Die Rolle von Gewerkschaften in den Aufsichtsräten von Europa-AGs wird ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt legte den Rechtsstreit der Gewerkschaften IG Metall und Verdi mit SAP um zwei Posten im Aufsichtsrat des Softwarekonzerns am Dienstag dem Luxemburger Gericht vor. SAP hatte sich 2014 von einer deutschen Aktiengesellschaft (AG) in eine Societas Europaea (SE), die sogenannte Europa-AG, umgewandelt. Dabei war vereinbart worden, zunächst einen Aufsichtsrat mit 18 Sitzen zu behalten. Bei einer späteren Reduzierung auf zwölf Mitglieder sollten jedoch die bis zu zwei für die Gewerkschaften reservierten Sitze wegfallen.

Dagegen setzten sich IG Metall und Verdi zur Wehr, weil sie fürchten, dass Unternehmen dadurch die deutsche Mitbestimmung aushebeln könnten. Sie argumentieren, dass ihre - zumeist nicht aus dem Unternehmen selbst stammenden - Aufsichtsratsmitglieder unabhängiger und durchsetzungsstärker seien als Mitarbeiter des Unternehmens. Sie waren aber in zwei Instanzen durchgefallen und begrüßten daher das Urteil des BAG als Teilerfolg. "Für die deutsche Mitbestimmung sind Gewerkschaftsvertreter in Aufsichtsräten ein zentrales Element, das die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen stärkt", sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Christoph Meister.

Das BAG hat an einer Verkleinerung des SE-Aufsichtsrats zwar nichts auszusetzen. Es will aber den EuGH entscheiden lassen, ob es die in Deutschland vorgeschriebenen Sitze für Gewerkschaften in mitbestimmten Aufsichtsräten von Großunternehmen auch in einer SE geben muss. In der Belegschaft von SAP sind IG Metall und Verdi kaum vertreten. Aufsichtsratschef Hasso Plattner gilt als kritisch gegenüber Gewerkschaften.