DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Siemens Healthineers AG / ???????Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR), und Art. 2 Abs. 3 Delegierte VO (EU) 2016/1052
Siemens Healthineers AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

01.02.2021 / 17:31
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR), und Art. 2 Abs. 3 Delegierte VO (EU) 2016/1052

Erwerb eigener Aktien - 9. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 25. Januar 2021 bis 29. Januar 2021 (jeweils einschließlich) wurden insgesamt Stück 250.962 Aktien der Siemens Healthineers AG im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Healthineers AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 03. Oktober 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 07. Oktober 2020 mitgeteilt wurde.

Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:

RückkauftagAggregiertes Volumen in StückGewichteter Durchschnittskurs
25.01.2021 65.962 44,2971
26.01.2021 50.000 44,4374
27.01.2021 30.000 45,8198
28.01.2021 55.000 45,7401
29.01.2021 50.000 46,2854
 

Die Geschäfte sind in detaillierter Form auf der Internetseite der Siemens Healthineers AG veröffentlicht (www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 07. Oktober 2020 bis 29. Januar 2021 (jeweils einschließlich) erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 3.738.839 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Siemens Healthineers AG erfolgt durch ein von der Siemens Healthineers AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).

München, 01. Februar 2021

Siemens Healthineers AG

Der Vorstand



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Siemens Healthineers AG
Henkestr. 127
91052 Erlangen
Deutschland
Internet:https://www.corporate.siemens-healthineers.com

 
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