Durch die mehrjährige Wartezeit wird ein Anreiz zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft gesetzt.

Die Anknüpfung an die Bedingungen des Aktienoptionsplans dient unter anderem dem Zweck, potenzielle

Interessengegensätze zwischen dem Verwaltungsratsvorsitzenden und den geschäftsführenden Direktoren bei

der Festlegung der Leitlinien für die Unternehmensentwicklung zu vermeiden.


              E.            Berücksichtigung von Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer bei der 
                            Festsetzung des Vergütungssystems für den Verwaltungsrat 

Aufgrund der besonderen Natur der Verwaltungsratsvergütung, die für die Tätigkeit gewährt wird, die

sich grundlegend von der Tätigkeit der Arbeitnehmer der Gesellschaft und des Konzerns unterscheidet,

kommt ein sogenannter vertikaler Vergleich mit der Arbeitnehmervergütung nicht in Betracht.


              F.            Verfahren zur Fest- und zur Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems 

Zukünftig hat die Hauptversammlung mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der

Verwaltungsratsmitglieder Beschluss zu fassen, wobei eine bestätigende Beschlussfassung zulässig ist. Zum

Zwecke dieser Vorlage an die Hauptversammlung wird das Vergütungssystem rechtzeitig einer Überprüfung

unterzogen.

Die Vergütung des Verwaltungsrats wird in § 15 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Die Neuregelung

zur Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder soll erstmals für das Geschäftsjahr anwendbar sein, in dem

die vorgeschlagene Satzungsänderung wirksam wird.


              b)            Änderung des § 15 der Satzung 
                            § 15 der Satzung wird wie folgt geändert: 
                                          Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten für das jeweilige Geschäftsjahr 
                                          neben einem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Vergütung in Höhe von EUR 
                            '15.5         10.000,00 (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt). 
                                          Der Vorsitzende des Verwaltungsrats erhält für das jeweilige Geschäftsjahr 
                                          neben einem Ersatz seiner Auslagen eine erhöhte feste Vergütung von EUR 
                                          20.000,00. 
                                          Daneben trägt die Gesellschaft die Kosten einer D&O-Versicherung für den 
                            15.6          Vorsitzenden und die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats in einem 
                                          angemessenen Umfang bis zur Höhe einer maximalen Prämie pro 
                                          Verwaltungsratsmitglied von EUR 20.000,00. 
                                          Beginnt oder endet das Amt eines Verwaltungsratsmitglieds oder die mit einer 
                            15.7          erhöhten festen Vergütung versehene Funktion im Laufe eines Geschäftsjahres, 
                                          erhält das Verwaltungsratsmitglied die feste Vergütung bzw. die erhöhte feste 
                                          Vergütung zeitanteilig. 
                                          Die feste Vergütung wird nach Ablauf der Hauptversammlung fällig, die den 
              (1)           15.8          Jahresabschluss für das jeweilige Geschäftsjahr entgegennimmt oder über seine 
                                          Billigung entscheidet. 
                            15.9          Der Vorsitzende des Verwaltungsrats erhält zusätzlich die nachfolgend 
                                          festgelegte variable Vergütung: 
                                          Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist berechtigt, innerhalb eines 
                                          Ausübungszeitraums von drei Monaten ab dem 6. Mai 2026 (' Erster Ausübungstag 
                                          ') von der Gesellschaft die Übertragung von bis zu 15.628 Aktien (' 
                                          Call-Aktien ') der Gesellschaft Zug-um-Zug gegen Zahlung eines Kaufpreises 
                                          von EUR 15,00 je Call-Aktie zu verlangen, wobei sich der Ausübungszeitraum um 
                                          etwaige Closed Periods, die in den Ausübungszeitraum fallen, verlängert. Die 
                                          Anzahl der Call-Aktien reduziert sich am Ersten Ausübungstag automatisch 
                                          anteilig in dem Umfang, in dem der wirtschaftliche Vorteil (der sich aus der 
                                          Wertdifferenz zwischen dem Kaufpreis von EUR 15,00 und dem 
                                          60-Tage-Durchschnitt des XETRA-Kurses der Aktien der Gesellschaft am Ersten 
                                          Ausübungstag ergibt) für den Vorsitzenden des Verwaltungsrats insgesamt EUR 
                                          600.000,00 übersteigen würde. Das Recht zum Erwerb der Call-Aktien verfällt 
                                          vollständig, wenn der Vorsitzende des Verwaltungsrats vor dem 6. Mai 2026 aus 
                                          dem Verwaltungsrat ausscheidet.' 

(2) Die Regelungen von Abs. 15.1 bis 15.4 der Satzung bleiben unverändert.

Beschlussfassung über die (vorzeitige Wieder-)Wahl des Verwaltungsratsmitglieds Herrn Christoph Debus

Das Amt aller Mitglieder des Verwaltungsrats endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über

die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, spätestens

jedoch am 15. Mai 2025 (sechs Jahre nach der Bestellung). Ungeachtet dessen soll vor dem Hintergrund der

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Verwaltungsratsmitglieder

einschließlich einer variablen Vergütungskomponente für den Verwaltungsratsvorsitzenden und zur

langfristigen Sicherung der Kompetenz und Expertise von Herrn Christoph Debus zum Nutzen der Gesellschaft

bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Verlängerung der Amtszeit des Verwaltungsratsvorsitzenden Herrn

Christoph Debus erfolgen.

Gemäß Art. 43 Abs. 2, 3 Satz 1 SE-VO in Verbindung mit §§ 23 Abs. 1, 24 Abs. 1 Halbsatz 1, 28 Abs. 1

SEAG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Verwaltungsrat aus drei

Mitgliedern der Aktionäre, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an

Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Verwaltungsrat schlägt vor diesem Hintergrund vor, unter Verkürzung seiner bisherigen Amtszeit


              *             Herrn Christoph Debus, Geschäftsführer bei der Condor Flugdienst GmbH, Frankfurt, wohnhaft 
                            in Bad Homburg 8.               für eine neue Amtszeit in den Verwaltungsrat zu wählen. 

Die Bestellung von Herrn Christoph Debus erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 6.

Mai 2021 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des

Verwaltungsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der (neuen) Amtszeit beschließt, wobei das

Geschäftsjahr, in dem die (neue) Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch für sechs

Jahre nach der Bestellung.

Ein kurzer Lebenslauf über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen von Herrn Christoph Debus

können auf der Homepage der Gesellschaft unter

https://serviceware-se.com/de/investor-relations/corporate-governance

abgerufen werden.

Herr Christoph Debus hat keine persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu den

Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären.

Herr Christoph Debus ist kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen.

Im Falle der Wahl von Herrn Christoph Debus ist geplant, ihn erneut zum Vorsitzenden des

Verwaltungsrats zu wählen.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 10.500.000,00 und ist eingeteilt in 10.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 und mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt dementsprechend 10.500.000. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts

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April 01, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)