Schaltbau Holding AG: Schaltbau Holding AG: Voraussichtliche Höhe von Abfindung und
Ausgleichszahlung im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

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DGAP-Ad-hoc: Schaltbau Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Schaltbau Holding AG: Schaltbau Holding AG: Voraussichtliche Höhe von
Abfindung und Ausgleichszahlung im Rahmen des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages

08.12.2021 / 14:05 CET/CEST
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Schaltbau Holding AG: Voraussichtliche Höhe von Abfindung und
Ausgleichszahlung im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

München, 8. Dezember 2021 - Der Schaltbau Holding AG (ISIN DE000A2NBTL2 und
DE000A3E5E89) wurde heute von ihrer Hauptaktionärin Voltage BidCo GmbH
mitgeteilt, dass sie im Rahmen des aktuell in Verhandlung befindlichen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen den Parteien
vorbehaltlich der noch ausstehenden Prüfung durch den gerichtlich bestellten
Vertragsprüfer einen angemessenen Abfindungsbetrag nach § 305 AktG in Höhe
von EUR 50,33 je Schaltbau-Aktie vorschlägt. Des Weiteren schlägt sie eine
Ausgleichszahlung nach § 304 AktG in Höhe von EUR 2,16 (Bruttogewinnanteil
je Aktie) abzüglich der von der Schaltbau Holding AG darauf zu entrichtenden
Körperschaftssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) vor. Auf Basis des
derzeitigen Körpersteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) ergäbe sich
damit eine Ausgleichszahlung von EUR 1,90 je Aktie.

Der Abfindungsbetrag und die Ausgleichszahlung wurden auf Grundlage einer
gutachtlichen Stellungnahme über die Ermittlung des Unternehmenswerts zum 3.
Februar 2022 der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart ("Ebner Stolz"), ermittelt. Als
unabhängiger Prüfer war Ebner Stolz gemeinsam vom Vorstand der Schaltbau
Holding AG und der Geschäftsführung der Voltage BidCo GmbH beauftragt
worden, eine angemessene Abfindung bzw. einen angemessenen Ausgleich im
Rahmen des beabsichtigten Abschlusses eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zu ermitteln.

Damit liegt der von der Hauptaktionärin vorgeschlagene angemessene
Abfindungsbetrag nach § 305 AktG sowohl unter dem Angebotspreis in Höhe von
EUR 53,50, zu dem Aktionäre ihre Schaltbau-Aktien im Rahmen des noch bis zum
14. Dezember 2021 laufenden Delisting-Erwerbsangebots an die Voltage Bidco
GmbH veräußern können, als auch unter dem gestrigen Xetra-Schlusskurs von
EUR 53,80 je Schaltbau-Aktie.

Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, am 17. Dezember über den
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und die darin festgelegte Höhe
von Abfindung und Ausgleichszahlung nach Vorlage des Berichts des
gerichtlich bestellten Vertragsprüfers abschließend zu entscheiden und das
Ergebnis anschließend zu veröffentlichen. Im Anschluss soll zur
außerordentlichen Hauptversammlung, die über die Zustimmung zum Vertrag
entscheiden soll, eingeladen werden. Die außerordentliche Hauptversammlung
soll am 3. Februar 2022 stattfinden.

+++ Ende der Ad-hoc-Mitteilung +++


Kontakt:
Investor Relations

Schaltbau Holding AG
Hollerithstraße 5
81829 München
Deutschland

T +49 89 93005-209
investor@schaltbau.de


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Schaltbau Holding AG
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                   München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
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