DGAP-Ad-hoc: SHOP APOTHEKE EUROPE N.V. / Schlagwort(e): Anleiheemission/Finanzierung 
???????SHOP APOTHEKE EUROPE N.V. begibt Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 200 Mio. 
2021-01-14 / 07:34 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - 
ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
^NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON 
AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINEM LAND, IN DER DAS ANGEBOT ODER DER VERKAUF DER WERTPAPIERE NACH 
GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE. 
SHOP APOTHEKE EUROPE N.V. begibt Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 200 Mio. 
  . Gesamtnennbetrag: EUR 200 Mio. 
  . Kupon: 0,00 % p.a. 
  . Wandlungsprämie: 40 % - 50 % 
  . Laufzeit: Sieben Jahre 
  . Der erzielte Nettoerlös soll für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden. 
Venlo, 14. Januar 2021: SHOP APOTHEKE EUROPE N.V. (die "Gesellschaft") wird, vorbehaltlich eines Beschlusses des 
Vorstands der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft, nicht nachrangige, unbesicherte 
Wandelschuldverschreibungen (die "Wandelschuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von EUR 200 Mio. begeben. Die 
Wandelschuldverschreibungen werden in neue, auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft (die "Neuen Aktien") 
oder in bestehende Aktien gleicher Gattung, die von der Gesellschaft als eigene Aktien gehalten werden, wandelbar sein 
(die Neuen Aktien zusammen mit diesen bestehenden Aktien die "Wandlungsaktien"). Die Gewährung von Wandlungsrechten auf 
Wandlungsaktien in Höhe von etwa 4,5 % - 4,8 % des derzeit ausgegebenen und ausstehenden Grundkapitals ist vorgesehen. 
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen und somit auch das Recht auf Bezug der 
Wandlungsaktien wird ausgeschlossen. 
Die Wandelschuldverschreibungen mit einer Stückelung von je EUR 100.000 werden zu ihrem Nennbetrag begeben, und, sofern 
sie nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und eingezogen wurden, am 21. Januar 2028 zu ihrem 
Nennbetrag zurückgezahlt. Sie werden nicht periodisch verzinst. Die Wandelprämie wird voraussichtlich zwischen 40 % - 
50 % über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft auf XETRA zwischen dem Handelsbeginn und 
der Preisfestsetzung am heutigen Handelstag liegen. 
Der Vorstand der Gesellschaft wird voraussichtlich am Nachmittag mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die 
Begebung beschließen. Die endgültigen Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich im Laufe des 
heutigen Tages durch eine Pressemitteilung bekannt gegeben und der Valutatag wird voraussichtlich am oder um den 21. 
Januar 2021 sein. 
Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, die noch ausstehenden Wandelschuldverschreibungen vollständig, aber nicht 
teilweise, zu ihrem Nennbetrag gemäß den Anleihebedingungen (i) an oder nach dem 10. März 2025, wenn der Kurs der Aktie 
der Gesellschaft 130 % des dann geltenden Wandlungspreises während eines bestimmten Zeitraums übersteigt oder (ii) wenn 
15 % oder weniger des gesamten Nennbetrags der Wandelschuldverschreibungen ausstehen, zurückzuzahlen. Die Inhaber der 
Wandelschuldverschreibung haben das Recht, am fünften Jahrestag der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen eine 
vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelschuldverschreibung zu ihrem Nennbetrag zu verlangen. 
Sofern nicht zuvor zurückgezahlt oder gekauft und eingezogen, werden die Wandelschuldverschreibungen nach Wahl des 
Inhabers in Wandlungsaktien gewandelt. 
Die Gesellschaft ist berechtigt, im Falle einer Wandlung eine Barzahlung vorzunehmen, statt Wandlungsaktien zu liefern, 
wenn und soweit sie am Liefertag nicht in der Lage ist, börsennotierte Aktien an die Anleihegläubiger zu liefern. 
Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, ihre Verpflichtung zur Rückzahlung der Wandelschuldverschreibungen durch die 
Lieferung von Wandlungsaktien und ggf. die Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrags zu erfüllen. 
Die Gesellschaft beabsichtigt, die Wandelschuldverschreibungen innerhalb von zwei Wochen nach dem Valutatag in den 
Handel im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse einbeziehen zu lassen. 
Die Gesellschaft plant, den Nettoerlös für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden. 
Die Wandelschuldverschreibung wird in einem beschleunigten Bookbuilding-Verfahren nur institutionellen Anlegern 
außerhalb der Vereinigten Staaten unter Berufung auf Regulation S (Kategorie 1) gemäß dem United States Securities Act 
von 1933 in der jeweils gültigen Fassung sowie außerhalb Australiens, Japans, Südafrika und jeder anderen Jurisdiktion, 
in der das Anbieten oder Verkaufen der Wandelschuldverschreibung nach geltendem Recht verboten wäre, angeboten. In 
Kanada wird das Angebot nur an institutionelle Investoren in Ontario, Québec, Britisch-Kolumbien oder Alberta 
gerichtet, welche nach anwendbaren kanadischen Wertpapiergesetzen gleichzeitig akkreditierte Investoren und kanadische 
zugelassene Investoren sind. 
Gemäß den Bedingungen des Angebots der Wandelschuldverschreibungen wird sich die Gesellschaft verpflichten, während 
einer Lock-up Periode, die 90 Kalendertage nach dem Valutatag endet, vorbehaltlich bestimmter üblicher Ausnahmen, keine 
Wertpapiere zu verkaufen, die den Wandelschuldverschreibungen oder den Aktien der Gesellschaft im Wesentlichen ähnlich 
sind. 
 
Kontakt: 
rikutis consulting 
Thomas Schnorrenberg 
Mobil: +49 151 46 53 13 17 
E-Mail: presse@shop-apotheke.com 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: 
ÜBER SHOP APOTHEKE 
SHOP APOTHEKE EUROPE ist eine der führenden und am stärksten wachsende Online-Apotheken in Kontinentaleuropa. Mit der 
Übernahme der Europa Apotheek Venlo im November 2017 hat SHOP APOTHEKE EUROPE ihre europäische Marktführerschaft 
signifikant ausgebaut. Das Sortiment für die ganze Familie in den Bereichen OTC-, Schönheits- und Pflegeprodukte sowie 
rezeptpflichtige Medikamente wird zudem durch hochwertige Naturkost- und Gesundheitsprodukte, Low Carb-Produkte und 
Sportnahrung der seit Juli 2018 zur Unternehmensgruppe gehörenden nu3 GmbH ergänzt. 
Aktuell betreibt SHOP APOTHEKE EUROPE Online-Apotheken in Deutschland, Österreich, Frankreich, Belgien, Italien, den 
Niederlanden und der Schweiz. SHOP APOTHEKE EUROPE liefert schnell und zu attraktiven Preisen ein sehr breites 
Sortiment von über 100.000 Originalprodukten an 6,3 Millionen aktive Kunden (Stand: 31.12.2020). Das Angebot wird 
ergänzt durch umfassende pharmazeutische Beratung und Betreuung. 
SHOP APOTHEKE EUROPE N.V. ist seit dem 13. Oktober 2016 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime 
Standard) und seit dem 21. September 2020 im MDAX gelistet. 
PRESSEKONTAKTE 
Sven Schirmer 
Mobil: +49 221 99 53 44 31 
E-Mail: presse@shop-apotheke.com 
Finanz- und Wirtschaftsmedien: 
Bettina Fries 
Mobil: +49 211 75 80 779 
E-Mail: presse@shop-apotheke.com 
Investor Relations: 
Carmen Herkenrath 
Telefon: +31 77 850 6109 
E-Mail: carmen.herkenrath@shop-apotheke.com 
Thomas Schnorrenberg 
Tel: +49 151 46531317 
E-Mail: presse@shop-apotheke.com 
Wichtige Hinweise 
Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer 
Territorien und Besitztümer), Australien, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche 
Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser 
Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses 
Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und 
diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen 
Rechtsordnung darstellen. 
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von 
Wertpapieren der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, 
Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für 
ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen 
werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils 
gültigen Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft 
werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit. 
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die (i) professionelle Anleger gemäß 
Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen 
Fassung) (die 'Order') sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen 
(Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen 
als 'Relevante Personen' bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 14, 2021 01:36 ET (06:36 GMT)