Konzernabschluss 96

3.6 Anhang zum Konzernabschluss

ZIFFER 1 Allgemeine Grundlagen

Gegenstand des Konzernabschlusses zum 30. September 2024 sind die Siemens Energy AG mit Sitz am Otto-Hahn-Ring 6, 81739 München, Deutschland (Handelsregisternummer HRB 252581, Amtsgericht München) und deren Tochterunternehmen ("Siemens Energy", "der Konzern", "das Unternehmen" oder "wir").

Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und gemäß den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften. Der Konzernabschluss wurde am 4. Dezember 2024 vom Vorstand aufgestellt.

Der Konzernabschluss wird in Millionen Euro (Mio. €) aufgestellt und veröffentlicht. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren.

Siemens Energy, als Technologielieferant im Energie- und Elektrizitätssektor, ist entlang der gesamten Wertschöpfungskette für Energietechnologie und -dienstleistungen mit einem umfassenden und breiten Spektrum an Produkten, Lösungen und Dienstleistungen tätig. Das Unternehmen bietet ein Angebotsspektrum, das sich über die gesamte Energiewertschöpfungskette erstreckt, sowohl im Bereich konventioneller als auch erneuerbarer Energien, ergänzt durch ein komplettes Angebot an Schulungs- und Serviceangeboten. Dieses umfassende Portfolio richtet sich an öffentliche und private Kunden - von der Stromerzeugung bis zur Stromübertragung und damit verbundene Dienstleistungen.

Im Geschäftsjahr 2024 besteht die Berichtsstruktur, die der internen Organisations- und Berichtsstruktur entspricht und sich an den Unterschieden zwischen Produkten orientiert, aus folgenden Komponenten:

  • Der Geschäftsbereich Gas Services (GS) als berichtspflichtiges Segment bündelt alle Geschäftsaktivitäten rund um Gasturbinen, große Dampfturbinen, große Generatoren und Wärmepumpen, sowie Leittechnik. Das Angebot von GS umfasst Produkte, Lösungen und Services für die zentrale und dezentrale Stromerzeugung. Im Mittelpunkt des Geschäfts steht der Service der installierten Flotte von Gas- und Dampfturbinen. Das vielfältige Serviceangebot beinhaltet unter anderem Instandhaltung, Leistungssteigerungen, Digitalisierungsangebote (z. B. Cyber- sicherheit) und professionelle Beratung.
  • Der Geschäftsbereich Grid Technologies (GT) als berichtspflichtiges Segment konzentriert seine Geschäftsaktivitäten auf die wichtigsten Markttrends: steigende Stromnachfrage, Elektrifizierung, Dekarbonisierung und Digitalisierung. Durch die angebotenen Produkte, Systeme, Lösungen und Services löst GT die Herausforderungen der zunehmenden Komplexität der Netzinfrastruktur, welche durch die Integ ration erneuerbarer Energien und den Trend zur dezentralen Energieerzeugung entstehen. Das Produktportfolio umfasst unter anderem Hoch- spannungs-Gleichstrom-Übertragungssysteme, Netzanbindungen für Offshore-Windparks, flexible Drehstrom-Übertragungssysteme (FACTS), Hochspannungsumspannwerke, luft- und gasisolierte Schaltanlagen, Transformatoren und Speicherlösungen, sowie digitale Netzlösungen, Komponenten und Cybersicherheit.
  • Der Geschäftsbereich Transformation of Industry (TI) setzt sich aus vier operativen, nicht berichtspflichtigen Segmenten (Sustainable Energy Systems (SES), Electrification, Automation, Digitalization (EAD), Industrial Steam Turbines & Generators (STG) und Compression (CP)) zusammen und wird freiwillig, trotz teilweise unterschiedlicher wirtschaftlicher Merkmale, wie ein einzelnes berichtspflichtiges Segment dargestellt. Die Aktivitäten des Geschäftsbereichs konzentrieren sich in erster Linie auf die Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen in industriellen Prozessen. TI unterstützt Industriekunden bei der Verringerung ihres CO-Fußabdrucks sowie dabei, ihre jeweiligen Dekarbonisierungsziele zu erreichen. Der Geschäftsbereich bietet Produkte, integrierte Systeme und Lösungen sowie Services für verschiedene Prozessindustrien (z. B. Öl und Gas, Chemieindustrie, Petrochemie, Bergbau, Stahlindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie), Wasserstoff- und Energieerzeugung sowie für die Offshore und maritime Industrie. Das Portfolio von TI beinhaltet Elektrolyseure, Industriedampfturbinen, Industriegeneratoren, Turbo- und Kolbenkompressoren sowie Kompressionsstränge, Antriebssysteme und Lösungen, Batterien und Brennstoffzellen, als auch Service- und digitale Angebote für das gesamte Portfolio.
  • Unser Wind Power-Geschäft Siemens Gamesa (SG) als berichtspflichtiges Segment bietet Onshore- und Offshore-Windkraftanlagen sowie Dienstleistungen über den gesamten Lebenszyklus von Windenergieanlagen an. Das Servicegeschäft besteht aus der Verwaltung, dem Betrieb und der Wartung von Windparks. SG umfasst die Geschäftsfelder Wind Turbines ("Onshore" und "Offshore") und Operation and Main tenance ("Service").
  • Die Überleitung Konzernabschluss umfasst Posten, die das Management als nicht aussagekräftig für die Leistung der Segmente erachtet - insbesondere Konzernführungskosten (Leitung und zentrale Funktionen), weitere zentrale Posten, Treasury-Aktivitäten sowie Konsolidierungen. Zu den weiteren zentralen Posten zählen Lizenzentgelte für die Marke Siemens, zentrale Dienstleistungen (z. B. Betreuung des Immobilien- portfolios des Konzerns (ausgenommen SG), zentrale Projekte und Beteiligungen sowie sonstige Posten.

Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2024 wurde die Definition der Sondereffekte präzisiert. Demnach enthalten die Sondereffekte in Bezug auf strategische Portfolioentscheidungen wesentliche Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung oder der Aufgabe von Geschäften. Zudem wurden einzelne Vorjahreszahlen, die für die Darstellung der Vermögens -,Finanz- und Ertragslage von Siemens Energy von untergeordneter Bedeutung sind, in Ziffer 4, Anteile an anderen Unternehmen, Ziffer 20, Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsaktivitäten, und Ziffer 25, Segmentinformationen, angepasst, um der Darstellung des laufenden Jahres zu entsprechen.

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ZIFFER 2 Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze sowie schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze

Schätzungen und Ermessensentscheidungen - Einige der angewandten Bilanzierungsgrundsätze sind schätz- und prämissensensitiv und erfordern komplexe und subjektive Bewertungen sowie die Verwendung von Annahmen, von denen einige Sachverhalte betreffen, die von Natur aus ungewiss sind und Veränderungen unterliegen können. Diese zu Grunde gelegten Prämissen und Schätzungen können sich im Zeitablauf ändern und einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Siemens Energy haben. Außerdem können sie auf Schätzungen basieren, die Siemens Energy in demselben Berichtszeitraum aus gleichermaßen nachvollziehbaren Gründen auch hätte anders treffen können. Siemens Energy weist darauf hin, dass künftige Ereignisse häufig von Prognosen abweichen und Schätzungen routinemäßige Anpassungen erfordern.

Die bestehenden politischen Bemühungen zur Reduzierung von Treibhausgasen sind eine treibende Kraft beim Wandel des Energiemarkts und können deshalb einen erheblichen Einfluss auf das Unternehmen haben. Die zum 30. September 2024 erkennbaren Auswirkungen des Übergangs zu einer emissionsärmeren Wirtschaft und die daraus resultierenden Folgen für das geschäftliche Umfeld von Siemens Energy wurden in den schätz- und prämissensensitiven Bilanzierungssachverhalten berücksichtigt, wie z. B. bei der Bestimmung von Nutzungsdauern und zukünftigen Cashflows. Siemens Energy geht dabei davon aus, dass technische Anlagen und Maschinen über ihre gesamte geplante wirtschaftliche Nutzungsdauer eingesetzt werden und entsprechenden Nutzen für das Unternehmen erzielen können, sodass die zu Grunde gelegten Restnutzungsdauern die wirtschaftliche Nutzung adäquat abbilden. Diese Einschätzung basiert auf folgenden Annahmen: Siemens Energy geht derzeit von einem Übergangszeitraum zu einer emissionsärmeren Wirtschaft von mehreren Jahrzehnten aus, in dem vor allem Gaskraftwerke als Brückentechnologie eingesetzt werden, da sich die Energiebranche in einem stetigen Trilemma aus Nachhaltigkeit der Energieerzeugung, Zuverlässigkeit der Energieversorgung und Bezahlbarkeit des (weltweit steigenden) Energiebedarfs befindet. Zudem unterstellt Siemens Energy als global agierendes Unternehmen, dass die Erreichung bestimmter Klimaziele regionalen Unterschieden unterliegt. Nicht alle Staaten weltweit haben sich gegenwärtig beispielsweise den strengen EU-Klimazielen verschrieben. Die weltweiten Kunden von Siemens Energy befinden sich dementsprechend in unterschiedlichen Reifegraden der Energiewende mit unterschiedlichen technologischen Anforderungen. Überdies kann ein Teil des Produktportfolios von Siemens Energy bereits jetzt mit anderen Brennstoffen betrieben werden. Dies gilt insbesondere für Wasserstoff, dem unter Klimagesichtspunkten eine besondere Bedeutung zukommt. Darüber hinaus werden die technischen Anlagen zum Teil auch für länger laufende Serviceaufträge verwendet. Diese und weitere Annahmen zum Klimawandel und zu Dekarbonisierungstrends sowie deren Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung von Siemens Energy werden vom Unternehmen laufend überprüft. Der vorliegende Konzernabschluss wurde überdies unter der Annahme erstellt, dass Siemens Energy die Geschäftsmodelle, das Produktportfolio und die Kostenstrukturen rechtzeitig anpassen kann und sich deshalb keine materiellen Effekte ergeben werden, die zum 30. September 2024 abzubilden wären.

Das makroökonomische Umfeld war im Geschäftsjahr 2024 vor allem durch die geopolitischen Risiken, der erhöhten Inflation, der weiterhin vergleichsweise hohen und volatilen Preise für fossile Brennstoffe sowie den Risiken auf den Beschaffungsmärkten geprägt. Diese Faktoren wurden in den Schätzungen und Ermessensentscheidungen berücksichtigt und haben insbesondere Einfluss auf die Bilanzierung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden, Leistungen an Arbeitnehmer*innen und Finanzinstrumenten sowie auf die Werthaltigkeitsprüfung von Vermögenswerten. Relevante Bereiche sind geänderte Transaktionspreise durch vertraglich vereinbarte Preisgleitklauseln, die Bildung von Rückstellungen für belastende Verträge, im Rahmen von versicherungsmathematischen Gutachten zugrunde gelegte Gehalts- und Rententrends sowie Abzinsungssätze, ratingbasierte Wertberichtigungsermittlung von Forderungen sowie die Ableitung von künftigen Cashflows und verwendeten Zinssätzen im Rahmen der Wertminderungsprüfung von langfristigen Vermögenswerten.

Neben den zuvor genannten Erläuterungen finden sich weitere Schätzungen und Ermessensentscheidungen in den Abschnitten der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze.

Konsolidierungskreis - Einbezogen in den Konzernabschluss wurden die Siemens Energy AG und ihre Tochterunternehmen, über die sie die Beherrschung ausübt. Beherrschung liegt vor, sofern Siemens Energy Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen hat. Darüber hinaus ist Siemens Energy schwankenden Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt oder besitzt Anrechte auf diese und hat die Fähigkeit, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen.

Unternehmenszusammenschlüsse - Die Anschaffungskosten einer Akquisition bemessen sich nach den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte und der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte sowie die übernommenen Verbindlichkeiten, einschließlich Eventualverbindlichkeiten, bewertet Siemens Energy erstmals mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt, unabhängig vom Umfang etwaiger nicht beherrschender Anteile. Die Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen erfolgt zum anteiligen beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten (Partial-Goodwill-Methode). Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen, die nicht zu einem Beherrschungsverlust führen, werden erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktionen erfasst. Zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts werden jegliche verbleibenden Anteile erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet.

Als Stillhalter einer Verkaufsoption auf nicht beherrschende Anteile evaluiert Siemens Energy, ob die Voraussetzungen für den Übergang der bestehenden Eigentumsanteile zum Abschlussstichtag erfüllt sind. Sofern das Unternehmen nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile ist, die der Verkaufsoption zugrunde liegen, wird zu jedem Abschlussstichtag die Ausübung der Verkaufsoption unterstellt und als eine Transaktion zwischen Anteilseigner*innen unter entsprechender Erfassung einer Kaufpreisverbindlichkeit zum jeweiligen Ausübungspreis abgebildet. Die nicht beherrschenden Anteile sind am Erfolg während des Berichtszeitraums beteiligt.

Assoziierte Unternehmen - Unternehmen, bei denen die Siemens Energy AG die Möglichkeit hat, maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik auszuüben (dies geschieht in der Regel durch mittel- oder unmittelbare Stimmrechtsanteile von 20 % bis 50 %). Assoziierte

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Unternehmen werden im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert und erstmals mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil von Siemens Energy am Ergebnis eines assoziierten Unternehmens nach Erwerb wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals unmittelbar im Eigenkapital. Die kumulierten Veränderungen nach dem Erwerbszeitpunkt erhöhen bzw. vermindern den Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens. Entsprechen die Verluste eines assoziierten Unternehmens, die Siemens Energy zuzurechnen sind, dem Wert des Anteils an diesem Unternehmen oder übersteigen diesen, werden keine weiteren Verlustanteile erfasst, es sei denn, Siemens Energy ist Verpflichtungen eingegangen oder hat Zahlungen für das assoziierte Unternehmen geleistet. Der Anteil an einem assoziierten Unternehmen ist der Buchwert der Beteiligung, zuzüglich sämtlicher langfristiger Anteile, die dem wirtschaftlichen Gehalt nach der Nettoinvestition von Siemens Energy in das assoziierte Unternehmen zuzuordnen sind.

Gemeinschaftsunternehmen - Unternehmen, bei denen Siemens Energy und eine oder mehrere Partei(en) gemeinschaftlich die Führung ausüben. Gemeinschaftliche Führung liegt vor, wenn Entscheidungen über maßgebliche Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Gemeinschaftsunternehmen werden im Konzernabschluss ebenfalls nach der Equity- Methode bilanziert.

Fremdwährungsumrechnung - Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden mit dem Devisenkassakurs am Ende der Berichtsperiode umgerechnet, während die konsolidierte Gewinn - und Verlustrechnung mit den durchschnittlichen Wechselkursen während der Berichtsperiode umgerechnet wird. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Unterschiedsbeträge werden im Eigenkapital ausgewiesen und erfolgswirksam umgegliedert, wenn der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung des ausländischen Tochterunternehmens erfasst wird. Die Konzern-Kapitalflussrechnung wird zu durchschnittlichen Wechselkursen während der Berichtsperiode umgerechnet, während die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Devisenkassakurs am End e der Berichtsperiode umgerechnet werden.

Fremdwährungsbewertung - Transaktionen, die auf eine von der funktionalen Währung einer Unternehmenseinheit abweichende Währung lauten, werden in der funktionalen Währung zum Devisenkassakurs am Tag ihrer erstmaligen Bilanzierung erfasst. Am Ende des Berichtszeitraums bewertet das Unternehmen auf Fremdwährung lautende monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der funktionalen Währung mit dem dann gültigen Devisenkassakurs. Gewinne und Verluste aus diesen Fremdwährungsbewertungen werden erfolgswirksam erfasst. Nicht monetäre Konzernbilanzposten in Fremdwährung werden zu historischen Wechselkursen fortgeführt. Siemens Energy wendet Hochinflationsbilanzierung in Argentinien und der Türkei an.

Realisierung von Umsatzerlösen - Siemens Energy realisiert Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, das heißt, wenn der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus zieht. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und unter anderem der Erhalt der Gegenleistung - unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden

  • wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, zu dem Siemens Energy voraussichtlich berechtigt ist. Der Betrag einer variablen Gegenleistung wird entweder nach der Erwartungswertmethode oder mit dem wahrscheinlichsten Betrag ermittelt, abhängig davon, welcher Wert die variable Gegenleistung am zutreffendsten abbildet. Wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung der Güter oder Dienstleistungen und dem Zahlungszeitpunkt zwölf Monate übersteigt und ein signifikanter Nutzen aus der Finanzierung für den Kunden oder Siemens Energy resultiert, wird die Gegenleistung um den Zeitwert des Geldes angepasst. Eine nicht zahlungswirksame Gegenleistung in Form von Gütern, Dienstleistungen, Finanzinstrumenten oder Sachanlagen wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Kann der beizulegende Zeitwert der nicht zahlungswirksamen Gegenleistung nicht hinreichend verlässlich geschätzt werden, ist die zugesagte Gegenleistung indirekt unter Bezugnahme auf den Einzelveräußerungspreis der dem Kunden im Gegenzug für die Gegenleistung zugesagten Güter oder Dienstleistungen zu bewerten. Eine Schätzung der variablen Gegenleistung ist grundsätzlich begrenzt und im Transaktionspreis nur enthalten, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Rücknahme der Umsatzerlöse kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Wenn ein Vertrag mehrere abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen umfasst, wird der Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Falls Einzelveräußerungspreise nicht direkt beobachtbar sind, schätzt Siemens Energy diese in angemessener Höhe. Preisnachlässe und variable Gegenleistungen werden anteilig auf alle Leistungsverpflichtungen innerhalb eines Vertrags aufgeteilt, es sei denn, die Aufteilung auf eine oder mehrere, aber nicht alle Leistungsverpflichtungen stellt ein zutreffenderes Bild dar. Für jede Leistungsverpflichtung werden Umsatzerlöse entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum realisiert.

Umsatzerlöse bei Verträgen im Anlagengeschäft - Umsatzerlöse im Rahmen langfristiger Auftragsfertigung werden über einen bestimmten Zeitraum gemäß dem Leistungsfortschritt realisiert. Siemens Energy bestimmt den Leistungsfortschritt mittels einer inputbasierten Methode, indem das Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten betrachtet wird. Ein erwarteter Verlust aus einem Vertrag wird sofort als Aufwand erfasst. Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt; dabei sehen die Zahlungsbedingungen üblicherweise eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vor.

Bei der Messung des Leistungsfortschritts mittels einer inputbasierten Methode ist die Einschätzung des Fortschritts der Übertragung der Verfü- gungsgewalt an den Kunden von besonderer Bedeutung; zudem kann sie Schätzungen hinsichtlich des Liefer- und Leistungsumfangs beinhalten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich sind. Diese wesentlichen Schätzungen umfassen die gesamten g eschätzten Umsatzerlöse, die geschätzten Gesamtkosten, die Auftragsrisiken - einschließlich technischer, politischer und regulatorischer Risiken - und andere maßgebliche Größen. Geschätzte Umsatzerlöse, geschätzte Gesamtkosten und Gewinnrealisierung können aufgrund von neuen Erkenntnissen über Kostenüberschreitungen durch Verzögerungen oder unerwartete technische Probleme insbesondere bei noch nicht erprobten oder neuen Technologien, unvorhergesehene Entwicklungen an den Projektstandorten, Folgen gesetzlicher oder politischer Rahmenbedingungen, Leistungsprobleme bei Zulieferern, Auftragnehmern und Konsortialpartnern oder logistische Schwierigkeiten sowie Änderungen im Projektumfang während der Laufzeit eines Vertrags im Anlagengeschäft teils erheblich von den ursprünglichen Schätzungen abweichen. Schätzungsänderungen können demzufolge die Umsatzerlöse erhöhen oder mindern. Außerdem ist zu beurteilen, ob für einen Vertrag dessen Fortsetzung oder dessen

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Kündigung das wahrscheinlichste Szenario darstellt. Für diese Beurteilung werden individuell für jeden Vertrag alle relevanten Tatsachen und Umstände berücksichtigt.

Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen - Umsatzerlöse werden entsprechend der Erbringung der Dienstleistungen realisiert, das heißt gemäß dem Leistungsfortschritt. Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt; dabei sehen die Zahlungs- bedingungen üblicherweise eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vor.

Verkauf von Gütern - Umsatzerlöse werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem die Verfügungsgewalt auf den Erwerber übergeht, im Regelfall bei Lieferung der Güter. Rechnungen werden zu diesem Zeitpunkt ausgestellt; dabei sehen die Zahlungsbedingungen üblicherweise eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vor. Für Lizenzvereinbarungen, die dem Kunden ein Recht gewähren, das geistige Eigentum von Siemens Energy zu nutzen, werden Rechnungen gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt; dabei sehen die Zahlungsbedingungen üblicherweise eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vor.

Funktionskosten - Betriebliche Aufwendungen nach Arten werden grundsätzlich nach Maßgabe des Funktionsbereichs der jeweiligen Profitcenter bzw. der jeweiligen Kostenstellen den einzelnen Funktionen zugeordnet. Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sind in den Funktionskosten entsprechend der Nutzung der Vermögenswerte enthalten.

Zuwendungen der öffentlichen Hand - Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen tatsächlich gewährt werden. Zuwendungen für den Kauf oder die Herstellung von Anlagevermögen (vermögenswertbezogene Zuwendungen) werden grundsätzlich als Reduzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte erfasst und mindern die künftigen Abschreibungen. Zuwendungen, die nicht für langfristige Vermögenswerte gewährt werden (erfolgsbezogene Zuwendungen), weist das Unternehmen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im gleichen Funktionsbereich aus wie die entsprechenden Aufwandsposten. Ihre erfolgswirksame Erfassung erfolgt dabei anteilig über die Perioden, in denen die Aufwendungen anfallen, die durch die Zuwendung kompensiert werden sollen. Gewährte Zuwendungen der öffentlichen Hand für künftige Aufwendungen grenzt das Unternehmen passivisch ab.

Produktbezogene Aufwendungen - Aufwendungen für Rückstellungen für Produktgewährleistungen und Drohverluste berücksichtigt Siemens Energy im Posten Umsatzkosten.

Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen - Forschungsaufwendungen werden unmittelbar als Aufwand erfasst. Entwicklungs- aufwendungen werden aktiviert, wenn die Aktivierungskriterien des IAS 38, Immaterielle Vermögenswerte, erfüllt sind. Die aktivierten Entwicklungsaufwendungen setzt das Unternehmen zu Herstellungskosten an, abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bei einer Abschreibungsdauer von in der Regel drei bis zehn Jahren.

Ergebnis je Aktie - Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem das den Aktionären der Siemens Energy AG zurechenbare Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden Aktien der Siemens Energy AG dividiert wird. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter der Annahme berechnet, dass alle potenziell verwässernden Wertpapiere und aktienbasierten Vergütungspläne umgewandelt bzw. ausgeübt werden.

Geschäfts- oder Firmenwerte - Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Eine Überprüfung erfolgt auch, wenn Ereignisse oder Umstände eintreten, die darauf hindeuten, dass der Buchwert möglicherweise nicht wiedererlangt werden kann. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten, abzüglich kumulierter Wertminderungen, angesetzt. Die Überprüfung auf Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt auf der Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, die grundsätzlich durch ein operatives Segment repräsentiert wird. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit stellt die unterste Ebene dar, auf der Geschäfts- oder Firmenwerte für interne Zwecke der Unternehmensleitung überwacht werden.

Für die Überprüfung auf Wertminderung wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts - oder Firmenwert jener zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, die erwartungsgemäß Nutzen aus den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses zieht. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, deren erzielbaren Betrag, wird ein Wertminderungsaufwand für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasst, der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet ist. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert, abzüglich Veräußerungskosten, und dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Übersteigt einer dieser Werte den Buchwert, ist es nicht immer notwendig, beide Werte zu ermitteln. Diese Werte beruhen grundsätzlich auf abgezinsten Zahlungsströmen (Discounted-Cashflow-Bewertungen). Es werden keine Wertaufholungen auf abgeschriebene Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen.

Die Bestimmung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, ist mit Schätzungen der Unternehmensleitung verbunden. Das auf Basis dieser Schätzungen prognostizierte Ergebnis wird zum Beispiel beeinflusst von einer erfolgreichen Integration von akquirierten Unternehmen, der Volatilität auf den Kapitalmärkten, den Zinsentwicklungen, den Schwankungen der Wechselkurse oder der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung. Insbesondere im Rahmen der Ermittlung der erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Wind Turbines und Operation and Maintenance werden die Schätzungen zudem auch wesentlich beeinflusst von der Umsetzung der Maßnahmen zur Behebung der technischen Probleme sowie dem Produktivitätsförderungsprogramm. Den Discounted-Cashflow-Bewertungen zur Ermittlung des erzielbaren Betrags liegen in der Regel Fünf-Jahres-Vorausberechnungen zugrunde, die auf Finanzprognosen aufbauen. Die Prognosen der Zahlungsströme berücksichtigen Erfahrungen der Vergangenheit und basieren auf der bestmöglichen Einschätzung künftiger Entwicklungen durch die Unternehmensleitung. Zahlungsströme jenseits der Planungsperiode werden unter Anwendung individueller Wachstumsraten und einer erwarteten langfristigen Inflationsrate extrapoliert. Die wichtigsten Annahmen und

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Schätzungen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts, abzüglich Veräußerungskosten, und des Nutzungswerts basiert, können einen erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Werte und letztlich auf die Höhe einer möglichen Wertminderung der Geschäfts - oder Firmenwerte haben.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte - Siemens Energy schreibt immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer ab. Die voraussichtliche Nutzungsdauer für Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre, mit Ausnahme von immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen übernommen wurden. Diese bestehen insbesondere aus Kundenbeziehungen und Markennamen sowie Technologie. Deren Nutzungsdauer lag bei bestimmten Transaktionen zwischen elf und 20 Jahren für Kundenbeziehungen sowie zwischen acht und 20 Jahren für Technologie.

Sachanlagen - Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Das Unternehmen wendet die lineare Abschreibungsmethode an. Den Wertansätzen liegen folgende unterstellte Nutzungsdauern für im Besitz von Siemens Energy befindliche Sachanlagen zugrunde:

Fabrik- und Geschäftsbauten

Übrige Bauten

Technische Anlagen und Maschinen

Betriebs- und Geschäftsausstattungen

20 bis 50 Jahre

5 bis 10 Jahre

in der Regel 10 Jahre

in der Regel 5 Jahre

Nutzungsrechte werden nach dem Nutzungsrechtmodell bilanziert und linear über den kürzeren der beiden Zeiträume, Leasinglaufzeit oder Nutzungsdauer, der zugrunde liegenden Vermögenswerte abgeschrieben. Verlängerungsoptionen werden in die Leasingdauer und damit in die Bewertung des Nutzungsrechts sowie der entsprechenden Leasingverbindlichkeit einbezogen, wenn ihre Ausübung hinreichend sicher ist. Neubewertungen spiegeln Änderungen in der Bewertung von Optionen wider.

Wertminderungen auf Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte - Siemens Energy überprüft Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte auf Wertminderung, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswerts möglicherweise nicht wiedererlangt werden kann. Darüber hinaus überprüft Siemens Energy jedes Jahr noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte auf Wertminderung. Bei der Überprüfung der Sachanlagen und sonstigen immateriellen Vermögenswerte auf Wertminderung ist die Bestimmung des erzielbaren Betrags der Vermögenswerte mit Schätzungen verbunden. Dies kann einen erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Werte und letztlich auf die Höhe einer möglichen Wertminderung haben.

Langfristige zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte/ Schulden - Siemens Energy klassifiziert langfristige Vermögenswerte oder Schulden als zur Veräußerung gehalten, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und die übrigen Voraussetzungen des IFRS 5, Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche, erfüllt sind. Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten unterliegt Schätzungen und Annahmen, die mit Unsicherheit verbunden sein können.

Ertragsteuern - Steuerpositionen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen lokalen Steuergesetze sowie der einschlägigen Gerichts- entscheidungen und Verwaltungsauffassungen ermittelt und unterliegen wegen ihrer Komplexität möglicherweise einer abweichenden Interpretation durch Steuerpflichtige einerseits und lokale Finanzbehörden andererseits. Unterschiedliche Auslegungen von bestehenden oder neuen Steuergesetzen aufgrund von Steuerreformen oder anderen Steuergesetzgebungsverfahren können zu nachträglichen Steuerzahlungen für vergangene Jahre führen; sie werden basierend auf der Einschätzung der Unternehmensleitung in die Betrachtung einbezogen. Nach der Verbindlichkeitenmethode (Liability Method) werden aktive und passive latente Steuern mit der künftigen Steuerwirkung angesetzt, die sich aus den Unterschieden zwischen bilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Aktiv- und Passivposten ergibt. Dabei wird auch die sogenannte Erstanwendungsausnahme ("Initial Recognition Exemption") berücksichtigt. Aktive latente Steuern werden angesetzt, wenn künftig ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Verfügung steht. Dabei werden unter anderem die geplanten Ergebnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit, die Ergebniswirkungen aus der Umkehrung zu versteuernder temporärer Differenzen sowie mögliche Steuerstrategien einbezogen. Auf Basis des in der Regel in den nächsten fünf Jahren geplanten künftigen steuerpflichtigen Einkommens beurteilt Siemens Energy zu jedem Bilanzstichtag die Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern. Da künftige Geschäftsentwicklungen unsicher sind und sich teilweise der Steuerung durch Siemens Energy entziehen, sind Annahmen zur Schätzung von künftigen steuerpflichtigen Einkommen sowie über den Zeitpunkt der Realisierung von aktiven latenten Steuern erforderlich. Schätzungen werden in der Periode angepasst, in der ausreichende Hinweise für eine Anpassung vorliegen. In einigen Ländern, in denen Siemens Energy Geschäftsaktivitäten unterhält, wurden den OECD Leitlinien zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two) folgend gesetzliche Regelungen zur Mindestbesteuerung verabschiedet. Siemens Energy ist ab dem Geschäftsjahr 2025 im Anwendungsbereich der Mindestbesteuerung. Gemäß IAS 12 Ertragsteuern werden im Siemens Energy Konzern keine potenziellen Auswirkungen auf die latenten Steuern berücksichtigt. Im Hinblick auf zukünftige anzuwendende Regelungen zur Mindestbesteuerung ist basierend auf unseren Analysen voraussichtlich keine materielle Auswirkung auf die effektive Konzernsteuerquote zu erwarten.

Vertragsvermögenswerte, Vertragsverbindlichkeiten und Forderungen - Hat eine der Parteien des Vertrags mit dem Kunden ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird - abhängig vom Verhältnis zwischen der Leistungserbringung von Siemens Energy und der Zahlung des Kunden- ein Vertragsvermögenswert, eine Vertragsverbindlichkeit oder eine Forderung ausgewiesen. Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten werden als kurzfristig ausgewiesen, da sie innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus angefallen sind. Forderungen werden ausgewiesen, wenn der

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Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung keiner Bedingung mehr unterliegt. Wertberichtigungen für Bonitätsrisiken auf Vertragsvermögenswerte und Forderungen werden entsprechend der Bewertungsmethode für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte gebildet. Eine Rückerstattungsverbindlichkeit, als Bestandteil der Vertragsverbindlichkeiten, ist zu erfassen, wenn Siemens Energy von einem Kunden eine Gegenleistung erhält und erwartet, dem Kunden diese Gegenleistung ganz oder teilweise wieder zurückerstatten zu müssen. Eine Rückerstattungsverbindlichkeit wird in Höhe der erhaltenen Gegenleistung bewertet, die Siemens Energy voraussichtlich nicht zusteht.

Vorräte - Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert bilanziert. Angesetzt wird in der Regel ein Durchschnittswert oder ein auf Basis des FIFO -Verfahrens (First in, First out) ermittelter Wert. Der Nettover- äußerungswert entspricht dem geschätzten Verkaufspreis abzüglich der verbleibenden Kosten für Fertigstellung und Verkauf. Die Bestimmung des Nettoveräußerungswerts beinhaltet Schätzungen hinsichtlich quantitativer, technischer und preisbezogener Risiken.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten - Siemens Energy bietet Lieferanten die Teilnahme an Supply Chain Finance-Programmenan, um von einer frühzeitigen Zahlung im Vergleich zu den ursprünglichen Zahlungsbedingungen von Siemens Energy zu profitieren. Bei diesen Verbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferung en und Leistungen, die innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus des Unternehmens anfallen und Teil des Nettoumlaufvermögens sind. Die Lieferanten müssen der Teilnahme an solchen Programmen formell zustimmen. Daher werden die entsprechenden Verbindlichkeiten weiterhin unter dem Posten Verbind lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Leistungsorientierte Pläne - Siemens Energy bewertet die Leistungsansprüche nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien. Dieser Ansatz spiegelt einen versicherungsmathematischen Barwert der bereits erdienten Anwartschaften wider. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) wird unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehalts- und Rententrends berechnet. Die Annahmen, die für die Berechnung der DBO zum Bilanzstichtag des Vorjahres zugrunde gelegt werden, gelten für die Ermittlung der laufenden Dienstzeitaufwendungen sowie der Zinserträge und Zinsaufwendungen des folgenden Geschäftsjahres. Die Nettozinserträge bzw. Nettozinsaufwendungen für ein Geschäftsjahr ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes für das jeweilige Geschäftsjahr mit dem Nettovermögenswert bzw. der Nettoverbindlichkeit aus leistungsorientierten Plänen zum Bilanzstichtag des vorhergehenden Geschäftsjahres.

Die laufenden und nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen sowie Gewinne/ Verluste aus Planabgeltungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie nicht mit der Verwaltung des Planvermögens zusammenhängende Verwaltungskosten werden den Funktionskosten zugeordnet. Die nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen sowie Gewinne/ Verluste aus Planabgeltungen werden unmittelbar erfolgswirksam erfasst. Sind die Leistungsansprüche nicht durch Vermögen gedeckt, entspricht der im Posten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthaltene Betrag der DBO. Sind die Leistungsansprüche durch Planvermögen gedeckt, wird ein Nettobetrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens und der DBO - angepasst in Bezug auf jegliche Auswirkungen der Vermögensobergrenze - ausgewiesen.

Neubewertungen umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie den Unterschied zwischen den Erträgen aus Planvermögen und den Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoverbindlichkeit (den Nettovermögenswert) aus leistungsorientierten Plänen enthalten sind. Sie werden im Posten Sonstiges Ergebnis nach Steuern erfasst.

Versicherungsmathematische Bewertungen beruhen auf wesentlichen Annahmen, unter anderem zu Abzinsungssätzen, erwarteten Gehal ts- und Rententrends sowie Sterblichkeitsraten. Die angesetzten Abzinsungssätze werden auf Grundlage der Renditen bestimmt, die am Ende des Berichtszeitraums für hochwertige Unternehmensanleihen mit entsprechender Laufzeit und Währung erzielt werden. Falls solche R enditen nicht verfügbar sind, basieren die Abzinsungssätze auf Renditen von Staatsanleihen. Aufgrund sich ändernder Markt-, Wirtschafts- und sozialer Bedingungen können die zugrunde gelegten Annahmen von der tatsächlichen Entwicklung abweichen.

Leistungsansprüche aus Plänen, die auf Investmenterträgen von zugrunde liegenden Vermögenswerten basieren, werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Vermögenswerte am Ende des Berichtszeitraums bewertet. Ist die Wertentwicklung der zugrunde liegenden Vermögenswerte niedriger als eine zugesagte Rendite, werden zur Ermittlung der DBO die Beiträge mit der zugesagten Rendite aufgezinst und auf den Barwert abgezinst.

Rückstellungen - Siemens Energy bilanziert Rückstellungen, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind: Das Unternehmen hat aus einem Ereignis in der Vergangenheit wahrscheinlich eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung; es ist wahrscheinlich, dass wirtschaftliche Ressourcen abfließen, um diese Verpflichtung zu erfüllen, und es ist eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich. Dabei ist eine Abzinsung vorzunehmen, wenn der Effekt wesentlich ist. Siemens Energy setzt die Rückstellung in Höhe des Barwerts an, der sich aus der Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme mit einem Zinssatz vor Steuern ergibt. Dieser spiegelt die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt wider. Wenn aus einem Vertrag ein Verlust droht, erfasst das Unternehmen die gegenwärtige Verpflichtung aus dem Vertrag als Rückstellung.

Die Bestimmung von Gewährleistungsrückstellungen, Rückstellungen für drohende Verluste aus Aufträgen und Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, regulatorische Verfahren sowie behördliche Untersuchungen (Rechtsstreitigkeiten) ist in erheblichem Maß mit Schätzungen verbunden.

Die Bewertung von Gewährleistungsrückstellungen berücksichtigt, ob die zugrunde liegende Verpflichtung aus einer einzelnen Verpflichtung oder aus einer größeren Anzahl an Sachverhalten resultiert. Die angesetzten Beträge zur Erfüllung der Verpflichtung entsprechen der bestmöglichen Schätzung und beruhen beispielsweise auf Annahmen in Bezug auf Ausfallraten und Kosten zur Beseitigung des Ausfalls pro Vorfall, die mitunter aus statistischen Modellen abgeleitet werden, auf Erfahrungswerten und aktuell verfügbaren Informationen aus fortlaufenden Inspektionen und Mängelbehebungen beruhen.

Siemens Energy - Geschäftsbericht 2024

Konzernabschluss 102

Siemens Energy bildet eine Rückstellung für drohende Verluste aus Verträgen mit Kunden, wenn die aktuell geschätzten Gesamtkosten die geschätzten Umsatzerlöse übersteigen. Verluste aus Verträgen mit Kunden identifiziert Siemens Energy durch die laufende Kontrolle des Projekt- fortschritts und die Aktualisierung der Schätzungen. Dies erfordert in erheblichem Maß Einschätzungen im Hinblick auf die Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen sowie von Gewährleistungsaufwendungen und Projektverzögerungen, einschließlich einer Beurteilung, ob diese Verzögerungen den beteiligten Projektpartnern zuzuschreiben sind.

In Bezug auf Rückstellungen für Rückbau-, Stilllegungs- und ähnliche Verpflichtungen umfassen Unsicherheiten die geschätzten Kosten der Stilllegung aufgrund des langen Zeitraums, über den die künftigen Zahlungsmittelabflüsse erwartet werden, einschließlich der zugehörigen Aufzinsung.

Rechtsstreitigkeiten liegen häufig komplexe rechtliche Fragestellungen zugrunde, und sie sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Entsprechend beruht die Beurteilung, ob zum Stichtag wahrscheinlich eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem Ereignis in der Vergangenheit besteht, ob ein künftiger Mittelabfluss wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung verlässlich schätzbar ist, auf einem erheblichen Ermessen. Die Beurteilung erfolgt in der Regel unter Einbeziehung interner und externer Anwälte. Es kann notwendig werden, dass eine Rückstellung für ein laufendes Verfahren aufgrund neuer Entwicklungen gebildet oder die Höhe einer bestehenden Rückstellung angepasst werden muss. Zudem können durch den Ausgang eines Verfahrens für Siemens Energy Aufwendungen entstehen, die die für den Sachverhalt gebildete Rückstellung übersteigen. Aus Rechtsstreitigkeiten können wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens -, Finanz- und Ertragslage von Siemens Energy resultieren.

Personalbezogene Restrukturierungsmaßnahmen - Aufwendungen für Restrukturierungmaßnahmen werden erfasst, soweit ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan aufgestellt ist, der bei den Betroffenen durch den Beginn der Umsetzung des Plans oder die Ank ündigung seiner wesentlichen Bestandteile eine gerechtfertigte Erwartung geweckt hat, dass die Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Ermittlung der Aufwendungen basiert auf verschiedenen Annahmen, die ebenfalls Ermessensentscheidungen und Schätzungen erfordern und somit diesbezüglich Unsicherheiten enthalten können. Hierunter fallen insbesondere die Annahmequote, das zugrunde gelegte Gehaltsniveau und die Betriebszugehörigkeit. Falls Mitarbeiter*innen Abfindungsangebote gemacht werden, werden die Leistungen auf Basis der erwarteten Anzahl der Mitarbeiter*innen, die das Angebot annehmen werden, bewertet.

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Das Unternehmen gewährt Leistungen als Folge eines Angebots zum freiwilligen Austritt aus dem Beschäftigungsverhältnis vor dem regulären Renteneintrittszeitpunkt oder aufgrund der Entscheidung des Unternehmens, das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer, werden dann als Verbindlichkeiten und Aufwendungen erfasst, wenn das Unternehmen das Angebot solcher Leistungen nicht mehr zurücknehmen kann.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - Zahlungsmitteläquivalente umfassen alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Finanzinstrumente - Ein Finanzinstrument ist jeder Vertrag, der einen finanziellen Vermögenswert bei einer Einheit und eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument bei einer anderen Einheit begründet. Finanzinstrumente werden in folgende Klassen unterteilt: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sowie zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Kreditzusagen und Kreditgarantien sowie Vertragsvermögenswerte. Marktübliche Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag erfasst. Siemens Energy macht keinen Gebrauch von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert einzustufen (Fair-Value-Option). Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Transaktionskosten, soweit es sich nicht um erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente handelt. Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten richtet sich nach der Kategorie, der sie zugeordnet sind.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte - Schuldinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn das Geschäftsmodell, in dem sie gehalten werden, nicht dem Geschäftsmodell "Halten" oder "Halten und Verkaufen" entspricht oder wenn ihre vertraglichen Zahlungsströme nicht ausschließlich Zins und Tilgung darstellen. Eigenkapitalinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, soweit nicht die Option ausgeübt wurde, Wertschwankungen im Sonstigen Ergebnis zu zeigen.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte - Kredite, Forderungen und andere Schuldinstrumente, die im Geschäftsmodell "Halten" gehalten werden und deren vertragliche Zahlungsströme ausschließlich Zins und Tilgung darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet, abzüglich Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste.

Wertberichtigungen werden für erwartete Kreditverluste gebildet. Sie stellen eine zukunftsgerichtete Bewertung künftiger Kreditverluste dar, die in erheblichem Maß mit Schätzungen verbunden ist. Der erwartete Kreditverlust entspricht dem Bruttobuchwert abzüglich Sicherheiten, multipliziert mit der Ausfallwahrscheinlichkeit und einem Faktor, der die Verlustquote bei einem Ausfall wiedergibt. Wertberi chtigungen werden nicht angesetzt, wenn der Bruttobuchwert ausreichend besichert ist. Ausfallwahrscheinlichkeiten werden im Wesentlichen aus Ratings abgeleitet.

Die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für Vertragsvermögenswerte werden nach einer vereinfachten Vorgehensweise mit den über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverlusten bemessen.

Siemens Energy - Geschäftsbericht 2024

103 Konzernabschluss

Finanzielle Vermögenswerte werden als uneinbringlich abgeschrieben, wenn eine Eintreibung unwahrscheinlich erscheint. Dies liegt grundsätzlich nach Ablauf der Verjährungsfrist vor, wenn eine eidesstattliche Versicherung des Schuldners eingeht oder wenn die Forderung wegen Geringfügigkeit nicht weiterverfolgt wird. Forderungen werden mit Beendigung des Insolvenzverfahrens abgeschrieben.

Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die Ansprüche auf Zahlung erlöschen oder der finanzielle Vermögenswert auf eine dritte Partei übertragen wird. Eine signifikante Änderung der vertraglichen Konditionen eines zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstruments führt zu seiner Ausbuchung und zum Ansatz eines neuen finanziellen Vermögenswerts. Nicht signifikante Änderungen führen zu einer Anpassung des Buchwerts ohne Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts.

Kreditgarantien - Kreditgarantien werden mit dem höheren Betrag aus der für die Stellung der Garantie erhaltenen Gegenleistung und den ermittelten erwarteten Kreditverlusten angesetzt.

Finanzielle Verbindlichkeiten - Siemens Energy bewertet die finanziellen Verbindlichkeiten - mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente

- zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden danach beurteilt, ob diese vollständig als Fremdkapital zu bilanzieren oder in eine Eigenkapital- und Fremd- kapitalkomponente aufzuspalten sind. Bei der im September 2022 begebenen Pflichtwandelschuldverschreibung wurde als wesentliches Kriterium das vorzeitige Wandlungsrecht von Siemens Energy identifiziert, welches eine Wandlung des Nominalbetrags in eine feste Anzahl an Aktien erlaubt. Siemens Energy misst dem vorzeitigen Wandlungsrecht zum Kapital- und Ratingmanagement wirtschaftliche Substanz bei und bilanziert die Pflichtwandelschuldverschreibung demzufolge als zusammengesetztes Finanzinstrument. Die Fremdkapitalkomponente entspricht dem Barwert der Kupons und wurde unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Auf die Fremdkapitalkomponente entfallende anteilige direkt zurechenbare Transaktionskosten werden über die Laufzeit in den Zinsaufwand amortisiert. Der verbleibende Betrag wurde nach Abzug von anteiligen direkt zurechenbaren Transaktionskosten als Eigenkapitalkomponente innerhalb der Kapitalrücklage ausgewiesen.

Leasingverbindlichkeiten - Leasingverbindlichkeiten werden zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingvertrags zu zahlenden Leasingraten bewertet, die im Allgemeinen unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes abgezinst werden, es sei denn, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz kann ohne Weiteres bestimmt werden. Leasingverbindlichkeiten werden in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie werden im Falle von Änderungen oder Neubewertungen des Leasingverhältnisses neu bemessen.

Derivative Finanzinstrumente - Derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte und Zinsswap-Kontrakte bilanziert Siemens Energy zum beizulegenden Zeitwert. Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der derivativen Finanzinstrumente erfasst das Unternehmen entweder in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder, sofern es sich um Cashflow Hedges (Absicherung von Zahlungsströmen) handelt, nach Berücksichtigung von latenten Ertragsteuern im Posten Sonstiges Ergebnis nach Steuern. Bestimmte derivative Finanzinstrumente, die in einen Basisvertrag (Host Contract) eingebettet sind, bilanziert Siemens Energy separat als Derivate.

Cashflow Hedges (Absicherung von Zahlungsströmen) - Der effektive Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts derivativer Instrumente, die als sogenannte Cashflow Hedges designiert sind, wird im Posten Sonstiges Ergebnis nach Steuern ausgewiesen. Der ineffektive Teil wird sofort erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Eigenkapital aufgelaufene Beträge werden in den gleichen Perioden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, in denen sich das Grundgeschäft in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt.

Aktienbasierte Vergütung - Bei Siemens Energy sind aktienbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente konzipiert. Der beizulegende Zeitwert wird zum Zeitpunkt der Gewährung ermittelt und über den Erdienungszeitraum aufwandswirksam erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird bestimmt als Börsenkurs der zugrunde liegenden Aktien unter Berücksichtigung der Dividenden, auf die während des Erdienungszeitraums kein Anspruch besteht, sowie gegebenenfalls der Marktbedingungen und Nichtausübungsbedingungen.

Erstmals angewandte Rechnungslegungsverlautbarungen

Seit dem 1. Oktober 2023 wendet Siemens Energy den neuen Standard IFRS 17, Versicherungsverträge an sowie Änderungen an IAS 12, Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus einer erstmaligen Transaktion; IAS 1, Änderungen zur Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; IAS 8, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen; IAS 12, Internationale Steuerreform

  • Pillar 2 Modellregeln. Die Einführung dieses neuen Standards sowie diese Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Siemens Energy - Geschäftsbericht 2024

Konzernabschluss 104

Veröffentlichte Rechnungslegungsverlautbarungen - noch nicht umgesetzt

Die folgenden Verlautbarungen zur Finanzberichterstattung, die vom IASB herausgegeben wurden, sind noch nicht in Kraft (oder wurden von der Europäischen Union noch nicht zur Anwendung freigegeben) und wurden von Siemens Energy noch nicht übernommen:

Änderungen von Standards/ Interpretationen

Obligatorische Anwendung

Voraussichtliche

erstmalige

Anwendung

Erwarteter Effekt

IAS 1

IFRS 16

IAS 7, IFRS 7

IAS 21

IAS 7

IFRS 7

IFRS 7, IFRS 9

IFRS 9

IFRS 10

IFRS 18

Einstufung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig und lang- fristige Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen

(Änderungen an IAS 1)

Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-lease-back-Transaktion (Änderungen an IFRS 16)

Finanzierungsvereinbarungen für Lieferanten

(Änderungen an IAS 7, IFRS 7)

Mangel an Austauschbarkeit

(Änderungen an IAS 21)

Anschaffungskostenmethode

(Änderungen IAS 7)

Gewinn oder Verlust bei Ausbuchung (Änderungen an IFRS 7)

Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 7, IFRS 9)

Ausbuchung einer Leasingverbindlichkeit und Ermittlung des Trans- aktionspreises

(Änderungen an IFRS 9)

Bestimmung eines "de facto"-Agenten (Änderungen an IFRS 10)

Darstellungen und Angaben im Abschluss (neuer Standard)

1. Jan. 2024

  1. Jan. 2024
  1. Jan. 2024
  1. Jan. 2025
  1. Jan. 2026
  1. Jan. 2026
  1. Jan. 2026
  1. Jan. 2026
  1. Jan. 2026
  1. Jan. 2027

1. Okt. 2024

  1. Okt. 2024
  1. Okt. 2024
  1. Okt. 2025
  1. Okt. 2026
  1. Okt. 2026
  1. Okt. 2026
  1. Okt. 2026
  1. Okt. 2026
  1. Okt. 2027

unwesentlich

unwesentlich

unwesentlich

unwesentlich

unwesentlich

unwesentlich

unwesentlich

unwesentlich

unwesentlich

in Prüfung

ZIFFER 3 Verkäufe und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

Verkäufe

Verkauf der Trench Gruppe

Am 11. Oktober 2023 unterzeichnete Siemens Energy einen Vertrag für den Verkauf der Trench Gruppe ("Trench") an SCUR-Alpha 1646 GmbH, einer Tochter der Beteiligungsgesellschaft Triton Investments Advisers LLP. Bei Trench handelt es sich um einen spezialisierten Anbieter von Hochspannungsnetz-Komponenten, darunter Durchführungen, Messwandler und Spulenprodukte mit Standorten in Deutschland, Österreich, Frankreich, Bulgarien, Italien, China und Kanada. Trench wurde innerhalb des Segments GT ausgewiesen. Der vorläufige Kaufpreis betrug 401 Mio. € und wurde zum 30. September 2024 als Zahlungsmittelzufluss (301 Mio. €) und auf einem Treuhandkonto (100 Mio. €) ausgewiesen.

Der Abgang der Veräußerungsgruppe fand mit dem wirtschaftlichen Übergang am 1. April 2024 statt und führte insgesamt zu einem Aufwand von 25 Mio. €, der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wurde. Die abge- gangenen Vermögenswerte beliefen sich auf 689 Mio. € (inklusive Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 25 Mio. €) und bestanden hauptsächlich aus Vorräten in Höhe von 187 Mio. €, Geschäfts- oder Firmenwerten in Höhe von 203 Mio. € und Sachanlagen in Höhe von 126 Mio. €. Die abgegangenen Verbindlichkeiten beliefen sich auf 287 Mio. €.

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

Geplanter Verkauf der Ethos Energy Group Limited

Am 27. August 2024 unterzeichnete Siemens Energy einen Vertrag für den Verkauf des 49 %igen Anteils an Ethos Energy Group Limited ("Ethos") mit Sitz in Aberdeen, Vereinigtes Königreich, an OEP Emerald BidCo Limited, einer Tochter der Beteiligungsgesellschaft One Equity Partners LLC. Ethos ist ein globaler Anbieter von Dienstleistungen und Lösungen für rotierende Maschinen. Der Beteiligungsbuchwert des Gemeinschaftsunter- nehmens wurde zum 30. September 2024 als "zur Veräußerung gehalten" ausgewiesen. Der Abschluss der Transaktion wird im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 erwartet.

Siemens Energy - Geschäftsbericht 2024

105 Konzernabschluss

ZIFFER 4 Anteile an anderen Unternehmen

Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

(in Mio. €)

2024

Anteiliges Ergebnis aus der Equity-Konsolidierung, netto

55

Ergebnis aus Veräußerungen, netto

2.071

Wertminderungen und Wertaufholungen

84

Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, netto

2.210

Geschäftsjahr

2023

83

-

-

83

Das Ergebnis aus Veräußerungen ist im Wesentlichen auf die Teilveräußerung des Anteils von Siemens Energy an Siemens Limited, eingetragen in Mumbai, Indien, zurückzuführen. Mit Kaufvertrag vom 1. Dezember 2023 wurden am 8. Dezember 2023 Anteile in Höhe von 18 % an Siemens Limited zu einem Kaufpreis von 2.081 Mio. € an die Siemens AG verkauft. Hieraus resultierte ein Gewinn in Höhe von 1.728 Mio. €, der im Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen ausgewiesen wurde. Der verbleibende Anteil über 6 % an Siemens Limited wird weiterhin als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert, da Siemens Energy infolge vertraglicher Vereinbarungen sowie aufgrund des von Siemens Limited betriebenen Energy-Geschäfts weiterhin maßgeblichen Einfluss ausüben kann.

Das verbleibende Ergebnis aus Veräußerungen enthält Gewinne aus den Verkäufen des 32 %igen Anteils an Windar Renovables, S.A., eingetragen in Avilés, Spanien, sowie des 20 %igen Anteils an der Maschinenfabrik Reinhausen GmbH, eingetragen in Regensburg, Deutschland, die am 31. Januar bzw. 22. Februar 2024 abgeschlossen wurden.

Das positive Ergebnis aus Wertaufholungen ist im Wesentlichen auf Siemens Energys Anteil an Ethos Energy Group Limited zurückzuführen. Im Rahmen des Verkaufsprozesses (siehe Ziffer 3 Verkäufe und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte) wurden hinreichend verlässliche Anhaltspunkte für einen über dem Buchwert liegenden beizulegenden Zeitwert, abzüglich Veräußerungskosten, identifiziert.

Wesentliche Beteiligungen

Siemens Limited, Indien, ist im Konzernabschluss als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert und wird als zentraler Posten ausgewiesen. Die Gesellschaft bietet Produkte, integrierte Lösungen für industrielle Anwendungen für die verarbeitende Industrie, Antriebe für die Prozessindustrie, intelligente Infrastruktur und Gebäude, effiziente und saubere Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen sowie Öl- und Gasan- wendungen, Übertragung und Verteilung elektrischer Energie für den Personen- und Güterverkehr, einschließlich Schienenfahrzeugen, Bahnauto- matisierung und Bahnelektrifizierungssystemen an. Die Finanzinformationen für die Beteiligung werden in der nachfolgenden Tabelle zusammen- gefasst. Die Informationen beruhen auf dem Abschluss von Siemens Limited, Indien, nach lokalen Rechnungslegungsstandards, welche wiederum auf IFRS basieren und mit diesen im Wesentlichen übereinstimmen.

Siemens Limited,

eingetragen in

Mumbai, Indien

31. Mrz.

(in Mio. €)

2024

2023

Langfristige Vermögenswerte

532

Kurzfristige Vermögenswerte

2.040

Langfristige Verbindlichkeiten

59

Kurzfristige Verbindlichkeiten

968

Nettovermögenswert

1.545

Prozentuale Beteiligung

6 %

Beteiligung des Konzerns am Nettovermögenswert

93

Geschäfts- oder Firmenwert

20

Buchwert der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen

113

Überleitung zum Buchwert der Beteiligung zum 30. Sep.

3

Buchwert der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen zum 30. Sep.

116

562

1.743

68

886

1.352

24 %

324

82

406

31

437

Siemens Energy - Geschäftsbericht 2024

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Siemens Energy AG published this content on December 12, 2024, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on December 12, 2024 at 08:23:03.599.