenhang mit den betreffenden Onboarding- Prozessen für Geschäftspartner müssen berücksichtigt werden.

Das BPC Tool finden Sie auf der Intranet Seite Legal & Compliance.

Hier einige Warnhinweise, die wir kritisch hinterfragen und aufklären müssen:

  • Ungereimtheiten in Aufzeichnungen und Zahlungen
  • Hohe Preise und Preisnachlässe beziehungsweise ungewöhnlich hohe Gewinnspannen
  • Vertragspartner mit unklaren Aufgaben beziehungsweise mangelnder Qualifikation
  • Verdächtige persönliche Beziehungen oder Geschäftsarrangements
  • Ungewöhnlich hohe Honorare, Provisionen, Geschenke, Bewirtungen oder Einladungen
  • Die Ablehnung von Anti-Korruptions- Klauseln im Vertrag
  • Die Forderung nach Vorauszahlungen ohne nachvollziehbare geschäftliche Gründe
  • Forderungen nach Barzahlungen oder Überweisungen auf Offshore-Bankkonten oder solche von Dritten

Daran halten wir uns:

  • Wir prüfen und beobachten Geschäfts­ partner unter Beachtung ihres jeweiligen Risikos
  • Wir setzen uns dafür ein, dass Geschäfts­ partner als Teil unserer Wertschöpfungs­ kette unsere Werte und unsere Compliance- Standards kennen und einhalten
  • Durch unsere vertraglichen Bestimmungen verpflichten wir unsere Geschäftspartner, sich an geltendes Recht und sonstige Regularien zu halten

Kapitel I · 3/3 | Seite 48

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unser Bekenntniss zu internationalen Abkommen & Empfehlungen Menschenrechte

Umwelt

Unsere Meldewege

Index

Imprint

J | Gesellschaft und Umwelt

Unsere Verantwortung

für Gesellschaft und Umwelt

Siemens Healthineers dient der Gesellschaft, wo immer wir auf der Welt tätig sind. Als global tätiges Unternehmen mit Innovations- und Investmentkompetenz hält Siemens Healthineers weltweit an einem hohen Standard für nachhaltige Entwicklung fest und leistet hierzu vielfältige Beiträge. Darüber hinaus engagiert sich Siemens Healthineers freiwillig und gezielt für die Förderung gesellschaftlicher Anliegen und Erfüllung von Bedürfnissen.

Kapitel J · 1/4 | Seite 49

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

J | Gesellschaft und Umwelt

Unser Bekenntnis zu internationalen Abkommen und Empfehlungen

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G Unser Portfolio | H Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unser Bekenntniss zu internationalen Abkommen & Empfehlungen Menschenrechte

Umwelt

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Die Siemens AG ist Teilnehmer des Globalen Pakts der Vereinten Nationen (UN Global Compact). Dessen zehn Grundsätze sind ebenso wie die Rahmenvereinbarung­ der Global IndustriALL Union als verbindlich für die gesamte Unternehmensgruppe anzusehen.

Wir als Siemens Healthineers verpflichten uns innerhalb unseres Einflussbereichs, diese Grundsätze zu akzeptieren und zu fördern. Die Beachtung der Menschenrechte, der grundlegenden Arbeitnehmerrechte, des Umweltschutzes und des Korruptionsverbots sind integrale Bestandteile unserer Geschäfte.

Gemäß der Verpflichtung der Siemens AG im Rahmen des Global Compact der Vereinten Nationen wird von uns wie auch von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern weltweit insbesondere die Übereinstimmung mit den folgenden Leitlinien erwartet:

  • Internationale Menschenrechtscharta bestehend aus:

-- der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UN)

-- dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt)

-- dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche,­ soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt)

  • der Europäischen Menschenrechtskonvention
  • der dreigliedrigen Grundsatzerklärung
    der ILO (International Labour Organisation) über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik­ und ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei

der Arbeit (vor allem mit folgenden Themen: Beseitigung von Kinderarbeit, Abschaffung von Zwangs­arbeit, Diskriminierungsverbot, Vereinigungsfreiheit­ und Recht auf Kollektiv­ verhandlungen) und Grundfreiheiten

  • den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen
  • der Agenda 21 zur nachhaltigen Entwicklung (Abschlussdokument der grundlegenden UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung, Rio de Janeiro)
  • der UN-Konvention gegen Korruption
  • der OECD-Konvention gegen Bestechung ausländischer Amtsträger

Kapitel J · 2/4 | Seite 50

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

J | Gesellschaft und Umwelt

Menschenrechte

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

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Unser Unternehmen | G

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Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unser Bekenntniss zu internationalen Abkommen & Empfehlungen

Menschenrechte

Umwelt

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Siemens Healthineers bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte als Kernelement verantwortungsvollen geschäftlichen Verhaltens und setzt sich in seiner gesamten Wertschöpfungskette dafür ein. Die Leit­ prinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte geben Siemens Healthineers wichtige Orientierung.

Die Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Vorschriften ist essenziell. Siemens Healthineers erwartet von uns darüber hinaus, dass wir in Übereinstimmung mit den Prinzipien des Global Compact handeln.

Wesentliche Prinzipien des UN Global Compact sind:

  • Prinzip 1: Unternehmen unterstützen und achten den Schutz der international anerkannten Menschenrechte
  • Prinzip 2: Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechts­ verletzungen mitschuldig machen
  • Prinzipien 3 bis 6: Unternehmen erkennen die grundlegenden Anforderungen zu Arbeitnehmerrechten an

Daran halten wir uns:

  • Wir prüfen Entscheidungen, die wir für unser Unternehmen treffen, frühzeitig auf mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte anderer (innerhalb und außerhalb von Siemens Healthineers)
  • Wir bemühen uns, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, die sich im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit­ ereignen, zu vermeiden oder zu mindern. Dies gilt auch, wenn Siemens Healthineers diese Auswirkungen weder verursacht hat noch dazu beigetragen hat
  • Wir achten die Menschenrechte örtlicher Gemeinschaften und von Menschen, die besonders verwundbar sind oder besonders schützenswerten Gruppen angehören

Was sind besonders schützens­ werte Gruppen?

Hierzu zählen - abhängig von den jeweiligen tatsächlichen und rechtlichen Umständen - Mitglieder indigener Völker, Kinder, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen, die wegen ihrer ethnischer Herkunft, Kultur, Religion, Alter, Behinderung, Geschlecht, Geschlechtsidentität, Geschlechtsaus- druck, sexueller Orientierung, oder eines anderen rechtlich geschützten Merkmals speziellen Risiken ausgesetzt sind.

Kapitel J · 3/4 | Seite 51

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

J | Gesellschaft und Umwelt

Umwelt

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

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Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unser Bekenntniss zu internationalen Abkommen & Empfehlungen Menschenrechte

Umwelt

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Umweltschutz ist eine unternehmerische Aufgabe, unsere gesellschaftliche Verant­ wortung und gleichzeitig ein wesentlicher­ Erfolgsfaktor für Siemens Healthineers.

In allen Einheiten des Unternehmens und in allen Ländern, in denen wir tätig sind, ist es unser Ziel, die Umwelt zu schützen und Ressourcen zu schonen.

Wir arbeiten am Umweltschutz innerhalb des Unternehmens und gemeinsam mit unseren Kunden, etwa indem wir die Energie- und Ressourceneffizienz ständig verbessern.

Siemens Healthineers erwartet von uns als Mitarbeitern, dass wir jeden Tag unseren individuellen Beitrag zu umweltbewusstem Verhalten leisten. Wir sind uns unserer ökologischen Vorbildfunktion bewusst.

Die Umweltprogramme von Siemens Healthineers sind darauf ausgerichtet, Ressourcen­ entlang des gesamten Produktlebenszyklus­ zu schonen, Beseitigungsabfälle zu verringern und Kohlen­ stoffemissionen zu reduzieren. Das Umweltport­­ folio von Siemens Healthineers ist eine Antwort unseres Unternehmens­ auf Klimawandel,­ Ressourcenknappheit und Umweltgefährdung­.

Unser Unternehmen erfüllt die ökologischen Ansprüche seiner Partner durch die Entwicklung­ zukunftsorientierter und ressourceneffizienter­ Lösungen, Produkte und Geschäftsmodelle­. Das konsequente und innovative Umweltschutz­ management ist ein integraler Bestandteil unserer Geschäftsprozesse und geht über gesetzliche Anforderungen hinaus. Nicht nur in der Herstellungsphase, sondern auch in der Design-,Vertriebs-,Nutzungs-, Service- und Entsorgungsphase ergeben sich Umweltaus­ wirkungen, auf die wir bereits frühzeitig in der Produkt- und Fertigungsplanung­ Einfluss nehmen. Klimaschutz spielt dabei für uns und unser Unternehmen eine besonders wichtige Rolle.

Daran halten wir uns:

  • Der Klimaschutz ist eng an den Energie­ verbrauch gekoppelt. Wir setzen Energie rationell und effizient ein
  • Wir reduzieren oder recyclen Abfälle
  • Wir gestalten unsere Prozesse so, dass eine optimale Umweltverträglichkeit von Produkten und Anlagen erreicht wird und keine unnötigen Luftemissionen und Lärmbelästigungen entstehen

Kapitel J · 4/4 | Seite 52

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unsere Meldewege

Was tun bei Hinweisen auf mögliches Fehlverhalten?

Mögliches Fehlverhalten kann über die Ombudsfrau Dr. Sibylle von Coelln gemeldet werden.

Die Ombudsfrau kann auf vertrauens- voller Basis per E-Mail oder Telefon erreicht werden, anonym und kostenlos.

Die Ombudsfrau wird die Identität des Hinweisgebers nicht an Siemens Healthineers offenlegen, es sei denn, der

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Siemens Healthineers erwartet von uns, dass wir mögliche Verstöße gegen die Business Conduct Guidelines melden. Damit helfen wir bei der Aufklärung und Beseitigung von Fehlverhalten und Missständen und schützen uns und das Unternehmen gegen Risiken oder Schäden, die hieraus resultieren können.

Umstände, die auf einen Verstoß gegen die Business Conduct Guidelines hindeuten, können wir an die folgenden Personen oder Stellen melden:

  • Führungskraft (die dann berät, wie weiter an Legal & Compliance oder über alternative Berichtswege, die nachstehend aufgeführt sind, berichtet werden kann)
  • Head of Compliance Siemens Healthineers
  • Mitarbeiter von Legal & Compliance
  • Mitarbeiter der Personalabteilung
  • Weltweites Hinweisgebersystem "Let Us Know"
  • Siemens Healthineers Ombudsfrau
  • betriebliche Arbeitnehmervertretung

Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Business Conduct Guidelines können bei Bedarf vertraulich und anonym vorgebracht werden.

Siemens Healthineers bearbeitet alle Hinweise und ergreift entsprechende Maß­nahmen, wenn diese erforderlich sind. Siemens Healthineers toleriert keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen Beschwerde­führer­ oder Hinweisgeber. Verstöße gegen dieses Verbot der Vergeltungs­ maßnahmen werden als Compliance-Verstöße behandelt.

Alle eingehenden Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Business Conduct Guide­ lines werden in einem unternehmensweit verbindlichen Verfahren behandelt. Dieses trägt der Unschuldsvermutung zugunsten Beschuldigter ebenso Rechnung wie den Mitwirkungsrechten der Arbeitnehmer- vertretungen. Siemens Healthineers wird bei nachweisbaren Verstößen angemessene disziplinarische Maßnahmen ergreifen.

Siemens Healthineers behandelt Beschwerden und Hinweise durch Dritte nach identischen Grundsätzen wie die Beschwerden und Hinweise­ von Mitarbeitern, soweit dies recht­ lich möglich und zulässig ist.

Hinweisgeber wünscht und genehmigt eine Offenlegung ausdrücklich.

Dr. Sibylle von Coelln spricht Deutsch und Englisch.

"Let Us Know" bietet einen sicheren Kanal für die Meldung von mutmaßlich nicht konformen oder anderweitig problematischen Vorgängen:

  • 24 Stunden am Tag
  • Online (und per Telefon in den USA)
  • Auf Wunsch anonym und
  • In mehreren Sprachen

Die technische Administration von

"Let Us Know" wird von der unabhängigen Firma Business Keeper AG übernommen, bei der das System auf gesicherten Servern in Deutschland gespeichert ist.

"Let Us Know" kann erreicht werden über www.bkms-system.net/healthineers

Kontaktinformation

Dr. Sibylle von Coelln

E-Mail:shs-ombudsfrau@hvc-strafrecht.de

Telefon: +49 (0)211 - 44 03 57 78

Seite 53

Vorwort

Wir prägen die Gesundheits- versorgung der Zukunft

Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

Unsere Zusammenarbeit | B

Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Index

A

Agenda 21

50

Allgemeine Erklärung der

Menschenrechte (UN)

50

Amtsträger

18, 19, 46, 50

Arbeitsbedingungen

15, 16

Arbeitssicherheit

14, 16, 17

Arbeitszeit

15

Ausgehende Zahlungen

22

B

Beschleunigungszahlungen

20

Bestechung

18, 46, 50

Beteiligung an Drittunternehmen

36

Betriebliche Arbeitnehmervertretung

15, 53

Bücher und Aufzeichnungen

38

C

Charter of Trust

43

Collective Action

29

Compliance-Verstöße

53

Computersoftware

33

D

Datenschutz

44

Diensterfindung

33

E

Einschalten von Dritten

46

Europäische Menschenrechtskonvention

50

Exportkontrolle

27, 28, 47

F

Fairer Wettbewerb

18-26

Finanzberichterstattung

38

Finanzintegrität

38, 39

Firmeneinrichtungen

42

Führungskraft/-kräfte

10, 13, 16, 34-37, 53

Führungsmodell

13

G

Geistige Eigentumsrechte

33

Geldbußen/-strafen

8, 23, 27

Geldwäsche

37, 47

Geschäftsentscheidungen

18, 34, 35, 36

Geschäftspartner

9, 19, 26, 35-38,46-48, 50

Geschenke

18, 22, 48

Gesetzesverstöße

8

Gesundheit

14, 16, 17

Gesundheitsdaten

44

Gesundheitseinrichtungen

7

Gesundheitsversorger

5, 7, 18, 19, 22, 30

Gleichbehandlung

15

Global Compact

50, 51

Grundregeln der Kommunikation

43

Seite 54

Vorwort

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Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

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Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

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Unsere Partner | I

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Unsere Meldewege

Index

Imprint

Index

H

Handels- und Exportkontrollvorschriften

27

Hinweisgeber

53

Hinweisgebersystem "Let Us Know"

53

I

Imageverlust

34

Insider

40, 41

Insiderhandel

40, 41

Insiderinformation

40, 41, 43

Insiderliste

41

Integres Verhalten

18

Integrität

29, 43, 46

Integritäts- und Compliance-Pakte

29

Interessenkonflikte

34-36

Internationale Abkommen und Empfehlungen

50

International Labour Organisation (ILO)

50

K

Kartellrecht

23-26

Kinderarbeit

15, 50

Korruption

18, 21, 29, 48, 50

L

Lauterer Wettbewerb

23-26

Legal & Compliance

3, 4, 7, 21, 24, 26, 37,

48, 53

Let Us Know

4, 53

Let Us Know Data Privacy

44

Lieferanten

9, 23-25, 40, 46, 47, 50

M

Marke Siemens Healthineers

32, 33

Marktbeherrschende Stellung

23, 26

Medizinische Fachkraft

7

Meldewege

10, 53

Menschenrechte

50, 51

Mitarbeiteraktienprogramme

41

N

Nebentätigkeiten

36

O

OECD-Konvention gegen Bestechung

50

ausl. Amtsträger

OECD-Leitsätze für

50

multinationale Unternehmen

Ombudsfrau

4, 53

Ordnungsgemäße Dokumentation

22

Organisations- und Aufsichtspflichten

13

Seite 55

Vorwort

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Unsere Märkte | F

Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Index

P

Patente

Persönliche Sicherheit

Persönlichkeitsrechte

Personenbezogene Daten

Portfolio

Privatsphäre

Produkte

Q

Qualität

S Schadensersatz

Soziale Medien/Netzwerke Spenden

Sponsoring Steuergesetze Stillhaltefrist ("quiet period")

T

Tarif- und Vereinigungsfreiheit Technische Compliance Terrorismusfinanzierung

33

14, 16, 17 9 44

31, 45, 52 9, 44

3, 5, 24, 26, 27, 33, 35, 45, 52

5, 7, 18, 45

8, 23 42, 43 20, 21 20, 21 39 43

15

45

37

U

Umweltprogramme

52

Umweltschutz

16, 50, 52

Umweltverträglichkeit

45, 52

UN-Konvention gegen Korruption

50

Unternehmensinformationen

42, 43

Unternehmenswerte

42, 43

Urheberrechte

33

Z Zuwendungen

18-21

Seite 56

Vorwort

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Unsere Grundprinzipien

Unser Verhalten | A

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Unternehmensschutz | C

Unsere Verantwortung

Unser Führungsmodell | D

Gegenseitige Achtung | E

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Unser Unternehmen | G

Unser Portfolio | H

Unsere Partner | I

Gesellschaft und Umwelt | J

Unsere Meldewege

Index

Imprint

Imprint

Siemens Healthineers AG

Legal & Compliance

Henkestraße 127

91052 Erlangen, Deutschland

Für den Herausgeber:

Dr. Benedikt Knothe, Leiter Compliance

Ausgabe: 2019

Copyrights:

Alle Bildrechte liegen bei Siemens Healthineers. Alle weiteren Rechte, etwa an Übersetzungen, Kopien sowie an Teilen davon, vorbehalten.

Im Falle von Änderungen wird dieses Dokument vom Herausgeber nicht eingezogen werden.

© 2019 Siemens Healthineers AG, Erlangen

Herausgeber Siemens Healthineers AG · 7306 0819 online · © Siemens Healthineers AG, 2019

Geschäftsordnung

für den Vorstand der

Siemens Healthineers AG

Fassung vom 12. Februar 2020

2

Geschäftsordnung für den Vorstand der Siemens Healthineers AG

    • 1
      Allgemeines
  1. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft in Übereinstimmung mit dem Ge- setz, der Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung, den Beschlüssen der Hauptver- sammlung und des Aufsichtsrats sowie dieser Geschäftsordnung.
  2. Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unterneh- mensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung auch durch Toch- tergesellschaften hin (Compliance). Er sorgt für ein angemessenes Controlling-, Revi- sions-, Risikomanagement- und internes Kontrollsystem.
  3. Die Gesellschaft wird aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum Siemens-Konzern in deren Konzernabschluss einbezogen. Vor diesem Hintergrund hat sie ein Interesse an einer funktionierenden Zusammenarbeit innerhalb der Unternehmensgruppe. Der Vorstand wird, solange die Gesellschaft in den Konzernabschluss einbezogen ist, der Siemens AG alle für die Aufstellung des Konzernabschlusses und -lageberichts erforderlichen Informationen und Unterlagen verschaffen und, im Rahmen des rechtlich Zulässigen und soweit der Gesellschaft dadurch kein Nachteil entsteht, alle sonstigen Informatio- nen dem Vorstand der Siemens AG zur Verfügung stellen und Maßnahmen treffen, damit der Vorstand der Siemens AG seinen Pflichten im Zusammenhang mit der Lei- tung des Siemens-Konzerns, einschließlich der im Siemens-Konzern geltenden Grundsätze der Konzern-Governance, insbesondere in Bezug auf die Einrichtung und Unterhaltung eines konzernweiten Compliance- und Risikomanagementsystems, nachkommen kann. Sofern der Vorstand der Auffassung ist, dass die Gesellschaft oder eine abhängige Gesellschaft (§§ 15 ff. AktG) dem im Einzelfall nicht entsprechen kann, wird der Vorstand dem Aufsichtsrat Bericht erstatten.
  4. Bei der Besetzung von Führungsfunktionen in der Healthineers-Gruppe achtet der Vor- stand auf Vielfalt (Diversity) und strebt dabei insbesondere eine angemessene Berück- sichtigung von Frauen an.
    • 2

Interessenkonflikte; Wettbewerb

  1. Die Mitglieder des Vorstands dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche In- teressen verfolgen noch Geschäftschancen, die der Healthineers-Gruppe zustehen, für sich nutzen. Sie unterliegen während ihrer Zugehörigkeit zum Vorstand und während

3

der Dauer ihres Anstellungsvertrags über die Regelungen des § 88 AktG hinaus einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Vorstandsmitglieder sollen Nebentätigkeiten, insbe- sondere Aufsichtsratsmandate außerhalb der Healthineers-Gruppe, nur mit Zustim- mung des Aufsichtsrats übernehmen.

  1. Die Mitglieder des Vorstands dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten ungerechtfertigte Vorteile fordern oder an- nehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren.
  2. Jedes Vorstandsmitglied muss Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber dem Vor- sitzenden des Aufsichtsrats offenlegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber informieren. Alle Geschäfte zwischen der Gesellschaft oder einem mit ihr verbunde- nen Unternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern oder ihnen nahe stehenden Personen, Unternehmen oder Vereinigungen andererseits haben den Standards zu ent- sprechen, wie sie bei Geschäften mit fremden Dritten maßgeblich wären. Solche Ge- schäfte bedürfen, soweit nicht ohnehin die Mitwirkung des Aufsichtsrats nach § 112 AktG erforderlich ist, der Zustimmung des Aufsichtsrats, falls der Wert im Einzelfall EUR 10.000 übersteigt.
    • 3
      Gesamtverantwortung und Geschäftsverteilung
  1. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Die Gliederung des Vorstands in Ressorts sowie die Verteilung der Geschäfte auf die einzelnen Mitglieder des Vorstands werden in einem vom Aufsichts- rat zu beschließenden Geschäftsverteilungsplan festgelegt.
  2. Die Mitglieder des Vorstands arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich ge- genseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Vorstandsressorts. Jedes Mitglied ist verpflichtet, bei schwerwiegenden Bedenken bezüglich einer Ange- legenheit eines anderen Vorstandsressorts eine Beschlussfassung des Vorstands herbei- zuführen, wenn die Bedenken nicht durch eine Aussprache mit dem anderen Mitglied des Vorstands behoben werden können. In diesem Fall hat die Maßnahme bis zur Ent- scheidung des Vorstands zu unterbleiben.
  3. Die Gesamtinteressen der Healthineers-Gruppe haben Vorrang vor den Interessen der einzelnen Vorstandsressorts, soweit nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
  4. Eine Beschlussfassung des Vorstands ist erforderlich in allen Angelegenheiten, in de- nen nach dem Gesetz, der Satzung oder dieser Geschäftsordnung eine Beschlussfas- sung durch den Vorstand vorgeschrieben ist, insbesondere über

4

    1. Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie,
    2. die Jahresplanung einschließlich der Finanz- und Investitionsplanung und der daraus abgeleiteten Personalentwicklung der Gesellschaft sowie die Mehrjahres- planung,
    3. die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses, des Lagebe- richts und des Konzernlageberichts sowie deren Vorlage an den Aufsichtsrat,
    4. die Einberufung der Hauptversammlung,
    5. Vorschläge zur Beschlussfassung der Hauptversammlung,
    6. die nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Vorlagen an den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung,
    7. Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen,
    8. alle Angelegenheiten, die dem Vorstand durch den Vorsitzenden oder ein Mit- glied zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
  1. Das einzelne Mitglied des Vorstands führt das ihm zugewiesene Vorstandsressort im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Soweit Maßnahmen und Geschäfte eines Vorstandsressorts zugleich ein oder mehrere andere Vorstandsressorts betreffen, muss sich das Mitglied des Vorstands zuvor mit den anderen beteiligten Mit- gliedern abstimmen. Wenn eine Einigung nicht zustande kommt, ist jedes beteiligte Mitglied des Vorstands verpflichtet, eine Beschlussfassung des Vorstands herbeizufüh- ren. In diesem Fall hat die Maßnahme bis zur Entscheidung des Vorstands zu unter- bleiben.
  2. Maßnahmen und Geschäfte eines Vorstandsressorts, die für die Gesellschaft von au- ßergewöhnlicher Bedeutung sind oder mit denen ein außergewöhnliches wirtschaftli- ches Risiko verbunden ist, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vorstands. Das- selbe gilt für solche Maßnahmen und Geschäfte, bei denen ein Mitglied des Vorstands die vorherige Beschlussfassung des Vorstands verlangt.
  3. Maßnahmen und Geschäfte der in Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 bezeichneten Art darf das Mitglied des Vorstands ohne vorherige Zustimmung des Vorstands oder - im Falle von Abs. 5 Satz 2 - ohne vorherige Abstimmung mit den anderen beteiligten Mitgliedern vornehmen, wenn dies nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zur Vermeidung

5

unmittelbar drohender schwerer Nachteile für die Gesellschaft erforderlich ist. Über einen solchen Vorgang ist der Vorstand unverzüglich zu unterrichten.

    • 4
      Vorsitzender des Vorstands
  1. Dem Vorsitzenden des Vorstands obliegt die sachliche Koordination aller Vorstands- ressorts. Er hat darauf hinzuwirken, dass die Führung aller Vorstandsressorts einheit- lich auf die durch die Beschlüsse des Vorstands festgelegten Ziele ausgerichtet wird.
  2. Der Vorsitzende wird von den Mitgliedern des Vorstands laufend über alle wesentli- chen Angelegenheiten ihrer Vorstandsressorts unterrichtet und kann verlangen, dass er über bestimmte Geschäfte oder Arten von Geschäften im Vorhinein unterrichtet wird.
  3. Der Vorsitzende des Vorstands repräsentiert den Vorstand und die Gesellschaft gegen- über der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber Behörden, Verbänden, Wirtschaftsor- ganisationen und Medien. Er kann diese Aufgaben für bestimmte Arten von Angele- genheiten oder im Einzelfall auf ein anderes Mitglied des Vorstands übertragen.
  4. Dem Vorsitzenden des Vorstands obliegt die Federführung für den Vorstand in der Zu- sammenarbeit mit dem Aufsichtsrat und dessen Mitgliedern. Er unterrichtet den Vor- sitzenden des Aufsichtsrats regelmäßig über den Gang der Geschäfte und die Lage der Healthineers-Gruppe. Bei wichtigen Anlässen und bei geschäftlichen Angelegenhei- ten, die auf die Lage der Healthineers-Gruppe von erheblichem Einfluss sein können, hat er dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats unverzüglich zu berichten.
  5. Bei Verhinderung des Vorsitzenden des Vorstands nimmt der stellvertretende Vorsit- zende die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden wahr. In Ermangelung eines stellver- tretenden Vorsitzenden werden im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden die ihm obliegenden Aufgaben von dem Vorstandsmitglied wahrgenommen, das er hierzu be- stimmt hat. Das Recht des Vorsitzenden zum Stichentscheid nach § 5 Abs. 6 Satz 3 steht dem jeweiligen Vertreter nicht zu.
    • 5

Sitzungen und Beschlüsse

  1. Die Sitzungen des Vorstands werden durch den Vorstandsvorsitzenden einberufen. Der Vorstand legt den Sitzungskalender ("Board Calendar") fest. Jedes Mitglied kann die Einberufung einer Sitzung unter Angabe der zu behandelnden Gegenstände verlangen.

6

  1. Mit der Einberufung, die nicht später als eine Woche vor der Sitzung erfolgen soll, ist die Tagesordnung mitzuteilen und sollen die Beschlussvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung übermittelt werden. Der Vorstandsvorsitzende kann die Fristen für die Einberufung, die Mitteilung der Tagesordnung und der Beschlussvorschläge angemes- sen verkürzen, wenn die Angelegenheit nach seiner Auffassung keinen Aufschub dul- det. Jedes Mitglied kann die Ergänzung der Tagesordnung verlangen. Das Verlangen muss, falls nicht ein dringender Fall eine spätere Mitteilung rechtfertigt, bis zum fünf- ten Tag vor der Sitzung gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden mitgeteilt werden, der dies wiederum unverzüglich den Vorstandsmitgliedern mitteilt.
  2. Der Vorstandsvorsitzende leitet die Sitzungen. Er kann bestimmen, dass ein anderes Mitglied des Vorstands die Sitzung leitet. Der Sitzungsleiter bestimmt die Reihenfolge, in der die Gegenstände der Tagesordnung behandelt werden, und die Art und Reihen- folge der Abstimmungen. Der Sitzungsleiter kann die Beratung und Beschlussfassung zu einzelnen Punkten der Tagesordnung vertagen, es sei denn, dass der Tagesordnungs- punkt nach Auffassung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder keinen Aufschub duldet.
  3. Der Vorstandsvorsitzende kann bestimmen, dass Personen, die nicht dem Vorstand an- gehören, zur Beratung über einzelne Gegenstände zugezogen werden.
  4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Mitglieder, die durch Telefon- oder Videokonferenz zu- geschaltet sind, gelten als anwesend. Abwesende Mitglieder können ihre Stimmen schriftlich, fernmündlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger gebräuchli- cher Kommunikationsmittel abgeben. Die abwesenden Mitglieder sind unverzüglich über die in ihrer Abwesenheit gefassten Beschlüsse zu unterrichten. Über Angelegen- heiten aus dem Ressort eines abwesenden Mitglieds soll - außer in dringenden Fällen
    - nur mit seinem Einverständnis verhandelt und beschlossen werden.
  5. Beschlüsse des Vorstands sollen möglichst einstimmig gefasst werden. Wenn dies nicht erreichbar ist, bedarf der Vorstandsbeschluss der einfachen Mehrheit der abge- gebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorstandsvorsitzenden den Ausschlag.
  6. Auf Anordnung des Vorstandsvorsitzenden können Beschlüsse auch in einer Telefon- oder Videokonferenz oder außerhalb von Sitzungen durch schriftlich, fernmündlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Telekommunikations- mittel übermittelte Stimmabgaben gefasst werden. Ein derart gefasster Beschluss kommt abweichend von Abs. 6 Satz 2 zustande, wenn für ihn mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Vorstands gestimmt haben.

7

  1. Über jede Vorstandssitzung ist (zu Beweiszwecken, nicht als Wirksamkeitsvorausset- zung) ein Protokoll anzufertigen, aus dem sich Ort und Tag der Sitzung, die Teilneh- mer, die Form der Teilnahme, die Tagesordnung und der Wortlaut der Beschlüsse er- geben. Das Protokoll wird von dem Protokollführer, der vom Vorstandsvorsitzenden bestimmt wird, unterzeichnet und allen Mitgliedern des Vorstands übermittelt. Das Protokoll ist in der nächsten Vorstandssitzung zur Genehmigung vorzulegen und gilt als genehmigt, wenn kein Mitglied des Vorstands dem Protokoll bis zum Ende dieser Sitzung widerspricht. Beschlüsse des Vorstands, die nach Abs. 7 gefasst worden sind, werden in einem Protokoll festgehalten; das Protokoll wird jedem Vorstandsmitglied unverzüglich übermittelt.
    • 6
      Zustimmung des Aufsichtsrats
  1. Der Vorstand bedarf für die folgenden Geschäfte und Maßnahmen der Zustimmung des Aufsichtsrats:
    1. Erwerb, Veräußerung und Umwandlung von Unternehmen, Unternehmensbetei- ligungen und Unternehmensteilen, soweit im Einzelfall der Verkehrswert oder - soweit dieser nicht bekannt ist oder der Buchwert darüber liegt - der Buchwert den Betrag von EUR 100 Mio. - oder ein Verkaufsverlust den Betrag von EUR 100 Mio. - erreicht oder übersteigt;
    2. Maßnahmen oder Geschäfte, die zu einer Aufnahme neuer sowie Einschränkung oder Aufgabe bestehender Geschäftsfelder oder zu einer wesentlichen Abwei- chung von der bestehenden Strategie führen, soweit ein Umsatz in Höhe von mindestens 5 % des im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr erzielten Umsat- zes der Healthineers-Gruppe betroffen ist, Kosten für damit verbundene interne Restrukturierungen den Betrag von EUR 100 Mio. erreichen oder übersteigen oder mehr als 500 Mitarbeiter betroffen sind;
    3. Investitionen oder Desinvestitionen betreffend Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens, immaterielle Vermögenswerte und externe Anmietungen, falls der Wert der Investition oder Desinvestition einen Betrag von EUR 100 Mio. erreicht oder übersteigt;
    4. Erwerb, Bebauung, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, grund- stücksgleichen Rechten und Rechten an Grundstücken, soweit der Wert im Ein- zelfall einen Betrag von EUR 100 Mio. erreicht oder übersteigt;

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  1. Finanzmaßnahmen, soweit deren Wert im Einzelfall den Betrag von EUR 100 Mio. erreicht oder übersteigt; unter diese Zustimmungsbedürftigkeit fallen nicht
    1. Finanzmaßnahmen im ordentlichen Geschäftsgang und/oder Finanz- transaktionen aus dem Tagesgeschäft, die der Steuerung der Liquidität und übriger Finanzrisiken, wie z.B. des Devisen-, Zins- und ggf. Aktien- risikos dienen, sowie der Rückkauf von eigenen Fremdkapitalemissionen im Einklang mit den Emissionsbedingungen sowie
    2. Maßnahmen, die in einer vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresplanung vorgesehen sind;
  2. Übernahme von Bürgschaften, Garantien, Patronatserklärungen oder ähnlichen Haftungen für Verbindlichkeiten Dritter, bei denen es sich nicht um von der Sie- mens Healthineers AG im Sinne der §§ 15 ff. AktG abhängige Gesellschaften handelt, soweit der Wert im Einzelfall den Betrag von EUR 100 Mio. erreicht oder übersteigt;
  3. Abschluss von Vergleichsvereinbarungen in Gerichts- oder Schiedsverfahren mit einem Vergleichswert von mehr als EUR 50 Mio.;
  4. die Jahresplanung der Gesellschaft;
  5. Bestellung und Abberufung der Inhaber folgender Leitungsfunktionen auf der ersten Ebene unterhalb des Vorstands:
    - CEOs der Segmente bzw. bei Segmentleitung durch ein Mitglied des Vor- stands der Sub-Segmente;
    - CEOs der Regionen;
    - Leiter der Funktionen Strategy, Legal and Compliance und Human Ressources;
  6. wesentliche Grundsätze des Vergütungs- und Incentivierungssystems für Mitar- beiter der Gesellschaft und ihrer abhängigen Gesellschaften (§§ 15 ff. AktG);
  7. Veränderungen beziehungsweise Maßnahmen im Rahmen von oder Zusammen- hang mit der Strategie bezüglich des Firmen-, Marken- und Designauftritts der Gesellschaft und ihrer abhängigen Gesellschaften (§§ 15 ff. AktG), insbesondere mit Blick auf oder Relevanz für den Auftritt als Unternehmen des Siemens-Kon- zerns ("Siemens Brand").

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  1. Für die Ermittlung der in Abs. 1 genannten Schwellenwerte sind inhaltlich verbundene Einzelmaßnahmen zusammenzufassen. Der Vorstand hat sicherzustellen, dass die in Abs. 1 genannten Maßnahmen durch abhängige Gesellschaften (§§ 15 ff. AktG), an denen die Gesellschaft direkt oder indirekt beteiligt ist, jeweils nur mit Zustimmung des von der Gesellschaft beherrschten Gesellschaftsorgans vorgenommen werden dür- fen. Der Vorstand darf die Zustimmung in abhängigen Gesellschaften (§§ 15 ff. AktG) wiederum nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats erteilen.
  2. Die Zustimmung des Aufsichtsrats kann im Vorhinein für den Einzelfall oder für eine bestimmte Gruppe oder Art von Maßnahmen erteilt werden.
  3. Für die Kreditgewährung an Vorstandsmitglieder gilt § 89 AktG.
  4. Das Recht des Aufsichtsrats, die Vornahme sonstiger Maßnahmen von seiner Zustim- mung abhängig zu machen, bleibt durch diesen § 6 unberührt.

§ 7

Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat

  1. Um die ausreichende Versorgung des Aufsichtsrats mit Informationen sicherzustellen, berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikoma- nagements und der Compliance. Er legt dem Aufsichtsrat die Jahresplanung und Mehr- jahresplanung vor und berichtet über etwaige Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen.
  2. Auskunftsersuchen richten der Aufsichtsrat oder einzelne Aufsichtsratsmitglieder über den Aufsichtsrats- oder den Prüfungsausschussvorsitzenden an den Vorstand.

Geschäftsordnung

des Aufsichtsrats der

Siemens Healthineers AG

Fassung vom 31. Juli 2020

2

Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Siemens Healthineers AG

    • 1
      Allgemeines
  1. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig und überwacht dessen Geschäftsführung.
  2. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und dieser Geschäftsordnung aus. Er orientiert sich an den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
  3. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Es ist an Weisungen und Aufträge nicht gebunden und wird bei seinen Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Interessenkonflikte, insbesondere solche, die auf Grund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten oder wesentlichen Wettbewerbern entstehen können, sind dem Aufsichtsratsvorsitzenden gegenüber unverzüglich offenzulegen. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird eigene Interessenkonflikte gegenüber dem Präsidium offenlegen. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten in seiner Person soll das betreffende Aufsichtsratsmitglied sein Aufsichtsratsmandat niederlegen.
  4. Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen.
  5. Der Aufsichtsrat achtet darauf, dass für Vorstände und Mitarbeiter im Unternehmen Verhaltensmaßstäbe (Business Conduct Guidelines) gelten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats beachten diese Regeln in deren jeweils geltender Fassung, soweit sie sich auf Aufsichtsratsmitglieder übertragen lassen und mit ihren Pflichten vereinbar sind.
    • 2

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

  1. Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem

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die Gesellschaft tätig ist, vertraut sind. Der Aufsichtsrat benennt unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex konkrete Ziele für seine Zusammensetzung und erarbeitet ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium.

  1. Zur Wahl oder Bestellung als Mitglied des Aufsichtsrats sollen in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die nicht älter als 70 Jahre sind.
  2. Ein Aufsichtsratsmitglied, dessen berufliche Tätigkeit sich gegenüber dem Zeitpunkt seiner Wahl wesentlich verändert, wird mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden eine Aussprache über die mögliche Beendigung seines Mandats führen.
    • 3
      Verschwiegenheit
  1. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben über vertrauliche Angaben, Berichte und Beratungen sowie Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt.
  2. Will ein Mitglied des Aufsichtsrats Informationen an Dritte weitergeben, von denen nicht mit Sicherheit auszuschließen ist, dass sie vertraulich sind oder Geheimnisse der Gesellschaft betreffen, so ist es verpflichtet, den Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorher zu unterrichten (bzw. in dessen Fall das Präsidium) und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Aufsichtsratsmitglieder stellen sicher, dass die von ihnen zur Unterstützung einbezogenen Mitarbeiter die Verschwiegenheitspflicht in gleicher Weise einhalten.
    • 4

Vorsitzender und Stellvertreter

  1. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
  2. Scheidet der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit aus seinem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich, spätestens in der nächsten Aufsichtsratssitzung vor anderen Beschlüssen eine Neuwahl vorzunehmen.
  3. Der Stellvertreter des Vorsitzenden hat in allen Fällen, in denen er bei dessen Verhinderung in Stellvertretung des Vorsitzenden handelt, die gleichen Rechte wie der Vorsitzende, jedoch mit Ausnahme des dem Vorsitzenden nach § 5 Abs. 8 Satz 3 zustehenden Stichentscheids.

Siemens Healthineers AG veröffentlichte diesen Inhalt am 20 November 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 23 November 2020 08:42:09 UTC.

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