=------------------------------------------------------------------------------- 
  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
25.03.2021 
 
 
Semperit Aktiengesellschaft Holding 
mit dem Sitz in Wien 
FN 112544 g 
ISIN: AT0000785555 
("Gesellschaft") 
 
Einberufung der 132. ordentlichen Hauptversammlung der 
Semperit Aktiengesellschaft Holding 
für Dienstag, den 27. April 2021 um 10:00 Uhr, Wiener Zeit 
 
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG 
ist der Sitz der Gesellschaft 
in 1031 Wien, Modecenterstraße 22. 
 
 
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG 
 
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und 
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) 
 
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer 
beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung 
Gebrauch zu machen. 
 
Die Hauptversammlung der Semperit Aktiengesellschaft Holding am 27. April 2021 
wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I 
Nr. 156/2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/ 
2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der 
Teilnehmer als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. 
 
Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung 
der Semperit Aktiengesellschaft Holding am 27. April 2021 Aktionäre und ihre 
Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer 
Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, den Mitgliedern des Vorstands, 
des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft 
vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 1031 Wien, Modecenterstraße 
22 statt. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im 
Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre im 
Vergleich zu einer Präsenzversammlung 
 
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht 
Widerspruch zu erheben erfolgt ausschließlich durch Vollmachtserteilung an einen 
der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 
3 Abs 4 COVID-19-GesV. 
 
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären 
selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch 
Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E- 
Mail-Adresse Fragen.HV2021@semperitgroup.com der Gesellschaft, sofern die 
Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt 
IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. 
bevollmächtigt haben. 
 
 
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 
AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen. 
 
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage 
von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 27. April 2021 
ab ca. 10:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen 
Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie 
Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im 
Internet unter www.semperitgroup.com als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. 
Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht 
erforderlich. 
 
Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im 
Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und 
optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und 
insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der 
Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle 
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine 
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die 
Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann 
daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. 
 
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von 
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese 
ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). 
 
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen 
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
("Teilnahmeinformation") hingewiesen. 
 
 
II. TAGESORDNUNG 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem 
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht 
sowie des nichtfinanziellen Berichtes jeweils zum 31.12.2020, des Vorschlags für 
die Gewinnverwendung und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 
2020 
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2020 
ausgewiesenen Bilanzgewinns 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2020 
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2020 
 
5. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das 
Geschäftsjahr 2021 
 
6. Wahlen in den Aufsichtsrat 
 
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 
 
8. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 im Voraus 
 
 
III. Unterlagen zur Hauptversammlung: Bereitstellung von Informationen auf der 
Internetseite: 
 
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 21. Tag vor der 
Hauptversammlung (6. April 2021), voraussichtlich jedoch bereits ab dem 25. März 
2021 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter 
www.semperitgroup.com/ir unter dem Menüpunkt "Hauptversammlung 2021" zugänglich: 
 
- Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"), 
- Jahresabschluss mit Lagebericht, 
- Corporate Governance-Bericht, 
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, 
- Gesonderter nichtfinanzieller Bericht (Nachhaltigkeitsbericht), 
- Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
- Bericht des Aufsichtsrats, 
jeweils für das Geschäftsjahr 2020; 
 
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 8., 
- Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 
87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, 
- Vergütungsbericht 
- Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV, 
- Frageformular, 
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht, 
- vollständiger Text dieser Einberufung. 
 
 
IV. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG GEM § 111 AktG (§ 106 
Z 6 und 7 AktG) 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser 
virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV 
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 17. 
April 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). 
 
Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser virtuellen 
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur 
berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der 
Gesellschaft nachweist. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 
22. April 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden 
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: 
 
(i) E-Mail-Adresse HV2021@semperitgroup.com 
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF) 
 
(ii) per SWIFT BIC COMRGB2L 
(Message Type 598, unbedingt ISIN AT0000785555 im Text angeben). 
 
Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die 
Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des 
Auskunftsrechts der Aktionäre nicht wirksam erfolgen. 
 
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu 
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu 
veranlassen. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien 
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG: 
Die Depotbestätigung ist von einem depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in 
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 
10a Abs 2 AktG): 
 
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr 
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 25, 2021 13:36 ET (17:36 GMT)