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4.6 Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG der Siemens Energy AG für das Geschäftsjahr 2024
München, 11. Dezember 2024
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
im Geschäftsjahr 2024 befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Vergütung des Vorstands. Die Vorstandsvergütung hat für den Aufsichtsrat insbesondere in einem so richtungsweisenden Jahr wie dem Geschäftsjahr 2024 als wesentliches Steuerungsinstrument eine herausragende Bedeutung. Daher wurde ein Vergütungsausschuss neu eingerichtet, der im Februar 2024 seine Arbeit aufnahm. Der Vergütungsausschuss widmet sich insbesondere dem Vergütungssystem für den Vorstand und dessen regelmäßiger Überprüfung. Die vom Vergütungsausschuss erar beiteten Beschlussvorlagen bilden für den Aufsichtsrat die Grundlage für eine bestmögliche Entscheidung über das strategisch relevante Ins trument der Vorstandsvergütung.
Das Geschäftsjahr 2024 war geprägt von einer Rekordnachfrage nach Energietechnologien von Siemens Energy, mit denen unsere Kunden aus allen Regionen der Welt den Klimawandel bekämpfen. Wegen der in der Energiebranche üblichen langen Projektlaufzeiten entwi ckelte sich ein stattlicher Auftragsbestand. Dabei gehören Garantien für Abschlagszahlungen sowie Erfüllungs- oder Gewährleistungsgarantien zu den Standardinstrumenten der Energiebranche. Wegen des hohen Auftragsbestands und der entsprechend erforderlichen Garantien wurde es Ende 2023 notwendig, Rückgarantien mit der deutschen Bundesregierung abzuschließen, um weiterhin große Auftragseingänge und damit das Wachstum des Unternehmens und die Arbeitsplätze im Unternehmen für unsere Mitarbeiter*innen sicherzustellen.
Die abgeschlossene Bundesgarantie verpflichtet das Unternehmen, eine Beschränkung der Vorstandsvergütung auf die Festvergütung vorzunehmen. Der zwingende Verzicht der Vorstandmitglieder auf ihre variable Vergütung und damit auf den Großteil ihrer Vergütung führt zu einer Vergütung, die deutlich unterhalb des Marktniveaus liegt. Diese Beschränkung gilt so lange wie Siemens Energy die staatlichen Rückgarantien in Anspruch nimmt. Der Vergütungsausschuss hat diese Vorgabe bei seiner Überprüfung und Anpassung des Vorstandsvergütungssystems im Geschäftsjahr 2024 berücksichtigt. Dabei war es aus Sicht des Aufsichtsrats eine sehr wichtige Zielsetzung, Kontinuität im Vorstand sicherzustellen. Der Vergütungsausschuss hat dazu intensiv über einen längeren Zeitraum und unter Einbeziehung von führenden Rechts- und Vergütungsexperten ausführlich beraten und ein angepasstes Vergütungssystem erarbeitet, das die Anforderungen der Bundesgarantie berücksichtigt. Für die Zeit nach dem Auslaufen der Rückgarantien wurden daher zeitlich begrenzte Vergütungskomponenten definiert, um Anreize für Kontinuität im Vorstand zu setzen. Ein substanzieller Teil dieser einmaligen Vergütung ist an die strategischen Ziele des Unternehmens in den Jahren nac h Ablauf der Bundesgarantie gebunden und direkt an die Aktienkursentwicklung gekoppelt. Den eingeschlagenen, erfolgreichen Weg wollen wir mit unserem aktuellen Vorstand gemeinsam weiter gehen und auch die zukünftigen Herausforderungen im Sinne einer nachhaltigen und langfristigen Entwicklung von Siemens Energy gemeinsam bewältigen.
Weitere wesentliche Änderungen zum Vergütungssystem sind aus Sicht des Vergütungsausschusses derzeit nicht erforderlich. Das angepasste Vergütungssystem werden wir Ihnen auf der ordentlichen Hauptversammlung im Februar 2025 vorlegen.
Mit diesem Bericht erhalten Sie wie gewohnt eine aus unserer Sicht transparente und umfassende Information über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat. Wie der gesamte Aufsichtsrat lege ich insbesondere in dieser herausfordernden Zeit viel Wert auf den weiteren Austausch mit Ihnen zu diesem wichtigen Thema.
Für den Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats.
Hubert Lienhard
Vorsitzender des Vergütungsausschusses
Siemens Energy - Geschäftsbericht 2024
187 Weitere Informationen
Dieser gemeinsame Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat richtet sich nach den Erfordernissen des § 162 AktG und den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Der Vergütungsbericht enthält individualisierte Angaben zur gewährten und geschuldeten Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands und der aktiven und ehemaligen Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 (1. Oktober 2023 bis 30. September 2024) und im Geschäftsjahr 2023 (1. Oktober 2022 bis 30. September 2023) sowie weitere aktienrechtlich geforderte Angaben. Der Bericht unterliegt einer formellen sowie auch einer freiwilligen inhaltlichen Prüfung durch die KPMG AG Wirtschafts- prüfungsgesellschaft, München.
Der Vergütungsbericht wird der ordentlichen Hauptversammlung im Februar 2025 zur Billigung vorgelegt. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wurde von der Hauptversammlung am 26. Februar 2024 mit einer Mehrheit von 92,77 % gebilligt.
4.6.1 Vergütung der Mitglieder des Vorstands
In diesem Bericht wird die Anwendung des ab dem 1. Oktober 2020 gültigen Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2024 erläutert. Das Vergütungssystem wurde in der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Februar 2021 durch die Aktionär*innen der Siemens Energy AG mit 96,70 % der abgegebenen Stimmen gebilligt ("Say on Pay"). Eine vollständige Beschreibung des Vergütungssystems für den Vorstand findet sich in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 der Siemens Energy AG, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist. Ein angepasstes Vergütungssystem wird der Hauptversammlung 2025 zur Billigung vorgelegt. Die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2025 der Siemens Energy AG, die im Dezember 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wird, wird eine vollständige Beschreibung des angepassten Vergütungssystems enthalten.
Alle zum 30. September 2024 amtierenden Mitglieder des Vorstands erhalten ihre Vergütung auf Basis eines Anstellungsvertrags mit der Siemens Energy AG, der zu der Bestellung als Vorstandsmitglied gleichläuft. Dr.-Ing. Christian Bruch, Maria Ferraro, Anne-Laure de Chammard und Vinod Philip erhalten ihre Vergütung ausschließlich von der Siemens Energy AG. Karim Amin und Tim Holt erhalten einen Teil ihrer Vergütung von Siemens Energy Konzerngesellschaften. Für das Geschäftsjahr 2024 erhielt Karim Amin circa 60 % seiner Ziel-Gesamtvergütung von der Siemens Energy LLC (Vereinigte Arabische Emirate) und Tim Holt circa 40 % seiner Ziel-Gesamtvergütung von der Siemens Energy Inc. (Vereinigte Staaten). Karim Amin erhielt circa 40 % und Tim Holt circa. 60 % seiner Ziel-Gesamtvergütung von der Siemens Energy AG. Damit führten die zusätzlichen Beschäftigungsverhältnisse mit Siemens Energy-Konzerngesellschaften zu keiner Erhöhung der Gesamtvergütung. Gemäß § 162 Abs. 1 AktG wird in der Tabelle "Gewährte und geschuldete Vergütung Geschäftsjahr 2024" die Konzern-Gesamtvergütung angegeben.
Einigung auf Bundesbürgschaft zur finanziellen Stabilisierung der Siemens Energy
Die Bundesrepublik Deutschland und Siemens Energy haben sich im Dezember 2023 auf eine Bundesbürgschaft verständigt, die die mit einem Bankenkonsortium abgeschlossene Avalkreditlinie zur Finanzierung des operativen Geschäfts teilweise absichert. Ein Bestandteil der Bürgschaftsauflagen sind bestimmte Beschränkungen der Vorstandsvergütung während der Inanspruchnahme der Bundesbürgschaft. De mnach darf kein Mitglied des Vorstands der Siemens Energy für Geschäftsjahre, innerhalb derer ein oder mehrere Avale unter der vom Bund verbürgten Avalkreditlinie herausgelegt worden sind, eine Vergütung erhalten, die über die Festvergütung dieses Mitglieds zum 1. Oktober 2023 hinausgeht, vorbehaltlich entgegenstehender zwingender gesetzlicher Pflichten der Gesellschaft. Die Auszahlung variabler Vergütung für Geschäftsjahre vor dem 1. Oktober 2023 ist davon ausgenommen. Folglich darf den Vorstandsmitgliedern für den von der Bürgschaftsauflage umfassten Zeitraum keine variable Vergütung zugesagt werden ("Vergütungsbeschränkungen"); entsprechend haben die Mitglieder des Vorstands gegenüber Siemens Energy auf den Erhalt solcher Vergütungsbestandteile verzichtet.
Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024 gemäß § 87a Abs. 2 AktG Abweichungen vom gültigen Vergütungssystem beschlossen, die aufgrund der Vergütungsbeschränkungen erforderlich und im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig sind. Die Abweichungen vom geltenden Vergütungssystem umfassen den Verzicht auf die variable Vergütung, die mit den Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2024 vertraglich vereinbart war (so dass die Vergütung abweichend vom derzeitigem Vergütungssystem zu 100 Prozent aus einer Festvergütung besteht), sowie die vorübergehende Aussetzung der Share Ownership Guidelines im Geschäftsjahr 2024. Ferner wurden mit den Vorstandsmitgliedern jeweils Vereinbarungen getroffen, die aufschiebend bedingt eine einmalige Vergütung für das erste Geschäftsjahr nach dem Wegfall der Vergütungsbeschränkungen zusagen. Die Zusagen sind dahingehend aufschiebend bedingt, dass die Vergütungsbeschränkungen wegfallen und der jeweilige Begünstigte zu diesem Zeitpunkt noch Mitglied des Vorstands ist. Bis zum Eintritt dieser Bedingungen haben die Vorstandsmitglieder keinen Anspruch auf diese einmalige Vergütung und ein solcher Anspruch wird auch nicht zeitanteilig erdient. Die einmalige Vergütung besteht aus erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Elementen und ist in dieser Form nicht im derzeitigen Vergütungssystem vorgesehen.
Dabei soll insbesondere der erfolgsunabhängige Teil der Einmalvergütung aus Sicht des Aufsichtsrats dazu dienen, die aktuellen Mitglieder des Vorstands mit ihrer hohen Kompetenz und Erfahrung bis zum Wegfall der Vergütungsbeschränkungen an das Unternehmen zu binden, obwohl sie in dieser Zeit auf ihre variable Vergütung, die den überwiegenden Teil ihrer regulären Gesamtvergütung ausmacht, verzichten müssen. Die erfolgsabhängigen Komponenten sollen in Abhängigkeit von dem Erreichen klar definierter Leistungsziele in den ersten Jahren nach dem Wegfall der Vergütungsbeschränkungen gewährt werden. Die Steuerung der Gesellschaft nach dem Wegfall der Bundesbürgschaft wird für den langfristigen Erfolg von Siemens Energy wegweisend sein, weshalb eine enge Verknüpfung des dann zu gewährenden erfolgsabhängigen Teils der Einmalvergütung mit der Unternehmensstrategie und der Bewältigung der sich stellenden besonderen Herausforderungen in der Zeit nach der Bundesbürgschaft aus Sicht der Gesellschaft essenziell ist.
Das der ordentlichen Hauptversammlung 2025 zur Billigung vorzulegende angepasste Vergütungssystem wird die Möglichkeit der Gewährung der beschriebenen einmaligen Vergütung vorsehen und deren einzelne Bestandteile näher erläutern.
Siemens Energy - Geschäftsbericht 2024
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Grundzüge der Vorstandsvergütung
Das System zur Vergütung des Vorstands leistet nach Auffassung des Aufsichtsrats einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstr ategie und unterstützt die nachhaltige und langfristige Entwicklung der Siemens Energy.
Die Ausgestaltung der Vorstandsvergütung beruht dabei auf den folgenden Grundsätzen:
Grundzüge der Vorstandsvergütung
Unterstützung der Geschäftsstrategie
Nachhaltige Ausrichtung der Vergütung
Fokus auf industriespezifische Anforderungen
Kopplung von Leistung und Vergütung
Berücksichtigung gemeinschaftlicher und individueller Leistung der Vorstandsmitglieder
Durchgängigkeit der Systeme
Angemessenheit der Vergütung
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder soll die Umsetzung der Geschäftsstrategie durch angemes- sene Incentives fördern.
Im Rahmen der variablen Vergütung wird ein bedeutender Teil der Vergütung auf Basis einer mehrjährigen Performancemessung ermittelt. Der Fokus auf Nachhaltigkeit wird durch Leistungskriterien hinsichtlich Um- welt, Soziales & Governance (ESG) in der langfristig variablen aktienbasierten Vergütung weiter gestärkt.
Die Vergütung des Vorstands kann nach den besonderen Herausforderungen des Unternehmens gestaltet wer- den, beispielsweise durch eine funktionsspezifische Differenzierung der Vergütung der einzelnen Vorstandsmit- glieder oder durch die Flexibilität, die relative Performancemessung im Einklang mit wachsenden Geschäften anzupassen.
Herausragende Leistungen sollen durch eine angemessene Vergütung honoriert werden. Leistung, die hinter den festgelegten Zielen zurückbleibt, soll zu einer spürbaren Verringerung der Vergütung führen.
Das Vergütungssystem gibt dem Aufsichtsrat die Möglichkeit, individuelle Verantwortung einerseits und die Leistung der Vorstandsmitglieder als Gesamtgremium andererseits zu berücksichtigen.
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist anschlussfähig an die Vergütungssysteme der Führungskräfte und Mitarbeiter*innen des Konzerns.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist marktüblich und trägt der Größe, der Komplexität sowie der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rechnung.
Übersicht über die Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2024
Vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme der Bundesbürgschaft und der damit einhergehenden Vergütungsbeschränkungen haben die Vorstandsmitglieder der Siemens Energy AG auf die kurzfristig variable Vergütung (Bonus) sowie die langfristig variable Vergütung (Stock Awards) für das Geschäftsjahr 2024 verzichtet. Dementsprechend wurden keine variablen Vergütungsbestandteile für diesen Zeitraum gewährt. Um eine Einordnung dieser Maßnahme zu erleichtern, werden nachstehend die Vergütungselemente unter dem im Geschäftsjahr 2024 geltenden Vergütungssystem einschließlich der (nicht gewährten) variablen Vergütungsbestandteile dargestellt.
Vergütungselement
Feste Bestandteile
Grundvergütung
Nebenleistungen
Ausgestaltung | Zweck/Strategiebezug | |||
Zwölf monatliche Raten (Ausnahmen möglich bei Dienstsitz außerhalb | Marktübliches Grundeinkommen für die Ausübung des Amtes | |||
von Deutschland) | ||||
Leistungen wie etwa Dienstwagen, Zuschüsse zu Versicherungen, Er- | Kostenübernahme im angemessenen Rahmen | |||
stattung von Steuerberatungskosten sowie von Wohnungs- und Um- | ||||
zugskosten (Erstberufung/Wechsel des Arbeitsorts), einschließlich | ||||
Übernahme der gegebenenfalls hierauf anfallenden Steuern |
Versorgungsleistungen
Variable Bestandteile
Kurzfristig variable Vergü- tung (Bonus)
Langfristig variable Vergütung (Stock Awards)
Weiteres
Versorgungsentgelt in bar zur freien Verfügung | Möglichkeit zum privaten Aufbau eines angemessenen Alters- | |||
kapitals bei Minimierung von unternehmensseitigen Risiken | ||||
Bonus für das Geschäftsjahr 2024 entfallen
Reguläre Zusage von Siemens Energy Stock Awards für das Geschäftsjahr 2024 entfallen
Aktienhaltevorschriften
(Share Ownership Guide- Ausgesetzt für das Geschäftsjahr 2024 lines)
Siemens Energy - Geschäftsbericht 2024
189 Weitere Informationen
Kriterien zur Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung
Die Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung erfolgt grundsätzlich auf Basis eines Vergleichs mit anderen deutschen Unternehmen ähnlicher Größe und Komplexität. Siemens Energy wird zum 30. September 2024 als eines der 40 größten börsennotierten deutschen Unternehmen im DAX geführt. Mit einer Größenpositionierung im DAX hinsichtlich Umsatz, Mitarbeiteranzahl und Marktkapitalisierung rund um den Median stellt nach Auffassung des Aufsichtsrats dieser Index für Siemens Energy eine geeignete Vergleichsgrundlage dar und dient als Basis für die Marktangemessenheitsüberprüfung.
Daneben berücksichtigt der Aufsichtsrat die Entwicklung der Vorstandsvergütung im Verhältnis zur Vergütung der Belegschaft von Siemens Energy in Deutschland (exklusive Siemens Gamesa), einschließlich der Entwicklung im Zeitverlauf. Bei diesem vertikalen Vergleich ermittelt er das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises (Vertragsgruppe leitende Angestellte) und der weiteren Belegschaft (außertarifliche Mitarbeiter*innen und Tarifmitarbeiter*innen) exklusive Siemens Gamesa in Deutschland.
Struktur der Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2024
Nach dem Vergütungssystem setzt sich die Vergütung der Mitglieder des Vorstands aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Die Ziel- Gesamtvergütung stellt die Vergütungshöhe dar, die bei Erreichung aller gesteckten Ziele und gleichbleibendem Aktienkurs zum Tragen kommt. Dadurch werden nach Auffassung des Aufsichtsrats Anreize für eine starke Unternehmensperformance wie auch kollektive und individuelle Leistung der Mitglieder des Vorstands gesetzt. Das Nichterreichen der gesetzten Ziele kann zu einer signifikanten Verringerung der Vergütung führen, denn die Ziel-Gesamtvergütung ist in der Regel für alle Mitglieder des Vorstands zu mehr als 60 % variabel.
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gibt für die feste Vergütung sowie für die kurzfristig und langfristig variable Vergütung prozentuale Bandbreiten gemessen an der Ziel-Gesamtvergütung vor.
Wegen des Wegfalls der variablen Vergütung aufgrund der Inanspruchnahme der Bundesbürgschaft und der damit einhergehenden Vergütungsbeschränkungen weicht die Vergütungsstruktur im Geschäftsjahr 2024 von diesen Bandbreiten ab. Die prozentualen Anteile der kurzfristig variablen Vergütung sowie der langfristig variablen Vergütung betragen demzufolge für das Geschäftsjahr 2024 jeweils 0 % der Ziel- Gesamtvergütung.
Anpassungen zur Zielvergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Für das Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat im September 2023 eine Anpassung der Grundvergütung der Mitglieder des Vorstands von 3 % beschlossen.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Ziel-Gesamtvergütungen der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung des Verzichts der Mitglieder des Vorstands auf ihre variable Vergütung.
Siemens Energy - Geschäftsbericht 2024
Weitere Informationen 190
Ziel-Gesamtvergütung
Geschäftsjahr 2024
Zum 30. September 2024 amtierende Vorstandsmitglieder
(in Tsd. €)
Feste Vergütung | Variable Vergütung | |||||
Gesamt | ||||||
Grund- | Versorgungs- | Neben- | ||||
vergütung | entgelt | Leistungen1 | Summe | Bonus Stock Awards | Summe |
Dr.-Ing. Christian Bruch
Maria Ferraro
Tim Holt2
Karim Amin3
Anne-Laure de Chammard
Vinod Philip
Zielbetrag
Anteil (%)
Minimum
Maximum
Zielbetrag
Anteil (%)
Minimum
Maximum
Zielbetrag
Anteil (%)
Minimum
Maximum
Zielbetrag
Anteil (%)
Minimum
Maximum
Zielbetrag
Anteil (%)
Minimum
Maximum
Zielbetrag
Anteil (%)
Minimum
Maximum
1.560 | 500 | 61 | 2.121 | |
74 % | 23 % | 3 % | 100 % | |
1.560 | 500 | 61 | 2.121 | |
1.560 | 500 | 61 | 2.121 | |
834 | 300 | 20 | 1.154 | |
72 % | 26 % | 2 % | 100 % | |
834 | 300 | 20 | 1.154 | |
834 | 300 | 20 | 1.154 | |
845 | 272 | 43 | 1.161 | |
73 % | 23 % | 4 % | 100 % | |
845 | 272 | 43 | 1.161 | |
845 | 272 | 43 | 1.161 | |
714 | 150 | 218 | 1.082 | |
66 % | 14 % | 20 % | 100 % | |
714 | 150 | 218 | 1.082 | |
714 | 150 | 218 | 1.082 | |
680 | 150 | 170 | 1.000 | |
68 % | 15 % | 17 % | 100 % | |
680 | 150 | 170 | 1.000 | |
680 | 150 | 170 | 1.000 | |
680 | 150 | 113 | 942 | |
72 % | 16 % | 12 % | 100 % | |
680 | 150 | 113 | 942 | |
680 | 150 | 113 | 942 | |
0 | 0 | 0 |
0 % | 0 % | 0 % |
0 | 0 | 0 |
0 | 0 | 0 |
0 | 0 | 0 |
0 % | 0 % | 0 % |
0 | 0 | 0 |
0 | 0 | 0 |
0 | 0 | 0 |
0 % | 0 % | 0 % |
0 | 0 | 0 |
0 | 0 | 0 |
0 | 0 | 0 |
0 % | 0 % | 0 % |
0 | 0 | 0 |
0 | 0 | 0 |
0 | 0 | 0 |
0 % | 0 % | 0 % |
0 | 0 | 0 |
0 | 0 | 0 |
0 | 0 | 0 |
0 % | 0 % | 0 % |
0 | 0 | 0 |
0 | 0 | 0 |
2.121 |
100 % |
2.121 |
2.121 |
1.154 |
100 % |
1.154 |
1.154 |
1.161 |
100 % |
1.161 |
1.161 |
1.082 |
100 % |
1.082 |
1.082 |
1.000 |
100 % |
1.000 |
1.000 |
942 |
100 % |
942 |
942 |
1
2
3
Der jeweilige Zielbetrag für Nebenleistungen entspricht den jeweils im Geschäftsjahr 2024 gewährten Nebenleistungen.
Seit dem Geschäftsjahr 2023 wird die Zielvergütung von Tim Holt in US-Dollar vereinbart. Grundvergütung = 916.700 US$; Versorgungsentgelt für das Geschäftsjahr 2024: 295.000 US$. Bonus und Stock Awards sind für das Geschäftsjahr 2024 entfallen. Die Umrechnung in Euro zu Darstellungszwecken erfolgt für die Grundvergütung und Nebenleistungen gemäß dem jeweiligen EUR-USD Monatsdurchschnittskurs. Das Versorgungsentgelt wird zu Darstellungszwecken gemäß dem Durchschnittskurs im Geschäftsjahr 2024 (1 € = 1,0842 US$) umgerechnet. Etwaige Beiträge zur Altersversorgung, die Tim Holt im Rahmen seiner Tätigkeit für Siemens Energy Inc. erhält, werden auf das Versorgungsentgelt angerechnet. Der Wert dieser geschuldeten Beiträge zur Altersversorgung betrug 189.602 US$ für das Geschäftsjahr 2024 (174.877 € gemäß dem Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr 2024 (1 € = 1,0842 US$)).
Mit Ausnahme der von der Siemens Energy LLC (UAE) gezahlten Grundvergütung erfolgt die Auszahlung der Vergütung von Karim Amin in Euro. Die Auszahlung der Grundvergütung durch die Siemens Energy LLC (UAE) erfolgt aufgrund lokaler gesetzlicher Bestimmungen in VAE-Dirham. Am Ende des Geschäftsjahres erfolgt eine Korrektur dahingehend, dass die ausgezahlte Vergütung in VAE-Dirham der Zielvergütung in Euro entspricht. Für die Umrechnung wird der jeweilige Euro-Dirham-Monatsdurchschnittskurs zugrunde gelegt.
Siemens Energy - Geschäftsbericht 2024
191 Weitere Informationen
Obergrenzen einzelner Vergütungselemente
Der Aufsichtsrat bestimmt für jede Vergütungskomponente zu Beginn des Geschäftsjahres eine Obergrenze in Euro. Grundvergütung und Ver- sorgungsentgelt werden als feste Beträge definiert und können somit nicht höher ausfallen. Laut Vergütungssystem werden kurzfristig und langfristig variable Vergütung auf 150 % bzw. 250 % des jeweiligen Zielwerts in Euro begrenzt. Für das Geschäftsjahr 2024 kommen diese Obergrenzen aufgrund des Verzichts auf die variable Vergütung nicht zum Tragen.
Für Nebenleistungen legt der Aufsichtsrat zu Beginn eines Geschäftsjahres für jedes Mitglied des Vorstands den maximalen Geld wert von Nebenleistungen auf Basis eines Prozentsatzes der Grundvergütung fest. Der Aufsichtsrat hat für das Geschäftsjahr 2024 einen maximalen Geldwert von 8 % der Grundvergütung festgelegt. Nach dem Vergütungssystem kann die Obergrenze insbesondere für Vorstandsmitglieder mit Dienstsitz außerhalb von Deutschland erhöht werden.
Für Tim Holt und Karim Amin, deren Dienstsitze in den Vereinigten Staaten beziehungsweise in den Vereinigten Arabischen Emira ten liegen, hat der Aufsichtsrat die Obergrenze um jeweils 450.000 US$ beziehungsweise 450.000 € auf Ganzjahresbasis erhöht, um zusätzliche Leistungen wie beispielsweise Steuerausgleichszahlungen und Steuerberatungskosten einschließlich hierauf anfallender Steuern zu berücksichtigen. Die Obergrenze von Anne-Laure de Chammard wurde um 450.000 € erhöht, um Zusagen in Verbindung mit der doppelten Haushaltsführung zu berücksichtigen. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat beschlossen, für Maria Ferraro die Obergrenze um 50.000 € anzuheben, um einzelvertragliche Zusagen zu berücksichtigen, die erstmalig vor der Abspaltung der Siemens Energy AG von der Siemens AG gewährt wurden, zum Beispiel die Übernahme von Steuerberatungskosten.
Einhaltung der Maximalvergütung nach § 87a AktG
Laut § 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG legt der Aufsichtsrat eine verbindliche jährliche Maximalvergütung für jedes Mitglied des Vorstands fest. Aus der folgenden Tabelle geht hervor, dass für jedes Mitglied des Vorstands die Vergütung für das Geschäftsjahr 2024 unterhalb der jeweils geltenden Maximalvergütung liegt. Da die langfristig variable Vergütung aufgrund der Inanspruchnahme der Bundesbürgschaft und der damit einhergehenden Vergütungsbeschränkungen entfällt, kann die Vergütung für das Geschäftsjahr 2024 nicht höher sein als die im G eschäftsjahr 2024 gewährte und geschuldete Vergütung. Somit ist die Einhaltung der Maximalvergütung im Sinne des § 87a AktG für das Geschäftsjahr 2024 gewährleistet.
Einhaltung der Maximalvergütung nach
- 87a AktG Geschäftsjahr 2024 (in Tsd. €)
Zum 30. September 2024 amtierende Mitglieder des Vorstands
Dr.-Ing. Christian Bruch
Maria Ferraro
Tim Holt
Karim Amin
Anne-Laure de Chammard
Vinod Philip
Gewährte und geschuldete Vergütung | Maximalvergütung i.S.v. § 87a Abs. 1 | ||
GJ 2024 | S. 2 Nr. 1 AktG | ||
2.121 | < | 9.950 | |
1.154 | < | 4.950 | |
1.161 | 4.950 | ||
< | |||
1.082 | 4.950 | ||
< | |||
1.000 | 4.950 | ||
< | |||
942 | 4.950 | ||
< | |||
Siemens Energy - Geschäftsbericht 2024
Weitere Informationen 192
Variable Vergütungsbestandteile im Geschäftsjahr 2024
Kurzfristig variable Vergütung (Bonus)
Das Vergütungssystem sieht vor, dass ein wesentlicher Teil der Vergütung der Vorstandsmitglieder an die Jahresperformance des Siemens Energy Konzerns gekoppelt ist (Bonus). Die Höhe des Bonus hängt von der Erreichung finanzieller und nicht-finanzieller Ziele ab. Insgesamt ist der Auszahlungsbetrag jedoch auf 150 % des Zielbetrags (Cap) beschränkt. Die Ziele werden in drei gleichgewichtete Komponenten unterteilt: zwei finanzielle und individuelle Ziele, die sowohl finanzieller als auch nicht-finanzieller Art sein können. Die bisher verwendeten Kennzahlen Ergebnismarge vor Sondereffekten und Free Cashflow vor Steuern (2021: Kapitalrendite; "ROCE") spiegeln die kurzfristige finanzielle Entwicklung des Siemens Energy-Konzerns wider.
Wegen des Entfalls der variablen Vergütung aufgrund der Inanspruchnahme der Bundesbürgschaft und der damit einhergehenden Vergütungsbeschränkungen erfolgte für das Geschäftsjahr 2024 keine Gewährung von kurzfristig variabler Vergütung.
Langfristig variable aktienbasierte Vergütung (Siemens Energy Stock Awards)
Laut Vergütungssystem wird zu Beginn eines Geschäftsjahres den Mitgliedern des Vorstands eine langfristig variable aktienbasierte Vergütung in Form von sogenannten Siemens Energy Stock Awards zugeteilt ("Stock Awards Tranche"). Je Stock Award wird das Anrecht auf den Erhalt einer Siemens Energy-Aktie eingeräumt. Die Stock Awards werden nach Ablauf einer Sperrfrist von rund vier Jahren und vorbehaltlich der Erreichung festgelegter Zielvorgaben erfüllt.
Aufgrund der mit der Bundesbürgschaft verbundenen Vergütungsbeschränkungen erfolgte für das Geschäftsjahr 2024 keine Zuteilung einer regulären Stock Awards Tranche.
Weitere Informationen zu laufenden Siemens Energy Stock Awards-Tranchen
Für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 wurden den Vorstandsmitgliedern, die jeweils in diesen Geschäftsjahren im Amt waren, Stock Awards Tranchen zugeteilt. Diese sind von den Vergütungsbeschränkungen ausgenommen. Die Anzahl der zuzuteilenden Stock Awards wird b erechnet, indem der maximal mögliche Grad der Zielerreichung - 200 % - mit dem Zielbetrag multipliziert und diese Zahl durch den Kurs der Siemens Energy- Aktie im Xetra-Handel zum Zuteilungszeitpunkt dividiert wird, abzüglich des Barwerts der geschätzten Dividenden während der rund vierjä hrigen Sperrfrist ("Zuteilungskurs"). Am Ende der Sperrfrist haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Erhalt einer Siemens Energy-Aktie je Stock Award ohne eigene Zuzahlung. Die finale Anzahl der Stock Awards richtet sich nach der Erreichung der gesetzten Ziele während des vierjährigen Performance-Zeitraums. Sollte die Entwicklung des Siemens Energy-Aktienkurses dazu führen, dass der Geldwert der finalen Anzahl an Stock Awards 250 % des Zielbetrags übersteigt, verfällt eine entsprechende darüber hinausgehende Anzahl von Stock Awards ersatzlos (Cap). Folgende strategische Leistungskriterien finden in den Stock Awards-Tranchen 2021, 2022 und 2023 Berücksichtigung:
Siemens Energy Stock Awards Tranchen 2021-2023
Leistungskriterien
Leistungs- kriterium
Gewichtung
Zielsetzung
Relative Aktienrendite | Unverwässertes Ergebnis je Aktie | Umwelt, Soziales und Governance | |||
(Total Shareholder Return; "TSR") | (Earnings per Share; "EPS") | (Environmental, Social & Governance; "ESG") | |||
40 % | 40 % | 20 % | |||
Die Kursentwicklung zzgl. Dividenden von Sie- | Der Aufsichtsrat legt zum Beginn einer Stock | Drei gleichgewichtete Kennzahlen der ESG- | |||
mens Energy und den Referenzindizes wäh- | Awards-Tranche einen 100 %-Zielwert für das | Komponente werden zu Beginn der Tranche | |||
rend des Performance-Zeitraums (36 Monate) | durchschnittliche EPS aus fortgeführten Aktivi- | festgelegt. Ebenfalls legt der Aufsichtsrat zum | |||
wird dem jeweiligen Durchschnittswert im Re- | täten in den vier Jahren der Sperrfrist sowie | Beginn der Tranche für jede Kennzahl quanti- | |||
ferenz-Zeitraum (zwölf Monate) gegenüber- | EPS-Zielwerte, die einer Zielerreichung von | tative Zielwerte fest, die einer Zielerreichung | |||
gestellt. Die Abweichung in Prozentpunkten | 0 % und 200 % entsprechen, fest. | von 0 %, 100 % bzw. 200 % entsprechen. | |||
zwischen den für Siemens Energy und den für | |||||
den jeweiligen Index ermittelten Werten be- | |||||
stimmt die Zielerreichung. | |||||
Leistungs- korridor
Die konkrete Zielerreichung einer Stock Awards Tranche wird nach vier Jahren ex-post im Vergütungsbericht erläutert.
Siemens Energy - Geschäftsbericht 2024
193 Weitere Informationen
ESG-Ziele haben innerhalb des Leistungskriteriums ESG je eine Gewichtung von 1/3 (d. h. eine Gewichtung innerhalb der Stock Awards von je
6,67 %). Für die laufenden Stock Awards Tranchen 2021, 2022 und 2023 wurden folgende Ziele festgelegt:
Siemens Energy Stock Awards -
Zielsetzung ESG-Ziele (alle laufenden Tranchen)
Leistungskriterium
Tranche 2021 | CO2 Scope 1+2 (kt)1 | |
Tranche 2022 | CO2 Scope 1+2 (kt)1 | |
Tranche 2023 | CO2 Scope 1+2 (kt)1 | |
Tranche 2021 | eNPS (Punkte) 2 | |
Tranche 2022 | eNPS (Punkte) 2 |
Tranche 2023 | Engagement Factor (%)2 | |
Tranche 2021 | Frauenanteil im Senior | |
Management (PC 64-72)3 | ||
Tranche 2022 | Frauenanteil im Senior | |
Management (PC 63-72)3 | ||
Tranche 2023 | Frauenanteil im Senior | |
Management (PC 63-72)3 | ||
Zielwerte
(Messung zum Stichtag Ende des letzten Geschäftsjahres der Laufzeit)
GJ 2024 | GJ 2025 | GJ 2026 | ||||||||||||||||||||
Ausgangs- | 0 % | 100 % | 200 % | 0 % | 100 % | 200 % | 0 % | 100 % | 200 % | |||||||||||||
wert | ||||||||||||||||||||||
304 | 252 | 236 | 220 | - | - | - | - | - | - | |||||||||||||
244 | - | - | - | 220 | 195 | 170 | - | - | - | |||||||||||||
181 | - | - | - | - | - | - | 190 | 160 | 130 | |||||||||||||
(1,9) | 0 | 10 | 20 | - | - | - | - | - | - | |||||||||||||
(10,4) | - | - | - | 0 | 5 | 10 | - | - | - | |||||||||||||
72 % | - | - | - | - | - | - | 68 % | 73 % | 78 % | |||||||||||||
22,4 % | 22 % | 25 % | 28% | - | - | - | - | - | - | |||||||||||||
20,5 % | - | - | - | 22 % | 25 % | 28 % | - | - | - | |||||||||||||
21,5 % | - | - | - | - | - | - | 23 % | 26 % | 29 % |
- Zielsetzung für Siemens Energy exklusive Siemens Gamesa. Diese Werte dienten als Basis für die Zielsetzung durch den Aufsichtsrat und können aufgrund von verzögerten Meldungen in der CO2-Berichterstattung geringfügig von den im Siemens Energy Sustainability Report ausgewiesenen Werten abweichen. Im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 wurden unter "Ausgangswerte" der jeweilige CO2-Ausstoß inklusive Siemens Gamesa ausgewiesen (Tranche 2021:292 kt; Tranche 2022: 273 kt).
- eNPS = Employee Net Promoter Score; Zielsetzung für Siemens Energy exklusive Siemens Gamesa.
- Die maßgebliche Population für die Berechnung des Anteils von Frauen in Managementpositionen wird anhand der Wertigkeit der Funktion bestimmt. Die sogenannte Position Class (PC) einer Funktion bildet deren Wertigkeit ab. Die Population PC 64-72 umfasst die ca. 100 am höchsten bewerteten Funktionen im ehemaligen Segment Gas & Power (GP). Die Population PC 63-72 umfasst die ca. 180 am höchsten bewerteten Funktionen im Siemens Energy Konzern exklusive Siemens Gamesa. Die Umstellung ab der Tranche 2022 wurde vorgenommen, um die Berechnungsbasis in Einklang mit der externen und internen Berichterstattung zu bringen.
Siemens Energy - Geschäftsbericht 2024
Weitere Informationen 194
Angaben zu aktienbasierten Vergütungsinstrumenten Geschäftsjahr 2024
Die folgende Tabelle zeigt die "zugesagten" Stock Awards, d. h. Stock Awards, die den Vorstandsmitgliedern rechtlich zugesagt wurden, jedoch aufgrund von Performance- und Vesting-Bedingungen noch nicht fällig sind, sowie "gewährte", d. h. an das Vorstandsmitglied zugeflossene Siemens Energy-Aktien. Aufgrund der erstmaligen Zusage von Siemens Energy Stock Awards im November 2020 (Tranche 2021) findet ein Zufluss von Siemens Energy-Aktien erstmalig im November 2024 statt, sofern die oben beschriebenen Performancebedingungen erfüllt werden. Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Zuteilung wird gemäß »IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung« ermittelt.
Im Rahmen der Einmalvergütung wurden den Vorstandsmitgliedern jeweils aufschiebend bedingt auf den Wegfall der Vergütungsbeschränkungen und unter der Voraussetzung, dass sie zu diesem Zeitpunkt noch Mitglied des Vorstands sind, Stock Awards zugeteilt, die ihrerseits von der Erreichung bestimmter Leistungskriterien während eines Zeitraums von zwei Jahren nach Wegfall der Vergütungsbeschränkungen abhängen. Vor dem Eintritt der genannten aufschiebenden Bedingungen besteht kein Anspruch auf die entsprechenden Stock Awards und ein solcher Anspruch wird vor Bedingungseintritt auch nicht zeitanteilig erdient.
Aktienbasierte Vergütung - Zusage und Gewährung Geschäftsjahr 2024
Zum 30. September 2024 amtierende Mitglieder des Vorstands
Dr.-Ing. Christian Bruch
Maria Ferraro
Tim Holt
Karim Amin
Anne-Laure de Chammard
Vinod Philip
Stock
Awards-
Tranche
2023
2022
2021
2023
2022
2021
2023
2022
2021
2023
2022
2023
2023
Anzahl | ||||
zugesagter | ||||
Zuteilungs- | Stock | |||
zeitpunkt | Awards1 | |||
16. Nov. 2022 | 320.943 | |||
10. Nov. 2021 | 157.120 | |||
10. Nov.2020 | 194.530 | |||
16. Nov. 2022 | 177.938 | |||
10. Nov. 2021 | 78.560 | |||
10. Nov. 2020 | 97.265 | |||
16. Nov. 2022 | 163.657 | |||
10. Nov. 2021 | 78.560 | |||
10. Nov. 2020 | 97.265 | |||
16. Nov. 2022 | 132.700 | |||
01. Mrz. 2022 | 51.905 | |||
16. Nov. 2022 | 121.642 | |||
16. Nov. 2022 | 132.700 | |||
Beizulegender Zeitwert zum Zuteilungs- zeitpunkt (€)2
2.400.029
1.714.965
2.554.373
1.330.629
857.482
1.277.199
1.223.843
857.504
1.277.199
992.364
244.738
909.647
992.331
Zeitpunkt
der Anzahl 2024
Erdienung gewährter
(Vesting)3Aktien
Nov. 2026 | 0 | |||
Nov. 2025 | 0 | |||
Nov. 2024 | 0 | |||
Nov. 2026 | 0 | |||
Nov. 2025 | 0 | |||
Nov. 2024 | 0 | |||
Nov. 2026 | 0 | |||
Nov. 2025 | 0 | |||
Nov. 2024 | 0 | |||
Nov. 2026 | 0 | |||
Nov. 2025 | 0 | |||
Nov. 2026 | 0 | |||
Nov. 2026 | 0 | |||
Bestand | |
Wert 2024 | Stock |
Awards | |
gewährter | |
Ende | |
Aktien (€) | GJ 2024 |
0 320.943
0 157.120
0 194.530
0 177.938
0 78.560
0 97.265
0 163.657
0 78.560
0 97.265
0 132.700
0 51.905
- 121.642
- 132.700
- Zu Beginn der rund vierjährigen Laufzeit wird die maximale Anzahl an Stock Awards bedingt zugesagt. Bei Zielerreichung unter 200 % wird die Anzahl der Stock Awards entsprechend nach unten angepasst.
- Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird für die Komponente Aktienrendite (TSR) eine Zielerreichung von 200 % und für die Komponenten Ergebnis je Aktie (EPS) und Umwelt, Soziales und Governance (ESG) eine Zielerreichung von 100 % angenommen. Der beizulegende Zeitwert wurde zum Zeitpunkt der Vereinbarung über die Bedingungen der Zusage ermittelt. Für die Tranche 2023 war für alle Mitglieder des Vorstands der 13. Dezember 2022 maßgeblich. Für die Tranche 2022 war für Dr.-Ing. Christian Bruch, Maria Ferraro, und Tim Holt der 10. Dezember 2021 maßgeblich, für Karim Amin der 20. September 2022. Für die Tranche 2021 war für alle Mitglieder des Vorstands der 14. Dezember 2020 maßgeblich.
- Die Laufzeit der Stock Awards Tranche 2023 [2022] (2021) endet an dem Tag im November 2026 [2025] (2024), an dem die Finanzergebnisse für das Geschäftsjahr 2026 [2025] (2024) veröffentlicht werden.
Malus- und Clawback-Regelungen für variable Vergütung
Der Aufsichtsrat hat in bestimmten Fällen die Möglichkeit, kurz- und langfristige variable Vergütung zurückzuhalten ("Malus") oder zurück- zuverlangen ("Clawback"), zum Beispiel bei schwerwiegenden Pflicht- oder Compliance-Verstößen und/oder schwerwiegendem unethischen Verhalten oder in dem Fall, dass variable Vergütung auf Grundlage fehlerhafter Daten zu Unrecht ausgezahlt wurde.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung im November 2024 festgestellt, dass keine Hinweise auf Umstände vorliegen, die zur Anwendung der Malus- oder Clawback-Regelungen führen können. Folglich hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2024 von der Möglichkeit, variable Vergütung zurückzuhalten oder zurückzuverlangen, keinen Gebrauch gemacht.
Höhe der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2024
Gewährte und geschuldete Vergütung
Die nachfolgende Tabelle stellt individualisiert die "gewährte" und "geschuldete" Vergütung der Vorstandsmitglieder im Sinne des § 162 Abs. 1 S. 1 AktG dar.
Gewährte Vergütung umfasst die Vergütung, die für das Geschäftsjahr gezahlt wird, in dem die der Vergütung zugrundeliegende Tätigkeit vollständig erbracht wird. Geschuldete Vergütung bezeichnet die Vergütung, die in einem Geschäftsjahr fällig ist, aber noch nicht erfüllt worden ist. Für das Vergütungssystem der Siemens Energy AG bedeutet dies, dass die kurzfristig variable Vergütung, die im Januar eines Ja hres für eine Tätigkeit im vergangenen Geschäftsjahr ausgezahlt wird, bereits für das vergangene Geschäftsjahr als gewährt klassifiziert und folglich als
Siemens Energy - Geschäftsbericht 2024
195 Weitere Informationen
Vergütung für dieses Geschäftsjahr ausgewiesen wird. Auch das Versorgungsentgelt, das in der Regel im Januar für das vergangene Geschäftsjahr ausbezahlt wird, wird bereits für das vergangene Geschäftsjahr als gewährt klassifiziert und als Vergütung für dieses Geschäf tsjahr ausgewiesen.
Bei der langfristig variablen Vergütung wird eine eventuelle Vergütung aus einer Tranche der Stock Awards zum Ablauf der rund vierjährigen Sperrfrist der Tranche vollständig erdient, sodass diese Aktien als gewährte Vergütung zu diesem Zeitpunkt betrachtet werden. Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2024 wird als zusammengefasste Angabe in der nachfolgenden Tabelle wie folgt ausgewiesen:
Gewährte und geschuldete
Vergütung
Zum 30. September 2024 amtierende Mitglieder des Vorstands
Geschäftsjahr
Grundvergütung
Feste | Nebenleistungen | |
Vergütung | ||
Versorgungsentgelt1 | ||
Summe | ||
Kurzfristig variable Vergütung | ||
Bonus | ||
Variable | ||
Vergütung | ||
Langfristig variable Vergütung | ||
(erstmaliger Übertrag Nov. 2024) | ||
Summe | ||
Sonstige Leistungen | ||
Gesamtvergütung |
Dr.-Ing. Christian Bruch
Vorstandsvorsitzender
(Bestellt seit Mai 2020)
2023 | 2024 | ||
Tsd. € | Anteil (in %) | Tsd. € | Anteil (in %) |
1.515 | 45,4 | 1.560 | 73,6 |
54 | 1,6 | 61 | 2,9 |
500 | 15,0 | 500 | 23,5 |
2.069 | 62,1 | 2.121 | 100 |
1.265 | 37,9 | 0 | 0,0 |
- | - | - | - |
1.265 | 37,9 | 0 | 0,0 |
- | - | - | |
3.333 | 100 | 2.121 | 100 |
Maria Ferraro
Finanzvorstand
(Bestellt seit Mai 2020)
2023 | 2024 | ||
Tsd. € | Anteil (in %) | Tsd. € | Anteil (in %) |
810 | 44,7 | 834 | 72,3 |
23 | 1,3 | 20 | 1,7 |
250 | 13,8 | 300 | 26,0 |
1.083 | 59,8 | 1.154 | 100 |
729 | 40,2 | 0 | 0,0 |
- | - | - | - |
729 | 40,2 | 0 | 0,0 |
- | - | - | - |
1.812 | 100 | 1.154 | 100 |
1 Der Aufsichtsrat hat beschlossen, sowohl für das Geschäftsjahr 2023 als auch für das Geschäftsjahr 2024 Dr.-Ing. Christian Bruch sowie Maria Ferraro ein Versorgungsentgelt in bar zuzusagen. Dieses wird in der Regel im Januar des Folgejahres ausgezahlt.
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Siemens Energy AG published this content on December 12, 2024, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on December 12, 2024 at 08:25:11.575.