Hauptversammlung am 26.03.2020 in Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 Göttingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Sartorius Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur   
Hauptversammlung                                                               
Sartorius Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur               
Hauptversammlung am 26.03.2020 in Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081   
Göttingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG            
                                                                               
18.02.2020 / 15:05                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Sartorius Aktiengesellschaft Göttingen ISIN DE0007165607 und ISIN DE0007165631 
Einladung Ordentliche Hauptversammlung 2020                                    
                                                                               
Wir laden die Aktionäre der Sartorius Aktiengesellschaft zur ordentlichen      
Hauptversammlung 2020 ein: Donnerstag, 26. März 2020, 10.00 Uhr (MEZ), Lokhalle
Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 Göttingen                                    
                                                                               
                                                                               
I. Tagesordnung                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Sartorius                  
Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember     
2019, des zusammengefassten Lageberichts für die Sartorius                     
Aktiengesellschaft und den Konzern jeweils mit dem darin eingeschlossenen      
erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a   
Abs. 1 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019      
                                                                               
Die genannten Unterlagen sind im Internet veröffentlicht unter der Adresse:    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.sartorius.de/hauptversammlung                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Sartorius        
Aktiengesellschaft                                                             
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2019         
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 117.641.275,26 wie folgt zu           
verwenden:                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Zahlung einer Dividende von je € 0,70 pro = € 23.948.556,80                    
dividendenberechtigter Stammstückaktie                                         
                                                                               
Zahlung einer Dividende von je € 0,71 pro = € 24.265.008,28                    
dividendenberechtigter Vorzugsstückaktie                                       
                                                                               
Vortrag auf neue Rechnung   € 69.427.710,18                                    
                                                                               
Insgesamt:   € 117.641.275,26                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Falls sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der    
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns                         
ändern sollte, wird ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur        
Abstimmung gestellt werden. Die Dividende ist am 31.                           
März 2020 fällig.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das   
Geschäftsjahr 2019                                                             
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für      
das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.                                 
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für   
das Geschäftsjahr 2019                                                         
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats      
für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.                             
                                                                               
5. Wahlen zum Aufsichtsrat                                                     
                                                                               
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 26. März 2020 endet die Amtszeit des    
Aufsichtsratsmitglieds Herrn Prof. David Ebsworth, PhD. Prof. David Ebsworth   
wurde anstelle von Herrn Dr. Guido Oelkers, der mit Wirkung zum Ablauf des     
31. Dezember 2019 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt         
hatte, mit Beschluss des Amtsgerichts Göttingen mit Wirkung ab dem 1. Januar   
2020 bis zum Ende der nächsten Hauptversammlung als Vertreter der              
Anteilseigner in den Aufsichtsrat bestellt. Daher hat in der                   
Hauptversammlung am 26. März 2020 die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds        
gemäß § 8 Abs. 1, 2 der Satzung der Sartorius Aktiengesellschaft               
stattzufinden.                                                                 
                                                                               
Der Aufsichtsrat der Sartorius Aktiengesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs.   
1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus je sechs           
Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer und gemäß § 96 Abs. 2       
Satz 1 AktG zu mindestens 30 % aus Frauen (also mindestens vier) und zu        
mindestens 30 % aus Männern (also mindestens vier) zusammen. Diese             
Mindestanteile sind vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht gemäß   
§ 96 Abs. 2 Satz 3 AktG die Seite der Anteilseigner- oder                      
Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widerspricht. Die Anteilseigner-     
und die Arbeitnehmervertreter haben jeweils die Getrennterfüllung              
beschlossen. Der Aufsichtsrat ist damit sowohl auf der Seite der               
Anteilseignervertreter als auch auf der Seite der Arbeitnehmervertreter        
jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen.    
Diese Mindestanteile werden unabhängig vom Ausgang der Wahl bereits erfüllt.   
                                                                               
                                                                               
Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Sartorius                    
Aktiengesellschaft nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung derjenigen    
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach    
dem Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem     
die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.                                      
                                                                               
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der          
Anteilseigner nicht an Wahlvorschläge gebunden.                                
                                                                               
Auf Empfehlung des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor,       
Prof. David Ebsworth als Vertreter der Anteilseigner mit einer Amtszeit bis    
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das           
Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.                  
                                                                               
Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit dem Kompetenzprofil des                
Aufsichtsrats und den Zielen, die dieser sich für seine Zusammensetzung        
gegeben hat.                                                                   
                                                                               
Prof. David Ebsworth, wohnhaft in Overath, ist derzeit tätig als Berater für   
verschiedene Healthcare-Unternehmen und Finanzinvestoren.                      
                                                                               
Er ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder       
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von                      
Wirtschaftsunternehmen:                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Verona Pharma plc, Großbritannien (börsennotiert) - Vorsitzender des Board   
of                                                                             
Directors (nicht-exekutiv)                                                     
                                                                               
* Pharma Investments SA, Luxemburg - Mitglied des Conseil d'Administration     
(nicht-exekutiv)                                                               
                                                                               
* Actimed Therapeutics Ltd, Großbritannien - Vorsitzender des Board of         
Directors (nicht-exekutiv)                                                     
                                                                               
* Kyowa Kirin International plc, Großbritannien - Mitglied des Board of        
Directors (nicht-exekutiv)                                                     
                                                                               
* Opterion Health AG, Schweiz - Präsident des Verwaltungsrats                  
(nicht-exekutiv)                                                               
                                                                               
* Interpharma Investments Ltd, Britische Jungferninseln - Mitglied des Board   
of                                                                             
Directors (nicht-exekutiv)                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Prof. David Ebsworth     
und der Sartorius Aktiengesellschaft, deren Konzernunternehmen,                
den Organen der Sartorius Aktiengesellschaft oder einem wesentlichen an der    
Sartorius Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär                              
keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne des    
Deutschen Corporate Governance Kodex.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Lebenslauf von Prof. David Ebsworth, der auch eine Übersicht über die      
wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat                         
enthält, findet sich in der Anlage zu dieser Einladung.                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für  
die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2020                   
                                                                               
Auf Empfehlung des Auditausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die KPMG     
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer für das      
Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des         
Halbjahresfinanzberichts 2020 zu wählen.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft        
74.880.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien,                  
aufgeteilt in je 37.440.000 Stammaktien und stimmrechtslose Vorzugsaktien,     
ausgegeben. Die Anzahl der Stimmrechte zu diesem                               
Zeitpunkt beträgt 37.440.000. Teilnahmeberechtigt sind 68.388.292 Stückaktien, 
da 3.227.776 Stamm- und 3.263.932 Vorzugsaktien                                
von der Gesellschaft gehalten werden; aus ihnen stehen der Gesellschaft keine  
Rechte zu.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
III. Teilnahme an der Hauptversammlung                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1.                                                                             
                                                                               
Teilnahmeberechtigung                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Stamm- und               
Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen                   
Stammaktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 19. März 2020
(24.00 Uhr (MEZ)) unter der nachfolgend genannten Adresse angemeldet haben. Die
Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher               
oder englischer Sprache erfolgen.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der      
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts                              
nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform durch das depotführende Institut        
erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz erforderlich,                       
der sich auf den Beginn des 5. März 2020 (0.00 Uhr (MEZ), sog.                 
Nachweisstichtag) zu beziehen hat und der Gesellschaft spätestens bis zum      
Ablauf des 19. März 2020 (24.00 Uhr (MEZ)) unter der nachfolgend genannten     
Adresse zugegangen sein muss. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126b BGB) und
muss in deutscher                                                              
oder englischer Sprache erstellt sein.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und   
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,                                 
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur        
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen                              
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum             
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre                   
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der           
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes                  
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs                                 
zum Nachweisstichtag maßgeblich; das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem  
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf                                  
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.             
Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.        
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach  
Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.                    
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind an folgende            
Anmeldeadresse zu übermitteln:                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sartorius Aktiengesellschaft                                                   
                                                                               
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
                                                                               
Haidelweg 48                                                                   
                                                                               
81241 München                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per Fax: 089.889.690.633                                                  
                                                                               
oder per E-Mail: sartorius@better-orange.de                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2.                                                                             
                                                                               
Stimmrechtsvertretung                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vorzugsaktionäre sind in der Hauptversammlung nicht stimmberechtigt. Die       
folgenden Erläuterungen zur Stimmrechtsvertretung                              
gelten daher ausschließlich für die Stammaktionäre.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten,    
können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.                                
B. durch eine depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene 
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter                             
oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer         
Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung                        
des betreffenden Aktienbestands und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den  
vorstehenden Bestimmungen erforderlich.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform                               
(§ 126b BGB). Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten  
oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Bevollmächtigt                       
ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen.                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen, sonstigen von § 135
AktG erfassten Intermediären und anderen in                                    
§ 135 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen genügt es jedoch, wenn  
die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten                                   
nachprüfbar festgehalten wird; dabei muss die Vollmachtserklärung vollständig  
sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung                                  
verbundene Erklärungen enthalten.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass
der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung                                
die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des      
Nachweises per Post oder per Fax verwenden Aktionäre                           
bzw. Aktionärsvertreter bitte die in Ziffer III.1. genannte Anmeldeadresse; als
elektronischen Übermittlungsweg bietet die                                     
Gesellschaft an, den Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an folgende      
E-Mail-Adresse zu übersenden:                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
sartorius@better-orange.de                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur    
Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden,                             
welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den ordnungsgemäß         
angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte                          
zugesendet und kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.sartorius.de/hauptversammlung                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der in Ziffer III.1. genannten     
Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail                             
angefordert werden.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Sartorius Aktiengesellschaft bietet ihren Stammaktionären auch in diesem   
Jahr an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene                       
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die  
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter                            
üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne  
Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft                          
benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die       
Vollmacht und Weisungen sind in Textform zu erteilen.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft    
benannten Stimmrechtsvertreter werden jeder Eintrittskarte                     
beigefügt. Sie können zudem unter der in Ziffer III.1. genannten Anmeldeadresse
postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert                                
werden. Sie stehen ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.sartorius.de/hauptversammlung                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zum Herunterladen bereit.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter         
bevollmächtigen möchten, werden aus organisatorischen                          
Gründen gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 25. März   
2020 (24.00 Uhr (MEZ), Eingang bei der Gesellschaft) postalisch, per Fax oder  
per E-Mail an die in Ziffer III.1. genannte Anmeldeadresse zu übermitteln.     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der       
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden                             
mit Übersendung der Eintrittskarte übermittelt. Diese Informationen sind auch  
im Internet unter                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.sartorius.de/hauptversammlung                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
veröffentlicht.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3.                                                                             
                                                                               
Verfahren für die Abgabe durch Briefwahl                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können ihre Stimme, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, durch 
Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts                                
im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren      
Anteilsbesitz gemäß Ziffer III.1. nachgewiesen und                             
sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl       
erfolgt schriftlich, in Textform oder in elektronischer                        
Form und muss spätestens bis zum Ablauf des 25. März 2020 (24.00 Uhr (MEZ)) bei
der Gesellschaft eingegangen sein. Formulare zur Stimmabgabe im Wege der       
Briefwahl werden der Eintrittskarte beigefügt.                                 
Aktionäre senden diese bitte an die in Ziffer III.1. genannte Anmeldeadresse   
zurück.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ein Formular zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann auch auf der           
Internetseite der Gesellschaft unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.sartorius.de/hauptversammlung                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der in Ziffer III.1. genannten     
Adresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert                        
werden. Auf dem Formular finden Aktionäre weitere Hinweise zur Briefwahl. Auch 
bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen,                       
sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre und andere in § 135 AktG         
gleichgestellte Personen und Institutionen können sich                         
der Briefwahl bedienen. Rechtzeitig abgegebene Briefwahlstimmen können bis zum 
Ablauf des 25. März 2020 (24.00 Uhr (MEZ)) schriftlich, in Textform oder       
elektronisch unter der in Ziffer III.1. genannten Adresse geändert oder        
widerrufen werden.                                                             
Entscheidend ist der Eingang bei der Gesellschaft.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
4.                                                                             
                                                                               
Weitere Rechte der Aktionäre                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
a) Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder  
den anteiligen Betrag von € 500.000,00 erreichen,                              
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und            
bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs.                         
1 AktG). Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu     
richten. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung                           
oder eine Beschlussvorlage beiliegen.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 AktG nachzuweisen,    
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag                                  
des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis 
zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag                                 
halten. Bei der Berechnung dieser Frist sind §§ 70 und 121 Abs. 7 AktG zu      
beachten.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 24. Februar 2020 (24.00 
Uhr (MEZ)) unter folgender Anschrift zugehen:                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sartorius Aktiengesellschaft                                                   
                                                                               
Vorstand                                                                       
                                                                               
Otto-Brenner-Straße 20                                                         
                                                                               
37079 Göttingen                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Anträge von Aktionären und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu  
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß                                  
§ 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge von Aktionären zur Wahl von                 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß §                     
127 AktG sind ausschließlich zu richten an:                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sartorius Aktiengesellschaft                                                   
                                                                               
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
                                                                               
Haidelweg 48                                                                   
                                                                               
81241 München                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per Fax: 089.889.690.633                                                  
                                                                               
oder per E-Mail: sartorius@better-orange.de                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu     
machende Anträge von Aktionären zur Tagesordnung                               
werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer Begründung des Antrags
unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet                                    
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.sartorius.de/hauptversammlung                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
veröffentlicht, sofern die Anträge mit Begründung bis spätestens zum Ablauf des
11. März 2020 (24.00 Uhr (MEZ)) bei der Gesellschaft eingehen. Stellungnahmen  
der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich        
gemacht.                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die   
Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten                          
Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder     
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung                                
führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich      
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000                           
Zeichen beträgt.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vorstehende Ausführungen gelten für Vorschläge eines Aktionärs zur Wahl von    
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern                             
entsprechend mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden    
muss. Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern                    
und von Abschlussprüfern kann eine Veröffentlichung außer in den in § 126 Abs. 
2 AktG genannten Fällen auch dann unterbleiben,                                
wenn der Vorschlag nicht deren Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort sowie bei   
Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern                              
keine Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden       
Aufsichtsräten enthält.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen, auch wenn sie der Gesellschaft vorab   
fristgerecht übermittelt worden sind, in der                                   
Hauptversammlung mündlich gestellt beziehungsweise unterbreitet werden. Das    
Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung                      
Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge 
auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft                           
zu stellen, bleibt unberührt.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über         
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit                             
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich  
ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht                                  
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der     
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie                            
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen         
Unternehmen.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs.
3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil                                    
die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung        
geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen                          
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen (zum Beispiel keine   
Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen). Nach                                   
der Satzung der Sartorius Aktiengesellschaft ist der Versammlungsleiter        
ermächtigt, neben dem Rederecht auch das Fragerecht                            
der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Der Versammlungsleiter kann  
insbesondere bereits zu Beginn oder während                                    
der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der          
Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen                          
Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen 
festsetzen.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
5.                                                                             
                                                                               
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a AktG)             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zahlreiche Informationen zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite
der Gesellschaft unter                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.sartorius.de/hauptversammlung                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
wie der Inhalt der Einberufung; eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der 
Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden                                     
soll; die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen; die Gesamtzahl   
der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der                                
Einberufung, einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede         
Aktiengattung; Formulare, die bei Stimmenabgabe durch                          
Vertretung oder zur Briefwahl zu verwenden sind, sofern diese Formulare den    
Aktionären nicht direkt übermittelt werden, und                                
der Beleg über die Veröffentlichung der Einladung im Bundesanzeiger.           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6.                                                                             
                                                                               
Teilweise Übertragung                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Alle Aktionäre der Sartorius Aktiengesellschaft sowie die interessierte        
Öffentlichkeit können gemäß Bestimmung des Vorstands                           
nach § 16 Abs. 3 der Satzung der Sartorius Aktiengesellschaft die einleitenden 
Ausführungen des Aufsichtsratsvorsitzenden                                     
sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden am Donnerstag, den 26. März 2020 ab   
10.00 Uhr live im Internet unter                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.sartorius.de/hauptversammlung                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
erfolgen.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unter derselben Internetadresse steht nach der Hauptversammlung eine           
Aufzeichnung der einleitenden Ausführungen des Aufsichtsratsvorsitzenden       
sowie der Rede des Vorstandsvorsitzenden zur Verfügung. Eine darüber           
hinausgehende Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung                    
erfolgt nicht.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die vorstehend beschriebene Live-Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht   
keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne                               
des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7.                                                                             
                                                                               
Informationen zum Datenschutz                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
a) Rechtsgrundlage zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung   
personenbezogene Daten von ihren Aktionären sowie                              
ggf. von deren Vertretern (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,       
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien                              
sowie Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden                   
Datenschutzgesetze, um ihnen die Ausübung ihrer Rechte gemäß                   
AktG und Satzung der Sartorius Aktiengesellschaft im Rahmen der                
Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogener            
Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung  
der Hauptversammlung sowie zur Ermöglichung                                    
der Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung nach §§ 118 ff. AktG       
zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die                            
Sartorius Aktiengesellschaft (Otto-Brenner-Straße 20, 37079 Göttingen)         
verantwortliche Stelle i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Rechtsgrundlage              
für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist das AktG i.V.m. Art. 6    
Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Weitergabe der personenbezogenen Daten                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung durch die Gesellschaft     
beauftragten Dienstleister erhalten von der Gesellschaft                       
nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten    
Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister                            
sind verpflichtet, diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft zu 
verarbeiten. Im Übrigen werden personenbezogene                                
Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und               
Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung                   
zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus übermittelt die Gesellschaft personenbezogene Daten von         
Aktionären sowie ggf. deren Vertretern an weitere Empfänger                    
außerhalb des Unternehmens, die diese Daten in eigener Verantwortlichkeit      
verarbeiten, Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Dies können zum                               
Beispiel öffentliche Stellen aufgrund gesetzlicher Vorschriften sein.          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Speicherung der personenbezogenen Daten                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten
ist oder die Sartorius Aktiengesellschaft                                      
ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, zum Beispiel aus            
Haftungsrisiken aus der anwendbaren Gesetzgebung. Anschließend                 
werden die personenbezogenen Daten gelöscht.                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten personenbezogenen   
Daten beträgt die Speicherdauer unter Beachtung                                
gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungspflichten (z.B. im AktG, HGB,          
Abgabenordnung) regelmäßig bis zu drei Jahre. Im Aktienregister                
gespeicherte Daten müssen nach Verkauf der Aktien regelmäßig noch zehn Jahre   
aufbewahrt werden.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
d) Rechte im Hinblick auf personenbezogene Daten                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Betroffene haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich                                     
der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf             
Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte                      
können gegenüber der Sartorius Aktiengesellschaft unentgeltlich über deren     
Datenschutzbeauftragten unter den in Ziff. III.7.e)                            
genannten Kontaktdaten geltend gemacht werden.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zudem steht betroffenen Personen ein Beschwerderecht bei den                   
Datenschutzaufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
e) Datenschutzbeauftragter                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft steht betroffenen Personen als     
Ansprechpartner für datenschutzbezogene Anliegen                               
unter nachfolgenden Kontaktdaten zur Verfügung:                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sartorius Corporate Administration GmbH                                        
                                                                               
Datenschutzbeauftragter                                                        
                                                                               
Otto-Brenner-Straße 20                                                         
                                                                               
37079 Göttingen                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per E-Mail: datenschutz@sartorius.com                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Göttingen, im Februar 2020                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sartorius Aktiengesellschaft                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anlage zu I.5 Wahlen zum Aufsichtsrat                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Lebenslauf                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Prof. David Ebsworth, PhD, Overath                                             
                                                                               
geb. 1954                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Beruflicher Werdegang:                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Seit 2015: Beratung ausgewählter Unternehmen im Bereich Healthcare und         
Finanzinvestoren sowie Angel Investor bei ausgesuchten Firmen der              
Gesundheitsbranche                                                             
                                                                               
  Seit 2018: Mitglied des Conseil d'Administration (nicht-exekutiv)            
von Pharma Investments SA, Luxemburg                                           
                                                                               
  Seit 2018: Vorsitzender des Board of Directors (nicht-exekutiv) von          
Actimed Therapeutics Ltd, Großbritannien                                       
                                                                               
  Seit 2017: Mitglied des Board of Directors (nicht-exekutiv) von              
Kyowa Kirin International plc, Großbritannien                                  
                                                                               
  Seit 2016: Präsident des Verwaltungsrats (nicht-exekutiv) von                
Opterion Health AG, Schweiz                                                    
                                                                               
  Seit 2016: Mitglied des Board of Directors (nicht-exekutiv) von              
Interpharma Investments Ltd, Britische Jungferninseln                          
                                                                               
  Seit 2016: Gastprofessor, Business School der University of Surrey,          
Guildford, Großbritannien                                                      
                                                                               
Seit 2014: Vorsitzender des Board of Directors (nicht-exekutiv) von Verona     
Pharma plc, Großbritannien (börsennotiert)                                     
                                                                               
2009-2015: Galenica AG, Schweiz                                                
                                                                               
  2014-2015: Projektbegleitung für den Vorstandsvorsitzenden von Vifor         
Pharma sowie von Galenica Santé bis zum Erreichen des                          
Ruhestandsalters                                                               
                                                                               
  2012-2014: Vorstandsvorsitzender sowie Vorsitzender des                      
Konzernleitungsausschusses (Zürich und Bern, Schweiz)                          
                                                                               
  2009-2014: Vorstandsvorsitzender von Vifor Pharma AG sowie Mitglied          
des Konzernleitungsausschusses von Galenica AG                                 
                                                                               
2003-2009: Verschiedene Positionen als nicht-exekutiver Direktor und Berater   
für Industrie und Finanzinvestoren                                             
                                                                               
2002-2003: Vorstandsvorsitzender von Oxford Glycosciences Ltd, Großbritannien  
                                                                               
1983-2002: Bayer AG, Deutschland                                               
                                                                               
  2000-2002: Präsident und Geschäftsführer, Pharmaceuticals                    
                                                                               
  1995-1999: Präsident, North American Pharmaceutical Division                 
                                                                               
  1983-1995: Verschiedene Positionen (mit Schwerpunkt Marketing,               
Sales, Business Operations)                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Ausbildung:                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* B.Sc. in Chemie und Deutsch (1976), University of Surrey, Guildford,         
Großbritannien                                                                 
                                                                               
* Ph.D. in Comparative Industrial Relations (1980), University of Surrey,      
Guildford, Großbritannien                                                      
                                                                               
* Dr. h.c., verliehen von der University of New Haven, Connecticut, USA (2000) 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Berater für verschiedene Healthcare-Unternehmen und Finanzinvestoren         
                                                                               
* Gastprofessor, Business School der University of Surrey, Guildford,          
Großbritannien                                                                 
                                                                               
* Mandate i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Mandate i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Verona Pharma plc, Großbritannien (börsennotiert) - Vorsitzender des Board of
Directors (nicht-exekutiv)                                                     
                                                                               
* Pharma Investments SA, Luxemburg - Mitglied des Conseil d'Administration     
(nicht-exekutiv)                                                               
                                                                               
* Actimed Therapeutics Ltd, Großbritannien - Vorsitzender des Board of         
Directors (nicht-exekutiv)                                                     
                                                                               
* Kyowa Kirin International plc, Großbritannien - Mitglied des Board of        
Directors (nicht-exekutiv)                                                     
                                                                               
* Opterion Health AG, Schweiz - Präsident des Verwaltungsrats (nicht-exekutiv) 
                                                                               
* Interpharma Investments Ltd, Britische Jungferninseln - Mitglied des Board of
Directors (nicht-exekutiv)                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
18.02.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               



Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: Sartorius Aktiengesellschaft                                      

             Otto-Brenner-Str. 20                                              

             37079 Göttingen                                                   

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 551 3080                                                      

Fax:         +49 551 3083955                                                   

E-Mail:      hauptversammlung@sartorius.com                                    

Internet:    http://www.sartorius.de/hauptversammlung                          

ISIN:        DE0007165607, DE0007165631                                        

WKN:         716560, 716563                                                    

Börsen:      Auslandsbörse(n) XETRA, Frankfurt am Main, Hannover, Hamburg,     
             Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Tradegate Exchange        







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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977923  18.02.2020