Zürich (awp) - Nach dem Ende des Machtkampfs beim Telemedizinanbieter SHL im Dezember scheint dieser Vorkehrungen zu treffen, um einen neuen Konflikt zu verhindern. So soll im Rahmen einer ausserordentlichen Generalversammlung am 21. Februar am Sitz der Gesellschaft in Tel-Aviv eine Änderung der Statuen verabschiedet werden. Laut dieser muss jeder Aktionär, der mindestens 5 Prozent der Aktien oder Stimmrechte der Gesellschaft hält, aber auch jedes Mitglied des Verwaltungsrates, eine Adresse in Israel für den Empfang von Dokumenten nennen.

Aktionäre, die Aktien halten, die mindestens ein Prozent der Stimmrechte in der Generalversammlung vertreten, können ausserdem schriftlich verlangen, dass der Verwaltungsrat ein Traktandum auf die Traktandenliste der durchzuführenden ausserordentlichen Generalversammlung setzt, teilte das Unternehmen in einem Communiqué am Freitag weiter mit. Das entsprechende Traktandum werde dann auf die Traktandenliste der ausserordentlichen Generalversammlung gesetzt, sofern der Verwaltungsrat es für geeignet halte, behandelt zu werden.

An einer erst im Dezember durchgeführten ausserordentlichen Generalversammlung hatten die Aktionäre des Telemedizinanbieters die Vertreter von Investoren aus China aus dem Verwaltungsrat gedrängt. Die Amtszeit von VR-Präsident Xuewen Wu hatte seinerzeit mit sofortiger Wirkung geendet. Neu an die Spitze des Gremiums gewählt wurde im Rahmen einer im Anschluss durchgeführten Verwaltungsratssitzung dafür Yariv Alroy. Er war von 2000 bis 2016 Co-CEO von SHL.

Lange Auseinandersetzung

Der Auseinandersetzung ging eine relativ lange Geschichte voraus. Die chinesische Investorin und Unternehmerin Cai Mengke trat erstmals im Sommer 2016 in Erscheinung - und zwar mit einem Knall. Sie kaufte seinerzeit auf einen Schlag von anderen Aktionären 29,9 Prozent an SHL. Kun Shen übernahm im Oktober des Jahres darauf 23,5 Prozent an der Gesellschaft und baute den Anteil auf 25 Prozent aus.

Mengke und Shen sahen schon bald darauf mit dem Vorwurf konfrontiert, als gemeinsam handelnde Gruppe agieren. Als kontrollierende Aktionäre hätten sie also den übrigen Aktionären ein öffentliches Angebot zu unterbreiten.

Das sah auch die Schweizerische Übernahmekommission so und verpflichtete im Januar 2018 die beiden, respektive deren Fonds, innert zwei Monaten ein solches Gebot vorzulegen. Nach zweimaliger Fristverlängerung riss Anfang September der UEK der Geduldsfaden und die Stimmrechte von Mengke und Shen wurden suspendiert. Diese Chance wurde vom aktuellen Management genutzt.

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