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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
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29.03.2021 
 
           SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft 
                                    Ternitz 
                                  FN 102999 w 
                               ISIN AT0000946652 
                                ("Gesellschaft") 
 
               Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der 
           SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft 
          für Donnerstag, den 29. April 2021 um 10:00 Uhr, Wiener Zeit 
 
              Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG 
          in der "Stadthalle" in 2630 Ternitz, Theodor-Körner-Platz 2 
 
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG 
 
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und 
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) 
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer 
beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung 
Gebrauch zu machen. 
 
Die Hauptversammlung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT 
Aktiengesellschaft am 29. April 2021 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19- 
GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. 
II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung der Interessen 
sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als virtuelle Hauptversamm­lung 
durchgeführt. 
 
Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung 
der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft am 29. April 2021 
Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter 
gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des 
Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und des weiteren 
Mitglieds des Vor­stands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von 
der Gesellschaft vorge­schlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter sowie der 
Vertreter des Abschlussprüfers in der "Stadthalle" in 2630 Ternitz, The­odor- 
Körner-Platz 2, statt. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im 
Ablauf der Hauptver­sammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. 
 
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht 
Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von der 
Gesellschaft vorge­schlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV. 
 
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären 
selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch 
Übermitt­lung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die 
Emailadresse fragen.sbo@hauptversammlung.at [fragen.sbo@hauptversammlung.at] der 
Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne 
von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und einen besonderen 
Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben. 
 
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 
AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen. 
 
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage 
von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 29. April 2021 
ab 10:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen 
Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie 
Internetanschluss mit ausreichen­der Bandbreite für das Streaming von Videos) im 
Internet unter www.sbo.at/hauptversammlung [http://www.sbo.at/hauptversammlung] 
als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind 
zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich. 
 
Die Gesellschaft bietet zwei alternative Zugänge zur Internetübertragung mit 
Bild und Ton in deutscher Sprache an. Die Aktionäre werden gebeten, einen auf 
der Internetseite der Gesellschaft auszuwählen (auf Übertragung 1; auf 
Übertragung 2). Sollten die Aktionäre Störungen bei der Übertragung oder beim 
Empfang wahrnehmen, wird gebeten auf den anderen Anbieter umzusteigen. 
 
Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im 
Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und 
optische Einwegver­bindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und 
insbesondere die Präsenta­tion des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der 
Aktionäre und das Abstimmungs­verfahren zu verfolgen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle 
Hauptversamm­lung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine 
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die 
Übertragung im Internet keine Zweiweg- Verbindung ist. Der einzelne Aktionär 
kann daher nur dem Verlauf der Hauptversamm­lung folgen. 
 
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von 
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese 
ihrer Sphäre zuzurech­nen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). 
 
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen 
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
("Teilnahmeinformation") hingewiesen. 
 
II. TAGESORDNUNG 
 
  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses gemäß UGB samt Anhang und 
     Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts; des Konzernabschlusses 
     gemäß IFRS samt Konzernanhang und -lagebericht samt nichtfinanzieller 
     Erklärung, des Gewinn­verwendungsvorschlags des Vorstands, jeweils zum 31. 
     Dezember 2020 sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das 
     Geschäftsjahr 2020 
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. 
     Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinnes 
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
     Geschäftsjahr 2020 
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
     das Geschäftsjahr 2020 
  5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
     2021 
  6. Wahl einer Person in den Aufsichtsrat 
  7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- 
     und Aufsichtsratsmitglieder der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT 
     Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 
  8. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER 
INTERNETSEITE 
 
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG 
spätestens ab 8. April 2021 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite 
der Gesellschaft un­ter www.sbo.at/hauptversammlung [http://www.sbo.at/ 
hauptversammlung] zugänglich: 
 
* Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
  Teilnahme gem § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"), 
* Jahresabschluss mit Lagebericht, 
* Corporate-Governance-Bericht, 
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht einschließlich nichtfinanzieller 
  Erklärung, 
* Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
* Bericht des Aufsichtsrats, 
  jeweils für das Geschäftsjahr 2020; 
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8, 
* Vergütungsbericht, 
* Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 
  Abs 2 AktG samt Lebenslauf, 
* Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 
  COVID-19-GesV, 
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht, 
* Frageformular, 
* vollständiger Text dieser Einberufung 
 
 
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser 
virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend zu machen 
sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 19. April 2021 (24:00 Uhr, 
Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). 
 
Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser virtuellen 
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an 
diesem Nach­weisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 
26. April 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden 
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: 
 
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß 
§ 19 Abs 3 genügen lässt 
Per Telefax: +43 (1)8900 500-65 
Per E-Mail: anmeldung.sbo@hauptversammlung.at 

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March 30, 2021 02:00 ET (06:00 GMT)