DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 3. Zwischenmeldung
Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

06.12.2021 / 10:08
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Erwerb eigener Aktien - 3. Zwischenmeldung


Im Zeitraum vom 29. November 2021 bis einschließlich 5. Dezember 2021 wurden insgesamt Stück 30.008 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 15. November 2021 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 15. November 2021 mitgeteilt wurde.

Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:

Rückkauftag Aggregiertes Volumen in Stück Gewichteter Durchschnittskurs
01.12.2021 9.495 145,53214
02.12.2021 9.064 146,83266
03.12.2021 11.449 147,91353
 

Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/aktienrueckkauf-2021-2026).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. November 2021 bis einschließlich 5. Dezember 2021 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 150.218 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

München, 6. Dezember 2021

Siemens Aktiengesellschaft
Der Vorstand



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Siemens Aktiengesellschaft
Werner-von-Siemens-Str. 1
80333 München
Deutschland
Internet: www.siemens.com

 
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