DGAP-Ad-hoc: SHOP APOTHEKE EUROPE N.V. / Schlagwort(e): Anleiheemission/Finanzierung 
SHOP APOTHEKE EUROPE N.V. erhöht den Gesamtnennbetrag der Wandelschuldverschreibung aufgrund hoher Nachfrage. 
2021-01-14 / 14:53 CET/CEST 
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^NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON 
AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINEM LAND, IN DER DAS ANGEBOT ODER DER VERKAUF DER WERTPAPIERE NACH 
GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE. 
SHOP APOTHEKE EUROPE N.V. erhöht den Gesamtnennbetrag der Wandelschuldverschreibung aufgrund hoher Nachfrage. 
Venlo, 14. Januar 2021 - SHOP APOTHEKE EUROPE N.V. (die "Gesellschaft") hat beschlossen, den Gesamtnennbetrag der heute 
angekündigten nicht nachrangigen, unbesicherten Wandelschuldverschreibungen (die "Wandelschuldverschreibungen") 
aufgrund hoher Nachfrage zu erhöhen. Die Ausgabegröße der Wandelschuldverschreibungen wird nun erhöht auf einen 
Gesamtnennbetrag von EUR 225 Mio. 
 
Kontakt: 
rikutis consulting 
Thomas Schnorrenberg 
Mobil: +49 151 46 53 13 17 
E-Mail: presse@shop-apotheke.com 
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ÜBER SHOP APOTHEKE 
SHOP APOTHEKE EUROPE ist eine der führenden und am stärksten wachsende Online-Apotheken in Kontinentaleuropa. Mit der 
Übernahme der Europa Apotheek Venlo im November 2017 hat SHOP APOTHEKE EUROPE ihre europäische Marktführerschaft 
signifikant ausgebaut. Das Sortiment für die ganze Familie in den Bereichen OTC-, Schönheits- und Pflegeprodukte sowie 
rezeptpflichtige Medikamente wird zudem durch hochwertige Naturkost- und Gesundheitsprodukte, Low Carb-Produkte und 
Sportnahrung der seit Juli 2018 zur Unternehmensgruppe gehörenden nu3 GmbH ergänzt. 
Aktuell betreibt SHOP APOTHEKE EUROPE Online-Apotheken in Deutschland, Österreich, Frankreich, Belgien, Italien, den 
Niederlanden und der Schweiz. SHOP APOTHEKE EUROPE liefert schnell und zu attraktiven Preisen ein sehr breites 
Sortiment von über 100.000 Originalprodukten an 6,3 Millionen aktive Kunden (Stand: 31.12.2020). Das Angebot wird 
ergänzt durch umfassende pharmazeutische Beratung und Betreuung. 
SHOP APOTHEKE EUROPE N.V. ist seit dem 13. Oktober 2016 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime 
Standard) und seit dem 21. September 2020 im MDAX gelistet. 
PRESSEKONTAKTE 
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Investor Relations: 
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Telefon: +31 77 850 6109 
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Wichtige Hinweise 
Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer 
Territorien und Besitztümer), Australien, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche 
Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser 
Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses 
Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und 
diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen 
Rechtsordnung darstellen. 
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von 
Wertpapieren der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, 
Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für 
ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen 
werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils 
gültigen Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft 
werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit. 
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die (i) professionelle Anleger gemäß 
Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen 
Fassung) (die 'Order') sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen 
(Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen 
als 'Relevante Personen' bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses 
Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich 
dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen. 
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR') richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene 
Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die 'qualifizierte Anleger' im Sinne der Verordnung (EU) 2017/ 
1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung) sind. 
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur 
Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt 
werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein 'Kleinanleger' eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein 
Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/ 
97 (in der geänderten Fassung der 'Versicherungsvertriebsrichtlinie'), sofern dieser Kunde nicht als professioneller 
Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt 
erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die 'PRIIP-Verordnung') erforderlich ist, um die 
Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu 
stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige 
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein. 
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft 
oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig 
zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein 'Kleinanleger' eine Person, die eine (oder mehrere) der 
folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, wie sie aufgrund 
des European Union (Withdrawal) Act 2018 ('EUWA') Teil des nationalen Rechts ist; oder (ii) ein Kunde im Sinne der 
Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 (der 'FSMA') und jeglicher Vorschriften oder Verordnungen, die 
im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, wenn dieser Kunde nicht als 
professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie sie durch das 
EUWA Teil des nationalen Rechts ist, qualifiziert wäre; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 
der Prospektverordnung ist, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist. Folglich wurde kein 
Basisinformationsdokument erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, wie sie aufgrund des EUWA Teil des 
nationalen Rechts ist (die 'UK PRIIPs-Verordnung'), erforderlich ist, um die Wandelschuldverschreibungen anzubieten 
oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im Vereinigten Königreich zur Verfügung zu stellen, und daher 
kann das Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an 
Kleinanleger im Vereinigten Königreich gemäß der UK PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein. 
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser 
Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in 
deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese 
einzuhalten. 
Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen 
Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren. 
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten 
zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten ('zukunftsgerichtete Aussagen'). Diese zukunftsgerichteten Aussagen 
können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe 

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January 14, 2021 08:54 ET (13:54 GMT)