DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Siemens Healthineers AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der 
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 
Siemens Healthineers AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 
2021-06-23 / 18:35 
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten 
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 
Der am 21. Juni 2021 vom Vorstand der Siemens Healthineers AG (nachfolgend auch die "Gesellschaft") beschlossene 
Aktienrückkauf beginnt am 28. Juni 2021. Im Zeitraum bis längstens zum 28. Januar 2022 sollen eigene Aktien der 
Gesellschaft im Wert von bis zu EUR 170.000.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 6.000.000,00 Stückaktien, 
zurückgekauft werden. Die erworbenen Aktien werden im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungs- beziehungsweise 
Belegschaftsaktienprogrammen der Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen Unternehmen verwendet und an Personen, die 
in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie an 
Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ausgegeben. Vorbehaltlich eines entsprechenden 
Beschlusses des Aufsichtsrats können die erworbenen Aktien auch zur Erfüllung der Verpflichtung der Gesellschaft, den 
Mitgliedern des Vorstands Aktien im Rahmen ihrer langfristigen Vergütung zu übertragen, genutzt werden. Soweit die 
erworbenen Aktien für diese Zwecke nicht benötigt werden, dürfen sie für andere rechtlich zulässige Zwecke verwendet 
werden. Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der Siemens Healthineers AG am 12. 
Februar 2021 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz Gebrauch. 
Mit der Durchführung des Rückkaufs wird ein Kreditinstitut beauftragt, das selbstständig seine Entscheidungen über den 
Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Gesellschaft trifft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat des 
Kreditinstituts im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und ein anderes 
Wertpapierhaus oder Kreditinstitut zu beauftragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu 
beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden. 
Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) 
erfolgen. 
Der Kaufpreis je zurückerworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion 
ermittelten Kurs einer Siemens Healthineers-Aktie im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um 
nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. 
Darüber hinaus ist das Kreditinstitut verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 
Nr. 2016/1052 (nachfolgend auch die "Rückkauf-VO") einzuhalten. Entsprechend der Rückkauf-VO darf u.a. kein Preis 
gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen 
Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt und zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet. Maßgeblich 
ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der Rückkauf-VO dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des 
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben werden. Der 
durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor 
dem konkreten Kauftermin. 
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Rückkauf-VO entsprechenden Weise in detaillierter 
sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Zudem 
wird die Siemens Healthineers AG die Geschäfte auf ihrer Website unter https://www.corporate.siemens-healthineers.com/ 
de/investor-relations/share veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe 
mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. 
München, im Juni 2021 
Siemens Healthineers AG 
Der Vorstand 
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2021-06-23 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Siemens Healthineers AG 
              Henkestr. 127 
              91052 Erlangen 
              Deutschland 
Internet:     https://www.corporate.siemens-healthineers.com 
 
Ende der Mitteilung  DGAP News-Service 
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1211349 2021-06-23


 
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June 23, 2021 12:35 ET (16:35 GMT)