und das Rederecht während dieser virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären 
selbst im Wege der elektronischen Post ausschließlich durch Übermittlung von 
Fragen bzw. des Redebeitrags per E-Mail direkt an die Gesellschaft an die E- 
Mail-Adresse Fragen.HV2021@semperitgroup.com ausgeübt werden kann. 
 
Die Aktionäre werden gebeten, alle Fragen bereits im Vorfeld in Textform per E- 
Mail an die Adresse Fragen.HV2021@semperitgroup.com zu übermitteln. Dies dient 
der Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmer an der 
Hauptversammlung, insbesondere für Fragen, die einer längeren Vorbereitungszeit 
bedürfen. 
Mit einer frühzeitig eingereichten Frage ermöglichen Sie dem Vorstand eine 
möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten 
Fragen in der Hauptversammlung. 
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter www.semperitgroup.com abrufbar ist. Wenn dieses Frageformular 
nicht verwendet wird, muss die Person (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer 
des Aktionärs) im entsprechenden E-Mail genannt werden. Um die Gesellschaft in 
die Lage zu versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der 
Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre 
Depotnummer in dem E-Mail anzugeben. 
 
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung vom Vorsitzenden 
angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden. 
 
Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der 
Aktionäre gemäß § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt. 
 
 
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG 
 
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt 
in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID- 
19-GesV mittels Weisung an seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt 
der Tagesordnung Anträge zu stellen. 
Der Zeitpunkt, bis zu dem Weisungen zur Antragsstellung an den besonderen 
Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird im Laufe der virtuellen Hauptversammlung 
vom Vorsitzenden festgelegt. 
 
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV. 
dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den 
besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung. 
 
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die 
rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: 
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von 
Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, 
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 16. April 2021 
in der oben angeführten Weise (Punkt VI. Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem 
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person 
über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren 
Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit 
begründen könnten, anzuschließen. 
 
Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei 
der Abstimmung nicht berücksichtigt werden. 
 
Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der 
Aktionäre gemäß § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt. 
 
 
5. Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung 
 
5.1. Welche personenbezogenen Daten von Aktionären werden verarbeitet und zu 
welchen Zwecken werden diese verarbeitet? 
 
Die Semperit AG Holding verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre 
(insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, 
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, 
Nummer der Stimmkarte sowie Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) 
auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der 
Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen 
Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen. 
 
Dabei werden personenbezogene Daten von Aktionären für folgende Zwecke 
verarbeitet: 
* Organisation und Abhaltung der Hauptversammlungen, einschließlich Überprüfung 
der Teilnahmeberechtigung/Vollmachten sowie Feststellung des 
Abstimmungsverhältnisses 
* Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und Ausübung der 
Aktionärsrechte 
* Erstellung der Anmelde-, Vollmachts- und Teilnahmeverzeichnisse 
* Erstellung des Hauptversammlungsprotokolls 
* Erfüllung von Compliance-Pflichten, einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts- 
und Meldepflichten. 
 
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die 
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem 
Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist 
somit Artikel 6 (1) c) DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung). Für 
die Verarbeitung ist die Semperit AG Holding Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7 
DSGVO. 
 
 
5.2. An wen werden personenbezogene Daten von Aktionären übermittelt? 
 
Die Semperit AG Holding bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der 
Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, 
Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der Semperit AG 
Holding nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der 
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten, sofern 
es sich um Auftragsverarbeiter iSd Art. 4 Z 8 DSGVO handelt, ausschließlich nach 
Weisung der Semperit AG Holding. Soweit rechtlich notwendig, hat die Semperit AG 
Holding mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche 
Vereinbarung abgeschlossen. 
 
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden 
besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 COVID-19-GesV, die Vorstands- und 
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem 
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene 
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin 
genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) 
einsehen. Semperit AG Holding ist zudem gesetzlich verpflichtet, 
personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als 
Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch beim zuständigen 
Firmenbuchgericht einzureichen (§ 120 AktG). 
 
Darüber hinaus können personenbezogene Daten von Aktionären im Anlassfall auch 
an die zuständigen Behörden oder Stellen übermittelt werden. 
 
 
5.3. Wie lange werden personenbezogene Daten von Aktionären gespeichert? 
 
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die 
Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, 
und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. 
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem 
Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht 
sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären 
gegen Semperit AG Holding oder umgekehrt von der Semperit AG Holding gegen 
Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der 
Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit 
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten 
während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis 
zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen. 
 
 
5.4. Welche Rechte haben Aktionäre im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten? 
 
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, 
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der 
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III 
der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Semperit AG Holding 
unentgeltlich über die E-Mail-Adresse data.privacy@semperitgroup.com oder über 
die folgenden Kontaktdaten geltend machen: Semperit AG Holding z. Hd. 
Rechtsabteilung, Modecenterstrasse 22, 1031 Wien. 
 
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde 
(Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO) zu. 
 
 
5.5. Weitere Informationen 
 
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der 
Internetseite der Semperit AG Holding www.semperitgroup.com zu finden. 
 
 
VII. Weitere Angaben und Hinweise 
 
1. Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 
106 Z 9 AktG) 
 
Das Grundkapital der Semperit AG Holding beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung 
der virtuellen Hauptversammlung EUR 21.358.996,53 und ist in 20.573.434 auf 
Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme in 
der virtuellen Hauptversammlung. 
 
Die Semperit AG Holding hält im Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen 
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
Die Gesamtzahl der im Zeitpunkt der Einberufung teilnahme- und stimmberechtigten 
Aktien beträgt daher 20.573.434. 
 
 
2. Keine physische Anwesenheit 
 
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der 

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March 25, 2021 13:36 ET (17:36 GMT)