Herrn Karl Holzner:

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:


                            -             Mitglied des Aufsichtsrats (Arbeitnehmervertreter) der Schwäbische 
              6.3                         Hüttenwerke Automotive GmbH, Aalen 

Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen.

Herrn Alfred Hörtenhuber:

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: 6.


                                          Mitglied des Aufsichtsrats der Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg/ 
                            -             Österreich; 
              6.4           -             Mitglied des Aufsichtsrats der Pierer Mobility AG, Wels/Österreich; 
                            -             Mitglied des Aufsichtsrats der Schwäbische Hüttenwerke Automotive GmbH, 
                                          Aalen. 

Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen.

Herrn Eugen Maucher:

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:


                            -             Mitglied des Aufsichtsrats (Arbeitnehmervertreter) der Schwäbische 
              6.5                         Hüttenwerke Automotive GmbH, Aalen. 

Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen.

Herrn Frank-Michael Meißner:

Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten.

6.6

Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen.

Herrn Stefan Pierer:

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:


                                          Mitglied des Aufsichtsrats der Schwäbische Hüttenwerke Automotive GmbH, 
                            -             Aalen; 
                            -             Vorsitzender des Aufsichtsrats der Pankl AG, Kapfenberg/Österreich; 
                                          Vorsitzender des Aufsichtsrats der Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg/ 
                            -             Österreich; 
              6.7 
                                          Vorsitzender des Aufsichtsrats der Westpark Wels AG (vormals: Wirtschaftspark 
                            -             Wels Errichtungs- und Betriebs-Aktiengesellschaft) Wels/Österreich; 
                            -             Mitglied des Verwaltungsrates der Pierer Swiss AG. Zürich/Schweiz; 
                            -             Mitglied des Verwaltungsrats der Swisspartners Group AG, Zürich/Schweiz. 

Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen.

Herrn Klaus Rinnerberger:

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:


                                          Vorsitzender des Aufsichtsrats der Schwäbische Hüttenwerke Automotive GmbH, 
                            -             Aalen; 
                            -             Mitglied des Aufsichtsrates der Pankl AG, Kapfenberg/Österreich; 
                            -             Mitglied des Aufsichtsrats der Pierer Mobility AG, Wels/Österreich; 
              6.8 
                            -             Mitglied des Aufsichtsrats der Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg/ 
                                          Österreich. 

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen:


                            -             Vorsitzender des Beirats der Gartner KG, Edt bei Lambach/Österreich 

Herrn Friedrich Roithner:

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:


                            -             Vorsitzender des Aufsichtsrats der KTM AG, Mattighofen/Österreich; 
                            -             Vorsitzender des Aufsichtsrats der abatec group AG, Regau/Österreich; 
                                          Vorsitzender des Aufsichtsrats der KTM Components GmbH, Munderfing/ 
                            -             Österreich; 
              6.9 
                            -             Mitglied des Aufsichtsrats der Pankl AG, Kapfenberg/Österreich; 
                                          Mitglied des Aufsichtsrats der Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg/ 
                            -             Österreich; 
                            -             Mitglied des Aufsichtsrats der Westpark Wels AG (vormals: Wirtschaftspark 
                                          Wels Errichtungs- und Betriebs-Aktiengesellschaft), Wels/Österreich. 

Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen. 7. Beschlussfassung zur Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien und entsprechende Satzungsänderung

Die Aktien der Gesellschaft lauten derzeit auf den Inhaber. Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass Namensaktien im Vergleich zu Inhaberaktien eine bessere und effektivere Kommunikation der Gesellschaft mit ihren Aktionären ermöglichen und zu einer verbesserten Transparenz in Bezug auf den Kreis der Aktionäre führen. Aus diesen Gründen sollen die derzeit auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft in Namensaktien umgewandelt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:


              Die bisher auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft werden unter Beibehaltung der bisherigen 
a.            Stückelung in Namensaktien umgewandelt. Der Vorstand wird ermächtigt, alles für die Umwandlung der 
              Inhaberaktien in Namensaktien Erforderliche zu veranlassen. 
              § 4 Abs. 2 der Satzung lautet wie folgt: 
b.                          Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 6.436.209,00 (in Worten: sechs 
              '(2)          Millionen vierhundertsechsunddreißigtausend zweihundertundneun) auf den Namen lautende 
                            Stückaktien.' 

§ 5 Abs. 1 der Satzung lautet wie folgt:


              '(1)          Die Aktien der Gesellschaft lauten auf den Namen.' 

Die Ermächtigung des Vorstands, gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Juni 2020 zu

Tagesordnungspunkt 7 über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2020 wird in lit b) Satz 1 dahingehend

angepasst, dass an die Stelle der Worte 'auf den Inhaber lautender Stammaktien als Stückaktien' die Worte

'auf den Namen lautender Stückaktien' treten.

Dazu wird § 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung wie folgt neu gefasst: d.

'Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis

zum 22. Juni 2025 (einschließlich) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt

bis zu EUR 3.218.104,00 (in Worten: Euro drei Millionen zweihundertachtzehntausendeinhundertvier) durch

Ausgabe von bis zu 3.218.104 (in Worten: drei Millionen zweihundertachtzehntausendeinhundertvier) neuen

auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).'

§ 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:


                            'Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
                            Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform in deutscher oder englischer Sprache 
                            angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Die 
                            Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse 
e.            '(1)          mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. In der Einberufung kann eine 
                            kürzere, in Tagen zu bemessende Frist für die Anmeldung vorgesehen werden. Der Tag der 
                            Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. Der Vorstand ist 
                            ermächtigt, in der Einberufung festzulegen, dass Umschreibungen im Aktienregister ab dem 
                            Zeitpunkt, in dem eine Anmeldung zur Hauptversammlung letztmalig erfolgen kann, bis 
                            einschließlich dem Tag der Hauptversammlung nicht stattfinden (sog. Umschreibungsstopp).' 

Weitere Angaben und Hinweise

1. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung; Aktionärsportal

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March 31, 2021 09:07 ET (13:07 GMT)